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& Co. KG
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
/02.2017/Revision 3.0
Erläuterungen zum Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
1. Allgemeines
Das „Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen“ ist Bestandteil der „Anmeldung zum Anschluss an das
Stromnetz“. Es ist vom ausführenden Installationsunternehmen bzw. Planer im Auftrag des Anschlussnehmers
auszufüllen und die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen.
2. Vermeidung von Netzrückwirkungen
Um die Qualität der Netzspannung in den öffentlichen Elektrizitätsverteilernetzen zu gewährleisten ist es notwen-
dig, dass die zum Anschluss vorgesehenen Geräte und Anlagen hinsichtlich Netzrückwirkungen gewisse Bedin-
gungen einhalten. Durch das Datenblatt soll dem Netzbetreiber die Gelegenheit zu einer Beurteilung der Netz-
rückwirkungen unter Berücksichtigung der individuellen Netzsituation gegeben werden.
3. Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten
Entsprechend der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 19, sind Anlagen und Verbrauchsgeräte vom
Anschlussnehmer oder -nutzer so zu betreiben, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer und stö-
rende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen sind.
Dabei sind die in den „Technischen Anschlussbedingungen“ Abschnitt 10 bzw. nach „Technische Richtlinie –
Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz“ Abschnitt 9 genannten Grenzen einzuhalten. Für Ver-
brauchsgeräte, welche diese Grenzwerte nicht einhalten, ist für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzu-
stimmung des Netzbetreibers erforderlich.
4. Bearbeitungshinweise
Im Feld Art der Kundenanlage ist einzutragen in welcher Umgebung die Geräte und Anlagen betrieben wird, wie
z. B. Haushalt, Büro, Rechenzentrum, Arztpraxis, Kunststoffwerk, Diskothek, Druckerei usw.
Im Feld Gerätetyp/-gruppe soll die Funktion möglichst genau beschrieben werden: z. B. Punktschweißgerät,
Rührwerk, Papiermaschinenantrieb, Induktionsofen, USV-Anlage, Röntgengerät, Computertomografie, Kopierge-
rät, Aufzug, Wärmepumpe usw.
Die Bemessungsleistung ist in aller Regel dem Typenschild zu entnehmen. Für den Fall, dass kurzfristig auch
höhere Leistungen auftreten, wie z. B. bei Punktschweißmaschinen, Röntgengeräten, Computertomografien, Mo-
toranläufen, Kopiergeräten usw., ist die Höchste Leistung anzugeben.
Ein ständiger Lastwechsel liegt vor, wenn betriebsbedingt mehr als ein Lastwechsel innerhalb von zehn Minuten
vorliegt. Ständige Lastwechsel werden beispielsweise verursacht von Thermostat gesteuerte Heizungen, Schwin-
gungspaketsteuerungen, Kopiergeräte, Gattersägen, Laserdrucker, Punktschweißmaschinen, Kompressoren,
Klimageräte usw.
Wird ein Gerät und eine Anlage über einen vorgeschalteten Stromrichter betrieben, so ist im Feld Betrieb mit
Stromrichter mit „Ja“ zu antworten.
Unter Blindleistungskompensation ist die maximale Kompensationsleistung mit Angabe der Stufung einzutra-
gen (z. B. in 4 Stufen von 50 kvar). Zusätzlich sind Angaben über eine eventuelle Verdrosselung (Verdrosse-
lungsfaktor), Saugkreisanlage usw. einzutragen.
Unter Motoren ist die Art des Anlaufs von Motoren bzw. der Zweck des eventuellen Einsatzes eines Stromrich-
ters zu beschreiben. Bei Motoranläufen ist je nach Anlassart entweder Direktanlauf oder Anlaufhilfe anzukreuzen.
Desweiterem ist im Feld Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom das Stromverhältnis auch unter Berücksichti-
gung einer eventuell vorhandenen Anlaufhilfe anzugeben. Ist eine Stromrichterschaltung nur während des An-
laufs wirksam, so genügt das Ankreuzen von Anlaufhilfe. Leistungssteuerung ist anzukreuzen wenn der Strom-
richter verwendet wird z. B. zur Drehzahlsteuerung.
Die Anwendung der Pulssteuerung von Motoren setzt voraus, dass der Stromrichter z. B. zur Drehzahlsteuerung
verwendet wird und mit abschaltbaren Halbleiterventilen ausgerüstet ist. Die Pulsfrequenz ist um ein Vielfaches
höher als die Netzfrequenz. Diese Art der Leistungssteuerung findet man zumeist bei Wechselrichtern für Photo-
voltaik- und Windkraftanlagen, Frequenzumrichtern für Motorantriebe o. ä.