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SP_MSB-S_302 / Rev.: 1.0 / Stand: 03_2020
Befundprüfung von Messgeräten – Strom
(in den staatlich anerkannten Prüfstellen der SWM Services GmbH)
Bitte zurück an Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG Telefon: 0800 796 638 9
Servicecenter Telefax: 0800 796 638 0
80287 München
Kostenfrei innerhalb Deutschlands
netzinfo@swm-infrastruktur.de
1. Gegenstand des Antrags
Gegenstand des Antrags ist die amtliche Befundprüfung und der Austausch des u. g. Messgeräts der SWM Infrastruktur
GmbH & Co. KG (nachfolgend SWM genannt). Nach den Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen für die Grund-
versorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)
kann der Kunde jederzeit die Nachprüfung des Messgeräts verlangen.
Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält und den sons-
tigen Anforderungen der Zulassung entspricht. Bei der Befundprüfung an einem geeichten Messgerät gelten vor oder nach
Ablauf der Eichgültigkeitsdauer die Verkehrsfehlergrenzen und die sonstigen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ei-
chung oder Beglaubigung gegolten haben. In allen anderen Fällen gelten die zum Zeitpunkt des Antrags auf Befundprüfung
maßgeblichen Verkehrsfehlergrenzen und sonstige Anforderungen. Dies gilt für Messgeräte, die bisher noch nicht geeicht
waren.
Die Befundprüfung umfasst
die Prüfung der Bauform auf die Einhaltung der jeweils zutreffenden Eichvorschriften sowie den Anforderungen der
Zulassung (innere und äußere Beschaffenheitsprüfung),
die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung),
die Prüfung der Isolationsfestigkeit.
Die Beschaffenheitsprüfung umfasst
die Prüfung des äußeren und normalerweise auch des inneren Zustands des Messgeräts auf Übereinstimmung mit
den Anforderungen der Zulassung,
insbesondere die Prüfung auf Zählwerksmängel, Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß.
Bei der messtechnischen Überprüfung werden etwaige Fehler des Messgeräts bei den vorgeschriebenen Belastungen
festgestellt. Ein Messgerät darf nicht mehr zur Verrechnung eingesetzt werden, wenn die Verkehrsfehlergrenzen bereits
an einem Prüfpunkt überschritten und/oder die sonstigen Anforderungen nicht erfüllt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach einer inneren Beschaffenheitsprüfung (d. h. Demontieren und Öffnen des Mess-
geräts) eine weitere aussagekräftige messtechnische Prüfung des Messgeräts durch andere Prüfstellen nicht mehr mög-
lich ist.
Bei Messgeräten für Strom besteht jedoch die Möglichkeit, die Befundprüfung auf Antrag auch ohne Öffnung des Mess-
geräts (innere Beschaffenheitsprüfung) durchzuführen, damit Untersuchungen durch weitere Gutachter ermöglicht wer-
den. Eine derartige Einschränkung des Prüfumfangs wird im Prüfschein vermerkt.
Der Antragsteller kann auf Wunsch bei der Befundprüfung in den Prüfräumen in der Emmy-Noether-Straße 2, 80992 Mün-
chen anwesend sein. Bitte geben Sie in diesem Fall eine Telefonnummer für die Terminvereinbarung an.
Antragsteller wünscht bei der Befundprüfung in den Prüfräumen anwesend zu sein: ja nein
Falls ja, bitte Telefonnummer angeben: __________________________________
Über das Ergebnis der Befundprüfung wird ein Prüfschein ausgestellt. Der Prüfschein darf nur unverändert vervielfältigt
werden.
Für den Fall, dass bei der amtlichen Befundprüfung keine eichrechtlich relevanten Fehler am Messgerät festgestellt wer-
den, trägt der Antragsteller die Kosten.
Gründe für den Antrag
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Es gelten die Preise wie in der Anlage „Preisblatt für Befundprüfungen – Messgeräte SWM
“ angegeben.
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Wünschen Sie nur einen Tausch Ihres Messgeräts ohne Überprüfung der Messgenauigkeit? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energielieferan-
ten. Sie brauchen in diesem Fall den Antrag nicht an die SWM Infrastruktur zu schicken.