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& Co. KG
Antrag auf Entfernung der Messeinrichtung
– Strom/02.2017/Revision 3.0
3. Geltungsbereich
Für die Entfernung der Messeinrichtungen – Strom gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsan-
schlussverordnung - NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur Nie-
derspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung.
4. Daten zum Anschlussnehmer / Anschlussnutzer / Rechnungsempfänger / Grundstückseigentümer
Ist der Anschlussnehmer bauleistender Unternehmer gem. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen n.
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, ist diesem Antrag eine gültige Bescheinigung gem. Vordruck USt 1 TG
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beizulegen.
Anschlussnehmer- Definition gem. Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 1 Abs. (2): „Anschlussneh-
mer ist jedermann im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dessen Auftrag ein Grund-
stück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder
Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist.“
Anschlussnutzer- Definition gem. Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 1 Abs. (3): „Anschlussnutzer
ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Nie-
derspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.“
5. Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die Entfernung der Messeinrichtung(en) unter der Telefonnummer +49 89 2361-5542.
6. Technischer Ansprechpartner / Beauftragt mit der Ausführung
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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen.
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Erfolgt die Unterzeichnung durch einen Vertreter, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.
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Erfolgt die Unterzeichnung durch einen Vertreter, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.
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Ist auszufüllen sofern Anschlussnehmer und Rechnungsempfänger nicht identisch sind. Die Zustimmung zum Rechnungsempfang erfolgt durch
Unterschrift.
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Ist der Anschlussnehmer nicht Eigentümer des Grundstücks auf dem die Entfernung der Messeinrichtung(en) erfolgt, ist zur Wirksamkeit des Ver-
trages eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Anschlussnehmer
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Anschlussnutzer
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Vorname, Name, Firma
Vorname, Name, Firma
Telefon, E-Mail
Telefon, E-Mail
Datum und Unterschrift des Anschlussnehmers
Datum und Unterschrift des Anschlussnutzers
Rechnungsempfänger
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Grundstückseigentümer
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Straße, Hausnummer
Straße, Hausnummer
Datum und Unterschrift des Rechnungsempfängers Datum und Unterschrift des Grundstückeigentümers
(Firmenstempel)
Telefon, E-Mail