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FB_MSB-S_316 / Rev.: 7.0 / Stand: 07_2020
3. Geltungsbereich
Für die Wechslung von Messeinrichtungen – Strom gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspan-
nungsanschlussverordnung - NAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH &
Co. KG zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung.
4. Daten zum Auftraggeber/Anschlussnutzer/Rechnungsempfänger
Ist der Auftraggeber bauleistender Unternehmer gem. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG und erbringt Bauleistungen
gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, ist diesem Antrag eine gültige Bescheinigung nach dem Vordruck USt 1
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beizulegen.
Auftraggeber/Anschlussnutzer: Der Auftraggeber ist immer identisch mit dem Rechnungsempfänger
der Netzentgelte. Auftraggeber ist demnach der Energielieferant bzw. der Anschlussnutzer. Definition ge-
mäß § 1 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): „Anschlussnutzer ist jeder Letztverbrau-
cher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungs-
netz zur Entnahme von Elektrizität nutzt.“
5. Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die Änderung der/des Messverfahren(s) unter der
Telefonnummer +49 89 2361-5542.
6. Wichtige Hinweise zum Antrag
Erforderliche Formulare: Die Wechslung(en) der Messeinrichtung(en) erfordert(n) i. d. R. einen Umbau
der elektrischen Anlage. Somit sind die Formulare „Antrag auf Inbetriebnahme des Hauptstromversor-
gungssystems“ durch ein Installationsunternehmen und „Antrag auf Wechslung der Messeinrichtung –
Strom“ zeitgleich einzureichen.
Einverständniserklärung des aktuellen Energielieferanten
Hiermit bestätige ich, dass bei Maßnahmen, die auch meinen aktuellen Erdgaslieferanten betreffen,
mir dessen Einverständniserklärung vorliegt.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Antragsteller Verbraucher, so erlischt sein Widerrufsrecht, wenn er der Ausführung zur Änderung des
Messverfahrens vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat und die Änderung vollständig durchgeführt
wurde.
Ich bin damit einverstanden, dass mit der Änderung des Messverfahrens bereits vor Ablauf der Wider-
rufsfrist begonnen wird.
Die Widerrufsbelehrung und die Folgen des Widerrufs sind der Seite 3 zu entnehmen.
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Bis 5 Wohnungen pro Stockwerk.
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Mehr als 5 Wohnungen pro Stockwerk, Nummerierung.
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Z.B. für Zentralfeuerung usw.
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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen.
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Erfolgt die Unterzeichnung durch einen Vertreter, so ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen.
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Ist auszufüllen sofern Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht identisch sind. Die Zustimmung zum Rechnungsempfang erfolgt durch Unterschrift.
Legende zur Verbrauchsstelle
Gebäude Stockwerk
Lage (bis 5 Whg.)
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Lage (mehr als 5 Whg.)
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1.Whg.1 - 1. OG, Whg. 1
links beginnend
1.Whg.3 usw. -1. OG, Whg. 3 usw.
Auftraggeber/Anschlussnutzer
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Datum und Unterschrift des Rechnungsempfängers
Datum und Unterschrift des Auftraggebers