ÖVI-Form Nr. 44a/10/2017
Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder,
empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV, 1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2017/10/16 - FV/Pe - Form 44a/ÖVI
KAUFANBOT
über ein Wohnungseigentumsobjekt
Käufer/-in
Herr/Frau
geboren am:
Beruf:
Anschrift:
Staatsbürgerschaft:
Handelnd in eigenem Namen als berechtigter Vertreter nachfolgender Gesellschaft
Firma:
Firmenbuchnummer:
Anschrift & Sitz:
(nachfolgend „Käuferseite“ genannt)
Verkäufer/-in
Herr/Frau
geboren am:
Beruf:
Anschrift:
Handelnd in eigenem Namen als berechtigter Vertreter nachfolgender Gesellschaft
Firma:
Firmenbuchnummer:
Anschrift & Sitz:
(nachfolgend „Verkäuferseite“ genannt)
Die Käuferseite unterbreitet der Verkäuferseite das nachfolgende verbindliche Anbot, wobei das
Maklerunternehmen
mit dessen Übermittlung beauftragt wurde:
I. Kaufgegenstand
Kaufgegenstand ist das von der Käuferseite am
besichtigte
Wohnungseigentumsobjekt mit der Grundstücksadresse
Bei diesem handelt es sich um eine(n):
Wohnung (Top Nr. )
Sonstige selbständige Räumlichkeit (Top Nr. )
KfZ-Abstellplatz (Nr. )
bestehend aus:
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KLEIN & PARTNER Immobilien GmbH, 1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 22
Herausgeber: Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft, 1040 Wien, www.ovi.at,
zur Verfügung gestellt von © ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht www.engin-deniz.com
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Formulars kann keine wie immer geartete Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.
Gegenwärtig ist die Verkäuferseite zu Anteilen
grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ
Grundbuch KG
mit der eben genannten Grundstücksadresse.
Mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an
untrennbar verbunden.
Die Käuferseite stellt der Verkäuferseite das rechtsverbindliche Anbot, die unter Punkt I bezeichnete
Liegenschaft zu nachstehend angeführten Konditionen zu kaufen.
Mit der Annahme dieses Kaufanbots kommt das Rechtsgeschäft des Erwerbes dem Grunde nach zustande
und es bedarf lediglich noch der Errichtung der grundbuchsfähigen Kaufurkunde.
Die nähere Beschaenheit und Beschreibung des Kaufobjekts ergibt sich aus folgenden begleitenden
Unterlagen, die vom Maklerunternehmen bzw. Verkäufer beigestellt wurden:
Zutreendes ankreuzen
Grundbuchsauszug Vorschreibung über die laufenden Bewirtschaftungskosten
Nutzwertgutachten Jahresabrechnung für die Jahre
Wohnungseigentumsvertrag Vorausschau
Energieausweis Exposé
Grundrissplan
Beschaenheit des Kaufgegenstandes:
1
Allenfalls ergänzende Vereinbarungen über noch durchzuführende Arbeiten bzw. Gegenstände, die zu
entfernen/zu belassen sind:
1
Es wird empfohlen, hier die wesentlichen Eigenschaften sowie auch allenfalls vorliegende Besonderheiten des Kaufgegen-
standes festzuhalten (z.B. Erhaltungs- und Ausstattungszustand, Größe, Baujahr, laufende Bewirtschaftungskosten, aus-
haftende Sanierungsdarlehen, abweichende Aufteilungsschlüssel, Benützungsregelungen, baubehördliche Bewilligungen,
Dienstbarkeiten und Reallasten, etwaige Haftungs- und Gewährleistungsvereinbarungen etc.)
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II. Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt
Wohnung/sonstige selbständige Räumlichkeit EUR
KFZ-Abstellplatz EUR
Sonstiges
EUR
Gesamtkaufpreis EUR
Der Gesamtkaufpreis beinhaltet keine Umsatzsteuer
% Umsatzsteuer in Höhe von EUR
Nicht in diesem Kaufpreis enthalten sind die mit der Kaufvertragsabwicklung verbundenen Gebühren
und Steuern, sowie die Nebenkosten im Zusammenhang mit der (grundbücherlichen) Abwicklung. Diese
bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen im gegenständlichen Anbot.
Hinsichtlich der Fälligkeit des Kaufpreises werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart:
III. Vertragserrichtung, Treuhandabrede & grundbücherliche Abwicklung
Die Vertragsparteien verständigen sich auf die treuhändische Abwicklung. Für den Fall der Annahme
dieses Angebots verpichtet sich die Käuferseite die Verkäuferseite,
eine(n) Rechtsanwalt(in) / Notar(in)
mit der Errichtung
eines grundbuchsfähigen Kaufvertrags und der treuhändischen Abwicklung zu beauftragen. Beide
Vertragsparteien werden darauf hinwirken, dass die Vertragsabwicklung ohne unnötigen Aufschub erfolgt.
Die Kosten der Kaufvertragserrichtung und treuhändischen Abwicklung trägt
die Käuferseite die Verkäuferseite beide Vertragsparteien jeweils zur Hälfte.
Die Käuferseite übernimmt die mit der grundbücherlichen Abwicklung verbundenen Kosten und
Gebühren in gesetzlicher Höhe. Diese umfassen insbesondere die Grunderwerbsteuer iHv 3,5% und die
Grundbuchseintragungsgebühr iHv 1,1% (jeweils vom Gesamtkaufpreis). Bei Fremdnanzierung treten weitere
Posten, wie insb für die Einverleibung von Hypotheken iHv 1,2% (wiederum vom Gesamtkaufpreis) hinzu.
Die Verkäuferseite hat demgegenüber die Kosten einer allenfalls erforderlichen Lastenfreistellung im
Zusammenhang mit der grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrags sowie die Selbstberechnung
und Abfuhr der Immobilienertragsteuer zu tragen.
Die Kosten einer allfälligen Erwirkung der Anmerkung der Rangordnung einer beabsichtigten Veräußerung trägt
die Käuferseite die Verkäuferseite.
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IV. Lasten
Die Verkäuferseite leistet Gewähr dafür, dass das Kaufobjekt geldlastenfrei (ohne Hypotheken oder
Pfandrechte) und bestandfrei (keine Miet- oder Pachtverträge) übergeben wird.
Hiervon ausgenommen sind:
V. Übergabe/Verrechnungsstichtag
Die Übergabe und Übernahme des Objekts in den Besitz der Käuferseite, geräumt von allen nicht
mitverkauften Fahrnissen, erfolgt spätestens am
,
nicht jedoch bevor der Kaufpreis
auf dem Treuhandkonto des Vertragserrichters vollständig erlegt wurde.
Als Verrechnungsstichtag (von Nutzen und Lasten) wird der auf die Übergabe folgende Monatserste vereinbart.
Ab diesem Zeitpunkt gehen Nutzen und Vorteil ebenso auf die Käuferseite über, wie Gefahr, Last und Zufall.
VI. Sonstiges
Es ist beabsichtigt, das Kaufobjekt als Hauptwohnsitz zu nutzen (Eigennutzung, Vermietung).
VII. Verbindlichkeit dieses Anbots
An dieses Kaufanbot hält sich der Anbotsteller (Käufer/in) bis einschließlich
(Datum, Uhrzeit) gebunden. Die Anbotsannahme des Verkäufers muss bis spätestens zu diesem Zeitpunkt
beim Anbotssteller (in Textform) einlangen. Später ist er nicht mehr daran gebunden.
Dieses Kaufanbot gilt ohne Vorbehalt
vorbehaltlich folgender Gründe:
, am ,
Käuferseite
Dieses Kaufanbot wird angenommen:
……………........…………, am ……………........…………
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