MA 50 - Bestätigung des Wohnungsaufwandes
Ausgabe November 2020
Stadt Wien - Wohnbeihilfenstelle
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Wo
hnbeihilfenstelle
Heiligenstädter S
traße 31, 1190 Wien
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43
1 4000-99-74896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Bestätigung des Wohnungsaufwandes
Beilage zum Antrag auf Wohnbeihilfe.
Nicht erforderlich bei Gemeindewohnungen.
Lassen Sie das Formular von Ihrer Vermieter*in bzw. von der Hausverwaltung vollständig und deutlich lesbar
ausfüllen und an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben.
Mieter*in oder Eigentümer*in
Familienname
Vorname
Rechtsverhältnis der Nutzung
Hauptmieter*in
Nutzungsberechtigte*r
Eigentümer*in seit
Art des Mietverhältnisses unbefristet
befristet bis
Wohnung
Adresse Straße:
Hausnummer:
Stiege:
Stock:
Tür:
Postleitzahl:
Art der Wohnung geförderte Eigentumswohnung
Genossenschaftswohnung / geförderte Mietwohnung
private Mietwohnung / gemietetes Einfamilienhaus
Wohneinheit in einem Wohnheim
Sonstiges
Wohnungskategorie
A B C D
Wohnungsgröße
Quadratmeter (m²)
Monatlicher Wohnungsaufwand gesamt
Euro
Mietrückstand nein
ja seit (TT.MM.JJJJ)
Höhe des Mietrückstands: Euro
Kontoverbindung Vermieter*in
nur für Direktüberweisung bei Mietrückstand
Konto
Kontoinhaber*in:
IBAN:
BI
C:
Mieter*innen-Nummer
EDV-Nummer
Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes - bei ungeförderten Wohnungen
Der Hauptmietzins ist die vereinbarte oder durch Schlichtungsstellenverfahren angepasste Miete.
Hauptmietzins
__________
Euro
Betriebskosten
__________
Euro
Umsatzsteuer
__________
Euro
Summe
__________
Euro
Sanierungsmaßnahmen O nein
O ja vorgeschrieben bis _____________________ (TT.MM.JJJJ)
Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes - bei geförderten Wohnungen
gefördert nach den Bestimmungen*
Zusicherung / Endabrechnung Akten-Zahl:
Datum:
_____________________
(TT.MM.JJJJ)
Benützungsbewilligung / Fertigstellungsanzeige
Datum:
_____________________
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(TT.MM.JJJJ)
Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes
Förderungs-Darlehen**
Euro
Hypothekar-Darlehen**
plus Euro
gesetzlich eingesetzte Eigenmittel **
plus Euro
sonstige vorgeschriebene Hauptmietzins-Bestandteile
plus Euro
Annuitätenzuschüsse
nach den Bestimmungen der Wohnbauförderungsgesetze bzw. des
Wiener Wohnbauförderungszuschussfonds
minus Euro
sonstige Zuschüsse
Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes
minus Euro
Wohnungsaufwand
für die Wohnbeihilfe anrechenbarer Wohnungsaufwand
ergibt Euro
* z.B. WWFSG 1989, Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983 oder 1982 oder sonstige Wohnbauförderungsgesetze
* * nur die Darlehen bzw. Eigenmittel von Vermieter*in, welche lt. Zusicherung bzw. Endabrechnung im Finanzierungsplan enthalten sind,
sowie Tilgung und Verzinsung eines Konversions-Darlehens, wobei die Belastung von Mieter*in daraus nicht höher sein darf als die bisher für
die Tilgung aufgewendeten Mittel
Datenschutzrechtliche Information gemäß Artikel 13 DSGVO - Wohnbeihilfe
Die von Ihnen bekannt gegebenen Daten werden aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen zum Zweck der Gewährung und der
Administration der Wohnbeihilfe verarbeitet: Wiener Wohnbaurderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989 LGBl. Nr. 18/1989
idgF) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Wohnbeihilfe (LGBl. für Wien Nr. 32/1989 idgF).
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weiterführende Informationen: wien.gv.at/kontakte/ma50/ds-info/wohnbeihilfe-antrag-ds.html
Wien, am
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Firmenmäßige Fertigung der Hausverwaltung bzw.
Unterschrift Vermieter*in
MA 50 - Bestätigung des Wohnungsaufwandes
Ausgabe November 2020
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dt Wien - Wohnbeihilfenstelle