Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes - bei ungeförderten Wohnungen
Der Hauptmietzins ist die vereinbarte oder durch Schlichtungsstellenverfahren angepasste Miete.
Hauptmietzins
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Euro
Betriebskosten
__________
Euro
Umsatzsteuer
Euro
Summe
__________
Euro
Sanierungsmaßnahmen O nein
O ja vorgeschrieben bis _____________________ (TT.MM.JJJJ)
Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes - bei geförderten Wohnungen
gefördert nach den Bestimmungen*
Zusicherung / Endabrechnung Akten-Zahl:
Datum:
(TT.MM.JJJJ)
Benützungsbewilligung / Fertigstellungsanzeige
Datum:
_____________________
___________________
___________________
___________________
________________________________
(TT.MM.JJJJ)
Zusammensetzung des Wohnungsaufwandes
Förderungs-Darlehen**
Euro
Hypothekar-Darlehen**
plus Euro
gesetzlich eingesetzte Eigenmittel **
plus Euro
sonstige vorgeschriebene Hauptmietzins-Bestandteile
plus Euro
Annuitätenzuschüsse
nach den Bestimmungen der Wohnbauförderungsgesetze bzw. des
Wiener Wohnbauförderungszuschussfonds
minus Euro
sonstige Zuschüsse
Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes
minus Euro
Wohnungsaufwand
für die Wohnbeihilfe anrechenbarer Wohnungsaufwand
ergibt Euro
* z.B. WWFSG 1989, Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983 oder 1982 oder sonstige Wohnbauförderungsgesetze
* * nur die Darlehen bzw. Eigenmittel von Vermieter*in, welche lt. Zusicherung bzw. Endabrechnung im Finanzierungsplan enthalten sind,
sowie Tilgung und Verzinsung eines Konversions-Darlehens, wobei die Belastung von Mieter*in daraus nicht höher sein darf als die bisher für
die Tilgung aufgewendeten Mittel
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Die von Ihnen bekannt gegebenen Daten werden aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen zum Zweck der Gewährung und der
Administration der Wohnbeihilfe verarbeitet: Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989 LGBl. Nr. 18/1989
idgF) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Wohnbeihilfe (LGBl. für Wien Nr. 32/1989 idgF).
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Weiterführende Informationen: wien.gv.at/kontakte/ma50/ds-info/wohnbeihilfe-antrag-ds.html
Wien, am
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Firmenmäßige Fertigung der Hausverwaltung bzw.
Unterschrift Vermieter*in
MA 50 - Bestätigung des Wohnungsaufwandes
Ausgabe November 2020
S
t
a
dt Wien - Wohnbeihilfenstelle