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Stand 04/2019
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03717-06/4229842
Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb der NAV)
Zwi
schen
Stadtwerke Eschwege GmbH
(Netzbetreiber)
Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege
und
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Eheleuten/
Frau/Herrn/Firma
(Anschlussnehmer)
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Telefon/Fax Geburtsdatum Registernummer/Registergericht E-Mail (freiwilligeAngabe)
ggf. vertreten durch
(Kopie der Vollmacht als Anlage)
wird folgender Vertrag
über
(bitte ankreuzen)
Neuanschluss Änderung bestehender Netzanschluss
bestehender Netzanschluss
geschlossen (Anschluss in Anlage beschrieben):
1. Anschlussstelle:
Straße Hausnummer PLZ Ort
Gemarkung/Flur/Flurstück oder Baugebiet:
2. Adresse des
Anschlussnehmers:
wie (1)
abweichend:
Straße Hausnummer PLZ Ort
Gemarkung/Flur/Flurstück oder Baugebiet:
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2. Kundennummer /
Auftragsnummer/
Angebotsnummer
(vom Netzbetreiber einzutragen)
Kundennummer:
_______________________
Auftragsnummer: _______________________
Angebotsnummer: _______________________
3. Grundstückseigentümer ist
mit Anschlussnehmer:
(bitte ankreuzen) identisch nicht identisch
(schriftliche Zustimmung des
Grundstückseigentümers/ Erbbauberechtigten als
Anlage beifügen)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers
an das Netz des Netz
betreibers (im Folgenden: Netzanschluss) zum Zweck der Entnahme von
Energie sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.
(2) Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Vereinbarungen:
(a) Anschlussnutzung
(b) Netznutzung sowie,
(c) Belieferung mit elektrischer Energie.
(3) Der Netzanschluss und die Eigentumsgrenzen sind in der Anlage beschrieben.
(4)
§ 2
Die Rechte und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex
mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger, der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festle-
gung eines Netzkodex für den Lastanschluss, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Verordnung zum Nachweis von elektrotechni-
schen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) bleiben unberührt. Sollten Regelungen die-
ses Vertrages den zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten vorrangig diese
gesetzlichen Vorschriften.
Netzanschlusskosten; Inbetriebsetzung; Sonderleistungen
(1) Das Entgelt für die Herstellung/Änderung des o.g. Netzanschlusses
ist gemäß Kostenangebot vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten.
wurde bereits gezahlt.
(2) Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ist gesondert zu vergüten. Das gleiche gilt für vom
Anschlussnehmer in Auftrag gegebene Sonderleistungen (z.B. Errichtung einer elektrischen
Anlage)
§ 3 Baukostenzuschuss
Der für o.g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende weitere
Baukostenzuschuss (zutreffendes bitte ankreuzen)
ist gemäß Kostenangebot vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten.
wurde bereits gezahlt.
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§ 4 Vertragsdauer; Kündigung; Mitteilung über Eigentumswechsel
(1
)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit Untersc
hrift in Kraft.
(2)
Dieser Netzanschlussvertrag ersetzt alle bisherigen Netzanschlussvereinbarungen.
(3) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
Kalendermonats gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur nach Satz 1 kündigen,
(a) wenn er dem Anschlussnehmer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen
Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor
Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann,
(b) wenn dem Netzbetreiber die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder
sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1
EnWG nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist oder
(c) wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem der Netzanschluss liegt,
an einen anderen Netzbetreiber abgibt.
(4) Der Netzbetreiber ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen,
wenn der Anschlussnehmer wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, d. h. solchen Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten),
wiederholt trotz Abmahnung zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform (keine E-Mail).
§ 5
Allgemeine Bedingungen
Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die als Anlage
beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die
Anschlussnutzung (Strom)
sowie die im Internet unter www.stadtwerke-eschwege.de
abrufbaren Technischen Mindestanforderungen
_____________, den ___________ _____________, den _______________
____________________________ ________________________________
Unterschrift Anschlussnehmer Unterschrift Netzbetreiber
Anlagen:
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenze
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung (AGB)
Kostenangebot (zu §§ 2 und 3)
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Zustimmungserklärung
des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten (nach NAV)
(Anlage zum Netzanschlussvertrag falls erforderlich)
Gemäß § 2 Niederdruckanschlussverordnung (NAV), einsehbar unter www.stadtwerke-eschwege.de,
haben Anschlussnehmer, die nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind, die schriftliche
Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten zu Herstellung und Änderung des
Netzanschlusses unter Anerkennung der für den Anschlussnehmer und den Grundstückseigentümer bzw.
Erbbauberechtigten damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. Diese Zustimmungserklärung ist
erforderlich, um bei einem Auseinanderfallen in der Person des Anschlussnehmers und des
Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten dem Netzbetreiber die Ausübung seiner Rechte und
Pflichten, insbesondere bei der Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes des
Netzanschlusses auch gegenüber dem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten zu ermöglichen. Mit
der Zustimmungserklärung wird der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte nicht Schuldner
der aus dem Netzanschlussverhältnis resultierenden Kosten.
Dies vorausgeschickt stimmt der
Grundstückseigentümer
Erbbauberechtigte
Name, Vorname bzw. Firma des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten
für folgenden Netzanschluss:
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Gemarkung, Flurstück, Flurnummer
d
em Abschluss des Netzanschlussvertrages zwischen Anschlussnehmer
Name, Vorname des Anschlussnehmers Kundennummer
und der Stadtwerke Eschwege GmbH (Netzbetreiber) sowie der Inanspruchnahme seines Grundstücks
unter Anerkennung der NDAV und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers zu.
_____________, den ___________
___________________________________________
Unterschrift Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter
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Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen
A. Netzanschluss
1. Anschlussstelle:
Straße Hausnummer PLZ Ort
Gemarkung Flur Flurstücknummer:
2. Kundennummer/
Auftragsnummer
(vom Netzbetreiber vorzugeben)
3. Zählpunktbezeichnung:
(vom Netzbetreiber vorzugeben)
4. Netzanschlussspannung:
(bitte ankreuzen) 20kV 0,4kV (vom Netzbetreiber vorzugeben)
5. Bestimmung der
Eigentumsgrenze/ des
Eigentumsübergangs des
Netzanschlusses
(bitte ankreuzen) Abgangsklemmen der MS-seitigen Einspeisung des
Transformators
Abgangskl
emmen des MS-Leistungsschalters
Eingangsklemme der NS-Hauptverteilung im Eigentum des
Anschlussnehmers
Abgangsk
lemme der NS-Verteilung im Eigentum des Netz-
betreibers
ab
weichend
(bitte definieren):
6. Bestimmung des Eigentums der
Anlagen des Netzanschlusses
im Eigentum des
Anschluss Netz-
nehmers betreibers
(bitte jeweils ankreuzen, oder ergänzen)
Stationsgebäude/ Anschlussgebäude
M
S-Kabel bis zur MS-Schaltanlage
MS-Schaltanlage
T
ransformator
MS-Strom- und Spannungswandler, Messfeld
M
S-Kabel bis zum Transformator inkl.
Kabelgarnituren
M
S-Zelle mit Anlagen in der Zelle für den Anschluss
nehmer in der MS-Schaltanlage
N
S-Kabel zwischen Transformator und
NS-Verteilung
N
S-Verteilung
NS-Strom- und Spannungswandler, Messfeld
N
S-Lastschaltleiste für den Anschlussnehmer in der
NS-Verteilung
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7. Ort der Energieübergabe: (bitte ankreuzen) kundenseitiges Ende der Anschlusssicherung
abweichend
(bitte definieren):
8. Anschlusssebene:
(bitte ankreuzen) MS
MS/NS
NS
9. Netzebene der Abrechnung: (bitte ankreuzen) MS NS
10. Netzebene der Messung
(Messebene):
(bitte ankreuzen) MS NS
11. Vorzuhaltende elektrische
Scheinleistung am Anschluss:
_________________ kVA
12. Anfangskurzschluss-
Wechselstrom I
k
:
16 kA
13. Art und Umfang der
Messeinrichtung: Zählpunktbezeichnung: DE
Stromwadlersatz ____ Stk.
¼-h-Lastgangzählung ohne Fernauslesung ____ Stk.
¼-h-Lastgangzählung mit Fernauslesung
Kunde stellt Telefonanschluss zur Verfügung ____ Stk.
Netzbetreiber stellt Telefonanschluss zur Verfügung ____ Stk.
Zwei-Energierichtungs-1/4-h-Lastgangzählung ohne FA ____ Stk.
Zwei-Energierichtungs-1/4-h-Lastgangzählung mit FA
Kunde stellt Telefonanschluss zur Verfügung ____ Stk.
Netzbetreiber stellt Telefonanschluss zur Verfügung ____ Stk.
Impuls Relais für Summationsgeräte ____ Stk.
Summationsgerät für Lastgangzählung ____ Stk.
B. A
nschlussskizze
C. Sonstige Bemerkungen