PASSANTRAG FÜR ANTRAGSTELLER AB 18 JAHREN
PERSONALAUSWEISANTRAG FÜR ANTRAGSTELLER AB 16 JAHREN
Bitte füllen Sie für Reisepass und Personalausweis je einen eigenen Antrag aus und beachten
Sie die Informationen auf der Webseite der Passstelle .
Reisepass (32 Seiten) Reisepass (48 Seiten) im Expressverfahren
Personalausweis Vorläufiger Reisepass
Ich besitze noch keinen deutschen Reisepass Personalausweis
Ich besitze/besaß zuletzt folgendes deutsche Reisedokument, das ich hiermit neu beantrage:
Reisepass Personalausweis
ausstellende Behörde Nummer
ausgestellt am gültig bis
Familienname Doktortitel
ggf. Geburtsname
ggf. Ordens- oder Künstlername
alle Vornamen
Geburtsdatum Geburtsort
Geschlecht m w d Größe in cm Augenfarbe
Straße/Nr. PLZ/Wohnort
Tel* E-Mail*
(Angabe freiwillig, für evt. Rückfragen)
Sind Sie in Deutschland gemeldet? nein ja*, in
wenn nein, letzte Wohnanschrift in Deutschland
Datum der Abmeldung
wenn Ihr Familienname nicht Ihrem Geburtsnamen entspricht
Eheschließung/Lebenspartnerschaft am Ort
Staatsangehörigkeit(en) Partner / der Partnerin zu diesem Zeitpunkt
Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesamt am
Sonstiges, z.B. Adoption, öffentlich-rechtliche Namensänderung am
Ich habe die Staatsangehörigkeit erworben durch
Abstammung (mindestens ein Elternteil besaß bei meiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit)
als Kind ausländischer Eltern durch Geburt in Deutschland
wenn ja: Wurde der Fortbestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bereits von einer deutschen Behörde
festgestellt bzw. haben Sie die Option für die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeübt? ja nein
Einbürgerung am in
Sonstiges, Spätaussiedler, Adoption u.a.
Besitzen Sie weitere Staatsangehörigkeit(en)?
nein ja, folgende seit
wenn ja: Erworben durch Geburt Antrag am Eheschließung am
Erklärung gem. Art. 3 RustAÄndG oder gem. § 5 StaG sonstige (Adoption, als Spätaussiedler u.a.)
wenn ja:Haben Sie seit 1.1.2000 freiwillig Dienst in den Streitkräften des Landes geleistet, dessen
Staatsangehörigkeit Sie auch besitzen? nein ja
E
Haben Sie darüber hinaus weitere Staatsangehörigkeit(en) beantragt? nein ja
Welche, wann
Die vorstehenden Angaben entsprechen der Wahrheit und sind vollständig.
Alle Angaben sind gemäß §6 Passgesetz / §9 Personalausweisgesetz durch Vorlage von entsprechenden
öffentlich-rechtlichen Urkunden und anderen Unterlagen nachzuweisen.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller / in
Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie
über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-0
Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts:
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099
Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
3. Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung
wenden. Sie erreichen die Datenschutz-Ansprechperson unter:
Datenschutz-Ansprechperson
Deutsche Botschaft Bern
Willadingweg 78, 3006 Bern
Tel. 0041-31-359 4111 (Zentrale)
info@bern.diplo.de
Ansprechpartnerin Claudia Bergerhausen
4. Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung
ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des
PassG bzw. PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG
sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PauswG.
5. Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs.
2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre
personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der
Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen,gespeichert.
6. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der
Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§
24 PauswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur
Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
7. Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
8. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit