Haben Sie darüber hinaus weitere Staatsangehörigkeit(en) beantragt? nein ja
Welche, wann
Die vorstehenden Angaben entsprechen der Wahrheit und sind vollständig.
Alle Angaben sind gemäß §6 Passgesetz / §9 Personalausweisgesetz durch Vorlage von entsprechenden
öffentlich-rechtlichen Urkunden und anderen Unterlagen nachzuweisen.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller / in
Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie
über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-0
Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts:
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099
Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
3. Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung
wenden. Sie erreichen die Datenschutz-Ansprechperson unter:
Datenschutz-Ansprechperson
Deutsche Botschaft Bern
Willadingweg 78, 3006 Bern
Tel. 0041-31-359 4111 (Zentrale)
info@bern.diplo.de
Ansprechpartnerin Claudia Bergerhausen
4. Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung
ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des
PassG bzw. PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG
sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PauswG.
5. Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs.
2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre
personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der
Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen,gespeichert.
6. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der
Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§
24 PauswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur
Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
7. Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
8. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit