Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre
personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung
aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie
wie folgt:
[1] Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO
ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der
Webseite der deutschen Auslandsvertretung.
[2] Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte der Webseite der Auslandsvertretung.
[3] Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer
Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw.
PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9
Abs. 2 PAuswG.
[4] Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu
dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die
bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2
PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.
[5] Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs
oder PAuswGs entgegenstehen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).
[6] Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu beschweren.
[7] Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des
Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. § 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten
aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der
Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.