Antrag
für volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. für Personalausweisbewerber/innen über 16 Jahre
Reisepass
mit 48 Seiten
im Expressverfahren
Personalausweis
Reiseausweis als Passersatz
vorläufiger Reisepass
1.
Familienname
2.
Geburtsname
3.
Vorname(n)
4.
Nein
Ja, durch
(z.B. Eheschließung, Namenserklärung, Adoption)
5.
Geburtsdatum
6.
Geburtsort
7.
Größe
cm
8.
Augenfarbe
9.
Geschlecht:
männlich
weiblich
unbestimmt
10.
Doktorgrad
11. Ordens-/Künstlername
12.
13.
Datum der Abmeldung:
Abmeldebescheinigung ist beigefügt
Ja Nein (erhöhte Gebühr!)
14.
als Kind eines/einer Deutschen durch Geburt
als Kind eines/einer Deutschen durch Adoption
als Kind ausländischer Eltern durch Geburt in Deutschland
Wurde die Option gem. § 29 StAG zugunsten deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt.
Ja Nein
durch Einbürgerung
Durch Erklärung gem. Art. 3 RuStAÄndG 1974 oder gem. § 5 StAG
Als Aussiedler/Spätaussiedler
Sonstige:
15.
Angaben zu weiteren Staatsangehörigkeiten (bei jedem Pass- oder Personalausweisantrag)
Ich habe eine/mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten erworben oder beantragt
Nein (weiter bei 16.)
Ja
Bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit:
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist am erfolgt
durch Geburt
automatisch durch (z.B. Eheschließung, Adoption)
auf Antrag
Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt bei Antragserwerb dieser Staatsangehörigkeit
Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mir vor dem auf Antrag erfolgten Erwerb
der ausländischen Staatsangehörigkeit genehmigt worden
Ja
Am durch (Behörde)
Nein
Ich habe eine/mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten beantragt und bin für den Fall ihres
Erwerbs auf den dadurch möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hingewiesen worden
bzw. nehme diesen Hinweis hiermit zur Kenntnis.
16.
Ich bin auf Grund freiwilliger Verpflichtungen in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten
Nein
Ja
Eine Zustimmung der Wehrersatzbehörden habe ich hierzu eingeholt bzw. eine
Berechtigung auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrags lag hierzu vor.
17.
Angaben zum aktuellen bzw. abgelaufenen deutschen Ausweisdokument
Reisepass
Personalausweis
Kinderreisepass
Sonstige
Pass-/Ausweisnr.
Ausstellende Behörde
Ausgestellt am
Gültig bis:
18.
Besitzen Sie weitere gültige deutsche Dokumente?
Reisepass
Personalausweis
Kinderreisepass
Sonstige
Pass-/Ausweisnr.
Ausstellende Behörde
Ausgestellt am
Gültig bis:
Die vorstehenden Angaben entsprechen der Wahrheit und sind vollständig. Alle Angaben sind von mir durch Vorlage
entsprechender Dokumente und/oder Urkunden nachzuweisen (§ 6 PassG/§ 9 PAuswG)
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre
personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung
aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie
wie folgt:
[1] Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO
ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der
Webseite der deutschen Auslandsvertretung.
[2] Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung:
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte der Webseite der Auslandsvertretung.
[3] Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer
Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw.
PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9
Abs. 2 PAuswG.
[4] Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu
dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die
bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2
PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.
[5] Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs
oder PAuswGs entgegenstehen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO).
[6] Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu beschweren.
[7] Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des
Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. § 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten
aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der
Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.