Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Amt für Wirtschaf
t
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
30
08 Bern
T
+41 31 633 58 10
F
+41 31 633 58 02
info.ae
-bew@be.ch
www.be.ch/arbeit
*inbegriffen gültiger AHV Ansatz für Kost und Logis, Quellensteuern und Sozialversicherungsbeiträge
01.2020
1/2
Stellenantritt ausländische Erwerbstätige
Gesuch von
Betrieb
Strasse
Zuständige
Person
Postfach
E
-Mail
PLZ / Ort
Telefon
Branche
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ZEMIS-Nr.
Name
Vorname
Geburtsdatum
Zivilstand
Erlernter Beruf
Nationalität
Aktuelle Adresse
Beschäftigung als
Wochenstunden
Bruttolohn
*
Beschäftigungsdauer
Stellenantritt am
Begründung
Letztes Arbeitsverhältnis in der Schweiz
Arbeitgeber/in
Ausweis
Beschäftigt als
Vom
bis
Unterschrift
Ort und Datum Stempel und Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Ort und Datum Unterschrift der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
Entscheid der Arbeitsmarktbehörde
Ort und Datum Stempel und Unterschrift der Arbeitsmarktbehörde
Amt für Wirtschaft
Arbeitsm
arktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Drucken
Speichern
Zurücksetzen
bitte wählen
Stellenantritt ausländische Erwerbstätige
01.2020
2/2
Wichtige Bestimmungen
1. Dem handschriftlich unterschriebenen Gesuch sind beizulegen (in Deutsch, Französisch oder Englisch):
A. Für ausländische Studentinnen oder Studenten mit Ausweis B +L:
Kopie Ausländerausweis oder des Personalausweises (Pass, Identitätskarte)
Kopie Arbeitsvertrag
B. Für Ausländerinnen oder Ausländer aus Nicht-EU-Staaten:
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Arbeitsvertrag
Kopie Pass oder Identitätskarte
Belege der mehrwöchigen Suchbemühungen in der Schweiz und in sämtlichen EU/EFTA-Staaten
C. Für Entsandte (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Kopie Pass oder Identitätskarte
Entsendebestätigung
Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
D. Für selbständige Dienstleistungserbringer (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
Amtlicher Beleg der Selbstständigkeit
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Kopie Pass oder Identitätskarte
Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
2. Löhne, Sozialzulagen, allgemeine Arbeitsbedingungen
Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Quellensteuern abzuliefern.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für eine angemessene Unterkunft und einen ausreichenden Versiche-
rungsschutz Ihrer Arbeitnehmenden gegen Krankheit, Unfall und deren wirtschaftlichen Folgen.
Der im Gesuch angegebene Lohn gilt als verbindlich und darf nicht unterschritten werden.
Eine Kopie dieses Gesuchs ist Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihrem Arbeitnehmer spätestens beim Stellenantritt zu übergeben.
3. Voraussetzungen
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist für Gesuche für neue Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den Nicht-EU/EFTA-
Staaten verpflichtet, die offene Stelle bei einem der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die Aussschrei-
bung muss mehrere Wochen vor dem Gesuch zur Beschäftigung von ausländischen Erwerbstätigen unter www.job-room.ch
er-
folgen.