Stellenantritt ausländische Erwerbstätige
01.2020
Wichtige Bestimmungen
1. Dem handschriftlich unterschriebenen Gesuch sind beizulegen (in Deutsch, Französisch oder Englisch):
A. Für ausländische Studentinnen oder Studenten mit Ausweis B +L:
‒ Kopie Ausländerausweis oder des Personalausweises (Pass, Identitätskarte)
‒ Kopie Arbeitsvertrag
B. Für Ausländerinnen oder Ausländer aus Nicht-EU-Staaten:
‒ Lebenslauf
‒ Ausbildungsnachweise / Diplome
‒ Arbeitsvertrag
‒ Kopie Pass oder Identitätskarte
‒ Belege der mehrwöchigen Suchbemühungen in der Schweiz und in sämtlichen EU/EFTA-Staaten
C. Für Entsandte (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
‒ Lebenslauf
‒ Ausbildungsnachweise / Diplome
‒ Kopie Pass oder Identitätskarte
‒ Entsendebestätigung
‒ Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
D. Für selbständige Dienstleistungserbringer (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
‒ Amtlicher Beleg der Selbstständigkeit
‒ Lebenslauf
‒ Ausbildungsnachweise / Diplome
‒ Kopie Pass oder Identitätskarte
‒ Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
2. Löhne, Sozialzulagen, allgemeine Arbeitsbedingungen
Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Quellensteuern abzuliefern.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für eine angemessene Unterkunft und einen ausreichenden Versiche-
rungsschutz Ihrer Arbeitnehmenden gegen Krankheit, Unfall und deren wirtschaftlichen Folgen.
Der im Gesuch angegebene Lohn gilt als verbindlich und darf nicht unterschritten werden.
Eine Kopie dieses Gesuchs ist Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihrem Arbeitnehmer spätestens beim Stellenantritt zu übergeben.
3. Voraussetzungen
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist für Gesuche für neue Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den Nicht-EU/EFTA-
Staaten verpflichtet, die offene Stelle bei einem der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Die Aussschrei-
bung muss mehrere Wochen vor dem Gesuch zur Beschäftigung von ausländischen Erwerbstätigen unter www.job-room.ch
er-
folgen.