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Musterformular zum Thema: Dienstwagenvereinbarung
Erläuterung:
llen Sie bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll aus.
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_______________, _____________
Diens
twagenvereinbarung
Zwischen
der Firma
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_________________________________________________________________________________________
-Arbei
tgeber-
und
Herrn/Frau
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_________________________________________________________________________________
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-Arbei
tnehmer/Arbeitnehmerin-
wird folgende Dienstwagenvereinbarung geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin das Kraftfahrzeug der Marke
_______________________, Typ_________________, amtliches Kennzeichen _______________,
zur Benutzung.
Mit der Übergabe des Fahrzeugs übergibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin
den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und die Fahrzeugschlüssel. Die Übergabe wird
in einem Protokoll dokumentiert, das beide Parteien unterschreiben.
Es steht dem Arbeitgeber frei, das Dienstfahrzeug durch ein anderes gleichwertiges Fahrzeug
auszutauschen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin verpflichtet, unverzüglich
den bisherigen Dienstwagen herauszugeben.
§ 2 Privatnutzung und Besteuerung
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug auch für Privatfahrten zu benutzen.
Priva
tfahrten ins Ausland dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers
durchgeführt werden.
Im Fall der Nutzung des Dienstwagens für Urlaubsfahrten trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den
Unterhalt des Dienstwagens.
Ihr Ort
Datum
Firmenname und -adresse
Arbeitnehmername und –adresse
Automarke
Typ des Autos
Kennzeichen
Die Privatnutzung des überlassenen Fahrzeugs stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist bei dem
Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin als Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Der Arbeitgeber ermittelt den geldwerten Vorteil der Privatnutzung durch den Arbeitnehmer/die
Arbeitnehmerin pauschal mit monatlich einem Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im
Zeitpunkt der Erstzulassung. Nutzt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin das überlassene Fahrzeug
auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, erhöht sich der geldwerte Vorteil um
monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte.
§ 3 Betriebs- und Verbrauchskosten
Der Arbeitgeber trägt die Betriebskosten des Fahrzeugs, insbesondere Haftpflichtversicherung,
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin in
Höhe von __________ Euro, Insassenunfallversicherung, Wartungen, etwaige Reparaturen sowie
Haupt- und Abgasuntersuchung.
Verbr
auchskosten werden dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin gegen Vorlage der Belege
ersetzt.
Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin eine Tankkarte.
§ 4 Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Fahrten
mitzuführen und im Übrigen sorgfältig aufzubewahren.
Er/Sie verpflichtet sich zu sorgfältiger Fahrweise und sorgt für rechtzeitige und ordnungsgemäße
Pflege und Wartung des Fahrzeugs.
Er/Sie verpflichtet sich auch gegenüber dem Arbeitgeber, die Verkehrsvorschriften einzuhalten und
den Arbeitgeber sofort darüber zu unterrichten, wenn er/sie sich in fahruntüchtigem Zustand
befindet bzw. ihm/ihr die Fahrerlaubnis zeitweilig oder auf Dauer entzogen wird.
Ferner hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber sofort darüber zu unterrichten,
wenn es zu einem Unfall und zu Beschädigungen an dem Fahrzeug gekommen ist. Er/Sie ist
verpflichtet, bei allen Unfällen die Polizei hinzuzuziehen.
§ 5 Haftung
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Beschädigungen des Fahrzeugs auf vollen Schadenersatz. Bei sonst fahrlässig verursachten Schäden
ist er/sie verpflichtet, sich angemessen am Schaden zu beteiligen.
Bei auf Privatfahrten entstandenen Schäden haftet der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in vollem
Umfang selbst.
Betrag
Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin haftet nicht, soweit der Schaden durch eine Versicherung
abgedeckt wird. Besteht eine Vollkaskoversicherung und ist diese eintrittspflichtig, haftet er/sie in
Höhe der Selbstbeteiligung und trägt den Verlust des Schadensfreiheitsrabattes.
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin haftet ebenso für Schäden am Fahrzeug, die durch
vorsätzliche und grob fahrlässige unsachgemäße Behandlung oder Pflege entstehen und als so
genannte Betriebsschäden in der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B.
Motorschäden aufgrund mangelnden bzw. unzureichenden Ölstandes. Bei sonst fahrlässig
verursachten Schäden ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin verpflichtet, sich angemessen am
Schaden zu beteiligen.
§ 6 Nutzung durch Dritte
Eine Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist unzulässig. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung
an Familienangehörige bei erlaubten Privatfahrten, sofern diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Bei einer Überlassung an Dritte haftet der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin für jeden am Fahrzeug
entstehenden Schaden.
Dritte Personen sollen grundsätzlich nur dann mitgenommen werden, wenn hierfür ein betriebliches
oder geschäftliches Interesse besteht; dies gilt nicht für Familienangehörige.
§ 7 Widerruf, Rückgabe des Fahrzeugs
Der Arbeitgeber behält sich vor, aus betrieblichen Gründen die Rückgabe des Fahrzeugs nebst
Zubehör von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zu verlangen, insbesondere bei Erkrankung des
Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, in der
Elternzeit, mit Freistellung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sowie für den Fall einer
Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Dieses Widerrufsrecht des Arbeitgebers gilt unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung. Für die
bisherige Privatnutzung wird dem Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung in Höhe der
lohnsteuerlichen Nutzungspauschale gewährt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin am
Fahrzeug ist ausgeschlossen.
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin gibt das Fahrzeug inklusive Fahrzeugschein, -schlüssel und
Reifen an den Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person zurück. Über die Rückgabe und den
Zustand des Fahrzeugs wird ein Protokoll gefertigt, das beide Parteien unterschreiben.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sind einzelne
Bestimmungen des Vertrags unwirksam, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Auch die Aufhebung der Schriftform bedarf der Schriftform.
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___________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
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____________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber
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