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Förderungsnummer (falls vorhanden)
Stand 2020
von Eltern
03 – Einkommenserklärung
von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern
WICHTIGE HINWEISE
Bitte füllen Sie diese Erklärung sorgfältig in Druckschrift aus und kreuzen Sie Zutreffendes an.
Diese Erklärung ist von jeder Person gesondert einzureichen.
Sie sind nach § 47 Abs. 4 BAföG i. V m. § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, alle Tat
sachen anzugeben, die für die Sachaufklärung erforderlich sind, und die verlangten Nachweise
vorzulegen.
Ihre Angaben sind gemäß den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für die
Entscheidung über den Antrag notwendig.
Hinweise zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 DatenschutzGrundverordnung
(DSGVO) erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung oder unter https://www.bafög.de/hinweis.
Diese Erklärung kann dem Amt auch getrennt vom Antrag der auszubildenden Person übersandt werden.
Sollen Angaben über Ihr Einkommen nicht in den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden, teilen Sie
dies bitte dem Amt für Ausbildungsförderung mit Begründung schriftlich mit.
ANGABEN ZUR AUSZUBILDENDEN PERSON
Bitte achten Sie darauf, die Erklä-
rung auf Seite 4 zu unterschrei-
ben.
Dieses Symbol auf der
linken Seite weist auf not-
wendige Nachweise hin.
Entsprechende Erläute-
rungen finden Sie im An-
hang auf Seite 1.
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
ANGABEN ZUR ERKLÄRENDEN PERSON
Name Vorname
Nur bei Änderung gegen-
Geburtsdatum
Familienstand
über der letzten Erklärung
seit
Straße Hausnummer Adresszusatz
Postleitzahl
Land
Ort
nicht erwerbstätig seit
Erwerbstätig Arbeiterin/ Angestellte/ Beamtin/ Selbständige/
als Arbeiter Angestellter Beamter Selbständiger
nein ja, und zwar
Ich befinde mich im Bewilligungszeitraum in Ausbildung
Art der Ausbildung
KONTAKT
Telefon
E-Mail
ANGABEN ZUR PRÜFUNG VON FREIBETRÄGEN
Ich leiste im Bewilligungszeitraum Natural und/oder Barunterhalt an mir gegenüber unterhaltsbe-
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rechtigte Personen (z. B. geschiedene Ehegattin / geschiedener Ehegatte, dauernd von mir getrennt
lebende/r eingetragene/r Lebenspartner/in, zweite Ehegattin / zweiter Ehegatte, Eltern oder andere
Verwandte in gerader Linie; hierzu zählen nicht Verwandte in der Seitenlinie wie Geschwister, Onkel,
Tante und Schwiegereltern).
Ich beantrage einen Freibetrag/Freibeträge wegen einer anerkannten Behinderung für mich, die
3
antragstellende oder eine andere mir gegenüber unterhaltsberechtigte Person (z. B. geschiedene
Ehegattin / geschiedener Ehegatte, dauernd von mir getrennt lebende/r eingetragene/r Lebens
partner/in, zweite Ehegattin / zweiter Ehegatte, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie; hierzu
zählen nicht Verwandte in der Seitenlinie wie Geschwister, Onkel, Tante und Schwiegereltern).
Bitte geben Sie an: 1 = ledig;
2 = verheiratet / in eingetragener
Lebenspartnerschaft;
3 = dauernd
getrennt lebend; 4 = verwitwet;
5 = geschieden/aufgehoben.
Verwenden Sie bei einer Anschrift
im Ausland nur die für den aus-
ländischen Staat international
gebräuchlichen Buchstaben (z. B.
NL für Niederlande).
Der Bewilligungszeitraum (BWZ)
ist der Zeitraum, für den die
Förderung der
oben genannten
auszubildenden Person beantragt
wird, er beginnt frühestens ab An-
tragstellung. Dies ist in der Regel
das jeweilige Schul oder Studien-
jahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).
Diese Angabe ist freiwillig.
Diese Angabe ist freiwillig.
Der Bewilligungszeitraum (BWZ)
ist der Zeitraum, für den die
Förderung der oben genannten
auszubildenden
Person beantragt
wird, er beginnt frühestens ab An-
tragstellung. Dies ist in der Regel
das jeweilige Schul oder Studien-
jahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).
auszubildende Person erklärende Person
03 – Einkommenserklärung
Seite 2
ANGABEN ZU DEN KINDERN
Bitte machen Sie Angaben zu sonstigen Kindern , die sich in Ausbildung befinden oder in Ihren Haushalt
aufgenommen wurden, wenn diese im Bewilligungszeitraum von Ihnen Unterhalt bekommen. Der Bewil
ligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung der auszubildenden Person beantragt wird.
Dies ist in der Regel das jeweilige Schul oder Studienjahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).
Name des 1. Kindes Vorname des 1. Kindes
Geburtsdatum
Wohnung bei den
ja nein
Eltern / einem Elternteil
Gemeinsames Kind der Eltern der auszubildenden Person bzw. gemeinsames Kind der auszubildenden Person
und der Ehegattin / des Ehegatten / der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners
Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind, sofern
in den Haushalt aufgenommen
ja nein, Kind nur im Verhältnis zur erklärenden Person
monatliche Einnahmen in Euro
Art der Einnahmen
4
Name der Ausbildungsstätte Art des Ausbildungsverhältnisses derzeitige Klasse/derzeitiges Semester
5
Ausbildungsbeginn voraussichtliches Ausbildungsende
ja nein
Ausbildungsmaßnahme zur beruflichen Förderung als Mensch mit einer Behinderung
Name des 2. Kindes Vorname des 2. Kindes
Geburtsdatum
Wohnung bei den
ja nein
Eltern / einem Elternteil
Gemeinsames Kind der Eltern der auszubildenden Person bzw. gemeinsames Kind der auszubildenden Person
und der Ehegattin / des Ehegatten / der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners
Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind, soweit
in den Haushalt aufgenommen
ja nein, Kind nur im Verhältnis zur erklärenden Person
Art der Einnahmen monatliche Einnahmen in Euro
4
Name der Ausbildungsstätte Art des Ausbildungsverhältnisses derzeitige Klasse/derzeitiges Semester
5
Ausbildungsbeginn voraussichtliches Ausbildungsende
Ausbildungsmaßnahme zur beruflichen Förderung als Mensch mit einer Behinderung
ja nein
Name des 3. Kindes Vorname des 3. Kindes
Geburtsdatum
Wohnung bei den
ja nein
Eltern / einem Elternteil
Gemeinsames Kind der Eltern der auszubildenden Person bzw. gemeinsames Kind der auszubildenden Person
und der Ehegattin / des Ehegatten / der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners
Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind, soweit
in den Haushalt aufgenommen
Art der Einnahmen monatliche Einnahmen in Euro
ja nein, Kind nur im Verhältnis zur erklärenden Person
4
Name der Ausbildungsstätte Art des Ausbildungsverhältnisses derzeitige Klasse/derzeitiges Semester
5
Ausbildungsbeginn voraussichtliches Ausbildungsende
Die antragstellende Person ist
hier nicht anzugeben.
Folgende Kinder bitte angeben:
Eheliche, für ehelich erklärte,
nichteheliche Kinder und Adoptiv
kinder sowie in Ihren Haushalt
aufgenommene Stiefkinder, Pfle-
gekinder und Enkelkinder.
Einnahmen sind z. B. Bruttoaus-
bildungsvergütung, Bruttoein-
nahmen aus Arbeitsverhältnis-
sen, aus Gelegenheitsarbeiten,
Ferien, Minijobs sowie Unter-
haltsleistungen, sofern sie nicht
vom erklärenden Elternteil selbst
erbracht werden, und Unterhalts-
leistungen nach dem Unterhalts-
vorschussgesetz. Kindergeld gilt
nicht als Einnahme.
ja nein
Ausbildungsmaßnahme zur beruflichen Förderung als Mensch mit einer Behinderung
Weitere Kinder bitte auf zusätzlichem Blatt angeben.
03 – Einkommenserklärung
Seite 3
auszubildende Person erklärende Person
ANGABEN ZUR EINKOMMENSFESTSTELLUNG
Für alle nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vor-
maßgebliches Kalenderjahr
letzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
maßgebend.
Allgemeine Angaben
Ich beziehe Einkommen als
rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder Person in Ausbildung
nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder Person im Ruhestandsalter, die einen
Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten oder nichtrentenversicherungspflichtigen Be
schäftigung oder Tätigkeit hat (z. B. Beamtin/Beamter, Beamtin/Beamter im Ruhestand, Alters
rentner/in)
Nichtarbeitnehmer/in (z. B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht be
freite/r oder auf Antrag wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
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Person im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig ist, und sonstiger Nichterwerbstätiger
Für das maßgebliche Kalenderjahr liegt ein Einkommensteuerbescheid vor
ja nein
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Gegen diesen Einkommensteuerbescheid habe ich ein Einspruchs/Klage-
ja nein
verfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist
Für das maßgebliche Kalenderjahr wird noch ein Einkommensteuerbescheid
ja nein
ergehen
Die Veranlagung erfolgt/erfolgte durch
Einnahmen und Einkünfte
Einnahmen aus Kapitalvermögen, die nicht
8
bereits im Einkommensteuerbescheid ent-
halten sind
Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung
9
(Minijob)
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Einnahmen und Einkünfte, sofern kein
Einkommensteuerbescheid vorliegt
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Bezogene Renten
Art der Rente
Art der Rente
Art der Rente
Einnahmen, die aufgrund des Auslandstätig-
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keitserlasses nicht versteuert wurden
Wenn Einnahmen im Ausland erzielt wurden
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Staat
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Ich erhielt Unterhaltsleistungen von
Name, Vorname
Art der Einnahmen
Art der Einnahmen
Art der Einnahmen
Art der Einnahmen
Name des Finanzamts
Jahresbruttobetrag
Euro
Jahresbruttobetrag
Euro
Jahressumme
Euro
Jahresbruttobetrag
Rentenbeginn
Euro
Rentenbeginn
Euro
Rentenbeginn
Euro
Jahressumme
Euro
Steuerbetrag/Währung Jahresbrutto/Währung
Verwandtschaftsverhältnis Euro (Jahresbetrag)
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Ausbildungsbeihilfen sowie Einnahmen nach der BAföGEinkommensverordnung
Jahressumme
Euro
Jahressumme
Euro
Jahressumme
Euro
Jahressumme
Euro
Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeit-
raum, für den die Förderung der auszubil
denden Person beantragt wird. Dies ist in
der Regel das jeweilige Schul oder Studien-
jahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).Beginnt der
Bewilligungszeitraum z. B. im Jahr 2020, so
ist als vorletztes Kalenderjahr das Kalender-
jahr 2018 maßgebend. Beginnt der Bewil
ligungszeitraum z. B. im Jahr 2021, so ist
als vorletztes Kalenderjahr das Kalenderjahr
2019 maßgebend.
Tragen Sie hier bitte Einnahmen aus nicht-
selbständiger Arbeit, Einkünfte aus selb-
ständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land und
Forstwirtschaft und/oder Vermietung und
Verpachtung ein.
Zu den Renten gehören beispielsweise
Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hin
terbliebenenrenten, Lebensversicherungen
auf Rentenbasis, Riester und Rürup
Renten, Firmen und Betriebsrenten und
Beträge aus Zusatzversorgungskassen
sowie Unfallrenten aus einer gesetzlichen
oder privaten Unfallversicherung, jeweils
einschließlich etwaiger Kinderzuschüsse
und Kinderzulagen.
Bitte geben Sie ausländische Einnahmen nur
an, sofern sie nicht im Einkommensteuerbe-
scheid berücksichtigt sind.
Das können z. B. Leistungen nach dem Auf-
stiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und
beruflicher Weiterbildung, Nettokrankengeld,
Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeiter
geld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Auf
stockungsbeträge nach dem Altersteilzeit
gesetz bzw. vergleichbare Leistungen sein;
die BAföGEinkommensverordnung finden
Sie im Anhang auf Seite 2.
Die Angaben zum „Arbeitslosengeld“ be-
ziehen sich nur auf Leistungen nach dem
SGB III („Arbeitslosengeld I“). Nicht anzuge-
ben sind hier Leistungen nach dem SGB II
(„Arbeitslosengeld II“ / „Hartz IV“).
Ich hatte im maßgeblichen Kalenderjahr keine der auf dieser Seite anzugebenden Einnahmen oder Einkünfte.
auszubildende Person erklärende Person
03 – Einkommenserklärung
Seite 4
ANGABEN ZUR EINKOMMENSFESTSTELLUNG (Fortsetzung)
Abzugsbeträge
vom Arbeitgeber wurden vermögenswirksame Leistungen erbracht ja
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Angaben zur Kapitalertragssteuer, die nicht im Einkommensteuerbescheid enthalten sind Jahressumme
Euro
17
Angaben zur Kirchensteuer, die nicht im Einkommensteuerbescheid enthalten sind Jahressumme
Euro
18
Angaben zur Gewerbesteuer Jahressumme
Euro
19
Beiträge zur geförderten Altersvorsorge nach § 82 Einkommensteuergesetz (EStG) (RiesterRente)
Jahressumme
Euro
20
wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs.1 Nr. 5 EStG) Jahressumme
Euro
21
wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, gezahlte Lohn und Kirchensteuer sowie Jahressumme
Euro
Solidaritätszuschlag
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wenn das aktuelle Einkommen der erklärenden Person voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im maßgeblichen Kalenderjahr, kann auf
besonderen Antrag der auszubildenden Person von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum (BWZ) ausgegangen werden. Der
Antrag (07 – Antrag auf Aktualisierung) muss spätestens bis zum Ende des BWZ gestellt werden.
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus vom Einkommen der erklärenden Person ein
weiterer Teil anrechnungsfrei bleiben. Dieser Antrag muss ebenfalls spätestens bis zum Ende des BWZ gestellt werden.
ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG
Mir ist bekannt,
– dass ich verpflichtet bin, jede Änderung der Familien und Ausbildungsverhältnisse, über die ich Erklärungen abgegeben habe, unverzüglich
dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich mitzuteilen;
– dass falsche oder unvollständige Angaben oder das Unterlassen von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbuße geahndet werden können und dass ich verpflichtet bin, Beträge zu ersetzen, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder
unvollständige Angaben oder durch Unterlassung einer Änderungsanzeige geleistet wurden, und dass die Leistungen aus öffentlichen Kassen,
die zu Unrecht gezahlt wurden, zu verzinsen sind;
– dass die Adressangaben dem Bundesverwaltungsamt für die Rückforderung von BAföGDarlehen übermittelt werden können, um die Anschrift
der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers zu ermitteln;
– dass meine Angaben in dieser Erklärung beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei meinem Arbeitgeber oder durch
eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können, wenn die Voraus-
setzungen vorliegen;
– dass das Amt für Ausbildungsförderung von mir Beträge fordern kann, die meinem Kind vorausgeleistet werden, wenn ich den nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1610 Abs. 2) während der Ausbildung zu zahlenden Unterhaltsbetrag nicht leiste, und dass dies auch für die Ver-
gangenheit möglich ist, soweit Leistungen rückwirkend erbracht werden. Ich weiß, dass diese Forderung die Höhe der Bedarfssätze nach den
§§ 12, 13, 13a, 14a und 14b BAföG erreichen kann. Die Höhe der Bedarfssätze kann ich beim Amt für Ausbildungsförderung erfragen.
Die Hinweise zum Datenschutz sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich oder unter https://www.bafög.de/hinweis einzusehen.
Ich bestätige, dass ich diese Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im amtlichen Formblatt keine Änderungen vorgenommen wurden.
Datum, Unterschrift der erklärenden Person
Anhang zu 03 – Einkommenserklärung
Seite 1
BENÖTIGTE BELEGE
Welche Belege Sie einreichen müssen, erkennen Sie an Ihren Angaben. Die nummerierten Symbole finden Sie am linken Rand neben Ihren
jeweiligen Angaben. Angaben, die für die Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung nicht erforder-lich sind, können von Ihnen
geschwärzt werden.
Bitte legen Sie eine aktuelle Schul, Studien oder Ausbildungs-
bescheinigung bei.
Bitte benennen Sie auf einem gesonderten Blatt die unter-
haltsberechtigte Person und das Verwandtschaftsverhältnis zu
dieser. Bitte fügen Sie Belege zu den Einnahmen der unterhalts
berechtigten Person im Bewilligungszeitraum in Kopie bei.
Bitte legen Sie den Schwerbehindertenausweis oder einen amt-
lichen Nachweis über den Grad der Behinderung in Kopie bei.
Legen Sie bitte Belege über die jeweiligen Einnahmen im
Bewilligungszeitraum in Kopie bei (z. B. Verdienstbescheinigung,
Waisenrentenbescheid, Bewilligungsbescheide).
Bitte legen Sie eine aktuelle Schulbescheinigung (nur erforder-
lich ab Klasse 10 oder ab dem 15. Lebensjahr), eine Immatrikula-
tionsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag in Kopie bei.
Soweit Sie auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit sind,
legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (z. B. vom
Rentenversicherungsträger) bei.
Falls ja: Bitte fügen Sie alle Seiten des Einkommensteuer-
bescheides in Kopie bei.
Bitte legen Sie eine Bescheinigung der Bank / des Anlageinstituts
in Kopie bei.
Bitte legen Sie entsprechende Lohnbescheinigungen in Kopie
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4
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bei.
Bitte belegen Sie Ihre Angaben, indem Sie Folgendes in Kopie
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einreichen: die Jahressteuerbescheinigung, einen Einkommens-
nachweis des Arbeitgebers, eine GewinnundVerlustRechnung
oder die Einkommensteuererklärung.
Bitte legen Sie für jede bezogene Rente z. B. Rentenbescheide
und Mitteilungen zu Rentenanpassungen in Kopie bei. Maß-
geblich ist der jeweilige Bruttobetrag.
Bitte weisen Sie die Einnahmen durch geeignete Unterlagen
nach.
Bitte weisen Sie die Einnahmen durch geeignete Unterlagen
(z. B. ausländischer Steuerbescheid, JahresLohnbeschei-
nigung des ausländischen Arbeitgebers) nach. Gegebenen-
falls ist eine deutsche Ãœbersetzung erforderlich.
Bitte legen Sie einen Nachweis für die Unterhaltsleistungen
(z. B. Unterhaltsbeschluss, Kontoauszug) in Kopie bei.
Bitte belegen Sie die jeweiligen Einnahmen anhand von
Kopien der Bewilligungsbescheide, Leistungsnachweise oder
Bescheinigungen der auszahlenden Stelle. Falls Sie Kran-
kengeld beziehen, weisen Sie bitte den Nettobetrag nach.
Bitte legen Sie eine Bescheinigung der Bank / des Anlage
instituts in Kopie bei.
Bitte legen Sie den Kirchensteuerbescheid in Kopie bei.
Bitte legen Sie den Gewerbesteuerbescheid der Stadt oder
der Gemeinde zur Veranlagung im maßgeblichen Kalender-
jahr in Kopie bei (nicht den Bescheid des Finanzamts über
den Gewerbesteuermessbetrag).
Bitte legen Sie ausschließlich die Bescheinigung nach § 92
11
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15
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18
19
EStG für das maßgebliche Kalenderjahr in Kopie bei, die Sie
von Ihrem Vertragspartner erhalten haben.
Bitte erläutern Sie die geltend gemachten Kinderbetreuungs-
20
kosten und fügen Sie entsprechende Belege in Kopie bei.
Bitte weisen Sie die Zahlungen durch Kopien der entsprechen-
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den Lohnbescheinigungen nach.
Einnahmen nach der
BAföGEinkommensverordnung
Geben Sie bitte die Einnahmen nach der BAföGEinkommens-
verordnung an. Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie über solche Einnahmen verfügen, sind diese anzu-
geben, sofern sie nachfolgend aufgeführt sind.
Auistung aller Einnahmen nach der BAföGEinkommensver-
ordnung:
I. Leistungen der sozialen Sicherung
1. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Entgelt-
ersatzleistungen (§ 3 Abs.4), Gründungszuschuss (§ 93)
abzüglich der pauschalisierten Sozialversicherungsbeiträge;
2. nach dem Fünften, Sechsten und Siebten Buch Sozialge-
setzbuch (SGB V, SGB VI, SGB VII), dem Zweiten Gesetz
über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG1989),
dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld
und Elternzeitgesetz (BEEG): Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V,
§§ 12 ff. KVLG 1989), Leistungen der gesetzlichen Kranken-
kasse zur Erstattung des Verdienstausfalls bei Tätigkeit als
Haushaltshilfe im Krankheitsfall des Versicherten (§ 38 Abs.
4 SGB V), Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V, § 19 MuSchG)
und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG), soweit
sie das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldge-
setz oder das nach § 10 BEEG anrechnungsfreie Elterngeld
oder vergleichbare Leistungen der Länder übersteigen, Ver-
letztengeld (§§ 45 ff. SGB VII), Übergangsgeld (§§ 49 ff. SGB
VII, §§ 20 ff. SGB VI), Elterngeld nach dem BEEG, soweit es
die nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Beträge übersteigt;
3. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den
Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären: Versor-
gungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§ 26a Abs. 1
BVG), Unterhaltsbeihilfe, wenn der Berechtigte nicht in einer
Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist (§ 26a Abs. 5
BVG), laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, so-
weit sie außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen
Einrichtungen für Angehörige im Sinne des § 25 Abs. 3 Nr. 2
des Bundesausbildungsförderungsesetzes (BAföG) geleistet
wird, die mit dem Einkommensbezieher nicht in Haushalts-
gemeinschaft leben (§ 27a BVG);
4. nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG), dem Repara-
tionsschädengesetz (RepG) und dem Flüchtlingshilfegesetz
(FlüHG): jeweils der halbe Betrag der Unterhaltshilfe (§§ 261
bis 278a LAG), Unterhaltsbeihilfe (§ 10 des Vierzehnten
Gesetzes zur Änderung des LAG), Beihilfe zum Lebens-
unterhalt (§§ 301 bis 301b LAG), Unterhaltshilfe und Unter-
haltsbeihilfe (§§ 44, 45 RepG), Beihilfe zum Lebensunterhalt
(§§ 12 bis 15 FlüHG);
5. nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, soweit sie nicht zum
Ausgleich für den freiwilligen Wehrdienst des Auszubildenden
geleistet werden: Leistungen an Nichtselbstständige (§ 6)
und an Selbstständige (§ 7), Reservistendienstleistungs
prämie und Zuschläge (§ 10), Dienstgeld (§ 11), allgemeine
Leistungen (§ 17), Leistungen an Angehörige, die nicht in
einem gemeinsamen Haushalt mit der oder dem freiwilligen
Wehrdienst Leistenden leben (§ 22);
6. nach dem Beamtenversorgungsgesetz: das Ãœbergangsgeld
(§ 47);
7. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: Unterhaltsleistung
(§§ 1 ff.);
8. Anpassungsgeld nach den Richtlinien über die Gewährung
von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenberg-
baus vom 13.
Dezember 1971 (BAnz. Nr. 233 vom 15. Dezem-
ber 1971), zuletzt geändert am 16. Juni 1983 (BAnz. S. 5901);
9. Leistungen aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von
Anhang zu 03  Einkommenserklärung
Seite 2
Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen und Stahlindustrie, die
von Maßnahmen im Sinne des Artikels 56 § 2 Buchstabe b
des Montanunionvertrages betroffen werden, vom 25. März
1998 (BAnz. S. 4951);
10. nach dem Soldatenversorgungsgesetz: Ãœbergangsgeld
(§ 37), Arbeitslosenbeihilfe (§ 86a Abs. 1);
11. Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewäh-
rung von Vorruhestandsgeld vom 8. Februar 1990 (GBI. I
Nr. 7 S. 42), die gemäß Anlage II Kapitel VIll Sachgebiet E
Abschnitt III Nr. 5 des Einigungsvertrages vom 31. August
1990 und Artikel 4 Nr. 13 der Vereinbarung vom 18. Sep-
tember 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom
23. September 1990 (BGBI. 1990 II S. 885, 1210, 1243) mit
Maßgaben weiter gilt;
12. Übergangsleistungen nach § 3 der BerufskrankheitenVer-
ordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623).
II. Weitere Einnahmen
1. nach dem Wehrsoldgesetz: Wehrsold (§ 2), Verpegung
(§ 3), Unterkunft (§ 4); Entsprechendes gilt für gleichartige
Leistungen (Geld und Sachbezüge) nach § 35 des Zivil
dienstgesetzes, § 59 des Bundesgrenzschutzgesetzes
(siehe oben unter Ziffer I Nr. 5) sowie für Angehörige der Voll-
zugspolizei und der Berufsfeuerwehr;
2. Vorruhestandsbezüge und diesen gleichstehende Leistun-
gen, soweit sie steuerfrei sind; hierzu zählt auch das Aus-
gleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom
21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), soweit es die Summe
des nach § 3 Nr. 27 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
steuerfreien Betrages nicht übersteigt.
3. Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 3
Abs. 1 Buchstabe a) sowie die Zuschläge, die versicherungs-
freie Beschäftigte im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Aufstockung
der Bezüge bei Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vor-
schriften oder Grundsätzen erhalten;
4. Abndungen nach § 3 Nr. 9 EStG;
5. Leistungen, die in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhalts-
picht erbracht werden, mit Ausnahme der Leistungen der
Eltern der/des Auszubildenden und ihres/seines Ehegatten
oder Lebenspartners;
6. Leistungen nach § 9 Abs. 1 des Anspruchs und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes.
III. Einnahmen bei Auslandstätigkeit
1. Bezüge der Bediensteten internationaler und zwischenstaat-
licher Organisationen und Institutionen sowie Bezüge diplo-
matischer und konsularischer Vertreter fremder Mächte und
der ihnen zugewiesenen Bediensteten, soweit diese von der
Steuerpicht befreit sind;
2. nach dem Bundesbesoldungsgesetz: Auslandszuschlag
nach § 55 Abs. 1 bis 4 mit 10 vom Hundert des Betrages,
Auslandskinderzuschlag nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit
50 vom Hundert des Betrages, Auslandskinderzuschlag nach
§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 mit 80 vom Hundert des Betrages;
Entsprechendes gilt für vergleichbare Bezüge von Personen,
die im öffentlichen Interesse nach außerhalb des Geltungs
bereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ent-
sandt, vermittelt oder dort beschäftigt sind.