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Förderungsnummer (falls vorhanden)
Stand 2020
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
WICHTIGE HINWEISE
Bitte füllen Sie diesen Antrag sorgfältig in Druckschrift aus und kreuzen Sie Zutreffendes an.
Sie sind nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, alle Tatsachen anzugeben,
die für die Sachaufklärung erforderlich sind, und die verlangten Nachweise vorzulegen.
Ihre Angaben sind gemäß den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
für die Entscheidung über den Antrag notwendig.
Hinweise zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung oder unter
https://www.bafög.de/hinweis.
AUSBILDUNG
Bitte achten Sie darauf, den Antrag auf
Seite 6 zu unterschreiben.
Dieses Symbol auf der linken Seite
weist darauf hin, dass Sie Nach-
weise vorlegen müssen. Entspre-
chende Erläuterungen finden Sie
im Anhang auf Seite 1.
Ich beantrage Ausbildungsförderung für den Besuch der/des
Ausbildungsstätte und Ausbildungsort
Klasse/Fachrichtung
angestrebter Abschluss
Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung
ja nein
Ich habe bereits früher einen BAföG-Antrag gestellt ja nein
bisheriges Amt für Ausbildungsförderung bisherige Förderungsnummer
ANGABEN ZU MEINER PERSON
Liegt die Ausbildungsstätte (auch Praktikum/
Praxissemester) im Ausland, sind besondere
Ämter für Ausbildungsförderung zuständig
(siehe www.bafög.de).
In diesen Fällen
reichen Sie bitte zusätzlich das Formblatt
06 – Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
ein.
An Hochschulen liegt eine Vollzeitausbil-
dung in der Regel vor, wenn im Durchschnitt
pro Semester 30 ECTS-Leistungspunkte
vergeben werden. Im schulischen Bereich
muss die Unterrichtszeit mindestens
20 Zeitstunden pro Woche betragen.
Name
Vorname Geburtsname
Geburtsort
weiblich männlich divers
Geburtsdatum
Familienstand
Nur bei Änderung
seit
gegenüber der
letzten Erklärung
2
eigene Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Ehegatte / eingetr. Lebenspartner
Ich habe eigene Kinder
ja
ANSCHRIFT AM STÄNDIGEN WOHNSITZ
Bitte geben Sie an: 1 = ledig; 2 = verheira-
tet / in eingetragener Lebenspartnerschaft;
3 = dauernd getrennt lebend; 4 = verwitwet;
5 = geschieden/aufgehoben.
Bitte füllen Sie das Formblatt 04 – Kinder
der auszubildenden Person aus.
Verwenden Sie bei einer Anschrift im Aus-
land nur die für den ausländischen Staat
international gebräuchlichen Buchstaben
(z. B. NL für Niederlande).
Land
Ort
Straße Hausnummer Adresszusatz
Postleitzahl
3
ANSCHRIFT WÄHREND DER AUSBILDUNG
Geben Sie diese Anschrift an, sofern sie
Ihnen bereits bekannt ist.
Ich wohne während der Ausbildung, für die ich hier Ausbildungsförderung
ja nein
beantrage, mit meinen Eltern / einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft
Wenn nein: Mein Wohnraum steht im Eigentum/Miteigentum meiner
ja nein
Eltern / eines Elternteils
Straße
Hausnummer Adresszusatz
Land
Ort
Postleitzahl
Sofern die Anschrift während der Ausbil-
dung identisch mit dem ständigen Wohnsitz
ist, brauchen Sie hier keine Angaben zu
machen.
Verwenden Sie bei einer Anschrift im Aus-
land nur die für den ausländischen Staat
international gebräuchlichen Buchstaben
(z. B. NL für Niederlande).
4
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 2
auszubildende Person
BANKVERBINDUNG
Name des Geldinstituts
Als Bankverbindung kann nur ein Konto im
SEPA-Zahlungsraum angegeben werden.
Barauszahlungen sind nicht möglich.
IBAN
Sofern dies nicht Ihr eigenes Konto ist: Name, Vorname des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Krankenversicherung: Ich bin während der gesetzlich familien- studentisch gesetz-
5
Ausbildung versichert lich versichert
privat versichert
freiwillig gesetzlich
versichert
anders versichert
Pflegeversicherung: Ich bin während der
6
Ausbildung selbst beitragspflichtig pflege-
ja nein
versichert
Steueridentifikationsnummer
MEINE LEIBLICHEN ELTERN ODER ADOPTIVELTERN
Versicherungsverhältnis z. B. aus Arbeits-
oder Praktikumsverhältnissen oder als Be-
zieher/Bezieherin von Waisenrenten oder
von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Angabe ist nicht notwendig, wenn Sie
während des gesamten Bewilligungszeit-
raums gesetzlich familienversichert sind.
Name des 1. Elternteils
Vorname
Geburtsdatum Sterbedatum
Land
Ort
Straße Hausnummer Adresszusatz
Postleitzahl
Name des 2. Elternteils
Vorname
Geburtsdatum Sterbedatum
Land
Ort
Straße Hausnummer Adresszusatz
Postleitzahl
Meine Elternteile leben und sind miteinander
verheiratet oder in eingetragener Lebenspartner-
schaft verbunden
MEINE KONTAKTDATEN
weiblich männlich divers
Staatsangehörigkeit
weiblich männlich divers
Staatsangehörigkeit
ja ja, aber dauernd
getrennt lebend
nein
Ist Ihnen die aktuelle Adresse eines Eltern-
teils nicht bekannt, tragen Sie bitte – falls
Sie Kenntnis haben – die letzte Ihnen be-
kannte Adresse des betreffenden Eltern-
teils ein und kennzeichnen dies im Feld Ort
durch den Zusatz „zuletzt“.
Verwenden Sie bei einer Anschrift im Aus-
land nur die für den ausländischen Staat
international gebräuchlichen Buchstaben
(z. B. NL für Niederlande).
Ist Ihnen die aktuelle Adresse eines Eltern-
teils nicht bekannt, tragen Sie bitte – falls
Sie Kenntnis haben – die letzte Ihnen
bekannte Adresse des betreffenden Eltern-
teils ein und kennzeichnen dies im Feld Ort
durch den Zusatz „zuletzt“.
Verwenden Sie bei einer Anschrift im Aus-
land nur die für den ausländischen Staat
international gebräuchlichen Buchstaben
(z. B. NL für Niederlande).
E-Mail
Telefon
Der Bescheid sowie sonstige Schreiben sollen übermittelt werden an
mich (ständiger Wohnsitz) mich (Wohnsitz am Ausbildungsort)
meinen ersten Elternteil meinen zweiten Elternteil
meine/-n Sorgeberechtigte/-n die von mir bevollmächtigte Person
Diese Angabe ist freiwillig.
Diese Angabe ist freiwillig. Sie können
hier auch gesicherte elektronische Zustell-
adressen angeben (z. B. De-Mail-Adressen).
Bitte reichen Sie eine entsprechende Voll-
macht ein.
7
auszubildende Person
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 3
KONKURRIERENDE LEISTUNGEN
Ich beziehe während des Zeitraums, für den ich BAföG-Leistungen
beantrage, konkurrierende Leistungen oder habe solche beantragt
Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln
Leistungen für die berufliche Aus- oder Weiterbildung nach dem
SGB II
oder SGB III
Leistungen von einem Begabtenförderungswerk
nein, ich beziehe keine der vorstehenden Leistungen
ANGABEN ZUR EINKOMMENSFESTSTELLUNG
Bei Bezug einer der hier genannten Leistungen haben Sie keinen
Anspruch auf BAföG-Leistungen.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind keine Leistungen für die
berufliche Weiterbildung nach dem SGB II.
Eine Liste der anzugebenden Begabtenförderungswerke finden Sie
online unter: https://www.stipendiumplus.de/deine-werke.html.
Einkommensangaben
von
für den Bewilligungszeitraum
Ich habe folgende noch nicht bewilligte
Sozialleistungen beantragt (z. B. Waisenrente,
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz [AFBG] oder dem Unter-
haltsvorschussgesetz [UhVorschG])
Ich zahle geförderte Altersvorsorgebeiträge
8
nach § 82 Einkommensteuergesetz (EStG)
(Riester-Rente)
Im oben genannten Bewilligungszeitraum
9
werde ich voraussichtlich Einnahmen erzielen
Bruttoeinnahmen aus bestehenden oder
ruhenden Arbeitsverhältnissen, Gelegenheits-
arbeiten, Ferien-, Minijobs
Darin ist ein Arbeitgeberanteil zu vermögens-
wirksamen Leistungen enthalten
Ausbildungs- und Praktikumsvergütung
brutto – auch Sachbezüge
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe-
betrieb, Vermietung und Verpachtung, Land-
und Forstwirtschaft
Bruttoeinnahmen aus Kapitalvermögen (z. B.
Sparzinsen)
Waisenrente und/oder Waisengeld (einschl.
Weihnachtszuwendung), sonstige Renten
(z. B. Unfallrenten)
Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistun-
gen sowie Leistungen nach dem AFBG
Unterhaltsleistungen (nicht der Eltern), die für
mich bestimmt sind
Unterhaltsvorschussleistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Weitere Einnahmen (nicht: laufende BAföG-
Zahlungen)
bis
Euro
ja nein
Gesamtbetrag im
Bewilligungszeitraum
Euro
ja
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die
Förderung zu bewilligen ist, er beginnt frühestens ab Antragstellung.
Dies ist in der Regel das jeweilige Schul- oder Studienjahr
(z. B. 10/2020 bis 09/2021).
Bitte geben Sie hier die Art der beantragten Leistung an.
Bitte tragen Sie den Jahresbetrag ein.
Bei nein: Weiter mit „Angaben zur Vermögensfeststellung“ auf
Seite 4.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten sowie Steuern
und Abzüge für soziale Aufwendungen werden von Amts wegen
berücksichtigt.
Die Ausbildungs- oder Praktikumsvergütung umfasst z. B. auch
Essensgeldzuschuss, Mietzuschuss sowie Sachbezüge, wie z. B.
freie Unterkunft und Verpflegung.
Der Sparer-Pauschbetrag wird von Amts wegen berücksichtigt.
Das Waisengeld geben Sie bitte in Höhe der tatsächlich zufließen-
den Beträge, also einschließlich der Weihnachtszuwendung und
abzüglich der Steuern an.
Ausbildungsbeihilfen sind z. B. Stipendien (nicht von Begabten-
förderungswerken) und Erziehungsbeihilfen nach dem Bundes-
versorgungsgesetz (BVG).
Tragen Sie hier Leistungen Ihnen gegenüber unterhaltspflichtiger Per-
sonen ein (z. B. dauernd von Ihnen getrennt lebender / geschiedener
Ehegatte bzw. nicht mehr verbundener eingetragener Lebenspartner).
Bitte geben Sie hier nur die für Sie bestimmten Unterhaltsleistungen
an, ohne die für Ihre Kinder bestimmten Beträge.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
oder Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung, siehe
Anhang Seite 2.
auszubildende Person
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 4
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ANGABEN ZUR VERMÖGENSFESTSTELLUNG
Ich habe bei Antragstellung folgende Vermögenswerte:
Wert in vollen Euro
(wenn nicht vorhanden,
bitte „nein“ ankreuzen)
Höhe des Barvermögens (Bargeld)
Höhe der Bank- und Sparguthaben, einschließ-
lich der Guthaben auf Girokonten und Online-
Konten
Euro
Euro
Euro
Euro
nein
nein
nein
nein
Höhe der Bauspar- und
Prämiensparguthaben
Wertpapiere (z. B. Aktien, Pfandbriefe, Schatz-
anweisungen, Wechsel, Schecks)
Kraftfahrzeuge
Lebensversicherungen
Euro
nein
Euro
nein
Höhe von steuerlich gefördertem Alters-
vorsorgevermögen („Riester-Rente“)
Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen
(auch Miteigentumsanteile)
Euro
Euro
nein
nein
Betriebsvermögen (auch Miteigentumsanteile)
Euro
nein
Geldforderungen, digitales Vermögen (z. B.
Kryptowährungen) und sonstige Rechte
Euro
nein
Sonstige Vermögensgegenstände
Euro
nein
11
Hiervon sollen anrechnungsfrei bleiben:
Vermögenswerte, deren Verwertung aus recht-
lichen Gründen ausgeschlossen ist
Euro
Übergangsbeihilfen nach den §§ 12 und 13
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Euro
12
Ich habe folgende Schulden und Lasten:
Hypotheken, Grundschulden
Euro
Lasten
Euro
Sonstige Schulden
Euro
Guthaben und Schulden sind getrennt anzugeben. Bitte geben Sie
nur den Wert des Anteils an, der auf Sie entfällt.
Bitte prüfen Sie, ob Dritte auf Ihren Namen Vermögen angelegt
haben und geben Sie dessen Wert an.
Bitte beachten Sie auch, dass Vermögenswerte, die kürzlich von
Ihnen auf Dritte übertragen wurden, zu Ihrem Vermögen zählen
können. Sprechen Sie in diesem Fall Ihr Amt für Ausbildungs-
förderung an.
Online-Konten sind z. B. PayPal, Apple Pay, Google Pay.
Maßgeblich ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Bitte geben Sie Kraftfahrzeuge (z. B. PKW, Motorrad) mit ihrem
Zeitwert an (Netto-Händlereinkaufspreis).
Bitte geben Sie den aktuellen Rückkaufswert an. Zur Prüfung einer
Freistellung legen Sie bitte einen Nachweis über alle bisher in die
Lebensversicherung eingezahlten Beträge vor.
Maßgeblich ist der Zeitwert.
Maßgeblich ist der Zeitwert.
Forderungen und sonstige Rechte sind z. B. Vermächtnisse,
Ansprüche auf Lieferung von Waren, ferner Geschäftsanteile,
Patentrechte, Verlags- und Urheberrechte.
Nicht hierzu gehören angemessene Haushaltsgegenstände, die
zur Einrichtung der Wohnung, Führung des Haushalts und für das
Zusammenleben der Familie bestimmt sind, z. B. Möbel, Geschirr,
TV, Computer, Mobiltelefon. Maßgeblich ist der Zeitwert.
Dies ist z. B. der Fall, wenn ein entsprechendes gesetzliches
oder behördliches Veräußerungsverbot (§§ 135, 136 Bürgerliches
Gesetzbuch [BGB]) vorliegt. Eine Verwertung ist jedoch nicht durch
ein vom Eigentümer vereinbartes rechtsgeschäftliches Veräuße-
rungsverbot (§ 137 BGB) ausgeschlossen.
Es ist stets nur die bei Antragstellung bestehende Restschuld
anzugeben.
Dies sind z. B. Verpflichtungen zu wiederkehrenden Leistungen,
Beschränkungen des Eigentums zugunsten Dritter (Nießbrauch,
Rentenverpflichtung).
Hierzu zählen Kredite, auch Verbindlichkeiten aus Studienkrediten
und dem Bildungskreditprogramm des Bundes, nicht jedoch
Darlehen nach dem BAföG.
auszubildende Person
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 5
13
SCHULISCHER UND BERUFLICHER WERDEGANG
Bitte füllen Sie diesen Abschnitt nur bei einem Erstantrag, nach einer Unterbrechung der Ausbildung oder bei einem Antrag auf Förderung einer
Ausbildung im Ausland aus.
Bitte machen Sie lückenlose, chronologische Angaben über
• Ihre bisherigen Ausbildungs- und Studienzeiten (auch nicht abgeschlossene Ausbildungen und Praktika),
• Zeiten der Erwerbstätigkeit und ihnen gleichgestellte Zeiten (z. B. Zeiten der Haushaltsführung, wenn Sie als Elternteil mindestens eines Kindes
unter 14 Jahren oder eines Kindes, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, dieses Kind im eigenen Haushalt zu versorgen haben, mit Arbeits-
unfähigkeit verbundene Krankheiten, Mutterschutzfristen, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Teilnahme an einer Maßnahme zur medizinischen
oder beruflichen Rehabilitation oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch [SGB III]),
• Freiwillige Dienste (z. B. Wehrdienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst),
Andere als die oben genannten Zeiten bezeichnen Sie bitte als „Zwischenzeit“.
MUSTER
von bis
Monat/Jahr
Name und Ort der Ausbildungsstätte,
des Arbeitgebers/Leistungsträgers
Schulart/Fachrichtung;
Art der Tätigkeit
Erreichter Abschluss bzw. Bruttolohn /
Höhe der Leistung monatlich in Euro
08/08 08/14
Realschule, Musterstadt Realschule Realschulabschluss
09/14 08/17
Fa. Mustermann & Co., Musterstadt Berufsausbildung zum
Schlosser
Gesellenbrief/Facharbeiterbrief,
15.08.2017
09/17 06/19
Fachoberschule/Berufskolleg, Musterstadt Technischer Zweig Fachhochschulreife, 16.06.2019
07/19 03/20
Fa. Müller & Co., Musterhausen Aushilfstätigkeit 900,– Euro
04/20 06/20
Fachhochschule Musterhausen BWL, Bachelor ohne Abschluss
07/20 08/20
Zwischenzeit
09/20
Fachhochschule, Musterstadt Elektrotechnik, BA
auszubildende Person
01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 6
NUR FÃœR SCHÃœLERINNEN UND SCHÃœLER
14
Die elterliche Sorge / das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist/war zuerkannt worden durch ein Vormundschafts- oder Familiengericht
nein ja, und zwar
Name, Vorname des/der Sorgeberechtigten
Straße Hausnummer Adresszusatz
Land
Postleitzahl
Ort
Verwenden Sie bei einer Anschrift im Aus-
land nur die für den ausländischen Staat
international gebräuchlichen Buchstaben
(z. B. NL für Niederlande).
Bitte füllen Sie diesen Bereich nur aus, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern / einem Elternteil wohnen und Sie eine der folgenden Schulen besuchen:
weiterführende allgemeinbildende Schule (auch Studienkolleg), Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht
voraussetzt, Berufsfachschule oder Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern deren Bildungs-
gang weniger als zwei Jahre dauert oder nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Von der Wohnung meiner Eltern / meines Elternteils aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar.
Ich führe einen eigenen Haushalt und bin oder war verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden.
Ich führe einen eigenen Haushalt und lebe mit mindestens einem Kind zusammen.
sonstiger Grund
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des
Antragsmonats an. Stellen Sie daher den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich. Bitte reichen Sie den Antrag bei dem für Sie
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Hinweise dazu, welches Amt für Sie zuständig ist, finden Sie auf
https://www.bafög.de.
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens und des Vermögens anrechnungs-
frei bleiben. Bitte reichen Sie hierzu eine Begründung ein und beachten Sie, dass für die Freistellung von Einkommen ein Antrag nur im laufenden
Bewilligungszeitraum gestellt gestellt und nur berücksichtigt werden kann, soweit das Einkommen zur Deckung besonderer Kosten der Ausbil-
dung dient.
Neben diesem Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung gibt es weitere Formblätter, die gegebenenfalls von Ihnen eingereicht werden
müssen (siehe Anhang zu diesem Formblatt, Seite 1). Welche Formblätter auszufüllen sind, entnehmen Sie den jeweiligen Beschreibungen. Alter-
nativ können Sie die Formblattauswahl unter www.bafög.de nutzen.
ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG
Mir ist bekannt,
• dass falsche oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Änderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße geahndet werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
• dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und
Ausbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungs-
förderung schriftlich mitzuteilen;
• dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt,
bei meinem Arbeitgeber oder durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern über-
prüft werden können, wenn die Voraussetzungen vorliegen;
• dass Vermögenswerte auch dann meinem Vermögen zuzurechnen sind, wenn ich diese rechtsmissbräuchlich übertragen habe. Dies ist der
Fall, wenn ich in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrags auf Aus-
bildungsförderung oder während der förderungsfähigen Ausbildung Teile meines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegen-
leistung an Dritte, insbesondere an meine Eltern oder andere Verwandte, übertragen habe;
• dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m.
§ 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können, wenn die
Voraussetzungen vorliegen.
Die Hinweise zum Datenschutz sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich oder unter https://www.bafög.de/hinweis einzusehen.
Ich bestätige, dass ich diese Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im amtlichen Formblatt keine Änderungen vorgenommen wurden.
Datum, Unterschrift der auszubildenden Person Datum, Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters (bei Minderjährigen)*
* Nur erforderlich bei Auszubildenden unter 15 Jahren (immer) und bei minderjährigen Auszubildenden über 15 Jahren, die eine Höhere Fachschule, Akademie oder
Hochschule besuchen oder ein Praktikum absolvieren, das mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten im Zusammenhang steht.
-
Anhang zu 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
Seite 1
BENÖTIGTE BELEGE
Welche Belege Sie einreichen müssen, ergibt sich aus Ihren Angaben im Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung. Die
nummerierten Symbole finden Sie am linken Rand neben Ihren jeweiligen Angaben. Angaben, die für die Entscheidung über den
Antrag auf Ausbildungsförderung nicht erforderlich sind, können von Ihnen geschwärzt werden.
Bitte fügen Sie das Formblatt 02 – Bescheinigung nach
1
§ 9 BAföG oder eine Immatrikulationsbescheinigung der
Hochschule bei.
Falls Sie Ausländer-/in sind, fügen Sie bitte gültige Auf-
2
enthaltsdokumente in Kopie bei.
Wenn Sie nicht mit Ihren Eltern / einem Elternteil in häusli-
3
cher Gemeinschaft leben, fügen Sie bitte folgende Unterla-
gen in Kopie bei: Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19
Bundesmeldegesetz, Meldebescheinigung oder Mietvertrag
(nur die Seiten mit Vertragsparteien, Mietadresse, Miet-
beginn und -ende, Unterschriften).
Bitte reichen Sie eine Ausweiskopie des Kontoinhabers / der
4
Kontoinhaberin ein.
Wenn Sie nicht gesetzlich familienversichert sind reichen Sie
5
bitte eine Bescheinigung der Krankenkasse über Ihre Kran-
kenversicherung ein.
Sofern nicht bereits in der Bescheinigung über Ihre Kranken-
6
versicherung (Beleg 5) enthalten, fügen Sie bitte eine
Bescheinigung der Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2a
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Pflege-
versicherung nach § 61 Abs. 5 Elftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XI) bei.
Bitte reichen Sie entsprechende Bescheinigungen der
7
betreffenden Stelle ein.
Bitte reichen Sie Kopien des „Riester-Renten-Vertrages“
8
und der Jahresbescheinigung nach § 92 Einkommensteuer-
gesetz (EStG) ein, die Sie Anfang des Jahres von Ihrem
Vertragspartner erhalten haben.
Bitte fügen Sie Einkommensbelege (z. B. Gehaltsbeschei-
9
nigung, Waisenrentenbescheid, Bewilligungsbescheid) in
Kopie bei.
Bitte fügen Sie Belege zu jedem Vermögensgegenstand
10
gesondert bei (z. B. Konto- und Depotauszüge; bei Kraft-
fahrzeugen: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit
Angabe des aktuellen Kilometerstandes). Vermögenswerte
sollen für einen Zeitpunkt nachgewiesen werden, der nicht
mehr als 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt.
Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise in Kopie bei (z. B.
11
Pfändungsbeschluss, Beschlagnahmeanordnung, Bescheid
über Übergangsbeihilfe).
Bitte belegen Sie jede Ihrer Angaben gesondert (z. B. durch
12
aktuelle Bescheinigungen von Kreditinstituten/Bauspar-
kassen, notarielle Verträge).
Erreichen die Zeiten der Erwerbstätigkeit und die ihnen gleich-
13
gestellten Zeiten drei Jahre, reichen Sie bitte Nachweise in
Kopie ein (z. B. Berufsabschlusszeugnisse, Versicherten-
nachweise, Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheide über
ALG I).
Bitte belegen Sie, wem die elterliche Sorge zuerkannt wurde
14
(gilt nicht, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind).
ÜBERSICHT ÜBER DIE BAFÖG-FORMBLÄTTER
01- Antrag auf Ausbildungsförderung
Das Formblatt ist regelmäßig auszufüllen. Es kann bei wiederholter
Antragstellung durch Formblatt 09 – Folgeantrag auf Ausbildungs-
förderung ersetzt werden (gilt nur für Studierende).
02 – Bescheinigung nach § 9 BAföG
Die Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte ist
von Ihrer Ausbildungsstätte auszufüllen. Studierende können statt-
dessen eine maschinelle Studienbescheinigung einreichen.
03 – Einkommenserklärung
Die Erklärung ist von Ihren Elternteilen und ggfs. von Ihrem nicht
dauernd getrennt lebenden Ehegatten / eingetragenen Lebenspart-
ner abzugeben.
04 – Kinder der auszubildenden Person
Sollten Sie eigene Kinder haben, fügen Sie bitte dieses Formblatt
dem 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung bei.
05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Diese Bescheinigung ist grundsätzlich von allen Auszubildenden an
Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen als anspruchs-
begründende Voraussetzung für eine Förderung ab dem 5. Fach-
semester einzureichen. Gegebenenfalls kann diese durch eine
Studienübersicht mit ECTS-Leistungspunkten ersetzt werden.
06 – Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
Das Formblatt soll zusammen mit Formblatt 01 – Antrag auf
Ausbildungsförderung vor dem Antritt eines Auslandspraktikums
oder einer Auslandsausbildung eingereicht werden.
07 – Aktualisierung des Einkommens
Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn das Einkommen der
Elternteile / des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners im
Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger sein wird
als das im Formblatt 03 – Einkommenserklärung erklärte Einkommen.
08 – Antrag auf Vorausleistung
Wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist und Ihre Eltern weder den an-
gerechneten Unterhaltsbetrag noch den Bedarf nach den §§
12 bis 14a BAföG leisten oder weder den Bedarf leisten noch die
erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen, können Sie mit
diesem Formblatt einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Bevor
Sie den Antrag stellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für
Ausbildungsförderung auf.
09 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
Dieses Formblatt dient der vereinfachten Antragstellung für
Studierende. Bitte beachten Sie die Hinweise auf diesem Formblatt.
HINWEISE ZUR FARBCODIERUNG
Informationen und Elemente, die der Strukturierung dienen, sind farbig dargestellt. Der farbige Balken links am Rand markiert, wer die Felder
auszufüllen hat.
Petrolfarbige Formularbereiche sind von
der antragstellenden Person auszufüllen.
Rote Formularbereiche sind von
Eltern / Ehepartnern / eingetr. Lebens
partnern auszufüllen.
Gelbe Formularbereiche sind von der
Ausbildungsstätte auszufüllen.
Einnahmen nach der
BAföG-Einkommensverordnung
Geben Sie bitte die Einnahmen nach der BAföG-Einkommens-
verordnung an. Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs zu berücksichtigen sind.
Wenn Sie über solche Einnahmen verfügen, sind diese anzu-
geben, sofern sie nachfolgend aufgeführt sind.
Auistung aller Einnahmen nach der BAföG-Einkommensver-
ordnung:
I. Leistungen der sozialen Sicherung
1. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Entgelt-
ersatzleistungen (§ 3 Abs.4), Gründungszuschuss (§ 93)
abzüglich der pauschalisierten Sozialversicherungsbeiträge;
2. nach dem Fünften, Sechsten und Siebten Buch Sozialge-
setzbuch (SGB V, SGB VI, SGB VII), dem Zweiten Gesetz
über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG-1989),
dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetz (BEEG): Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V,
§§ 12 ff. KVLG 1989), Leistungen der gesetzlichen Kranken-
kasse zur Erstattung des Verdienstausfalls bei Tätigkeit als
Haushaltshilfe im Krankheitsfall des Versicherten (§ 38 Abs.
4 SGB V), Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V, § 19 MuSchG)
und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG), soweit
sie das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldge-
setz oder das nach § 10 BEEG anrechnungsfreie Elterngeld
oder vergleichbare Leistungen der Länder übersteigen, Ver-
letztengeld (§§ 45 ff. SGB VII), Übergangsgeld (§§ 49 ff. SGB
VII, §§ 20 ff. SGB VI), Elterngeld nach dem BEEG, soweit es
die nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Beträge übersteigt;
3. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den
Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären: Versor-
gungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§ 26a Abs. 1
BVG), Unterhaltsbeihilfe, wenn der Berechtigte nicht in einer
Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist (§ 26a Abs. 5
BVG), laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, so-
weit sie außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen
Einrichtungen für Angehörige im Sinne des § 25 Abs. 3 Nr. 2
des Bundesausbildungsförderungsesetzes (BAföG) geleistet
wird, die mit dem Einkommensbezieher nicht in Haushalts-
gemeinschaft leben (§ 27a BVG);
4. nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG), dem Repara-
tionsschädengesetz (RepG) und dem Flüchtlingshilfegesetz
(FlüHG): jeweils der halbe Betrag der Unterhaltshilfe (§§ 261
bis 278a LAG), Unterhaltsbeihilfe (§ 10 des Vierzehnten
Gesetzes zur Änderung des LAG), Beihilfe zum Lebens-
unterhalt (§§ 301 bis 301b LAG), Unterhaltshilfe und Unter-
haltsbeihilfe (§§ 44, 45 RepG), Beihilfe zum Lebensunterhalt
(§§ 12 bis 15 FlüHG);
5. nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, soweit sie nicht zum
Ausgleich für den freiwilligen Wehrdienst des Auszubildenden
geleistet werden: Leistungen an Nichtselbstständige (§ 6)
und an Selbstständige (§ 7), Reservistendienstleistungs-
prämie und Zuschläge (§ 10), Dienstgeld (§ 11), allgemeine
Leistungen (§ 17), Leistungen an Angehörige, die nicht in
einem gemeinsamen Haushalt mit der oder dem freiwilligen
Wehrdienst Leistenden leben (§ 22);
6. nach dem Beamtenversorgungsgesetz: das Ãœbergangsgeld
(§ 47);
7. nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: Unterhaltsleistung
(§§ 1 ff.);
8. Anpassungsgeld nach den Richtlinien über die Gewährung
von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenberg-
baus vom 13. Dezember 1971 (BAnz. Nr. 233 vom 15. Dezem-
ber 1971), zuletzt geändert am 16. Juni 1983 (BAnz. S. 5901);
9. Leistungen aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von
Anhang zu 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
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Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die
von Maßnahmen im Sinne des Artikels 56 § 2 Buchstabe b
des Montanunionvertrages betroffen werden, vom 25. März
1998 (BAnz. S. 4951);
10. nach dem Soldatenversorgungsgesetz: Ãœbergangsgeld
(§ 37), Arbeitslosenbeihilfe (§ 86a Abs. 1);
11. Vorruhestandsgeld nach der Verordnung über die Gewäh-
rung von Vorruhestandsgeld vom 8. Februar 1990 (GBI. I
Nr. 7 S. 42), die gemäß Anlage II Kapitel VIll Sachgebiet E
Abschnitt III Nr. 5 des Einigungsvertrages vom 31. August
1990 und Artikel 4 Nr. 13 der Vereinbarung vom 18. Sep-
tember 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom
23. September 1990 (BGBI. 1990 II S. 885, 1210, 1243) mit
Maßgaben weiter gilt;
12. Übergangsleistungen nach § 3 der Berufskrankheiten-Ver-
ordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623).
II. Weitere Einnahmen
1. nach dem Wehrsoldgesetz: Wehrsold (§ 2), Verpegung
(§ 3), Unterkunft (§ 4); Entsprechendes gilt für gleichartige
Leistungen (Geld- und Sachbezüge) nach § 35 des Zivil-
dienstgesetzes, § 59 des Bundesgrenzschutzgesetzes
(siehe oben unter Ziffer I Nr. 5) sowie für Angehörige der Voll-
zugspolizei und der Berufsfeuerwehr;
2. Vorruhestandsbezüge und diesen gleichstehende Leistun-
gen, soweit sie steuerfrei sind; hierzu zählt auch das Aus-
gleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom
21. Februar 1989 (BGBl. I S. 233), soweit es die Summe
des nach § 3 Nr. 27 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
steuerfreien Betrages nicht übersteigt.
3. Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 3
Abs. 1 Buchstabe a) sowie die Zuschläge, die versicherungs-
freie Beschäftigte im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zur Aufstockung
der Bezüge bei Altersteilzeit nach beamtenrechtlichen Vor-
schriften oder Grundsätzen erhalten;
4. Abndungen nach § 3 Nr. 9 EStG;
5. Leistungen, die in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhalts-
picht erbracht werden, mit Ausnahme der Leistungen der
Eltern der/des Auszubildenden und ihres/seines Ehegatten
oder Lebenspartners;
6. Leistungen nach § 9 Abs. 1 des Anspruchs- und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes.
III. Einnahmen bei Auslandstätigkeit
1. Bezüge der Bediensteten internationaler und zwischenstaat-
licher Organisationen und Institutionen sowie Bezüge diplo-
matischer und konsularischer Vertreter fremder Mächte und
der ihnen zugewiesenen Bediensteten, soweit diese von der
Steuerpicht befreit sind;
2. nach dem Bundesbesoldungsgesetz: Auslandszuschlag
nach § 55 Abs. 1 bis 4 mit 10 vom Hundert des Betrages,
Auslandskinderzuschlag nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 mit
50 vom Hundert des Betrages, Auslandskinderzuschlag nach
§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 mit 80 vom Hundert des Betrages;
Entsprechendes gilt für vergleichbare Bezüge von Personen,
die im öffentlichen Interesse nach außerhalb des Geltungs-
bereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ent-
sandt, vermittelt oder dort beschäftigt sind.