Antrag für Selbstständigerwerbende
Berechnung der AHV/IV/EO-Beiträge auf dem
untersten Satz der Beitragsskala
Auch wenn Ihr jährliches Einkommen tiefer ist als 9‘600 Franken, bezahlen Sie als Selbstständiger-
werbende*r grundsätzlich den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 503 Franken im Jahr.
Sind Sie neben Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit auch angestellt? Wenn Sie nachweisen können, dass
Sie den Mindestbeitrag von 503 Franken bereits auf Ihrem Lohn aus dem Anstellungsverhältnis bezahlt ha-
ben, können Sie beantragen, dass wir für Ihre selbstständige Tätigkeit die Sozialversicherungsbeiträge nur
zum untersten Satz (5.371 Prozent) der Beitragsskala erheben.
Damit Ihre Beiträge für Selbstständigerwerbende auf dem untersten Beitragssatz berechnet werden kön-
nen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Antrag zur Beitragsberechnung auf dem untersten Beitragssatz kann nur für bereits vergangene
Kalenderjahre gestellt werden.
2. Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit betrug im entsprechenden Kalenderjahr weniger als
9‘600 Franken.
3. Ihre AHV/IV/EO-Beiträge für das betroffene Kalenderjahr wurden bisher nur provisorisch in Rechnung
gestellt, d.h. Sie haben von uns noch keine definitive Beitragsverfügung aufgrund der Meldung der
Steuerverwaltung erhalten.
4. Damit wir Ihren Antrag prüfen können, benötigen wir eine Kopie Ihres Lohnausweises aus dem entspre-
chenden Kalenderjahr.
1. Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin
Name, Vorname:
Versichertennummer:
SVA Kunden-Nummer:
Telefon:
E-Mail:
2. Antrag
Hiermit beantrage ich, dass meine Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständigerwerbende für folgendes
Beitragsjahr auf dem untersten Beitragssatz der Beitragsskala berechnet werden.
Beitragsjahr: Erzielter Reingewinn:
Ort und Datum Unterschrift Antragsteller*in
SVA Aargau | Postfach | 5001 Aarau
+41 62 837 89 74 | register@sva-ag.ch | www.sva-ag.ch Seite 1 FOR_1004_03/2021