Allgemeine Teilnahmebedingungen für Ausbildungen
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh
Die Ausbildungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH (im Folgenden
“GGSD”) werden laut neuestem Angebot der jeweiligen Schulstandorte und unter Berücksichtigung
der folgenden Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1. Geltungsbereich und Teilnahme
1.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für Ausbildungen. Das GGSD-Angebot Ausbil-
dungen kann grundsätzlich jeder Kunde nutzen, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
1.2. Für Kunden, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder anderen Maßgaben gefördert
werden, gelten die darin geregelten Vorschriften.
1.3. Bei der GGSD werden u.a. Veranstaltungen mit anerkannten Abschlüssen durchgeführt. Soweit
für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müssen
diese vom Kunden erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Kunden selbst zu prüfen. Die
GGSD übernimmt insoweit keine Haftung. Sie sind den Ausbildungsangeboten der GGSD zu entnehmen
und/oder im Sekretariat des Standortes zu erfragen. Die GGSD berät und informiert die Kunden über
die Bedingungen und die Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die GGSD oder die sonst
zuständige Stelle.
1.4. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt
sind, behält sich die GGSD den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen der
Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Ausbildungsgebühren.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Vor Teilnahme füllt der Kunde eine Anmeldung ordnungsgemäß aus. Mit der Anmeldung erkennt
der Kunde diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung wird mit Eingang bei der
GGSD wirksam.
2.2. Nach gegenseitiger Unterzeichnung des Schulvertrages (Kunde/GGSD) kommt der Vertrag
zustande. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die GGSD bereits vor Ablauf einer dem
Kunden zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausbildung beginnt.
2.3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Der
Volljährigkeitseintritt hat auf die Wirksamkeit des einmal geschlossenen Vertrages keinen Einuss.
3. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GGSD Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste -
DAA - mbH, Roritzerstr. 7, 90419 Nürnberg, Telefon 0911/37734-0, Telefax 0911/37734-34, E-Mail:
hauptverwaltung@ggsd.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
das Muster-Widerrufsformular auf unserer Homepage (www.ggsd.de) downloaden. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während des Laufs der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
4. Durchführung / Rücktritt
4.1. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf ist vom Kunden nur die Anmeldegebühr
zu entrichten, sofern diese im Schulvertrag ausgewiesen ist; bereits entrichtete Ausbildungsgebühren
werden dem Kunden erstattet. Ein verspäteter Widerruf gilt als Kündigung gemäß Ziffer 6.
4.2. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger
als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im
Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft oder Schulungsraum. Die GGSD
behält sich vor, bei kurzfristigem Ausfall der zuständigen Lehrkraft die vorgesehene Abfolge einzelner
Schulstunden zu ändern oder zu verschieben.
4.4. Hat sich ein Kunde für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB II oder SGB
III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB II oder SGB III für den einzelnen Teilnehmer
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers
ein bis zum Maßnahmenbeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
5. Gebühren und Fälligkeiten
5.1. Für die Ausbildung werden Schulgeld bzw. Materialgeld erhoben, deren jeweilige Höhe aus dem
Schulvertrag hervorgeht.
5.2. Sofern eine Anmeldegebühr ausgewiesen ist, ist diese in voller Höhe bei der Anmeldung fällig.
5.3. Die Vereinbarung von Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden
Fälligkeitsterminen bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. In diesem Fall erklärt sich der Kunde mit
dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden.
5.4. Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit bzw. vor der Erbringung
der Leistung fällig.
5.5. Vereinbaren der Kunde und die GGSD den Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren,
informiert die GGSD den Kunden spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitsdatum über den
Lastschrifteneinzug (Datum der Fälligkeit(en) und Betrag).
6. Kündigung
6.1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.2. Das Vertragsverhältnis endet durch Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei
Wochen zum Monatsende oder bei Nichtbestehen der Probezeit, mit dem Ende der Probezeit, es sei
denn, diese wird von der GGSD verlängert.
6.3. Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen
zum Schuljahresende ordentlich gekündigt werden.
6.4. Schüler/Schülerinnen, die nach SGB II oder SGB III gefördert werden, können mit einer Frist von 6
Wochen zum Ende der ersten drei Monate des Vertragsverhältnisses und dann jeweils zum Ende der
jeweils nächsten drei Monate des Vertragsverhältnisses ohne Angabe von Gründen kündigen.
6.5. Das Vertragsverhältnis endet auch durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im
gegenseitigen Einvernehmen.
6.6. Bei Ausbildungen mit Ausbildungsvertrag endet das Vertragsverhältnis durch Auösung des
Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer
Ausbildungsvertrag geschlossen wird.
6.7. Das Vertragsverhältnis endet mit Erreichen des Ausbildungszieles und Aushändigung des
Zeugnisses.
6.8. Bei nachgewiesen schwerwiegender langandauernder Erkrankung kann das Vertragsverhältnis von
beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
6.9. Zum Zweck der Arbeitsaufnahme können Schüler/Schülerinnen, die nach SGB II und SGB III
gefördert werden, ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
6.10. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften
erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.
6.11. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der
einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.
6.12. Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch den Kunden sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist
anfallenden Zahlungsraten zu entrichten; bei einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung nach Ziffer
5.3. sind die noch ausstehenden Ausbildungsgebühren sofort fällig. Die Geltung des § 615 Satz 2 BGB
wird abbedungen. Überzahlte Beträge werden von der GGSD erstattet.
6.13. Die GGSD kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Pichten gemäß Ziffer 7.1
vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durch
die GGSD fortsetzt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Kunde schuldhaft den Unterrichtsablauf
massiv stört oder andere Teilnehmer oder GGSD-Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiter belästigt oder
bedroht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Ausbildungsgebühren
in Höhe eines Betrages von zwei Raten in Verzug gekommen ist.
6.14. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch die GGSD hat der Kunde die Ausbildungsgebühren
anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach Ziffern 6.2 und 6.3 zu entrichten.
7. Mitwirkung
7.1. Der Kunde verpichtet sich, die am Schulstandort geltende Hausordnung und die ausgehändigten
Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden
Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten die Schulstandort-Ordnungen in ihrer jeweiligen Fassung.
Sie werden bei Ausbildungsbeginn ausgehändigt. Den Anweisungen der Schulleitung sowie deren
Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist Folge zu leisten.
7.2. Der Kunde verpichtet sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur
Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und
vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpichtungen einzuhalten.
7.3. Der Kunde verpichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
7.4. Der GGSD bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die
Verpichtungen nach Ziffer 7.1 geltend zu machen
8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
Für die Ausbildungen gelten die jeweiligen Schulordnungen sowie Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
9. Haftung
9.1. Gegen alle Unfälle während der Ausbildungszeit und auf dem direkten Wege vom und zum
Schulstandort ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der GGSD versichert,
soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
9.2. Die GGSD haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der GGSD.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die GGSD auch bei nur einfacher
Fahrlässigkeit.
9.3. Die GGSD haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Garderobe
des Kunden.
10. Verzugskosten
10.1. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Kunden kann nach eintretendem
Zahlungsverzug ein Betrag von EUR 5,- zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben
werden, für alle weiteren schriftlichen Mahnungen EUR 7,50.
10.2. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Hat der Kunde den Wohnsitz im Ausland, wird Nürnberg als Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den
Ausbildungen ist Nürnberg, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Urheberrecht
Die Arbeitsmaterialien zu den Ausbildungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne
Einwilligung der GGSD vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig verwendet werden.
13. Nebenabreden
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder
undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Beide Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu nden, die dem
ursprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahe kommt.
Stand: 12/2019