02 – Bescheinigung nach § 9 BAföG
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auszubildende Person
A. SCHULE AB KLASSE 10 (Fortsetzung)
Bei privaten Ausbildungsstätten:
Zahl der Ferienwerktage im Ausbildungsjahr
Samstagen
Bei Internatsunterbringung:
Höhe der monatlichen Heimkosten
einschließlich
Tage
Euro
kostenfreie Monate
B. PRAKTIKUMSSTELLE
Fachrichtung des Praktikums
Dieses Praktikum wird im genannten Zeitraum durchgeführt im Zusammenhang mit dem Besuch der
Schulform/Ausbildungsstättenart und Fachrichtung; falls bereits bekannt, Name und Anschrift der Ausbildungsstätte
Beginn des Praktikums Ende des Praktikums
Höhe der Praktikumsvergütung einschließlich Sonderzuwen-
Euro/Monat Euro
dungen (brutto, ohne Sachbezüge)
insgesamt
Art der Sachbezüge
Gewährung von Sachbezügen
nein ja, und zwar
C. HÖHERE FACHSCHULE, AKADEMIE, HOCHSCHULE
Heimkosten umfassen
die Kosten für Unter-
kunft und Verpflegung
(ohne Schulgeld) sowie
pädagogische Betreu-
ung (ohne pflegerische
und soziale Betreu-
ungsleistungen).
Datum der Ersteinschreibung
Fachrichtung/Fachbereich
Das WS/SS
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ist bezogen
auf das 1. Fach, das Fachsemester,
auf das 2. Fach, das Fachsemester,
auf das 3. Fach, das Fachsemester,
Bei Hochschulen und Akademien, deren Abschlüsse den Hoch-
schulabschlüssen gleichgestellt sind:
Bei Höheren Fachschulen und anderen Akademien:
D. FERNLEHRINSTITUT
Beginn des Studiums
Studienziel (Art und Fachrichtung des Abschlusses)
1. Fach
2. Fach und weitere
Die Immatrikulation erfolgte aufgrund vorläufiger
Zulassung
Studium in Vollzeit
Studium in Teilzeit
Regelstudienzeit in Semestern
tatsächliche Wochenstundenzahl
(Zeitstunden) des planmäßigen Unterrichts
Zahl der Ferienwerktage im Ausbildungs-
jahr (einschließlich Samstagen)
Gemeint ist das Stu-
dium, für das diese
Bescheinigung bean-
tragt wird (erster Vor-
lesungstag).
Bezeichnung des Lehrgangs, angestrebtes Ausbildungsziel
voraussichtlicher Zeitpunkt des
Beginn der Teilnahme am Fernlehrgang
Abschlusses
Die auszubildende Person hat in den letzten sechs Monaten
erfolgreich am Lehrgang teilgenommen
ja nein
Die auszubildende Person kann den Lehrgang in längstens
zwölf Monaten beenden
ja nein
Die Teilnahme an dem Lehrgang nimmt die Arbeitskraft der
auszubildenden Person voll in Anspruch
ja
in den Monaten
nein
Rechtliche Stellung des Fernlehrinstituts öffentlich-rechtlicher Träger privater Träger
ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG
Der unter Buchstabe A aufgeführten Ausbildungsstätte ist bekannt, dass sie verpflichtet ist, das genannte Amt für
Ausbildungsförderung unverzüglich zu unterrichten, wenn die auszubildende Person die Ausbildung abbricht bzw. nach Anmel-
dung bei der Ausbildungsstätte nicht aufnimmt und ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden kann.
Bitte zutreffenden Buch-
Es wird bestätigt, dass die Angaben im folgenden Bereich richtig und vollständig sind
A–D
staben A, B, C oder D
eintragen.
Datum, Unterschrift der Ausbildungsstätte
– Stempel –