Vollmacht Seite 1
V O L L M A C H T
Ich, (Vollmachtgeber/in)
Name, Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Adresse
Telefon, Telefax, E-Mail
erteile hiermit Vollmacht an
(bevollmächtigte Person)
Name, Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Adresse
Telefon, Telefax, E-Mail
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die
ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht ange-
ordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung
geschäftsunfähig geworden sein sollte.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und
bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.
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1 . G e s u n d h e i t s s o r g e / Pf l e g e b e d ür f t i g k e i t
Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle
Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in
einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.
Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes
und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Ein-
willigung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen
oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schwe-
ren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB).
Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen.
Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber
meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht.
Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Absatz 1 BGB),
über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Unterbringung (§1906 Absatz 3 BGB) und
über freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. Ä.) in einem Heim
oder in einer sonstigen Einrichtung (§ 1906 Absatz 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen
zu meinem Wohle erforderlich ist.
2 . A u f e n t h a l t un d Wo h n u n g s a n g e le g e n h e i t en
Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen
Haushalt auflösen.
Sie darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen.
Sie darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die
Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag)
abschließen und kündigen.
3 . B e h ö r d e n
Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
JA NEIN
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4 . V e r m ö g e n s s o r g e
Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und
Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und
entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen,
namentlich
über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen (bitte beachten Sie hierzu auch
den nachfolgenden Hinweis 1)
Zahlungen und Wertgegenstände annehmen
Verbindlichkeiten eingehen (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 1)
Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf
mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu
auch den nachfolgenden Hinweis 2)
Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist.
Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können:
Hinweis:
1. Denken Sie an die erforderliche Form der Vollmacht bei Immobiliengeschäften, r Handelsgewerbe oder die Auf-
nahme eines Verbraucherdarlehens (vgl. S. 31/32 der Broschüre „Betreuungsrecht“).
2. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-
/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte,
die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befug-
nisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z. B. der Abschluss von Finanz-
termingeschäften. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unter-
zeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt
werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse
sicher eine Lösung finden.
5 . P o s t un d Fe r n m e l d e v e r k e h r
Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den
Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willens-
erklärungen (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben.
6 . V e r t r e t u n g vo r Ge r i c h t
Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.
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7. Untervollmacht
Sie darf Untervollmacht erteilen.
8. Betreuungsverfügung
Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“)
erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer
zu bestellen.
9. Geltung über den Tod hinaus
Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.
10. Weitere Regelungen
Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtnehmerin/des Vollmachtnehmers
Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers
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