3. Die der Berechnung des Einkommens im Bewilligungszeitraum zu Grunde zu legenden Jahreseinkommen
werden sich voraussichtlich wie folgt zusammensetzen (künftige Erhöhungen wie z.B. Tariferhöhungen
bitte berücksichtigen): Ich bestätige, dass ich die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
unter www.aufstiegs-bafög.de/Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
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Ich habe Einnahmen im Sinne der Zeilen 16 bis 43 nein ja, und zwar aus:
Einkünfte aus:
(in vollen Euro, Verluste kenntlich machen)
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1.1. bis 31.12.20 1.1. bis 31.12.20 1.1. bis 31.12.20
(Jahressummen) Euro (Jahressummen) Euro (Jahressummen) Euro
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb
selbstständiger Arbeit
nichtselbstständiger Arbeit einschl. Versorgungs-
bezüge, Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung,
auch Abfindungen
Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (Mini-Job)
Beginn des Mini-Jobs vor dem 01.01.2013
nein ja, und zwar
Vermietung und Verpachtung
Einnahmen, die aufgrund des Auslandstätigkeits-
erlasses nicht versteuert werden
Kapitalvermögen
Sonstige Einkünfte (ohne Rentenanteile)
Renten aus gesetzlichen und/oder privaten
Rentenversicherungen
Unfallrenten
Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungs-
gesetz (BVG) und den Gesetzen, die das BVG für
anwendbar erklären und Renten nach §§ 31-34
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ohne Grund-
rente bzw. eines der Grundrente nach dem BVG
entsprechenden Betrages ohne Schwerbehinder-
tenzulage, Zulage für fremde Führung, Pausch-
beträge für Kleider- und Wäscheverschleià und
Pflegezulage
voraussichtl. Lohnsteuer/Einkommensteuer
voraussichtl. Kirchensteuer
Angaben zur voraussichtlichen Gewerbesteuer
(wenn Bescheid vorliegt - alle Seiten - in Kopie beifügen)
voraussichtl. Solidaritätszuschlag
Geförderte Altersvorsorge nach § 82 EStG,
Beiträge zur âRiester-Renteâ (bitte Bescheinigung
nach § 92 EStG in Kopie beifügen)
Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs.1 Nr. 5 EStG
Einnahmen nach der BAföG-Einkommens-
verordnung: nein ja, und zwar
Arbeitslosengeld
Krankengeld
Insolvenzgeld
Ãbergangsgeld
Kurzarbeitergeld
Aufstockungsbeträge, nach dem Altersteilzeitge-
setz bzw. vergleichbare Leistungen nach beamten-
rechtlichen Grundsätzen oder Betriebsrenten
weitere andere Einnahmen nach der BAföG-
Einkommensverordnung:
und zwar
Mir ist bekannt,
â dass ich verpflichtet bin, jede Ãnderung meiner wirtschaftlichen Lage, über die ich hier Erklärungen abge-
geben habe, unverzüglich der zuständigen AFBG-Stelle schriftlich anzuzeigen;
â
dass unrichtige oder unvollständige Angaben oder das Unterlassen von Ãnderungsanzeigen straf-
rechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer GeldbuÃe geahndet werden können und dass
zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
â dass Zuschüsse und nachträgliche Darlehenserlasse durch die KfW in ihrer Höhe bei der Steuererklärung
anzugeben sind.
â dass meine Angaben in dieser Erklärung beim zuständigen Sozialleistungsträger, Finanzamt und beim
Arbeitgeber sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim
Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können;
â dass im Falle der Inanspruchnahme von Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die für die
Darlehensrückerstattung erforderlichen Daten zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der AFBG-
Stelle ausgetauscht werden können.
Ich bestätige, dass ich die Hinweise zum Antrag auf Förderung nach dem AFBG zur Kenntnis genom-
men habe und versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im amtlichen Formblatt
keine Ãnderungen vorgenommen wurden.
Unterschrift der/des Ehegattin/Ehegatten / eingetragenen
Lebenspartnerin/Lebenspartners
Ort, Datum
â 2 â
Zu den Renten gehören beispiels-
weise Altersrenten, Erwerbs-
minderungsrenten, Hinterblie-
benenrenten, Lebensversiche-
rungen auf Rentenbasis, Riester-
und Rürup-Renten, Firmen-und
Betriebsrenten und Beträge
aus Zusatzversorgungskassen
sowie Unfallrenten aus einer
gesetzlichen oder priva-
ten Unfallversicherung, je-
weils einschlieÃlich etwa-
iger Kinderzuschüsse und
Kinderzulagen.
Arbeitslosengeld I/Unterhaltsgeld,
Nettokrankengeld, Insolvenzgeld,
Ãbergangsgeld, Kurzarbeitergeld,
Mutterschaftsgeld, Elterngeld,
Aufstockungsbeträge nach dem
Altersteilzeitgesetz bzw. ver-
gleichbare Leistungen:
Die Angaben zum âArbeits-
losengeldâ beziehen sich nur auf
Leistungen nach dem SGB III
(âArbeitslosengeld Iâ). Nicht anzu-
geben sind hier Leistungen nach
dem SGB II (âArbeitslosengeld IIâ
/âHartz IVâ).
Benötigte Belege:
Welche Belege Sie einreichen
müssen, erkennen Sie an Ihren
Angaben. Die nummerierten
Symbole finden Sie am linken
Rand neben der sich darauf
beziehenden Information.
1
Jede angegebene
Position muss, soweit
möglich, mit Kopien von Bele-
gen für die jeweiligen Jahre nach-
gewiesen werden (z. B. Gehalts-
bescheinigungen, Bewilligungs-
bescheide über Sozial-
leistungen, Rentenbescheide,
betriebswirtschaftliche Auswer-
tungen).
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