Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
(Anmeldung)
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Hiermit bevollmächtige ich,
Familienname (Ehename) Vorname(n) Geburtsdatum
Familienname (Ehename) Vorname(n) Geburtsdatum
Anschrift (PLZ, Ort, Straße/Platz, Hausnummer)
mich bei der Abgabe des Meldescheins im Bürgerbüro München zu vertreten, die Meldebestätigung
entgegenzunehmen und die Adresse im/in den deutschen Personalausweis/en, Reisepass/Reisepässen
oder elektronischen Aufenthaltstitel/n zu ändern.
Ort, Datum Unterschrift der meldepflichtigen Person
Hinweise
Im Rahmen einer Bevollmächtigung müssen folgende Unterlagen zwingend vorgelegt werden:
Vollständig ausgefülltes und von der/vom Vollmachtgeber*in unterschriebenes Anmeldeformular;
gegebenenfalls ist bei weiteren Wohnungen im Inland zusätzlich der „Meldeschein (Anmeldung bei
weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung)“ erforderlich,
Bestätigung der/des Wohnungsgeber*in über den Bezug der Wohnung (ersatzweise die Erklärung
zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung),
gültiges Pass- und/oder Ausweisdokument der sich anmeldende/n Person/en und
gültiges Pass- oder Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten.
Kontakt
Servicetelefon: 089/23396000 (allgemeine Informationen)
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Meldeschein
(Anmeldung bei der Meldebehörde)
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins (*). Dies gilt auch für die Möglichkeit, Datenübermittlungen
in bestimmten Fällen zu widersprechen. Verwenden Sie bei mehr als 4 anzumeldenden Personen weitere Meldescheine.
Die nachstehenden Daten werden auf Grund des Bundesmeldegesetzes (BMG) erhoben:
Tag des Einzugs:
Tag Monat Jahr Gemeindeschlüssel Tagesstempel der Meldebehörde
09 1 62 000
Neue Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk) Bisherige Hauptwohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
(PLZ) (Ort, Gemeinde) (PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)
München
Die neue Wohnung ist im Bereich des Bundesgebietes die
Haben Sie nicht „alleinige Wohnung“ angegeben, füllen Sie bitte
zusätzlich den Meldeschein zur „Anmeldung bei weiteren
Wohnungen im Inland“ aus.
alleinige Wohnung Hauptwohnung Nebenwohnung
Wenn der Zuzug aus dem Ausland erfolgt: Letzte Anschrift im Inland (PLZ, Ort, Straße/Platz, Haus-Nr.)
Lfd. Nr. Familienname (Ehename)
Frühere Namen (z. B. Geburtsname)
Vorname(n) (Rufname unterstreichen)
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2
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4
Lfd. Nr. Doktorgrad Familienstand* Geschlecht* Geburtsdatum Geburtsort (Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)
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M W o.A. D
3
M W o.A. D
4
M W o.A. D
Lfd. Nr. Ordens-/Künstlername Staatsangehörigkeit(en) Religion* Datum und Ort der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft
1
2
3
4
Pass- und Ausweisdaten: Personalausweis (PA), Reisepass (RP), Kinderreisepass (KRP), Kinderausweis (KA)
Ankunftsnachweis (AKN)
Für Flüchtlinge/Vertriebene:
Wohnsitz am 01.09.1939
(Wohnort, Landkreis, Provinz)
Lfd. Nr. Art Seriennummer Ausstellungsbehörde Ausstellungsdatum Gültig bis
1
2
3
4
Gesetzliche Vertreter (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Geburtsdatum, ggf. Bezeichnung der juristischen Person, Anschrift)
Angaben über nicht mitzuziehenden Ehe-, Lebenspartner*in
Leben Sie dauerhaft getrennt von Ihrer/m nicht
mitzuziehenden Ehe-, Lebenspartner*in?
ja nein
Familienname (Ehename) Frühere Namen (z.B. Geburtsname) Vorname(n) (Rufname unterstreichen)
Doktorgrad Geschlecht* Geburtsdatum Geburtsort (Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)
M W o.A. D
Anschrift (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk) (PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis; falls Ausland: auch Staat angeben)
Ort, Datum Unterschrift der meldepflichtigen Person
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Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins
(Anmeldung bei der Meldebehörde)
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der
Meldeschein ist wahrheitsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit dem Personalausweis, dem
anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen.
1.2 Für jede anzumeldende Person muss grundsätzlich ein eigener Meldeschein ausgefüllt werden. Ehegatten, Lebenspartner
und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) bitte
gemeinsam einen Meldeschein ausfüllen. Hierbei genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. Bei
mehr als vier Familienangehörigen bitte weiteren Meldeschein verwenden.
1.3 Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren
einziehen. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt
diesem die Anmeldung.
1.4 Eine Durchschrift des Meldescheines oder einen separaten Ausdruck erhalten Sie mit den darin vorgesehenen Daten als
Anmeldebestätigung von der Meldebehörde.
1.5 Wenn Sie neben der neuen Wohnung eine weitere Wohnung im Inland bewohnen, füllen Sie bitte zusätzlich den
Meldeschein „Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung“ aus.
1.6 Die Anmeldung bei der Meldebehörde befreit Sie nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen Behörden (z. B. der
Kraftfahrzeugzulassungsstelle) Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.
1.7 Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen
und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 und 5 Bundesmeldegesetz (BMG);
an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, wenn Sie als Familienangehörige keiner oder nicht derselben
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder. Wenn Sie
minderjährig sind, haben Sie zudem die Möglichkeit der Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaften Ihrer Eltern zu widersprechen. Werden die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts
der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht (§ 42
Abs. 3 BMG).;
über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG);
an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG);
an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von
Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst (§ 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes, § 36 Abs. 2 BMG).
Soweit Sie der Erteilung einer Auskunft oder Datenübermittlung aus dem Melderegister in einem oder mehreren der
genannten Fällen widersprechen wollen, hält das Bürgerbüro ein entsprechendes Formblatt bereit.
2 Ausfüllen des Meldescheins
2.1 Einzugsdatum: Reihenfolge Tag - Monat - Jahr
2.2 Alleinige Wohnung: Haben Sie nur eine Wohnung im Inland, so handelt es sich um eine alleinige Wohnung und nicht um
eine Hauptwohnung.
2.3 Hauptwohnung: Sie ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine
Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt lebt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner,
ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Bei minderjährigen Personen ist die
Hauptwohnung die Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist
Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei
einem entsprechenden Antrag gilt diese Regelung für behinderte Personen auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
und zwar auch dann, wenn sie in einer Behinderteneinrichtung leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte
Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.
2.4 Nebenwohnung: Ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.
2.5 Familienname: Es ist der vollständige aktuelle Familienname einschließlich der Namensbestandteile anzugeben.
2.6 Vornamen: Sind nur in der personenstandsrechtlich beurkundeten Form anzugeben.
2.7 Doktorgrad (im Bundesgebiet erworben): Für melderechtliche Zwecke ist lediglich die Angabe des Doktorgrades in der
abgekürzten Form „Dr.“ und „DR.“ ohne weiteren Zusatz (z. B. „med.“) erforderlich. Wenn er ehrenhalber verliehen ist, ist
der Zusatz „hc.“, „eh.“ oder „Eh.“ hinzuzufügen.
2.8 Doktorgrad (im Ausland erworben): Dieser kann in das Melderegister nur dann eingetragen werden, wenn der Inhaber in
der Bundesrepublik Deutschland zur Führung der Abkürzung "Dr." berechtigt ist. Eine Aussage, welche ausländischen
akademischen Grade hiervon betroffen sind, kann auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen
Hochschulgesetzes nicht generell erfolgen. Die Prüfung der Führungsberechtigung und der damit verbundenen
Eintragungsfähigkeit ins Melderegister kann nur bei Vorlage der Promotionsurkunde im Original und deren beglaubigter
Übersetzung ins Deutsche erfolgen.
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2.9 Geburtsdatum: Reihenfolge Tag - Monat - Jahr
2.10 Geschlecht: Für die Angabe des Geschlechts verwenden Sie bitte die folgenden Abkürzungen:
M
W
o.A.
D
männlich
weiblich
ohne Angabe
divers (Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der
Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister
eingetragen werden (§ 22 Abs. 3 PStG))
2.11 Familienstand: Hier ist der personenstandsrechtliche Familienstand anzugeben:
LD
VH
VW
GS
LP
LV
LA
EA
LE
NB
ledig
verheiratet
verwitwet
geschieden
eingetragene Lebenspartnerschaft
Lebenspartner verstorben
Lebenspartnerschaft aufgehoben
Ehe aufgehoben
Lebenspartner für tot erklärt
nicht bekannt
2.12 Angabe zum dauerhaften Getrenntleben von Ihrem nicht mitzuziehenden Ehegatten/Lebenspartner: Diese Angabe
benötigen die Meldebehörden für die Bestimmung des Status der Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder
Nebenwohnung). Eine Speicherung dieser Angaben erfolgt nicht.
2.13 Staatsangehörigkeit: Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit haben sämtliche Staatsangehörigkeiten, Staatenlose
ggf. auch ihre letzte Staatsangehörigkeit anzugeben.
2.14 Religion: Für melderechtliche Zwecke ist lediglich die Angabe der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft erforderlich. Bitte verwenden Sie in folgenden Fällen die angegebenen Abkürzungen:
rk
ak
fa
fb
fg
fm
fs
-
ev
lt
rf
fr
ib
iw
isby
jh
ishe
il
isnw
isrp
issl
oa
Römisch-katholisch
Altkatholisch
Freie Religionsgemeinschaft Alzey
Freireligiöse Landesgemeinde Baden
Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
Freireligiöse Gemeinde Mainz
Freireligiöse Gemeinde Offenbach
keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörend
Evangelisch
Evangelisch-lutherisch
Evangelisch-refomiert
Französisch-reformiert
Israelitische Religionsgemeinschaft Baden
Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg
Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
Jüdische Gemeinde Hamburg
Jüdische Gemeinde Frankfurt
Jüdische Gemeinden im Landesverband Hessen
Nordrhein-Westfalen: israelitisch (jüdisch)
Jüdische Kultusgemeinden Bad Kreuznach und Koblenz
Saarland: israelitisch
keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörig
Soweit Sie einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, ist deren vollständige Bezeichnung
anzugeben.
2.14 Dauernder Wohnsitz am 01.09.1939: Diese Angabe wird zur Unterrichtung des kirchlichen Suchdienstes benötigt.
2.15 Pass- und Ausweisdaten: Für die Angabe der Art des Ausweisdokuments verwenden Sie bitte die angegebenen
Abkürzungen:
PA
RP
KRP
KA
AKN
Personalausweis
Reisepass
Kinderreisepass
Kinderausweis
Ankunftsnachweis
2.16 Gesetzliche Vertreter: Die gesetzlichen Vertreter sind nur bei der Anmeldung von Minderjährigen und von Personen, für die
ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, anzugeben.Die Angabe entfällt bei der gemeinsamen
Anmeldung von Eltern und Kindern.