Landesamt
für Soziales und Versorgung
Kontakt:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Abteilung 5, Dezernat 52, Postfach 10 01 23, 03001 Cottbus
Tel.: 0355 2893-283 oder 625
Absender:
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Tel.: …………………………………………………….
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 52
z. H. Frau Reschke
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Bescheinigung zur Vorlage im Ausland
Hiermit beantrage ich eine Bescheinigung zur Vorlage in
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1
über meine Ausbildung als
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2
darüber, dass mir die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung / Staatliche
Anerkennung nicht entzogen wurde.
Als Anlagen füge ich bei:
Bachelor-Urkunde und Zeugnis nach Fachhochschulausbildung oder Zeugnis nach
Fachschulausbildung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung / Staatliche Anerkennung
Tätigkeitsnachweis (wird sofern dieser erforderlich ist nachgefordert)
1
Hier bitte das Land eintragen.
2
Hier bitte die absolvierte Ausbildungsrichtung eintragen.
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für Soziales und Versorgung
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Landesamt für Soziales und Versorgung, Abteilung 5, Dezernat 52, Postfach 10 01 23, 03001 Cottbus
Tel.: 0355 2893-283 oder 625
Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung / Staatliche Anerkennung
nicht entzogen wurde (siehe gesonderter Vordruck)
Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren anhängig ist (siehe gesonderter Vordruck)
Nachweise, aus denen sich evtl. Namensänderungen ergeben (z. B. Eheurkunde)
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Bundeszentralregistergesetz
wurde am _________________ (Datum) beantragt *)
(Gültigkeit des Führungszeugnisses: 3 Monate)
*) Für die Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Behörde: Landesamt für Soziales und Versorgung, Dezernat 52
Behördensitz: Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Haus 5
Verwendungszweck: Berufsanerkennung soziale Berufe
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Datum Unterschrift
Hinweise:
Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich bzw. notariell beglaubigter Form vorzulegen und verbleiben im
Landesamt für Soziales und Versorgung. Amtliche Beglaubigungen dürfen nur von Behörden mit Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung vorgenommen werden, z. B. von Einwohnermeldeämtern. Beglaubigungen von Krankenkassen, Versicherungen,
Pfarrämtern usw. werden nicht anerkannt.
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
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Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 52
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Erklärung
Ich erkläre, das mir zu keinem Zeitpunkt die Staatliche Anerkennung als
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1)
entzogen wurde.
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Datum/Ort Unterschrift
1)
hier Berufsbezeichnung einfügen
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Dezernat 52
Postfach 10 01 23
03001 Cottbus
Erklärung
Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass kein gerichtliches
Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, kein berufsrechtliches Verfahren
oder auch kein berufsgerichtliches Verfahren gegen mich anhängig ist.
Mir sind keine gesundheitlichen Hintergründe zum Ausüben des Berufes bekannt.
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Datum/Ort Unterschrift