Landesamt
für Soziales und Versorgung
Kontakt:
Landesamt für Soziales und Versorgung, Abteilung 5, Dezernat 52, Postfach 10 01 23, 03001 Cottbus
Tel.: 0355 2893-283 oder 625
□ Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung / Staatliche Anerkennung
nicht entzogen wurde (siehe gesonderter Vordruck)
□ Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren anhängig ist (siehe gesonderter Vordruck)
□ Nachweise, aus denen sich evtl. Namensänderungen ergeben (z. B. Eheurkunde)
□ Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Bundeszentralregistergesetz
wurde am _________________ (Datum) beantragt *)
(Gültigkeit des Führungszeugnisses: 3 Monate)
*) Für die Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Behörde: Landesamt für Soziales und Versorgung, Dezernat 52
Behördensitz: Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Haus 5
Verwendungszweck: Berufsanerkennung soziale Berufe
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Datum Unterschrift
Hinweise:
Alle Unterlagen sind im Original oder in amtlich bzw. notariell beglaubigter Form vorzulegen und verbleiben im
Landesamt für Soziales und Versorgung. Amtliche Beglaubigungen dürfen nur von Behörden mit Aufgaben der öffentlichen
Verwaltung vorgenommen werden, z. B. von Einwohnermeldeämtern. Beglaubigungen von Krankenkassen, Versicherungen,
Pfarrämtern usw. werden nicht anerkannt.
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig.