KFZ-KAUFVERTRAG
zur Verwendung zwischen
Privatpersonen
VERKÄUFER
Herr/Frau
Anschrift
VERKAUFT AN DEN KÄUFER
Herrn/Frau
Anschrift
DAS KRAFTFAHRZEUG
Marke
Type
Motor-Nr.
Fahrgestell-Nr.
Zahl der Vorbesitzer
Erstzulassung
km-Stand
ZUM PREIS
von
Barzahlung bei Übernahme
Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits entrichtet.
DIE GEWÄHRLEISTUNG, also die Haftung für Mängel,
ist
ausgeschlossen.
ZUSICHERUNG DES VERKÄUFERS
Das Fahrzeug ist mein alleiniges und unbelastetes Eigentum.
Ich habe alle fälligen Steuer- und Versicherungsbeträge entrichtet.
Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt.
Ich garantiere den oben genannten Kilometerstand.
Ich garantiere die Vorschadenfreiheit des Fahrzeuges.
ÜBERGABE
Vereinbartes Übergabedatum: Anzahl der Kfz-Schlüssel:
Im Fahrzeug verbleibendes Zubehör:
MIT FAHRZEUG letzter Prüfbericht nach § 57a KFG
ÜBERGEBEN Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein):
wird gemeinsam mit dem Kfz übergeben.
Autobahn-Vignette, gültig bis
A
Statt der „Fahrgestellnummer“ kann auch die
Fahrzeug-Identifi zierungsnummer eingetragen werden.
A
Besondere Zahlungsbedingungen wie Anzahlung, Raten und
ähnliches können auf der Rückseite vereinbart werden. In diesem
Fall hier „Barzahlung bei Übernahme“ streichen.
A
Hier ist ein Ausschluss der Gewährleistung vorgesehen. Die meisten
Vertragsparteien gehen normalerweise davon aus.
Soll die gesetzliche Gewährleistung in vollem Umfang erhalten
bleiben, ergänzen Sie bitte das Wort „nicht“!
Hinweise:
Benützen Sie diesen Vertrag nur, wenn der Verkäufer
eine Privatperson ist!
Beachten Sie, dass bei Verträgen zwischen Privatpersonen
der besondere Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht
zur Anwendung kommt.
Tritt der Verkäufer als Unternehmer auf (Autohändler, Fahrzeug aus
Firmenfuhrpark), sollten Sie sich einen „Händler-Gebrauchtwagen-
Kaufvertrag“ besorgen. Dieser Mustervertrag ist mit einem runden
Siegel mit dem Wortlaut „Bundesministerium für Justiz –
Konsumentenschutz – empfohlener Kaufvertrag“ gekennzeichnet.
Seien Sie bei „Hausformularen“ des Händlers vorsichtig und
vergleichen Sie die Klauseln mit dem empfohlenen Mustervertrag,
der auch beim ÖAMTC erhältlich ist.
Bevor Sie sich für den Kauf oder Verkauf eines Kfz entscheiden,
melden Sie sich zu einer Kaufüberprüfung beim ÖAMTC an!
Als Verkäufer haben Sie damit bessere Beweismöglichkeiten,
wenn später Mängel behauptet werden.
Als Kaufi nteressent können Sie sich rechtzeitig entscheiden,
ob Sie das Fahrzeug wirklich erwerben wollen.
A
Bei Eigentumsvorbehalt, aufrechtem Leasingvertrag, Verpfändung
des Fahrzeuges etc. nicht ankreuzen! Sind wesentliche Verände-
rungen am Fahrzeug vorgenommen worden (z.B. breitere Reifen
oder Felgen, Anhängekupplung etc.), sollten die entsprechenen
Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten überprüft werden.
Kilometerstand und Vorschadenfreiheit sollte der Verkäufer nur
garantieren, wenn er genau Bescheid weiß (z.B. Erstbesitzer ist).
A
Außer dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument,
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungs-
bescheid) sollten dem Käufer das letzte „Pickerlgutachten“ sowie
diverse Genehmigungsbescheide für nicht im Typenschein eingetragene
Änderungen übergeben werden. Prüfen sie auch, ob eine gültige Prüf-
plakette angebracht ist. Soll einer der oben erwähnten Genehmigungs-
nachweise zur Sicherung der Kaufpreiszahlung zurück behalten werden,
beachten Sie das Feld Zahlungssicherung auf der Rückseite!
UNTERSCHRIFTEN, ERGÄNZUNGEN
Die Rückseite bietet viele Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Vergessen Sie daher nicht, beide Seiten des Vertrages zu kopieren, wenn auch die Rückseite beschrieben
wurde. Beachten Sie bitte auch, dass die Eintragungen auf der Rückseite nur dann Vertragsinhalt werden, wenn Käufer und Verkäufer auch die Seite 2 unterschrieben haben.
Die unterschriebenen Vereinbarungen auf der Rückseite sind Vertragsinhalt. Ort, Datum
Verkäufer
Käufer
(Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.)
A
Manchmal wird ein Fahrzeug erworben, für das noch keine Normverbrauchs-
abgabe entrichtet wurde. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte
daher vor allem bei Diplomaten- od. Importfahrzeugen nachgefragt werden.
Mit Tipps für Käufer & Verkäufer
von den ÖAMTC Juristen
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Anzahlung e Restzahlung e
fällig am
Ratenzahlung mit Terminsverlust
Anzahlung e
fällig am
Raten zu je e
fällig jeweils am
letzte Rate fällig am
ZAHLUNGSSICHERUNG
Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein) bleibt bis zur Bezahlung des gesamten
Kaufpreises beim Verkäufer.
RÜCKTRITT UND STORNO
Erfüllt ein Vertragspartner ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen
bis zum
nicht, so kann der andere anstelle
der Erfüllung und/oder eines Schadenersatzes eine Stornogebühr
von
% des Kaufpreises verlangen.
GEWÄHRLEISTUNG, LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Der Verkäufer schränkt seine Gewährleistungspflichten auf Eigenschaften gemäß
einer Leistungsbeschreibung (s. unten) ein.
A
Die hier angeführten Zahlungsvarianten mit Anzahlung und Raten-
bzw. Restzahlung kommen in Betracht, wenn vorne die Barzahlung
gestrichen wurde.
A
Beachten Sie bitte, dass bei Verzug mit einer Rate oder bei
ungenütztem Verstreichenlassen einer Mahnfrist sofort Fälligkeit
der gesamten offenen Kaufpreisforderung eintritt (Terminsverlust).
Diese Rechtsfolge des Verzuges kann selbstverständlich auch
gestrichen werden.
A
Zur Sicherung der Kaufpreiszahlung kann der Verkäufer den Geneh-
migungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus
der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungsbescheid)
einbehalten, wenn dies hier vereinbart wurde.
A
Erklärt der Käufer oder der Verkäufer unberechtigt seinen Rücktritt vom
Kaufvertrag, kann der andere trotzdem die Erfüllung des Vertrages
oder (konkret nachzuweisenden) Schadenersatz verlangen. Wird
eine Stornogebühr (max. 10 % empfohlen) vereinbart, kann nur diese
verlangt werden. Soll der Rücktritt auch ohne Stornogebühr möglich
sein, vereinbaren Sie bitte „0 %“.
A
Durch Beilage einer Leistungsbeschreibung werden dem Käufer
allfällige Mängel offengelegt, die der Gewährleistung entzogen sind.
Art und Umfang von Vorschäden (auch Höhe der Reparaturkosten)
können darauf festgehalten werden.
An dieser Stelle können z.B. Mängel aufgezählt werden, die ent-
weder der Käufer akzeptiert oder die der Verkäufer noch vor Übergabe
beseitigen wird. Auch der Prüfbericht über eine ÖAMTC Kaufüberprüfung
eignet sich sehr gut für eine Leistungsbeschreibung.
WEITERE WICHTIGE HINWEISE
Für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (ausgen. Zugmaschinen und Motorkarren) wird eine motorbezogene Versicherungssteuer (gestaffelt nach kW) von den
Versicherungen gemeinsam mit der Haftpflichtversicherungsprämie eingehoben.
Wird das Fahrzeug verkauft, so gehen sämtliche Versicherungen (Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallvers.) auf den Erwerber über, wobei sowohl Verkäufer als
auch Käufer für offene Prämienschulden des laufenden Versicherungsjahres haften.
Viele Versicherer akzeptieren eine Mitteilung ihres Versicherungsnehmers über den Verkauf eines Fahrzeuges mit einer gleichzeitigen Kündigung. Wer sicher gehen will,
dass der Versicherungsvertrag nicht weiterläuft, lässt sich vom Käufer ein Kündigungsschreiben unterfertigen, das er eingeschrieben an seine Versicherung schickt.
Sollten Sie über diese Hinweise hinausgehende Fragen und Probleme haben, stehen Ihnen die Juristen des ÖAMTC in Ihrem Landesclub gerne zur Verfügung.
Im Notfall erreichen Sie Ihren Clubjuristen auch nachts und am Wochenende über den Schutzbrief-Notruf (01) 25 120 00.
Beachten Sie bitte auch das Angebot an Versicherungsleistungen des ÖAMTC für Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen!
Informationen zum Fahrzeugkauf und -verkauf finden Sie unter www.oeamtc.at
A
Auto
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Autokauf-Ratgeber.
Weitere rechtliche Hinweise finden Sie auch unter www.oeamtc.at/recht
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Kauf & Reparatur.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich: ÖAMTC Rechtsdienste, Schubertring 1-3, 1010 Wien,
Internet: www.oeamtc.at/recht
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Kontakt zum entsprechenden Landesverein
UNTERSCHRIFTEN Ort, Datum
Verkäufer Käufer
An dieser Stelle können auch sonstige wichtige Anmerkungen formuliert werden.