KFZ-KAUFVERTRAG
zur Verwendung zwischen
Privatpersonen
VERKÄUFER
Herr/Frau
Anschrift
VERKAUFT AN DEN KÄUFER
Herrn/Frau
Anschrift
DAS KRAFTFAHRZEUG
Marke
Type
Motor-Nr.
Fahrgestell-Nr.
Zahl der Vorbesitzer
Erstzulassung
km-Stand
ZUM PREIS
von
Barzahlung bei Übernahme
Die Normverbrauchsabgabe wurde bereits entrichtet.
DIE GEWÄHRLEISTUNG, also die Haftung für Mängel,
ist
ausgeschlossen.
ZUSICHERUNG DES VERKÄUFERS
Das Fahrzeug ist mein alleiniges und unbelastetes Eigentum.
Ich habe alle fälligen Steuer- und Versicherungsbeträge entrichtet.
Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt.
Ich garantiere den oben genannten Kilometerstand.
Ich garantiere die Vorschadenfreiheit des Fahrzeuges.
ÜBERGABE
Vereinbartes Übergabedatum: Anzahl der Kfz-Schlüssel:
Im Fahrzeug verbleibendes Zubehör:
MIT FAHRZEUG letzter Prüfbericht nach § 57a KFG
ÜBERGEBEN Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein):
wird gemeinsam mit dem Kfz übergeben.
Autobahn-Vignette, gültig bis
A
Statt der „Fahrgestellnummer“ kann auch die
Fahrzeug-Identifi zierungsnummer eingetragen werden.
A
Besondere Zahlungsbedingungen wie Anzahlung, Raten und
ähnliches können auf der Rückseite vereinbart werden. In diesem
Fall hier „Barzahlung bei Übernahme“ streichen.
A
Hier ist ein Ausschluss der Gewährleistung vorgesehen. Die meisten
Vertragsparteien gehen normalerweise davon aus.
Soll die gesetzliche Gewährleistung in vollem Umfang erhalten
bleiben, ergänzen Sie bitte das Wort „nicht“!
Hinweise:
Benützen Sie diesen Vertrag nur, wenn der Verkäufer
eine Privatperson ist!
Beachten Sie, dass bei Verträgen zwischen Privatpersonen
der besondere Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht
zur Anwendung kommt.
Tritt der Verkäufer als Unternehmer auf (Autohändler, Fahrzeug aus
Firmenfuhrpark), sollten Sie sich einen „Händler-Gebrauchtwagen-
Kaufvertrag“ besorgen. Dieser Mustervertrag ist mit einem runden
Siegel mit dem Wortlaut „Bundesministerium für Justiz –
Konsumentenschutz – empfohlener Kaufvertrag“ gekennzeichnet.
Seien Sie bei „Hausformularen“ des Händlers vorsichtig und
vergleichen Sie die Klauseln mit dem empfohlenen Mustervertrag,
der auch beim ÖAMTC erhältlich ist.
Bevor Sie sich für den Kauf oder Verkauf eines Kfz entscheiden,
melden Sie sich zu einer Kaufüberprüfung beim ÖAMTC an!
Als Verkäufer haben Sie damit bessere Beweismöglichkeiten,
wenn später Mängel behauptet werden.
Als Kaufi nteressent können Sie sich rechtzeitig entscheiden,
ob Sie das Fahrzeug wirklich erwerben wollen.
✗
A
Bei Eigentumsvorbehalt, aufrechtem Leasingvertrag, Verpfändung
des Fahrzeuges etc. nicht ankreuzen! Sind wesentliche Verände-
rungen am Fahrzeug vorgenommen worden (z.B. breitere Reifen
oder Felgen, Anhängekupplung etc.), sollten die entsprechenen
Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten überprüft werden.
Kilometerstand und Vorschadenfreiheit sollte der Verkäufer nur
garantieren, wenn er genau Bescheid weiß (z.B. Erstbesitzer ist).
A
Außer dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument,
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungs-
bescheid) sollten dem Käufer das letzte „Pickerlgutachten“ sowie
diverse Genehmigungsbescheide für nicht im Typenschein eingetragene
Änderungen übergeben werden. Prüfen sie auch, ob eine gültige Prüf-
plakette angebracht ist. Soll einer der oben erwähnten Genehmigungs-
nachweise zur Sicherung der Kaufpreiszahlung zurück behalten werden,
beachten Sie das Feld Zahlungssicherung auf der Rückseite!
UNTERSCHRIFTEN, ERGÄNZUNGEN
Die Rückseite bietet viele Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Vergessen Sie daher nicht, beide Seiten des Vertrages zu kopieren, wenn auch die Rückseite beschrieben
wurde. Beachten Sie bitte auch, dass die Eintragungen auf der Rückseite nur dann Vertragsinhalt werden, wenn Käufer und Verkäufer auch die Seite 2 unterschrieben haben.
Die unterschriebenen Vereinbarungen auf der Rückseite sind Vertragsinhalt. Ort, Datum
Verkäufer
Käufer
(Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.)
A
Manchmal wird ein Fahrzeug erworben, für das noch keine Normverbrauchs-
abgabe entrichtet wurde. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte
daher vor allem bei Diplomaten- od. Importfahrzeugen nachgefragt werden.
Mit Tipps für Käufer & Verkäufer
von den ÖAMTC Juristen