Vereinbarung Teilnahme am
beleglosen Datenaustausch per
DFÜ unter Einschaltung von SRZ
003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515
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Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren
per Datenfernübertragung (DFÜ)
zwischen
Firma 
Vorname/-n 
Nachname 
Filial-/Konto- 
nummer 
nachfolgend Kunde genannt
und Deutsche Bank AG, nachfolgend einheitlich „Deutsche Bank“ genannt
Die Vertragspartner vereinbaren die Teilnahme des Kunden am beleglosen Datenaustausch per DFÜ unter Einschaltung des Service-Rechen-
zentrums (SRZ): 
Voraussetzung für die Nutzung des Verfahrens ist, dass das oben genannte SRZ mit der Deutschen Bank bzw. mit deren Zentralstelle eine 
Vereinbarung unter Anerkennung der „Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch per Daten-
fernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat.
Die Einschaltung eines anderen SRZ ist der Deutschen Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Angebotene Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen können genutzt werden:
1.1 Erteilung von Aufträgen
Die Vertragspartner vereinbaren die Erteilung von Sammelaufträgen von Überweisungen und Lastschrifteinzügen im Wege des beleglosen 
Datenaustauschs. Die Sammelauftragsdaten werden im SRZ erstellt, das die Dateien unmittelbar bei der Deutschen Bank bzw. einem von der 
Deutschen Bank als Zentralstelle beauftragten Rechenzentrum einliefert.
Die Erteilung von Aufträgen erfolgt zugunsten/zu Lasten folgender Konten: 
IBAN
IBAN
IBAN
Der Kunde autorisiert die vom SRZ eingelieferten Auftragsdaten mittels
Digitale Freigabe ab    
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 mittels EBICS (elektronischer Unterschrift) oder FinTS/HBCI via BluePort/bankline+ 
(Freischaltung erfolgt auf Basis des genutzten Zugangskanals des Kunden)
Hinweis für die Nutzung der Freigabe mittels EBICS (elektronische Unterschrift): 
Es fallen einmalige und laufende Kosten an, die in einer gesonderten Vereinbarung geregelt sind. 
Es gelten die „Bedingungen für die Datenfernübertragung“ mit Ausnahme der Nummer 1 Absatz 4, Numme r 2 Absätze 2 und 3, Nummer 3 
Absätze 1 bis 6 und 8b und Nummer 12 Anlage 3. Die Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der Spezifikationen für Kommunikation, Datei-
einreichung und Datenformat delegiert der Kunde auf das SRZ. Diese sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem SRZ und der 
Zentralstelle geregelt. Die vorgenannten Bedingungen finden Sie auf unseren Internetseiten.  
Sie können die Bedingungen auch in den Geschäftsräumen der Bank einsehen bzw. erhalten sie auf Wunsch gerne zugesandt.
Hinweis für die Nutzung der Freigabe mittels FinTS/HBCI via BluePort/bankline+: 
Es fallen laufende Kosten an, die in einer gesonderten BluePort/bankline+ Vereinbarung geregelt sind.
Falls abweichend zum Auftraggeber, BluePort-Vertragsinhaber:
Firma 
Filial-/Konto- 
nummer 
Begleitzettel (zusätzliches monatliches Nutzungsentgelt   Euro)
        Im übrigen gelten die als Anlage beigefügten „Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechen-
zentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel“. 
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Sofern kein Datum angegeben ist, erfolgt die Einmeldung umgehend nach Vertragsrücklauf. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Freigabe der durch des SRZ eingereichten  
Zahlungsaufträge nur noch elektronisch möglich.
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Vereinbarung Teilnahme am
beleglosen Datenaustausch per
DFÜ unter Einschaltung von SRZ
003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515
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Mit der Autorisierung erteilt der Kunde der Deutschen Bank den Auftrag, die in den Dateien enthaltenen Überweisungen und Lastschriftein-
zugsaufträge auszuführen. Die Deutsche Bank ist berechtigt, den Auftrag gemäß seinem vom SRZ gelieferten und vom Kunden autorisierten 
Inhalt zu bearbeiten. Der Kunde sollte deshalb im eigenen Interesse folgende Kontrollmaßnahmen durchführen:
n die Angaben in der Abstimmliste und im Begleitzettel bzw. die im Rahmen der elektronischen Autorisierung ausgewiesenen Angaben vor 
der Autorisierung auf ihre Richtigkeit prüfen.
n die Übereinstimmung der Zahlungsvorgänge, die angegebenen Kontrollsummen, die Referenznummer und das Dateierstellungsdatum und 
ggf. den Hash-Wert (soweit angegeben) im Begleitzettel mit den Angaben in der Abstimmliste zu prüfen. Änderungen des Auftrags sind 
nicht möglich.
1.2 Aufträge, deren Autorisierung außerhalb dieses Verfahrens geregelt sind
electronic cash-Umsätze
Sonstige: 
Die Erteilung von Aufträgen erfolgt zugunsten/zu Lasten folgender Konten: 
IBAN
IBAN
IBAN
1.3 Bereitstellung von elektronischen Kontoauszugsinformationen
ACHTUNG: Bei Auswahl ist zwingend zusätzlich unter Punkt 2 eine Unterschrift erforderlich.
Für das Konto/für die Konten
IBAN
IBAN
IBAN
werden dem oben genannten SRZ zum Zweck der Aufbereitung der Finanzbuchhaltung die Kontoauszugsinformationen geschäftstäglich von 
der Deutschen Bank bzw. einem von diesem als Zentralstelle beauftragten Rechenzentrum zum Abruf mittels DFÜ bereitgestellt. 
Die dem SRZ bereitgestellten Kontoauszugsinformationen stellen einen zusätzlichen Service der Deutschen Bank dar. Die Erfüllung der vertrag-
lichen Kontoinformationen gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt. 
Zustimmung des Kontoinhabers zur Auskunftserteilung an das SRZ
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Hinweis: Unterschrift nur erforderlich bei Auswahl von 1.3 Bereitstellung von elektronischen Kontoauszugsinformationen
Hiermit entbinde ich die Deutsche Bank gegenüber dem SRZ vom Bankgeheimnis und willige ein in die Weiterleitung der Kontoauszugs-
informationen an das oben genannte SRZ. Meine Zustimmung kann ich jederzeit gegenüber der Deutsche Bank widerrufen.
Datum 
Ort 
Unterschrift/-en des Kunden
Sonstige Vereinbarungen
Für die Bereitstellung von elektronischen Kontoauszugsinformationen (Punkt 1.3.) gelten die folgenden Konditionen pro eingebundener 
Stammnummer: 
Ersteinmeldung  
 Euro
2
monatliches Nutzungsentgelt   Euro
2
3
1 
Unterschrift ist nur erforderlich, wenn die Bereitstellung von Kontoauszugsinformationen vereinbart wird.
2 
Entfällt im Kontomodell Deutsche Bank Business PremiumKonto bzw. beläuft sich beim Deutsche Bank Business ClassicKonto auf 35 Euro.
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Vereinbarung Teilnahme am
beleglosen Datenaustausch per
DFÜ unter Einschaltung von SRZ
003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515
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Unterschriften
Datum  Ort 
Unterschrift/-en des Kunden
Anlage/-n
Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren  
mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel
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Ausfertigung für den Kunden
Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung
von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel
I. Allgemeine Verfahrensbestimmungen und Leistungsumfang
1. Der beleglose Datenaustausch im Wege der Datenfernübertragung unter Einschaltung von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher
Autorisierung durch Begleitzettel wird mit dem Kunden auf Basis der nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
2. Im beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren nimmt die vom Kreditinstitut beauftragte Zentralstelle Datei-
en für Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge entgegen, die von dem durch den Kunden beauftragten Service-Rechenzent-
rum erstellt worden sind. Sofern dies gesondert vereinbart wurde, stellt das Kreditinstitut Kontoauszugsinformationen zur Abholung durch
das vom Kunden beauftragte Service-Rechenzentrum bereit.
3. Für die Auftragserteilung durch den Kunden wird das Kreditinstitut oder die von diesem beauftragte Zentralstelle die ihm übermittelten
Dateien 14 Kalendertage ab Anlieferung der Daten zur Verfügung halten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde (Kontoinhaber) einen
Auftrag zur Ausführung dieser Dateien nicht mehr erteilen. Kontoauszugsinformationen werden durch die Zentralstelle dem Service-Re-
chenzentrum für die Dauer von mindestens 10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses zur Abholung bereitgestellt.
4. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das SRZ mit dem Kreditinstitut bzw. mit der Zentralstelle/Zentralen Annahmestelle eine entspre-
chende Vereinbarung unter Anerkennung der „Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch
per Datenfernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat. Die Einschaltung eines anderen Service-Rechenzentrums teilt der Kunde dem Kreditinsti-
tut unverzüglich schriftlich mit.
II. Auftragserteilung
1. Mit dem von ihm unterschriebenen Begleitzettel autorisiert der Kunde gegenüber seinem Kreditinstitut den Auftrag, die in den vom
Service-Rechenzentrum an das Kreditinstitut übermittelten Dateien enthaltenen Überweisungsaufträge und/oder Lastschrifteinzugsaufträ-
ge auszuführen. Der Kunde erhält vom Service-Rechenzentrum einen bereits ausgefüllten Begleitzettel und eine Abstimmliste. Er hat die
Angaben im Begleitzettel auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen des Begleitzettels sind nicht möglich. Das Kreditinstitut ist berechtigt,
den Auftrag gemäß seinem Inhalt auszuführen.
Erhält der Kunde auf seine Veranlassung von seinem Service-Rechenzentrum einen korrigierten Begleitzettel, so muss er diesen zur Auf-
tragserteilung beim Kreditinstitut verwenden. Der ursprüngliche Begleitzettel darf dann nicht zur Autorisierung verwendet werden.
Im Begleitzettel wird die Frist genannt, innerhalb derer die Autorisierung nach diesem Verfahren möglich ist.
2. Für Zahlungsaufträge hat der Kunde die Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC) des Zahlers und die Kunden-
kennung des Zahlungsempfängers (Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungsdienstleisters
des Zahlungsempfängers) zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungsdienstleister sind
berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennungen vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Fehlleitungen des
Auftrags zur Folge haben.
III. Rückruf von Aufträgen
1. Der Rückruf einer Datei ist ausgeschlossen, sobald dem Kreditinstitut der dazugehörige Begleitzettel zugegangen ist.
2. Änderungen eines Dateiinhaltes sind nur durch Rückruf der Datei und erneute Auftragserteilung möglich.
3. Einzelne Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge können nur außerhalb des Verfahrens zurückgerufen werden. Die Wider-
rufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den dafür geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr).
Hierzu hat der Kunde dem Kreditinstitut die Einzelangaben des Originalauftrages mitzuteilen.
IV. Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut
1. Werden bei der Bearbeitung des Auftrags Unstimmigkeiten zwischen Datei und dem Begleitzettel festgestellt, so wird der Kunde hierüber
unterrichtet. Der Auftrag wird dann nicht ausgeführt.
2. Ergeben sich bei der Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut Fehler, ist es berechtigt, fehlerhafte Datensätze von der weiteren Bear-
beitung auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht sichergestellt werden kann.
Hierüber wird es den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg informieren.
V. Ausführung der Aufträge
1. Das Kreditinstitut wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Ausführungsbedingungen vorliegen:
– Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten wurden autorisiert.
– Das festgelegte Datenformat ist eingehalten.
Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung
gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
2. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 1 nicht vor, wird das Kreditinstitut den Auftrag nicht ausführen und den Kunden über
die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit möglich, nennt das Kreditinstitut dem Kunden die Grün-
de und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkeiten, wie diese Fehler berichtigt werden können.
3. Die dem Kreditinstitut vom Service-Rechenzentrum übermittelten Auftragsdaten werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsab-
laufs bearbeitet.
Stand 08/2013
003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515