Ausfertigung für den Kunden
Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung
von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel
I. Allgemeine Verfahrensbestimmungen und Leistungsumfang
1. Der beleglose Datenaustausch im Wege der Datenfernübertragung unter Einschaltung von Service-Rechenzentren mit ausschließlicher
Autorisierung durch Begleitzettel wird mit dem Kunden auf Basis der nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
2. Im beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren nimmt die vom Kreditinstitut beauftragte Zentralstelle Datei-
en für Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge entgegen, die von dem durch den Kunden beauftragten Service-Rechenzent-
rum erstellt worden sind. Sofern dies gesondert vereinbart wurde, stellt das Kreditinstitut Kontoauszugsinformationen zur Abholung durch
das vom Kunden beauftragte Service-Rechenzentrum bereit.
3. Für die Auftragserteilung durch den Kunden wird das Kreditinstitut oder die von diesem beauftragte Zentralstelle die ihm übermittelten
Dateien 14 Kalendertage ab Anlieferung der Daten zur Verfügung halten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde (Kontoinhaber) einen
Auftrag zur Ausführung dieser Dateien nicht mehr erteilen. Kontoauszugsinformationen werden durch die Zentralstelle dem Service-Re-
chenzentrum für die Dauer von mindestens 10 Kalendertagen beginnend mit dem Tag des Tagesabschlusses zur Abholung bereitgestellt.
4. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass das SRZ mit dem Kreditinstitut bzw. mit der Zentralstelle/Zentralen Annahmestelle eine entspre-
chende Vereinbarung unter Anerkennung der „Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch
per Datenfernübertragung (DFÜ)“ getroffen hat. Die Einschaltung eines anderen Service-Rechenzentrums teilt der Kunde dem Kreditinsti-
tut unverzüglich schriftlich mit.
II. Auftragserteilung
1. Mit dem von ihm unterschriebenen Begleitzettel autorisiert der Kunde gegenüber seinem Kreditinstitut den Auftrag, die in den vom
Service-Rechenzentrum an das Kreditinstitut übermittelten Dateien enthaltenen Überweisungsaufträge und/oder Lastschrifteinzugsaufträ-
ge auszuführen. Der Kunde erhält vom Service-Rechenzentrum einen bereits ausgefüllten Begleitzettel und eine Abstimmliste. Er hat die
Angaben im Begleitzettel auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Änderungen des Begleitzettels sind nicht möglich. Das Kreditinstitut ist berechtigt,
den Auftrag gemäß seinem Inhalt auszuführen.
Erhält der Kunde auf seine Veranlassung von seinem Service-Rechenzentrum einen korrigierten Begleitzettel, so muss er diesen zur Auf-
tragserteilung beim Kreditinstitut verwenden. Der ursprüngliche Begleitzettel darf dann nicht zur Autorisierung verwendet werden.
Im Begleitzettel wird die Frist genannt, innerhalb derer die Autorisierung nach diesem Verfahren möglich ist.
2. Für Zahlungsaufträge hat der Kunde die Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC) des Zahlers und die Kunden-
kennung des Zahlungsempfängers (Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC oder andere Kennung des Zahlungsdienstleisters
des Zahlungsempfängers) zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Zahlungsauftrages eingeschalteten Zahlungsdienstleister sind
berechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der Kundenkennungen vorzunehmen. Fehlerhafte Angaben können Fehlleitungen des
Auftrags zur Folge haben.
III. Rückruf von Aufträgen
1. Der Rückruf einer Datei ist ausgeschlossen, sobald dem Kreditinstitut der dazugehörige Begleitzettel zugegangen ist.
2. Änderungen eines Dateiinhaltes sind nur durch Rückruf der Datei und erneute Auftragserteilung möglich.
3. Einzelne Überweisungsaufträge und Lastschrifteinzugsaufträge können nur außerhalb des Verfahrens zurückgerufen werden. Die Wider-
rufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den dafür geltenden Sonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr).
Hierzu hat der Kunde dem Kreditinstitut die Einzelangaben des Originalauftrages mitzuteilen.
IV. Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut
1. Werden bei der Bearbeitung des Auftrags Unstimmigkeiten zwischen Datei und dem Begleitzettel festgestellt, so wird der Kunde hierüber
unterrichtet. Der Auftrag wird dann nicht ausgeführt.
2. Ergeben sich bei der Kontrolle der Dateien durch das Kreditinstitut Fehler, ist es berechtigt, fehlerhafte Datensätze von der weiteren Bear-
beitung auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht sichergestellt werden kann.
Hierüber wird es den Kunden unverzüglich auf dem vereinbarten Weg informieren.
V. Ausführung der Aufträge
1. Das Kreditinstitut wird die Aufträge ausführen, wenn alle nachfolgenden Ausführungsbedingungen vorliegen:
– Die vom Service-Rechenzentrum eingelieferten Auftragsdaten wurden autorisiert.
– Das festgelegte Datenformat ist eingehalten.
– Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung
gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
2. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 1 nicht vor, wird das Kreditinstitut den Auftrag nicht ausführen und den Kunden über
die Nichtausführung unverzüglich auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Soweit möglich, nennt das Kreditinstitut dem Kunden die Grün-
de und Fehler, die zur Nichtausführung geführt haben, und Möglichkeiten, wie diese Fehler berichtigt werden können.
3. Die dem Kreditinstitut vom Service-Rechenzentrum übermittelten Auftragsdaten werden im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsab-
laufs bearbeitet.
Stand 08/2013
003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515