Jobcenter-EK.08.2013 Seite 4 von 4
Bearbeitungsvermerke
Nur vom Jobcenter auszufüllen
Kfz-Haftpflichtvers.
Altersvorsorge
3.3 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen – auch bei sonstigem
Einkommen
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Für private Versicherungen, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind und nicht zu den unten ge-
nannten Versicherungen gehören (z. B. Haftpflicht, Hausrat), werden vom Einkommen monatlich pauschal
30 Euro abgesetzt.
Zum Erhalt dieser Pauschale brauchen Sie daher keine Angaben zu machen oder Nachweise vorzulegen.
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Wenn Sie für Ihr Kind unter 15 Jahren eine spezielle Versicherung abgeschlossen haben, weisen Sie dies bitte
nach.
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Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- bzw. Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Bei-
träge zur Vorsorge für den Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und zur Altersvorsorge vom Einkommen
abgesetzt werden. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.
Folgende Versicherungsbeiträge werden gezahlt:
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Bitte geben Sie an, in welchen zeitlichen Abständen (Zahlungsrhythmus, z. B. monatlich, 1/4-jährlich, 1/2-jähr-
lich, jährlich) und in welcher Höhe die Versicherung bezahlt wird und legen Sie einen entsprechenden Nachweis
vor.
Kfz-Haftpflichtversicherung (ohne Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)
Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro
weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung für
bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Hebammen)
Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro
Beiträge zur geförderten Altersvorsorge nach § 82 Einkommensteuergesetz (EStG)
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Dies sind z. B. Beiträge zur „Riester-Rente” oder Zahlungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse
oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, Unfall-
rente.
Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro
private Versicherung minderjähriger Kinder
Name des Kindes/Namen der Kinder
Zahlungsrhythmus des Versicherungsbeitrags Versicherungsbeitrag in Euro
Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis (siehe Merkblatt SGB II). Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65
Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Lei-
stungen nach dem SGB II erhoben.
Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen,
müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen
rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.
Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B.
über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen
der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemein-
schaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z. B. Bescheide)
erhalten.
Bei Änderungen der Einkommenshöhe (z. B. Ihres Arbeitsentgelts) oder der Ausgaben einschließlich der
Unterhaltszahlungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise
vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Änderungen innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums, der in
der Regel sechs Monate umfasst.
Ich bestätige, dass die Angaben richtig sind.
Ort/Datum
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller
(bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
Ich bestätige die Richtigkeit der durch mich oder die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Job-
centers vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in den Abschnitten:
Ort/Datum
Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller
(bei Minderjährigen: Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)