Datenblatt zum Anschluss von PVA an das Stromnetz
Datenblatt Photovoltaikanlagen Seite 1 von 5 Stand: 05/2019
Dieses Datenblatt ist Bestandteil des Antrages auf Anschluss von Photovoltaikanlagen (PVA) an das
Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS). Das ausgefüllte Datenblatt ist Voraussetzung für
die netztechnische Bewertung. Nur vollständig und leserlich in Blockschrift oder Maschinenschrift aus-
gefüllte Datenblätter werden bearbeitet.
a) Allgemeine Angaben
Antragssteller Betreiber der Anlage (falls abweichend)
Name, Vorname bzw. Firma Name, Vorname bzw. Firma
ggf. Ansprechpartner ggf. Ansprechpartner
Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer
PLZ, Ort PLZ, Ort
Telefon Telefon
Mobilfunk Mobilfunk
Telefax Telefax
E-Mail E-Mail
Bankverbindung
Name des Kontoinhabers IBAN
Kreditinstitut BIC bzw. SWIFT
Angaben zu der vom Anlagenbetreiber zu zahlenden Umsatzsteuer
Ein Umsatzsteuersatz in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe ist zu berücksichtigen.
ja nein
Wenn ja:
Die Umsatzsteuer wird vom Anlagenbetreiber an folgendes Finanzamt abgeführt:
Name des Finanzamtes PLZ, Ort
Straße, Hausnummer Steuernummer
b) Angaben zur Erzeugungsanlage
Anlagenstandort
Straße oder Gemarkung
PLZ, Ort
Flur
Flurstück
Geografische Koordinaten (°N; Längengrad °O)
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Gesamtanlage
Modultypen:
Anzahl der Module:
Einzelleistung der Module: kWp
Gesamtleistung der Module: kWp
Wechselrichtertypen:
Anzahl der Wechselrichter:
Einzelleistung der Wechselrichter: kVA
Gesamtleistung der Wechselrichter: kVA
Gesamtnennleistung der Wechselrichter: kW
geschätzter Jahresertrag: kWh
Wechselrichter einphasig Wechselrichter dreiphasig
Sicherheitseinrichtungen
ENS einphasig 4 polige Trennstelle
ENS dreiphasig 3 polige Trennstelle
NA-Schutz
Anlagenart
Neuerrichtung Rückbau Erweiterung
Betriebsweise/Einsatzart
Volleinspeisung ja
Überschusseinspeisung ja
Inselbetrieb ja
Eigenbedarf der PVA: kW
Einstellbarer Leistungsfaktor cos phi von: bis:
Der einzuhaltende Leistungsfaktor am Verknüpfungspunkt wird von der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) bei
der Bewertung vorgegeben!
Angaben zur Eigenversorgung
Eigenversorgung nach § 3 Nr. 19 EEG 2017 liegt vor: ja nein
Lieferung an Dritte: ja nein
Die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen müssen dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres
alle Angaben zur Verfügung stellen, die für die Endabrechnung der EEG-Umlage nach § 61 EEG 2017 für das vo-
rangegangene Kalenderjahr erforderlich sind (§ 9 Abs. 2 AusglMechV).
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Mieterstrommodell nach § 21 Abs. 3 EEG 2017 ja
Der Anteil der Wohnfläche an der Gebäudefläche beträgt mindestens 40 % ja nein
Einspeisemanagement (§ 9 EEG 2017):
1. Das Einspeisemanagement für PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung
größer 30 kWp erfolgt mittels ferngesteuerter Leistungsreduzierung
(Funkrundsteuerempfänger ist vom Anlagenbetreiber zu installieren)
2. Das Einspeisemanagement für PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung
kleiner 30 kWp erfolgt mittels:
2.1. Ferngesteuerter Leistungsreduzierung (Funkrundsteuerempfänger ist vom Anlagenbetreiber
zu installieren)
2.2. Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der installierten PV-Modulleistung
(Nachweis über die technischen Maßnahmen erforderlich)
3. Das Einspeisemanagement für PV-Anlagen mit einem Anschluss an das MS-Netz erfolgt mittels
Fernwirktechnik
c) Zählung, Ablesung
- Die Bereitstellung des Zählers durch den Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist erwünscht
a) Erzeugungszähler ja nein
b) Einspeisezähler* ja nein
*als Einspeisezähler wird immer ein Zweirichtungszähler verwendet. Ist die Bereitstellung durch den Netzbetreiber
nicht erwünscht, ist hierfür ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber zu beauftragen. Gemäß Clearingstellenempfeh-
lung 2014/31 ist zum Zweck der Nachweispflichten zur EEG-Umlage bei Eigenversorgung immer ein Erzeugungszäh-
ler ab 7,69 kWp zu verwenden.
- Die Ablesung durch den Netzbetreiber ist erwünscht ja
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d) sonstige Angaben
Zutreffendes bitte ankreuzen!
Gebäude- und Fassadenanlagen
Die PVA ist ausschließlich auf einem Gebäude oder einer Lärm-
schutzwand angebracht (Dachanlage).
Nennleistung: kWp
Die PVA ist nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes
angebracht und bildet einen wesentlichen Bestandteil des Ge-
bäudes (Fassadenanlage).
Nennleistung: kWp
Nutzung des Gebäudes.
Haushalt
Gewerbe
Handel
Dienstleitung
weitere:_____________________
Sind Module einheitlich ausgerichtet?
Ja Nein
Ausrichtung, überwiegende Ausrichtung.
Nord
Ost
Süd
West
Neigungswinkel, überwiegender Neigungswinkel.
__________ Grad
Weitere Ausrichtung.
Weiterer Neigungswinkel.
__________ Grad
Sonstige Anlagen
Bitte Anlage zur „Angaben zur sonstigen Anlagen“ ausfüllen
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e) Einzureichende Unterlagen
Die folgenden Daten sind für die netztechnische Prüfung bzw. Netzdatenoffenlegung vollständig einzureichen!
Topografische Karte im Maßstab 1:10000 und Lagepläne 1:1000 mit eingetragenem Standort der
PVA und Grundstücksgrenzen
Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel sowie
der Übergabestellen zum nachgeordneten, durch die Solaranlage zu versorgenden Netz
(eine einpolige Darstellung ist ausreichend)
Prüfzertifikat der Prüfstelle der Berufsgenossenschaft für die automatische Trennstelle (ENS) bei PVA mit
einer Leistung 30 kW
Konformitätserklärung oder Prüfprotokoll einer neutralen Prüfinstitution als Nachweis der Einhaltung der in der
DIN VDE 03838, Teil 2 (EN 61 000-3-2), Tabelle 1 festgelegten Grenzwerte der Oberschwingungs-ströme
Angaben zur Einhaltung der Anschlussvoraussetzung (Ausführung der Leistungsbegrenzung/Reihenfolge
der Zuschaltung)
Maßstäblicher Lageplan (Vermessungsplan möglichst im Maßstab 1:500), aus dem die Grundstücksgren-
zen, der bemaßten Aufstellungsort der Übergabestation/Umspannwerk (UW) (wenn erforderlich) Typ, Lage
und Länge aller Mittelspannungskabel zu der PVA (Kabellageplan) sowie die mit einem PKW befahrbare Zu-
wegung zu den Übergabestationen/UW hervorgehen (zweifach)
BDEW-Formular „Anmeldung zum Anschluss“ mit Angabe der Netzkapazität, die wir für Ihr Vorhaben, z. B.
bei Stillstand der PVA, in unserem Netz ggf. für Sie vorhalten sollen
Terminliste (Baubeginn, Bauablauf, Inbetriebnahme)
Name, Anschrift, Geschäftspartner/Vertreter der Betreibergesellschaft, Handelsregisterauszug, bei GbR Name
und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
Datenblatt Speichersystem Niederspannung (falls Speicher vorhanden)
Hinweis: Nur bei vollständig vorliegenden Angaben kann eine Abrechnung erfolgen. Der Anlagenbetreiber
verpflichtet sich, dem Netzbetreiber jegliche Veränderung - insbesondere Veränderungen der Betriebsweise,
der installierten Leistung seiner Erzeugungsanlage oder auch Änderungen in der Person des Anlagenbetrei-
bers - unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Datenschutz-Hinweis: der Netzbetreiber verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden
Datenschutzvorschriften. Details zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in den Hinweisen zum Datenschutz des
Netzbetreibers. Mit ihrer Unterschrift bestätigen, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, dass ihnen die Datenschut-
zerklärungen des Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zugänglich gemacht wurden.
Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreiber/Eigentümer