Beratungsvertag mit StB Jürgen Braun | Stand 01.08.2019 | Seite 1 von 5
Beratungsvertrag
Zwischen Herrn/Frau
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(in Folge Auftraggeber genannt)
und der
Jürgen Braun Steuerberatung
Am Postplatz 4, 79822 Titisee-Neustadt
(in Folge Auftragnehmer genannt)
vertreten durch den Herrn StB Jürgen Braun
wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
Mit diesem Vertrag beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Ausführung
folgender steuerlichen Tätigkeiten und Verwaltungsabläufen:
Steuerlicher Erfassungsbogen zur Erteilung einer USt-Steuernummer
Erstellung eines SEPA Lastschriftenmandats für das Finanzamt zum Einzug der USt-
Voranmeldungen
Monatliche Verbuchung der
1. Mieteinnahmen
2. Dienstleistungsvertrag Care-Option (Kosten)
3. Steuerberatungsvertrag (Kosten)
4. monatliche Abschreibung (Kosten)
5. Vorsteuerverbuchung
6. USt-Zahlung und USt-Erstattung
Übermittlung der Voranmeldung an die Finanzverwaltung
Übermittlung der USt-Jahreserklärung an die Finanzverwaltung
Monatliche Zusendung der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen
betriebswirtschaftliche Jahresübersicht
Umsatzsteuer Jahreserklärung
Digitalisierung sämtlicher Vertragsunterlagen und Abrechnungspapiere (10 Jahre)
Erstellung einer Jahresgewinnermittlung nebst Jahressteuerbescheinigung
Formular zurücksetzen
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Die genannten Tätigkeiten schließen den Schriftverkehr, die Kommunikation mit den
Steuerbehörden ein. Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung werden gesondert berechnet.
Für die Übernahme hier nicht aufgeführten und ergänzenden Tätigkeiten, werden gesonderte
Vereinbarungen getroffen. Diese bedürfen der schriftlichen Form.
§ 2 Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung der ihm übertragenen steuerlichen
Angelegenheiten, geeignete Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie die Daten der
verarbeitenden Unternehmen einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit des
Auftragsnehmers bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Angelegenheiten
des Auftragsgebers, die ihm bei oder anlässlich der Erledigung des Auftrags zur Kenntnis
gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass ihn der Auftraggeber schriftlich von
dieser Verpflichtung entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung von Angelegenheiten zur
Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers unbedingt erforderlich ist. Der
Auftragnehmer ist auch von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit er nach den
Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht zur Information und Mitwirkung verpflichtet
ist.
Die gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, §
383 ZPO bleiben von den Regelungen unberührt.
Diese Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort. Verträge, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen, die
aufgrund oder anlässlich seines Auftrags gefertigt wurden, darf der Auftragnehmer Dritten,
außer in dem in § 3 Abs. 2 Satz 2 geschilderten Fall, nur mit Einwilligung des Auftraggebers
aushändigen.
Im gleichen Umfang wie für den Auftragnehmer selbst besteht die Verschwiegenheitspflicht
auch für die Mitarbeiter und Hilfskräfte.
Zieht der Auftragsnehmer fachkundige Dritte und/oder Daten verarbeitende Unternehmen
hinzu, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenfalls Verschwiegenheit bewahren.
§ 4 Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängel. Dem Auftragnehmer ist die
Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Beseitigt der Auftragnehmer die von dem Auftraggeber geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung sogar ab, so kann
der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragsnehmers von einem anderen
Steuerberaters beseitigen lassen bzw. Herabsetzung der Vergütung verlangen.
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§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für eigenen Vorsatz sowie vorsätzliches Handeln der Mitarbeiter
und Hilfskräfte.
Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
1.000.000 Euro pro Einzelfall abgeschlossen. Er verpflichtet sich, die Versicherung in dieser
Höhe so lange aufrechtzuerhalten, wie das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber besteht.
Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer kraft
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren. Der Lauf der
Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Gläubiger von den dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
§ 6 Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss
In einem Haftungsfall kann der Auftragnehmer von dem Auftraggeber nur bis zur Höhe der
nach § 5 bestehenden Deckungssumme in Anspruch genommen werden. Wegen eines
weiter gehenden Schadens wird eine Haftung des Auftragnehmers hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für mündliche Auskünfte außerhalb eines vereinbarten Beratungsgesprächs oder
telefonische Auskünfte ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Auskünfte
schriftlich mit dem von dem Auftraggeber geschilderten Sachverhalt bestätigt werden.
§ 7 Vergütung
Leistungen, die der Auftragnehmer erbringt, werden wie folgt geregelt:
Das Honorar berechnet sich über die Anzahl der vermieteten Automaten bzw. Werbepakete.
Popppy und Ballooony
Automaten 1 - 2 je € 25,00 monatlich
Automaten 3 - 5 je € 20,00 monatlich
ab Automat 6 jeweils € 15,00 monatlich
Werbepaket
Werbepakete 1 - 2 je € 12,50 monatlich
Werbepakete 3 - 5 je € 10,00 monatlich
Werbepakete ab 6 jeweils € 8,50 monatlich
Bestandsmandanten mit mindestens 2 Popppy oder Ballooony Automaten erhalten für alle
Werbepakete den Sonderpreis von 8,50 € pro Werbepaket.
Die Abrechnung sämtlicher Honorare und Auslagen erfolgt jeweils monatlich zum 25. des
laufenden Monats. Eine Berechnung der laufenden Vergütung erfolgt ab dem Monat der
erstmaligen Automatenvermietung.
Die Bezahlung der laufenden monatlichen Honorare erfolgt durch Abbuchung vom Konto des
Auftraggebers.
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§ 8 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt am ____________. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag ist kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines jeden Jahres.
Im Übrigen gelten für die Kündigung des Vertrags die Bestimmungen der §§ 626 und 627
des BGB 19. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Informationspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer fertigt für den Auftraggeber von allen Steuererklärungen und Anträgen
sowie sonstigen Schriftsätzen, Abschriften und Kopien an und leitet diese an den
Auftraggeber unverzüglich weiter.
§ 10 Abtretung von Honoraransprüchen
Der Auftragnehmer kann Gebührenforderungen an andere Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigte abtreten.
An andere Personen, die nicht als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte zugelassen
sind, kann der Auftragnehmer Gebührenforderungen abtreten, wenn die Forderung
rechtskräftig festgestellt ist, ein erster Vollstreckungsversuch fruchtlos verlaufen ist und der
Auftraggeber dem Auftragnehmer die ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
§ 11 Zurückhaltungsrecht des Auftragnehmers an den Handakten
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis
er wegen der Gebühren und Auslagen befriedigt ist, sofern nicht die Vorenthaltung der
Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen, insbesondere wegen
verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben
verstoßen würde.
§ 12 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung des Auftrags mitzuwirken, soweit es für
die ordnungsmäßige Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat dem Auftragnehmer
sämtliche für die Erledigung des Auftrags erforderlichen Nachweise, Rechnungen, Urkunden
und sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang mit den von dem Auftragnehmer zu
bearbeitenden Steuerangelegenheiten stehen, zur Einsichtnahme zu überlassen und die zur
Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber stimmt
ausdrücklich zu, das der Auftragnehmer von der Firma VendingJet GmbH, Horb alle
notwendigen Unterlagen und Vertragsbestandteile sowie Auskünfte direkt erhält, soweit
diese für die Erfüllung der erteilten Aufgaben notwendig sind.
§ 13 Wahrung von Ausschluss- und Notfristen
Der Auftraggeber ist zur Wahrung von Not- (Einspruchs-, Beschwerde-, Klage- und
Rechtsmittelfristen) oder Ausschlussfristen (nicht verlängerbare Antragfristen und nach der
Finanzgerichtsordnung vom Vorsitzenden oder Berichterstatter gesetzte Fristen) nur
verpflichtet, wenn
a) Der Bescheid bzw. das Schriftstück dem Auftragnehmer direkt übersandt wurde, z.B.
weil der Auftragnehmer Zustellungsvollmacht hatte, oder
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b) Der Auftraggeber den Bescheid oder das Schriftstück erhalten hat und er dem
Auftragnehmer rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt sowie
einen gesonderten Auftrag zur Antragstellung, Einlegung des Rechtsbehelfs oder
Erhebung der Klage erteilt hat. Diese Auftragserteilung kann auch mündlich erfolgen.
Sie muss dann aber umgehend von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
§ 14 Vollmacht
Der Auftraggeber wir dem Auftragnehmer für die Vertretung von den Behörden gesonderte
Vollmachten erteilen. Eine Prozessvollmacht wird erst mit dem Auftrag erteilt, Klage
einzureichen. Soll der Auftraggeber im finanzgerichtlichen Verfahren tätig werden, ist auf
Anforderung unverzüglich eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
§ 15 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen der Schriftform.
§ 16 Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Beratungsvertrags unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem
ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommen und deren Wirksamkeit keine
Bedenken entgegenstehen.
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Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber
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Titisee-Neustadt, ____________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer
(Jürgen Braun Steuerberatung)