Beratungsvertag mit StB Jürgen Braun | Stand 01.08.2019 | Seite 4 von 5
§ 8 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt am ____________. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag ist kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines jeden Jahres.
Im Übrigen gelten für die Kündigung des Vertrags die Bestimmungen der §§ 626 und 627
des BGB 19. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 9 Informationspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer fertigt für den Auftraggeber von allen Steuererklärungen und Anträgen
sowie sonstigen Schriftsätzen, Abschriften und Kopien an und leitet diese an den
Auftraggeber unverzüglich weiter.
§ 10 Abtretung von Honoraransprüchen
Der Auftragnehmer kann Gebührenforderungen an andere Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigte abtreten.
An andere Personen, die nicht als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte zugelassen
sind, kann der Auftragnehmer Gebührenforderungen abtreten, wenn die Forderung
rechtskräftig festgestellt ist, ein erster Vollstreckungsversuch fruchtlos verlaufen ist und der
Auftraggeber dem Auftragnehmer die ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
§ 11 Zurückhaltungsrecht des Auftragnehmers an den Handakten
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis
er wegen der Gebühren und Auslagen befriedigt ist, sofern nicht die Vorenthaltung der
Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen, insbesondere wegen
verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben
verstoßen würde.
§ 12 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung des Auftrags mitzuwirken, soweit es für
die ordnungsmäßige Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat dem Auftragnehmer
sämtliche für die Erledigung des Auftrags erforderlichen Nachweise, Rechnungen, Urkunden
und sonstige Unterlagen, die im Zusammenhang mit den von dem Auftragnehmer zu
bearbeitenden Steuerangelegenheiten stehen, zur Einsichtnahme zu überlassen und die zur
Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber stimmt
ausdrücklich zu, das der Auftragnehmer von der Firma VendingJet GmbH, Horb alle
notwendigen Unterlagen und Vertragsbestandteile sowie Auskünfte direkt erhält, soweit
diese für die Erfüllung der erteilten Aufgaben notwendig sind.
§ 13 Wahrung von Ausschluss- und Notfristen
Der Auftraggeber ist zur Wahrung von Not- (Einspruchs-, Beschwerde-, Klage- und
Rechtsmittelfristen) oder Ausschlussfristen (nicht verlängerbare Antragfristen und nach der
Finanzgerichtsordnung vom Vorsitzenden oder Berichterstatter gesetzte Fristen) nur
verpflichtet, wenn
a) Der Bescheid bzw. das Schriftstück dem Auftragnehmer direkt übersandt wurde, z.B.
weil der Auftragnehmer Zustellungsvollmacht hatte, oder