A. Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit von Kindern
durch Herrn/Frau
Bitte Hinweise beachten!
Tragen Sie bitte nachstehend in der Reihenfolge der Geburten – mit dem ältesten Kind beginnend – die zu Ihrem Haushalt
gehörenden Kinder ein, die Sie im Antrag auf Kindergeld bzw. im Fragebogen aufgeführt haben.
Zu meinem Haushalt unter der oben angegebenen Anschrift gehören folgende Kinder:
*) Nur sofern ein Zuzug aus dem Ausland erfolgte, ist hier anzugeben, seit wann sich das Kind ununterbrochen in Deutschland aufhält.
B. Amtliche Bescheinigung der Angaben
aufgeführten Kinder nach den hier vorhandenen Unterlagen bzw. Erkenntnissen wie angegeben gemeldet sind.
Bitte beachten Sie: Die Angaben dienen der steuerrechtlichen Beurteilung, ob ein gesetzlich geregelter Kindergeldanspruch gegeben ist. Diese Beurteilung nimmt die
zuständige Familienkasse in ihrer Funktion als Bundesfinanzbehörde wahr. Die Angaben sind wahrheitsgetreu zu machen.
k
Haushaltsbescheinigung
zur Vorlage bei der Familienkasse
Kindergeld-Nr.
Name und Vorname der kindergeldberechtigten Person
Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.:
Anschrift (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Staat)
Name Vorname Geburtsdatum
Familienstand:
ledig verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
verwitwet geschieden dauernd getrennt lebend
seit
lfd.
Nr.
Name und Vorname des Kindes geboren am
Haushaltsauf-
nahme am
In Deutschland
seit *)
Hinweis zum Datenschutz: Die Daten werden aufgrund und zum Zweck der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der
Abgabenordnung bzw. aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches verarbeitet. Nähere Informationen zu Ihren Rechten im
Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundver-ordnung erhalten Sie im Internet auf der Seite
Ihrer Familienkasse (zu finden unter www.familienkasse.de), auf der auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt sind.
Datum
Unterschrift der kindergeldberecntigten Person bzw. der gesetzlichen Vertretung
Es wird hiermit bescheinigt, dass die unter A genannte Person und die unter lfd. Nr.
bis lfd. Nr.
Bemerkungen:
Datum
Unterschrift
Dienstsiegel
oder Stempel
KG 3a - 01.20 - Stand Januar 2020
Hinweise
Kindergeld kann Ihnen grundsätzlich für die Kinder gezahlt werden, die zu Ihrem Haushalt
gehören. Eine Haushaltszugehörigkeit liegt nur vor, wenn das Kind ständig in Ihrem Haushalt
lebt, von Ihnen betreut und erzogen wird und aus den Mitteln Ihres Haushalts versorgt wird.
Allein die bloße Anmeldung eines Kindes bei einer Meldebehörde führt nicht zur
Haushaltszugehörigkeit. Während einer zeitweiligen auswärtigen Unterbringung zur Schul- oder
Berufsausbildung bleibt eine bestehende Haushaltszugehörigkeit erhalten.
Näheres finden Sie dazu im Merkblatt über Kindergeld.
Das Vorhandensein der Kinder und ihre Zugehörigkeit zum Haushalt sind amtlich
nachzuweisen. Diesem Zweck dient die umseitige Haushaltsbescheinigung.
Füllen Sie deshalb bitte den Abschnitt A gut leserlich aus. Im Abschnitt B sind Ihre Angaben
durch die zuständige Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) oder eine andere öffentliche Stelle
zu bescheinigen und mit dem Dienstsiegel oder Dienststempel zu versehen.
Haben Sie Kinder in Ihrem Antrag auf Kindergeld aufgeführt, die dauerhaft (nicht nur
vorübergehend) außerhalb Ihres Haushaltes leben, reichen Sie bitte eine
»Lebensbescheinigung« (KG 3b) ein. Falls solche Kinder in Schul- oder Berufsausbildung
stehen, kann anstelle einer Lebensbescheinigung auch eine Schul- oder
Ausbildungsbescheinigung eingereicht werden, die jedoch nicht älter als sechs Monate sein
darf. Die entsprechenden Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse.
Speichern
Drucken
Alle Eingaben löschen