Deutsches Patent- und Markenamt
Markenabteilungen
80297 München
W7 4 1 2 2 . 1 9 1
Antrag auf
vollständige
teilweise (zwingend Feld (5) ausfüllen)
Verlängerung einer Marke
(1)
Registernummer der Marke
3
TT
per Telefax vorab am
TT
nur per Telefax am
an Telefaxnummer +49 89 2195 - 4000
JJJJ
JJJJ
(2)
Inhaber der Marke
(bei Platzmangel, z.B. Inhabergemeinschaft, bitte gesonderte Anlage)
Name, Vorname/Firma (ggf. einschließlich Rechtsform entsprechend DPMAregister)
Straße, Hausnummer des (Wohn-)Sitzes (kein Postfach)
Postleitzahl
Ort
Land (nur bei ausländischen Adressen)
Telefonnummer
Geschäftszeichen
Telefaxnummer
(3)
Vertreter des eingetragenen Inhabers/Anmelders
(Rechts- oder Patentanwalt, Patentassessor)
Name, Vorname/Bezeichnung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (nur bei ausländischen Adressen)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Telefaxnummer
Geschäftszeichen
ggf. Nummer der Allgemeinen Vollmacht
W 7 4 1 2 2 . 1 9 2
(4)
(5)
(6)
Die Bestätigung der Verlängerung
soll zusätzlich zur im Register eingetragenen Zustelladresse auch an f
olgende Adresse gesendet werden
Name, Vorname/Bezeichnung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (nur bei ausländischen Adressen)
Telefonnummer
Geschäftszeichen
Telefaxnummer
Dieses Feld
ist nur auszufüllen, wenn mit der Verlängerung gleichzeitig eine Änderung des Schutzumfanges bewirkt werden soll.
Die Verlängerung der Schutzdauer
der Marke soll nur für folgende Waren/Dienstleistungen gelten
(bitte ggf.
ein separates Blatt DIN A4 bzw. einen Datenträger verwenden)
Klassen
Waren und/oder Dienstleistungen (zwingend zu benennen; nur Angabe der Klassen ist nicht ausreichend)
Gebührenzahlung in Höhe von
(bei der Zahlung bitte Gebührennummer/n und Registernummer angeben)
Zahlung per Banküberweisung Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift
Überweisung
Ein gültiges
SEPA-Basis-Lastschriftmandat (Formular A9530)
liegt dem DPMA bereits vor
(Mandat für mehrmalige Zahlungen)
Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Halle/DPMA
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
ist beigefügt
BIC (SWIFT
-Code): MARKDEF1700
Angaben zum Verwendungszweck
(Formular 9532) des Mandats mit
Anschrift der Bank:
der o. g. Mandatsreferenznummer sind beigefügt
Bundesbankfiliale München
Leopoldstr. 234, 80807 München
W7 4 1 2 2 . 1 9 3
(7)
Anlagen
Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen (soweit nicht im Feld (5) aufgeführt)
Vollmacht
(8)
Unterschrift
Der Unterschrift ist der Name in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift hinzuzufügen; bei Firmen die Bezeichnung entsprechend register-
rechtlicher Eintragung mit Angabe der Stellung/Funktion des Unterzeichnenden.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unser Merkblatt
A 91
06
Datenschutz bei Schutzrechtsanmeldungen. Dieses finden Sie unter www.dpma.de:
Service Formulare Sonstige Formulare Hinweise zum Datenschutz.
Datum
Unterschrift/en
Funktion/en der/des Unterzeichner/s
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Hinweise zum Antrag
zu den Feldern (2), (3) und (4)
Bei Änderungen der im Register eingetragenen Angaben zum Markeninhaber, seinem Vertreter oder zu der Zustelladresse stellen
Sie bitte einen gesonderten Antrag unter Verwendung des Formulars W 7616 (bei einem Rechtsübergang) bzw. W 7614 (bei Ände-
rungen der Anschrift, des Namens/der Firma oder der Rechtsform des Inhabers bzw. des Vertreters).
zu Feld (6)
Mit dem Antrag auf Verlängerung sind gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Patentkostengesetz (PatKostG) folgende Gebühren zu entrichten:
für eine Marke
750 €
Gebührennummer: 332 100
- Verspätungszuschlag
50
Gebührennummer: 332 101
für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke
1.800
Gebührennummer: 332 200
- Verspätungszuschlag
50
Gebührennummer: 332 201
Klassengebühr für jede Klasse ab der vierten Klasse
260
Gebührennummer: 332 300
- Verspätungszuschlag
50 €
Gebührennummer: 332 301
Die Schutzdauer der Marke verlängert sich mit der Zahlung der Verlängerungsgebühr/en um weitere zehn Jahre.
Für Marken, deren Schutzdauer bis zum 31.01.2020 endet, gilt:
Die Verlängerungsgebühren sind am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer der Marke endet, fällig (§ 159 Abs. 2 MarkenG
i. V. m. § 3 Abs. 2 PatKostG alte Fassung).
Die Verlängerungsgebühren sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Fälligkeit zu zahlen. Danach kann die Verlängerung
nur noch bewirkt werden, wenn die Gebühren mit einem Verspätungszuschlag bis zum Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach
Fälligkeit gezahlt werden (§ 159 Abs. 2 MarkenG i. V. m. § 7 Abs. 1 PatKostG alte Fassung). Die gesetzlichen Zahlungsfristen
können nicht verlängert werden. Werden die Gebühren und ggf. der Verspätungszuschlag nicht innerhalb der Frist eingezahlt, wird
die Marke gelöscht (§ 47 Abs. 8 MarkenG).
Die Gebühren dürfen frühestens ein Jahr vor Eintritt der Fälligkeit vorausgezahlt werden (§ 159 Abs. 2 MarkenG i. V. m. § 5 Abs. 2
PatKostG alte Fassung).
Für Marken, deren Schutzdauer ab dem 01.02.2020 endet, gilt:
Die Verlängerungsgebühren sind sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer fällig (§ 3 Abs. 3 PatKostG).
Die Verlängerungsgebühren sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Fälligkeit zu zahlen. Danach kann die Verlän-
gerung nur noch bewirkt werden, wenn die Gebühren mit einem Verspätungszuschlag bis zum Ablauf einer Frist von sechs Monaten
nach Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden (§ 7 Abs. 3 PatKostG). Die gesetzlichen Zahlungsfristen können nicht verlängert wer-
den. Werden die Gebühren und ggf. der Verspätungszuschlag nicht innerhalb der Frist eingezahlt, wird die Marke gelöscht (§ 47
Abs. 8 MarkenG).
Die Gebühren dürfen frühestens sechs Monate vor Eintritt der Fälligkeit vorausgezahlt werden (§ 5 Abs. 2 PatKostG).
Wenn Sie dem DPMA bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für mehrmalige Zahlungen erteilt haben, füllen Sie bitte das
Formular A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) aus.
Haben Sie dem DPMA noch kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt, können Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (als Ein-
zel- oder Mehrfachmandat) erteilen, indem Sie das Formular A 9530 ausfüllen und das ausgefüllte Original an das DPMA übersen-
den. Ergänzend muss auch das Formular A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) ausgefüllt werden. Das SEPA-Mandat muss
dem DPMA immer im Original vorliegen. Bei einer Übermittlung per Telefax muss das SEPA-Mandat im Original innerhalb eines
Monats nachgereicht werden, damit der Zahlungstag gewahrt bleibt. Geht das Original des SEPA-Mandats nicht innerhalb der Mo-
natsfrist ein, so gilt der Tag des Eingangs des Originals als Zahlungstag.
Weitere Einzelheiten zur Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie dem Merkblatt über die Nutzung der
Verfahren der SEPA-Zahlungsinstrumenteentnehmen.
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Achtung: Warnung vor (teilweise irreführenden) Zahlungsaufforderungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise
irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.
Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung
von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den An-
schein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Weitere Informationen hierzu sowie eine (nicht abschließende) Liste von Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben
und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts stehen, finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Mar-
kenamts unter:
https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html.
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Dienststelle München
80297 München
+49 89 2195-4000
Zentraler Kundenservice:
Dienststelle Jena
07738 Jena
+49 89 2195-1000
Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
10958 Berlin
Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Halle/DPMA
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54, BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Internet:
Anschrift der Bank:
Bundesbankfiliale München, Leopoldstr. 234, 80807 München
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