V O L L M A C H T
für den Wechsel von bereits in Betrieb befindlichen Ökostromanlagen
Zählpunktbezeichnung: ___________________________________________
Ticket-/ Antragsnummer: ___________________________________________
Anlagenbetreiber: ___________________________________________
Engpassleistung der Anlage: ___________________________________________
(Bei PV-Anlagen in kWp)
oder: ☐ nächstmöglicher Zeitpunkt
(bitte bei Zutreffen ankreuzen)
Ich erteile hiermit der Ökostromabwicklungsstelle die durch mich nicht widerrufliche Vollmacht, mich
gegenüber Dritten bei Durchführung eines marktüblichen Wechselprozesses meiner bereits in Betrieb
stehenden Ökostromanlage nach den Sonstigen Marktregeln und den AB-ÖKO in eine der Bilanzgruppen
der Ökostromabwicklungsstelle zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst insbesondere Datenprüfungen,
sowie die Übermittlung von Informationen/Anträgen, welche zur Durchführung eines Wechselprozesses
sowie zur Abwicklung des Vertrags über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom notwendig und/oder
zweckmäßig sind. Ich bin für die vollständige, richtige und rechtzeitige Datenbekanntgabe an die
Ökostromabwicklungsstelle allein verantwortlich. Die Vollmacht endet automatisch mit erstmaliger
Durchführung des Wechsels, Eintritt von Vertragsauflösungsgründen gemäß AB-ÖKO, Erschöpfung des
sich ergebenden kontrahierbaren Einspeisetarifvolumens und mit sonstigen Fällen des Wegfalls des
Anspruchs auf Vertragsabschluss des Ökostromerzeugers.
Die Vollmacht umfasst nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen
Stromhändler. Dieser Vertrag wird meinerseits entsprechend der Fristen aufgelöst. Die OeMAG geht
davon aus, dass der Vertrag mit dem von mir angegebenen Wechselstichtag zivilrechtlich beendet ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Stromhändler den Wechsel erfolgreich beeinspruchen und der
Wechsel kann nicht stattfinden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Wechsel gemäß den Wechselfristen und -stichtagen sowie den
sonstigen Bestimmungen der Sonstigen Marktregeln und der AB-ÖKO erfolgt. Des Weiteren nehme ich
zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle bei Verzögerungen und/oder Scheitern der
Zuweisung/des Wechsel, insbesondere weil die Abläufe des Anhangs ./6 nicht eingehalten werden, nicht
verantwortlich ist.
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Der Ökostromanlagenbetreiber
(firmenmäßige Zeichnung)