Noch ungeimpften Schwangeren wird die Impfung
mit zwei Dosen eines COVID-19-mRNA-Impfstos
ab dem 2. Trimenon empfohlen. Wenn die Schwan-
gerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festge-
stellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem
2. Trimenon durchgeführt werden.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ungeimpften
Stillenden die Impfung mit zwei Dosen eines
mRNA-Impfstos.
Empfehlungen zur Aurischimpfung
Folgenden Personen soll eine Aurischimpfung an-
geboten werden:
Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen
der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des er-
höhten Ausbruchspotentials sind hier auch Be-
wohnerInnen und Betreute im Alter von < 70
Jahren eingeschlossen.
Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte
Kontakte mit mehreren zu pflegenden Perso-
nen haben, in Einrichtungen der Pflege für (i)
alte Menschen oder (ii) für andere Menschen
mit einem erhöhten Risiko für schwere
COVID-19-Verläufe
Personal in medizinischen Einrichtungen mit
direktem PatientInnenkontakt
Personen mit einer Immundefizienz (ID) (De-
tails siehe unten „Empfehlung zur COVID-19-
Impfung von Personen mit Immundefizienz“)
Für die Aurischimpfung soll ein mRNA-Impfsto
verwendet werden, unabhängig davon, welcher Impf-
sto bei der vorher erfolgten homologen (Comirnaty,
Spikevax, Vaxzevria, COVID-19 Vaccine Janssen) oder
heterologen Immunisierung (Vax zevria/Comirnaty
oder Vaxzevria/Spikevax oder COVID-19 Vaccine
Janssen/Comirnaty oder COVID-19 Vaccine Janssen/
Spikevax) verwendet wurde (s. Tab. 1). Seit Anfang
Oktober 2021 ist Comirnaty in Europa auch explizit
für die Durchführung von Aurischimpfungen für
immungesunde Personen ab 18 Jahren in derselben
Dosierung wie für die Grundimmunisierung zuge-
lassen. Die Zulassung der Aurischimpfung für Im-
mungesunde mit Spikevax ist bei der EMA bean-
tragt. Mit einer Entscheidung wird im Oktober 2021
gerechnet. Im Vergleich zur Dosierung des Impf-
stos für die Grundimmunisierung (100 μg) hat Mo-
derna die Ergänzung der Zulassung von Spikevax
für eine Aurischimpfung für Immungesunde mit
der halben Dosis (50 μg) beantragt.
Für die Aurischimpfung soll möglichst der mRNA-
Impfsto benutzt werden, der bei der Grundimmu-
nisierung zur Anwendung gekommen ist. Wenn
dieser nicht verfügbar oder noch nicht für die Auf-
frischimpfung zugelassen ist, kann auch der jeweils
andere mRNA-Impfsto eingesetzt werden.
Die Aurischimpfung soll frühestens 6 Monate
nach der aus 2 Impfstodosen bestehenden Grund-
immunisierung verabreicht werden. Personen, die
vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiag-
nostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchge-
macht haben, wird derzeit keine Aurischimpfung
empfohlen.
Empfehlung zur COVID--Impfung
von Personen mit Immundefizienz
Für Personen ab 12 Jahren mit starker Immundefi-
zienz (ID) ist Comirnaty als 3. Impfstodosis min-
destens 28 Tage nach der 2. Dosis zugelassen. Die
Dosierung (30 μg) für die Aurischimpfung ist die-
selbe wie für die Grundimmunisierung. Für Spike-
vax ist seit Anfang Oktober 2021 die Gabe einer
3. Impfstodosis für PatientInnen mit ID mit dem
bisher zugelassenen Impfsto in einer Dosierung
von 100μg in die Fachinformationen aufgenommen
worden. Hinsichtlich der Zulassung der Impfstoe
zur Aurischimpfung wird auf den vorherigen Ab-
schnitt verwiesen.
Bisher ungeimpfte Personen mit einer ID sollen
zunächst eine Impfserie mit einem mRNA-Impf-
sto erhalten (bestehend aus 2 Impfstodosen im
Abstand von 36 [Comirnaty] bzw. 46 Wochen
[Spikevax in der Dosierung 100 µg]).
Personen mit einer ID, die bisher als 1. Impfsto-
dosis einen Vektor-basierten Impfsto (Vaxzevria
oder COVID-19 Vaccine Janssen) erhalten haben,
sollen derzeit als weitere Impfstodosis einen
mRNA-Impfstoff im Abstand von mindestens
4 Wochen erhalten.
Allen Personen mit ID soll etwa 6 Monate nach ei-
ner COVID-19-Grundimmunisierung (homologes
Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)
Tab. 3 | COVID-19-mRNA-Impfung und Kontrolle der SARS-CoV-2-Spikeprotein-Antikörper bei PatientInnen mit Immundefizienz
in Abhängigkeit des erwarteten Impfansprechens. Orientierende Einordnung der erwarteten Impfantwort infolge häufiger
Erkrankungen bzw. häufig verwendeter Therapeutika mit unterschiedlich starker immunsuppressiver Wirkung (der Grad der
Immundefizienz ist nicht nur vom Arzneimittel, sondern auch von patientInneneigenen Faktoren abhängig). Die Aufzählung in
der Tabelle ist nicht abschließend, sondern hat beispielhaften Charakter.
kg = Kilogramm; KG = Körpergewicht; KOF = Körperoberfläche; 1 Die suppressive Wirkung dieser Substanzen auf die
Immun antwort nach anderen Impfungen ist nach gegenwärtiger Studienlage variabel oder – wie im Falle der
COVID-19-mRNA-Impfung – noch nicht untersucht, weswegen hier eine Aurischimpfung nach 6 Monaten empfohlen wird.
Therapie bzw. Grunderkrankung
COVID--mRNA-
Grundimmunisierung
( Impfstodosen)
Weiteres
Vorgehen bezgl.
der COVID--
Immunisierung
Überprüfung
der Impfantwort
vor und ≥  Wochen
nach der
. Impfstodosis
Therapien ohne relevante Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)
Apremilast, Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Typ I Interferon (IFN-β)
Ja
Aurischimpfung
≥  Monate
Nein
Systemische, kurzzeitige (<  Wochen) Glukokortikoidtherapie mit
niedriger Dosierung (Erwachsene: <  mg Prednisolonäquivalent/Tag,
Kinder: < ,mg Prednisolonäquivalent/kg KG/Tag)
Niedrig-potente Immunsuppressiva:
Methotrexat (MTX): (Erwachsene: ≤  mg/Wo; Kinder: ≤  mg/m
KOF/
Woche), Ciclosporin (Kinder und Erwachsene: ≤ , mg/kg KG/Tag),
Leflunomid (Erwachsene: ≤  mg/Tag, Kinder: ≤ , mg/kg KG/Tag),
Azathioprin (<  mg/kg KG/Tag)
Mycophenolat-Mofetil (Erwachsene: ≤ . mg/Tag, Kinder: ≤.mg/
m
KOF/Tag)
JAK-Inhibitoren, z. B. Tofacitinib (Erwachsene: ≤ – mg/Tag)
Einige niedrig-potente Biologika (z.B. Anti-TNF [Infliximab] bei niedriger
Dosierung [≤  mg/kg KG alle  Wochen]; Antikörper gegen IL-
[z.B. Canakinumab], IL-R [z.B. Toculizumab], IL-A [z.B. Secukinumab],
IL- [z.B. Risankizumab]; Anti-B-Lymphozyten-Stimulator [anti-BLyS/
BAFF; Belimumab]
Erkrankungen, die von sich aus zu keiner relevanten Einschränkung der Impfantwort führen (Beispiele)
Autoimmunkrankheiten (unbehandelt): z. B. rheumatoide Arthritis,
Systemischer Lupus Erythematodes, Multiple Sklerose
Ja
Aurischimpfung
≥  Monate
Nein
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
HIV-Infektion mit >  CD-Zellen und ohne nachweisbare Viruslast
Therapien mit relevanter Einschränkung der Impfantwort (Beispiele)
Systemische Glukokortikoidtherapie mit intermediärer Dosierung
(  mg Prednisolonäquivalent/Tag, >  Wochen) oder hoher
Dosierung (>  mg Prednisolonäquivalent/kg KG/Tag, >  Wochen) oder
i. v. Stoßtherapie mit sehr hohen Dosen (z. B.   mg/kg KG/Tag
Prednisolon-Äquivalent über   Tage in monatlicher Wiederholung)
Ja
Optimierung der
primären Impfserie
durch zusätzliche
Impfstodosis im
Abstand
≥  Wochen
Ja
MTX: Erwachsene: >  mg/Woche; Kinder: >  mg/m
KOF/Woche
Azathioprin (≥  mg/kg KG/Tag)
Cyclophosphamid
Biologika mit schwerer immunsuppressiver Wirkung
(z. B. Biologika mit B-Zell-depletierender Wirkung wie anti-CD-
Antikörper [Ocrelizumab, Rituximab]; CTLA-Ig [Abatacept])
Erkrankungen, die direkt oder infolge der notwendigen Therapie mit einer relevanten Einschränkung der Impfantwort einhergehen (Beispiele)
Schwere primäre (angeborene) Immundefekte
Ja
Optimierung der
primären Impfserie
durch zusätzliche
Impfstodosis im
Abstand ≥  Wochen
Ja
Z. n. Transplantation eines soliden Organs
Z. n. Stammzelltransplantation (mit noch unvollständiger Rekonstitution)
HämodialysepatientInnen
Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie
HIV-Infektion mit ≤  CD-Zellen und/oder nachweisbarer Viruslast
Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)
oder heterologes Impfschema) 1 zusätzliche Impf-
stodosis eines mRNA-Impfstos angeboten wer-
den. Für die Aurischimpfung soll in der Regel der
mRNA-Impfsto benutzt werden, der bei der Grund-
immunisierung zur Anwendung gekommen ist.
Wenn dieser nicht verfügbar oder noch nicht für die
Aurischimpfung zugelassen ist, kann auch der je-
weils andere mRNA-Impfsto eingesetzt werden.
Bei schwer immundefizienten Personen mit einer
erwartbar stark verminderten Impfantwort (s. Tab. 3)
kann die 3. Impfstodosis bereits 4 Wochen nach
der 2. Impfstodosis als Optimierung der primären
Impfserie verabreicht werden. Über den Zeitpunkt
einer Aurischimpfung nach der primären Impf-
serie bestehend aus 3 Impfstodosen muss bei die-
sen Personen im Einzelfall entschieden werden.
Eine serologische Antikörpertestung wird nicht
grundsätzlich empfohlen, da der Wert nicht be-
kannt ist, der einen fortbestehenden Schutz bedeu-
tet und damit eine 3. Impfstodosis unnötig ma-
chen würde und weil bei einer 3. Impfstodosis
auch keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Lediglich bei schwer immundefizienten Personen
mit einer erwartbar stark verminderten Impfant-
wort (s. Tab. 3) soll frühestens 4 Wochen nach der
2. Impfstodosis UND frühestens 4 Wochen nach
der 3. Impfstodosis jeweils eine serologische Un-
tersuchung auf spezifische Antikörper gegen das
SARS-CoV-2-Spikeprotein erfolgen (Gesamtprotein,
S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne).
Die Blutentnahme für die erste Antikörpermessung
kann am selben Termin durchgeführt werden, an
dem die 3. Impfstodosis verabreicht wird; in die-
sem Fall wird das Antikörperergebnis für die Gabe
der 3. Impfstodosis nicht abgewartet. Eine zwei-
oder mehrmalige Messung ermöglicht bei initial
fehlender oder niedriger Antikörperantwort die
Beobachtung eines ggf. einsetzenden Impferfolgs
(Antikörperdynamik). Sollten nach der 3. Impfsto-
dosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifi-
schen Antikörper messbar sein, sind die betroe-
nen PatientInnen über den möglicherweise fehlen-
den Immunschutz aufzuklären.
Für Personen ohne ausreichenden Immunschutz
ist die Einhaltung von Abstands- und Hygiene-
regeln besonders wichtig, und es gilt in besonderer
Weise auf eine umfassende Impfung aller Kontakt-
personen hinzuwirken. Über das weitere Vorgehen
bei diesen PatientInnen muss individuell entschie-
den werden.
Bei Personen mit ID, die eine gesicherte SARS-
CoV-2-Infektion durchgemacht haben, muss im
Einzelfall entschieden werden, ob eine 1-malige
Impfstodosis ausreicht oder eine vollständige
Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt
maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab.
Kontaktpersonen von Personen mit ID sollen unbe-
dingt vollständig geimpft sein (dies gilt auch für an-
dere Impfungen, z. B. gegen Influenza) und sollten
im Umgang mit schwer immundefizienten Perso-
nen auf konsequentes Tragen eines medizinischen
Mund-Nasen-Schutz achten.
Engen Haushaltskontaktpersonen von schwer im-
mundefizienten Personen (s. Tab. 3) soll eine Auf-
frischimpfung mit einem mRNA-Impfsto frühes-
tens 6 Monate nach der primären COVID-19-Impf-
serie angeboten werden, insbesondere, wenn die
Person mit der schweren ID nicht oder nicht aus-
reichend auf die COVID-19-Impfung angesprochen
hat.
Hinweise zur praktischen Umsetzung
Eine COVID-19-Impfung setzt eine sorgfältige
Aufklärung der zu impfenden Person bzw. des
Vorsorgebevollmächtigten oder Sorgeberechtig-
ten voraus. Bei Minderjährigen < 14 Jahren ist
regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw.
Sorgeberechtigten einzuholen. Jugendliche
können selbst einwilligen, wenn sie die erfor-
derliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit
besitzen. Die STIKO verweist hierzu auf Kapitel
4.1 der STIKO-Impfempfehlungen 2020/2021
(Epid Bull 34/2020).
Bei der Impfung sind die Anwendungshinweise
in den Fachinformationen zum jeweiligen Impf-
sto sowie die veröentlichten „Rote-Hand“-
Briefe zu beachten.
Auch bei sehr alten Menschen oder Menschen
mit progredienten Krankheiten, die sich in ei-
nem schlechten Allgemeinzustand befinden,
muss die Impähigkeit gegeben sein. Bei die-
Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)
sen Gruppen sollte ärztlich geprüft werden, ob
ihnen die Impfung empfohlen werden kann.
Eine akzidentelle COVID-19-Impfung im 1. Tri-
menon der Schwangerschaft ist keine Indika-
tion für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine
COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei un-
kompliziertem Verlauf auch im Wochenbett
möglich.
Zwischen COVID-19-Impfungen und der Ver-
abreichung anderer Totimpfstoe muss kein
Impfabstand eingehalten werden. Sie können
zeitgleich gegeben werden. Zu Impfungen mit
Lebendimpfstoen soll ein Mindestabstand von
14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Imp-
fung eingehalten werden.
Es besteht keine Notwendigkeit, vor Verabrei-
chung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen
einer akuten asymptomatischen oder (uner-
kannt) durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion
labordiagnostisch auszuschließen.
Sollte der empfohlene maximale Abstand zwi-
schen der 1. und 2. Impfstodosis überschritten
worden sein, kann die Impfserie dennoch fort-
gesetzt werden und muss nicht neu begonnen
werden.
Aufgrund der Immunität nach durchgemachter
SARS-CoV-2-Infektion sollten immungesunde
Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-
Infektion* durchgemacht haben, unabhängig
vom Alter zunächst nur eine Impfstodosis er-
halten, da sich durch eine 1-malige Impfung be-
reits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen
lassen, die durch eine 2. Impfstodosis nicht
weiter gesteigert werden. Dies gilt auch, wenn
der Infektionszeitpunkt länger zurückliegt. Ob
und wann später eine 2. COVID-19-Impfung
notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sa-
gen. Hingegen muss bei Personen mit ID im
Einzelfall entschieden werden, ob eine 1-malige
Impfstodosis ausreicht oder eine vollständige
Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt
maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab.
Bei durch PCR-Testung gesicherter SARS-
CoV-2-Infektion soll die notwendige eine Impf-
stodosis in der Regel 6 Monate nach der In-
fektion gegeben werden. Die derzeit verfügba-
ren klinischen und immunologischen Daten
belegen eine Schutzwirkung für mindestens
610 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-
Infektion. Das Risiko für eine Reinfek tion ist in
den ersten Monaten nach einer gesicherten
SARS-CoV-2-Infektion sehr niedrig, kann aber
mit zunehmendem Zeitabstand ansteigen. Die
Gabe der 1-maligen Impfstodosis ist bereits ab
4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-
Symptome möglich, wenn z. B. eine Exposition
gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten
anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte
SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfris-
tigen Schutz mehr vermittelt (immune escape-
Varianten).
Da bei einer serologisch bestätigten Infektion
keine sichere Aussage über den Infektionszeit-
punkt getroen werden kann, soll die notwen-
dige einzelne Impfstodosis bereits ab 4 Wo-
chen nach der Labordiagnose gegeben werden.
Wird bei einer 1-malig gegen COVID-19 geimpf-
ten Person durch direkten Erregernachweis
(PCR) eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewie-
sen, soll die 2. Impfung in der Regel 6 Monate
nach Ende der COVID-19-Symptome bzw. der
Diagnose erfolgen. Die Gabe einer Impfsto-
dosis ist bereits ab 4 Wochen nach dem Ende
der COVID-19-Symptome möglich, wenn z. B.
mit Exposition gegenüber neuen Virusvarian-
ten zu rechnen ist, gegen die eine durchge-
machte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausrei-
chenden Schutz vermittelt.
Für Personen, die vor oder nach COVID-19-Imp-
fung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-
CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird
derzeit keine Aurischimpfung empfohlen.
Aktuell ist nicht bekannt, ob man nach
SARS-CoV-2-Exposition durch eine postexposi-
tionelle Impfung den Verlauf der Infektion
* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten
SARS-CoV--Infektion kann durch direkten Erreger-
nachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder
durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern
erfolgen, die eine durchgemachte Infektion bewei-
sen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in ei-
nem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach
DIN EN ISO  akkreditierten Labor erhoben
worden sein.
Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)
günstig beeinflussen oder die Erkrankung noch
verhindern kann.
Postmarketing- und Real-Life-Studien haben
gezeigt, dass die Virusausscheidung bei Perso-
nen, die sich trotz einer abgeschlossenen Impf-
serie mit SARS-CoV-2 infiziert haben, reduziert
und damit das Transmissionsrisiko deutlich
vermindert ist. Es muss jedoch davon ausge-
gangen werden, dass Menschen nach entspre-
chender Exposition trotz Impfung symptoma-
tisch oder asymptomatisch infiziert werden
können und dabei SARS-CoV-2 ausscheiden.
Die Impfung ist strikt intramuskulär (i. m.) und
keinesfalls intradermal, subkutan oder intravas-
kulär (i. v.) zu verabreichen. Bei PatientInnen
unter Antikoagulation soll die Impfung eben-
falls i. m. mit einer sehr feinen Injektionskanüle
und einer anschließenden festen Kompression
der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten
erfolgen.
Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungs-
zeit nach der COVID-19-Impfung von mindes-
tens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeob-
achtungszeiten (30 Minuten) sollten vorsichts-
halber bei bestimmten Risikopersonen einge-
halten werden, z. B. bei Personen mit schweren
kardialen oder respiratorischen Grunderkran-
kungen oder mit stärkeren oder anaphylak-
tischen Reaktionen auf Impfungen in der
Anamnese. Maßgeblich für diese Entscheidun-
gen sind die Angaben der Person selbst sowie
die ärztliche Einschätzung des Gesundheits-
zustands.
Es ist ratsam, in den ersten Tagen nach einer
Impfung außergewöhnliche körperliche Belas-
tungen und Leistungssport zu vermeiden.
Nach den Zulassungen von Comirnaty, Spike-
vax, Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen
sind einzelne schwerwiegende, allergische Un-
verträglichkeitsreaktionen aufgetreten. Nach der
derzeitigen Datenlage ist ein generell erhöhtes
Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wir-
kungen für Personen mit vorbekannten allergi-
schen Erkrankungen bei Impfung mit mRNA-
Impfstoen nicht anzunehmen, sofern keine
Allergie gegen einen Inhaltssto der jeweiligen
Vakzine vorliegt (z. B. Polyethylenglykol im Fal-
le der COVID-19-mRNA-Impfstoe). Zur weite-
ren Information wird auf die „Empfehlung zur
Coronaimpfung für Allergikerinnen und Aller-
giker“ des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und das
Flussdiagramm zum Vorgehen bei positiver
Allergieanamnese vor COVID-19-Impfung ver-
wiesen.
Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoen
sind in sehr seltenen Fällen Myokarditiden auf-
getreten. Betroen waren bisher überwiegend
männliche Kinder- und Jugendliche sowie jun-
ge Männer (siehe auch Kapitel 5.3 in der 9. Ak-
tualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
der STIKO). Die Komplikationen traten größ-
tenteils in den ersten 14 Tagen nach der 2. Impf-
stodosis auf. Entsprechende Warnhinweise
wurden in die Fachinformationen von Comir-
naty und Spikevax aufgenommen. Die Erkran-
kungen verliefen meist mild. Treten nach der
Impfung mit einem mRNA-Impfsto Atem-
not, Rhythmusstörungen oder Brustschmer-
zen auf, sollen die Betroenen umgehend ärzt-
liche Hilfe in Anspruch nehmen. Über theore-
tisch denkbare Spätfolgen einer solchen Myo-
karditis können zurzeit naturgemäß keine
Aussagen gemacht werden.
Sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombi-
nation mit Thrombozytopenien sind 421 Tage
nach der Impfung mit Vaxzevria aufgetreten
(sog. Thrombose mit Thrombozytopenie Syn-
drom [TTS], vormals Vakzine-induzierte im-
munthrombotische Thrombozytopenie [VITT]).
Aufgefallen sind vor allem Hirnvenenthrombo-
sen (sogenannte Sinus venosus Thrombosen;
SVT). Aber auch andere thrombotische Ereig-
nisse wie Mesenterialvenenthrombosen und
Lungen embolien sind berichtet worden. Einzel-
ne Fälle waren auch kombiniert mit erhöhter
Gerinnungsaktivität oder Blutungen im ganzen
Körper. Auch nach Anwendung der COVID-19
Vaccine Janssen sind in den USA sehr seltene
Fälle von TTS überwiegend bei jüngeren
Geimpften aufgetreten. Entsprechende Warn-
hinweise wurde in die Fachinformationen der
beiden Impfstoe aufgenommen. Die STIKO
empfiehlt die Impfung mit den beiden Vektor-
basierten Impfstoen Vaxzevria und COVID-19
Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter
≥60 Jahre, da in dieser Altersgruppe aufgrund
der ansteigenden Letalität einer COVID-19-
Erkrankung die Nutzen-Risiko-Abwägung ein-

Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)
deutig zu Gunsten der Impfung ausfällt (siehe
auch Kapitel 7.2.1.1 in der 4. Aktualisierung der
COVID-19-Impfempfehlung der STIKO). Der
Einsatz der beiden Vektor-basierten Impfstoe
unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach
ärztlicher Aufklärung und bei individueller
Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person
möglich.
Mit den genannten Vektor-basierten Impfstof-
fen Geimpfte sollten darüber aufgeklärt werden,
dass sie bei Symptomen wie starken anhalten-
den Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit, Bein-
schwellungen, anhaltenden Bauchschmerzen,
neurologischen Symptomen oder punktförmi-
gen Hautblutungen umgehend ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen sollten. ÄrztInnen sollten
auf Anzeichen und Symptome einer Thrombo-
embolie in Kombination mit einer Thrombo-
zytopenie achten, wenn sich PatientInnen vor-
stellen, die kürzlich mit Vektor-basierten
COVID-19-Impfstoen geimpft wurden. Dies
gilt insbesondere, wenn PatientInnen über spä-
ter als drei Tage nach der Impfung beginnende
und dann anhaltende Kopfschmerzen klagen
oder punktförmige Hautblutungen auftreten.
Weitere Informationen und Hinweise zur Diag-
nostik und Therapie findet man in der Stellung-
nahme der Gesellschaft für Thrombose- und
Hämostaseforschung (GTH).
Die STIKO bekräftigt die Empfehlung, das bun-
desweite Monitoring von Impfquoten fortzu-
führen, damit auch in Zukunft verlässliche Da-
ten zur Risiko-Nutzen-Analyse zeitnah verfüg-
bar sind.
Personen, die im Ausland bereits mit nicht in
der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoen
geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller
Rechtslage und unter Berücksichtigung der al-
tersentsprechenden Impfempfehlungen eine
erneute Impfserie (s. Tab. 1), um in der EU den
Status als Geimpfte zu erlangen. Die Impfserie
soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen
zu der vorangegangen Impfung mit dem nicht
in der EU zugelassenen Impfsto begonnen
werden. In solchen Fällen sollen die zu impfen-
den Personen darauf hingewiesen werden,
dass vermehrte lokale und systemische Reakti-
onen auftreten können. Die impfenden ÄrztIn-
nen werden gebeten, auf das Auftreten ver-
stärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und
diese ggf. an das Paul-Ehrlich- Institut zu mel-
den.
Für die Meldungen von über das übliche M
hinausgehenden Impfreaktionen und -kompli-
kationen soll das etablierte Verfahren verwen-
det werden (s. Kapitel 4.9 „Impfkomplikatio-
nen und deren Meldung“ in den STIKO-Impf-
empfehlungen 2020/2021; Meldeformular des
PEI). Regelmäßige Berichte des PEI zur Sicher-
heit von COVID-19-Impfstoen sind hier zu
finden.
Ständige Impfkommission (STIKO)
beim Robert Koch-Institut
Korrespondenz: STIKO-Geschaeftsstelle@rki.de
Vorgeschlagene Zitierweise
Ständige Impfkommission:
Beschluss der STIKO zur . Aktualisierung der
COVID--Impfempfehlung
Epid Bull ;: - | DOI ./
(Dieser Artikel ist online vorab am
. Oktober  erschienen.)

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