sen Gruppen sollte ärztlich geprüft werden, ob
ihnen die Impfung empfohlen werden kann.
Eine akzidentelle COVID-19-Impfung im 1. Tri-
menon der Schwangerschaft ist keine Indika-
tion für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine
COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei un-
kompliziertem Verlauf auch im Wochenbett
möglich.
Zwischen COVID-19-Impfungen und der Ver-
abreichung anderer Totimpfstoe muss kein
Impfabstand eingehalten werden. Sie können
zeitgleich gegeben werden. Zu Impfungen mit
Lebendimpfstoen soll ein Mindestabstand von
14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Imp-
fung eingehalten werden.
Es besteht keine Notwendigkeit, vor Verabrei-
chung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen
einer akuten asymptomatischen oder (uner-
kannt) durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion
labordiagnostisch auszuschließen.
Sollte der empfohlene maximale Abstand zwi-
schen der 1. und 2. Impfstodosis überschritten
worden sein, kann die Impfserie dennoch fort-
gesetzt werden und muss nicht neu begonnen
werden.
Aufgrund der Immunität nach durchgemachter
SARS-CoV-2-Infektion sollten immungesunde
Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-
Infektion* durchgemacht haben, unabhängig
vom Alter zunächst nur eine Impfstodosis er-
halten, da sich durch eine 1-malige Impfung be-
reits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen
lassen, die durch eine 2. Impfstodosis nicht
weiter gesteigert werden. Dies gilt auch, wenn
der Infektionszeitpunkt länger zurückliegt. Ob
und wann später eine 2. COVID-19-Impfung
notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sa-
gen. Hingegen muss bei Personen mit ID im
Einzelfall entschieden werden, ob eine 1-malige
Impfstodosis ausreicht oder eine vollständige
Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hängt
maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab.
Bei durch PCR-Testung gesicherter SARS-
CoV-2-Infektion soll die notwendige eine Impf-
stodosis in der Regel 6 Monate nach der In-
fektion gegeben werden. Die derzeit verfügba-
ren klinischen und immunologischen Daten
belegen eine Schutzwirkung für mindestens
6 – 10 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-
Infektion. Das Risiko für eine Reinfek tion ist in
den ersten Monaten nach einer gesicherten
SARS-CoV-2-Infektion sehr niedrig, kann aber
mit zunehmendem Zeitabstand ansteigen. Die
Gabe der 1-maligen Impfstodosis ist bereits ab
4 Wochen nach dem Ende der COVID-19-
Symptome möglich, wenn z. B. eine Exposition
gegenüber neu aufgetretenen Virusvarianten
anzunehmen ist, gegen die eine durchgemachte
SARS-CoV-2-Infektion alleine keinen längerfris-
tigen Schutz mehr vermittelt (immune escape-
Varianten).
Da bei einer serologisch bestätigten Infektion
keine sichere Aussage über den Infektionszeit-
punkt getroen werden kann, soll die notwen-
dige einzelne Impfstodosis bereits ab 4 Wo-
chen nach der Labordiagnose gegeben werden.
Wird bei einer 1-malig gegen COVID-19 geimpf-
ten Person durch direkten Erregernachweis
(PCR) eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewie-
sen, soll die 2. Impfung in der Regel 6 Monate
nach Ende der COVID-19-Symptome bzw. der
Diagnose erfolgen. Die Gabe einer Impfsto-
dosis ist bereits ab 4 Wochen nach dem Ende
der COVID-19-Symptome möglich, wenn z. B.
mit Exposition gegenüber neuen Virusvarian-
ten zu rechnen ist, gegen die eine durchge-
machte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausrei-
chenden Schutz vermittelt.
Für Personen, die vor oder nach COVID-19-Imp-
fung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-
CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird
derzeit keine Aurischimpfung empfohlen.
Aktuell ist nicht bekannt, ob man nach
SARS-CoV-2-Exposition durch eine postexposi-
tionelle Impfung den Verlauf der Infektion
* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten
SARS-CoV--Infektion kann durch direkten Erreger-
nachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder
durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern
erfolgen, die eine durchgemachte Infektion bewei-
sen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in ei-
nem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach
DIN EN ISO akkreditierten Labor erhoben
worden sein.
Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021 (online vorab)