Name der Antragstellerin / des Antragstellers:
Antrag auf Aufnahme in folgende Schulart:
Berufsfachschule Sozialwesen
Berufsfachschule Sozialpädagogik
Berufsfachschule Sozialwesen
Ausbildung
zur Pflegeassistentin /
zum Pflegeassistenten
Erforderliche Unterlagen
➢ vollständiger Lebenslauf
erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis nicht älter als
3 Monate ab Zusage*
Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
oder des Abschlusszeugnisses
gegebenenfalls Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse Niveau B2
Nachweis über ausreichenden
Masernschutz
(nur mit MSA)
(nur mit ESA)
Berufsfachschule Sozialpädagogik
Ausbildung
zur Sozialpädagogischen Assistentin/
zum Sozialpädagogischen Assistenten
(nur mit MSA)
(nur mit ESA)
Erforderliche Unterlagen
vollständiger Lebenslauf
Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
oder des Abschlusszeugnisses
gegebenenfalls Nachweise FSJ, BFD
oder pädagogische Praktika
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
nicht älter als
3 Monate ab Zusage*
gegebenenfalls Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse Niveau B2
Nachweis über ausreichenden
Masernschutz
* siehe Landesverordnung für Berufsfachschulen (BFSVO)
Werdegang
Zuletzt besuchte Schulart
(z.B. Gemeinschaftsschule, Berufsfachschule)
entlassen aus Klassenstufe (z.B. 9 ) Entlassungsjahr Abschluss ja nein
letzter allgemeinbildender Abschluss
(z.B. ESA, MSA, Abitur...)
Berufsabschluss als
Bei einer wiederholten Bewerbung bitte eine Kopie des Absageschreibens beifügen.
_____________________________ ______________________________________
Ort / Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers
____________________________ ______________________________________
Ort / Datum Bei Minderjährigen Unterschrift eines Personensorgeberechtigten
Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Sorgeberechtigte sind verpflichtet, die hier geforderten Angaben zu machen. Alle
erhobenen Daten dienen lediglich der Abwicklung des Aufnahmeverfahrens. Bei erfolgreicher Aufnahme werden die Daten durch
die Schule zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Schülerverwaltung weiterverarbeitet. Die Daten der nicht angenommenen
Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Im Übrigen gilt § 30 SchulG
(Erhebung und Verarbeitung von Daten).
S. 2/2
RBZ am Königsweg, Königsweg 80, 24114 Kiel 02/21