☐ dem Antragsteller/der Antragstellerin aufzulauern,
☐ den Arbeitsplatz des Antragstellers/der Antragstellerin bei
___________________________________________ aufzusuchen,
☐ V
erbindung zu dem Antragsteller/der Antragstellerin, auch unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
☐ Zusammentreffen mit dem Antragsteller/der Antragstellerin herbeizuführen.
2. Sollten sich die Parteien zufällig treffen, hat der Antragsgegner/die Antragsgegner
umgehend einen Abstand von mindestens _________ Metern herzustellen.
3. Dem Antragsgegner/Der Antragsgegnerin wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen
die Anordnungen in Ziffer 1 und 2 ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro ersatzweise
Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
4. Die sofortige Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an
den Antragsgegner/die Antragsgegnerin werden angeordnet.
5. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin.
6. Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
Begründung:
Die Parteien sind _______________________________________________________________ .
Das Beziehungsverhältnis der Parteien hat sich dann wie folgt geändert:
d
er Antragsgegner/die Antragsgegnerin in
Am _____________ um __________ hat
_____________________________ Folgendes getan:
Beweis: ________________________________________________________________________________
Aus diesem Grund ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1 GewSchG im beantragten
Umfang geboten.
Beziehungsverhältnis der Parteien
Beschreibung, wie sich das Beziehungsverhältnis verändert hat
Sachverhaltensbeschreibung zur Tat