Landeshauptstadt Düsseldorf – 33/6/435 – 12.2019
Landeshauptstadt Düsseldorf
Einwohnermeldeamt
Merkblatt für die An-/Abmeldung bei der Meldebehörde
Ihre Rechte und Pflichten
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Meldescheine die folgenden Hinweise aufmerksam durch!
Dies gilt auch, wenn die Meldedaten von der Meldebehörde in automatisierter Form oder elektronisch erhoben
werden und insofern vom Ausfüllen eines Meldescheins abgesehen wird. Ihre Meldebehörde erteilt Ihnen auf Wunsch
nähere Auskünfte zu den nachfolgenden Hinweisen.
Die Abgabe des ausgefüllten Meldescheins bei der Meldebehörde kann auch mit formloser Vollmacht der/des Melde-
pflichtigen, ggf. einer Person mit Betreuungsvollmacht unter Vorlage des Ausweisdokumentes der/des Meldepflichti-
gen und der/des Bevollmächtigten, durch Dritte erfolgen.
Meldepflichtige Personen können sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten lassen, wenn die Vollmacht
öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbe-
hörde beglaubigt ist.
Anmelde- und Abmeldepflicht/Auskunftspflicht
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich innerhalb
von zwei Wochen anzumelden, wer eine Wohnung be-
zieht. Dies gilt auch beim Wohnungswechsel innerhalb
derselben Gemeinde. Wer aus einer Wohnung auszieht
und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich
innerhalb von zwei Wochen abzumelden. Bitte achten
Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgenannte Frist
nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig
handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben. Die
Anmeldung bzw. Abmeldung bei der Meldebehörde be-
freit Sie nicht von der Verpflichtung, ggf. auch anderen
Behörden Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.
Sie sind bei einer entsprechenden Aufforderung durch
die Meldebehörde gesetzlich verpflichtet, zur ordnungs-
gemäßen Führung des Melderegisters erforderliche
Auskünfte zu erteilen, zum Nachweis Ihrer Angaben
erforderliche Unterlagen vorzulegen und persönlich zu
erscheinen.
Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung und Unterrichtung
Sie haben gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf
kostenfreie schriftliche Auskunft über die Daten und dies-
bezügliche Hinweise, die zu Ihrer Person gespeichert
sind. Ihnen ist auf Wunsch auch Auskunft über Zweck
und Rechtsgrundlage der Speicherung zu erteilen. Sind
zu Ihrer Person gespeicherte Daten unrichtig oder unvoll-
ständig, so hat die Meldebehörde diese auf Ihren Antrag
zu berichtigen oder zu ergänzen.
Die Meldebehörde hat Sie unverzüglich zu unterrichten,
wenn sie einer privaten Person oder privaten Stelle über
Sie eine sog. erweiterte Melderegisterauskunft erteilt hat.
Dies gilt jedoch nicht, wenn ein rechtliches Interesse an
der Auskunftserteilung glaubhaft gemacht wurde.
Ihr Recht auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle
einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder
einer anderen Person, insbesondere einem Familienange-
hörigen Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Ge-
fahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kos-
tenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe
Ihrer Daten:
« an Parteien, Wählergruppen und anderer Träger von
Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und
Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene,
« an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn
Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige
Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Reli-
gionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religions-
gesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für
Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Reli-
gionsgesellschaft übermittelt werden,
« auf Grund des § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes an
das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun-
deswehr zum Zwecke der Übersendung von Informa-
tionsmaterial an Personen mit deutscher Staatsange-
hörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 36
Abs. 2 S. 1 BMG)
« an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk Auskunft
über Ehe- und Altersjubiläen
« Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in
gedruckten Adressbüchern
Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie durch Erklär-
ung auf dem beigefügten Beiblatt zur Anmeldung oder
zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Für mitangemeldete Familienangehörige erhalten Sie auf
Wunsch entsprechende Formulare von der Meldebehörde.
Ihr PDF-Anzeigeprogramm ist möglicherweise nicht kompatibel für ausfüllbare PDF-Formulare.
https://wiki.form-solutions.de/wiki/docwiki/view/Main/06_PDF-Formulare/09_PDF-FormulareNutzung/
Zulässigkeit von Datenübermittlungen an öffentliche
Stellen
Ihre Meldedaten dürfen von der Meldebehörde übermit-
telt werden an die bisher zuständige Meldebehörde und
die für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden
zur Gewährleistung der Richtigkeit der Melderegister und
an sonstige Behörden und öffentliche Stellen zur recht-
mäßigen Aufgabenerfüllung.
Regelmäßig erfolgt eine Übermittlung von Meldedaten an
öffentliche Stellen insbesondere:
« zur Überwachung der allgemeinen Schulpflicht und der
Berufsschulpflicht
« für die Ehrung von Altersjubilaren und von Ehepaaren
bei Ehejubilaren und von Ehepaaren bei Ehejubiläen,
« für Zwecke der Gesundheitsaufsicht,
« für Aufgaben der Besteuerung,
« für Aufgaben nach dem Ausländerrecht,
« für polizeiliche Aufgaben,
« für Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften,
« für Aufgaben nach dem Straßenverkehrsrecht,
« für die Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen,
« für Aufgaben der Versorgungsverwaltung,
« für die Feststellung der Rundfunkgebührenpflicht
(vormals GEZ),
« zur Übersendung von Informationsmaterial an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes-
wehr,
« für Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit,
« für Aufgaben der Rentenversicherungsträger,
« für Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-
schaften.
1. Angehörige einer Familie oder Lebenspartnerschaft
mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen
sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden; es
genügt, wenn nur eine Person den Meldeschein unter-
schreibt. Sofern mehr als vier Personen anzumelden
sind, verwenden Sie bitte einen weiteren Meldeschein!
In die Felder 1 und 2 einzutragen sind in einem gemein-
samen Haushalt lebende Ehegatten oder Lebenspartner,
in die Felder 3 und 4 deren ledige, minderjährige Kinder.
Volljährige Kinder und andere mit im Haushalt lebende
Personen füllen bitte einen eigenen Meldeschein aus!
2. Bisherige Wohnung/Weitere Wohnung
Tragen Sie bitte Ihre bisherige Wohnung auch dann ein,
wenn diese beibehalten wird. Bestehen darüber hinaus
noch weitere Wohnungen, tragen Sie diese bitte auf dem
Beiblatt in dem dafür vorgesehenen Feld ein. Entspre-
chend ist zu verfahren, wenn die bisherige Wohnung
nicht beibehalten wird, aber noch weitere Wohnungen
bestehen.
3. Hauptwohnung
Die „Hauptwohnung“ bzw. Nebenwohnung kommt nur
in Betracht, wenn Sie und die gleichzeitig angemeldeten
Personen mehrere Wohnungen im Inland haben; Woh-
nungen im Ausland bleiben melderechtlich unberück-
sichtigt.
Hauptwohnung ist in der Regel die vorwiegend benutzte
Wohnung. Ist dies nicht zweifelsfrei zu beantworten, ist
die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Le-
bensbeziehungen liegt. Welche Wohnung als Hauptwoh-
nung anzusehen ist, bestimmt die Meldebehörde auf der
Grundlage Ihrer Aufgaben zu den tatsächlichen Verhält-
nissen. Sie sind verpflichtet, künftige Änderungen Ihrer
Hauptwohnung der für die neue Hauptwohnung zustän-
digen Meldebehörde mitzuteilen!
4. Eheschließung
Die Angaben über Tag und Ort Ihrer (letzten) Eheschlie-
ßung und zum Familienbuch werden zur Fortführung
des Familienbuches bei dem aufgrund Ihres Umzugs
oder der Verlegung Ihrer Hauptwohnung in einen neuen
Wohnort nunmehr zuständigen Standesamt benötigt,
der Tag der Eheschließung außerdem für die Ehrung
anlässlich von Ehejubiläen.
5. Ordens- und Künstlernamen
Geben Sie etwaige Ordens- oder Künstlernamen bitte auf
dem Beiblatt an. Auf Verlangen der Meldebehörde müs-
sen Sie dieser gegenüber glaubhaft machen, dass Sie
allgemein oder in bestimmten Lebensbereichen unter
diesem Namen auftreten und bekannt sind.
6. Nicht mitangemeldete minderjährige Kinder oder
Familienangehörige
Hierzu brauchen Sie auf dem Beiblatt nur Angaben
bezüglich solcher Familienangehöriger zu machen, die
nicht für die neue Wohnung angemeldet sind!
Beim Ausfüllen des Meldescheins
beachten Sie bitte folgende
Erläuterungen!
Hinweise für Wohnungsgeber
Nach § 19 Bundesmeldegesetz hat der Wohnungsgeber
eine Mitwirkungspflicht bei An-, Um- bzw. Abmeldung
von Meldepflichtigen.
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Woh-
nung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig
davon, ob ein wirksames Rechtsverhältnis (z. B. Mietver-
trag) zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist zum Beispiel
der Eigentümer einer Wohnung, der diese vermietet oder
die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung
beauftragte Person oder Stelle (Wohnungsbaugesell-
schaften, Hausverwaltungen etc.). Bei Personen, die zur
Untermiete wohnen ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber erstreckt sich
auf die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung bei
Ein- oder Auszug in seine Wohnung. Diese ist dem Mel-
depflichtigen für die An- oder Abmeldung bei der Melde-
behörde mitzugeben. Eine vorherige Übersendung an die
Meldebehörde bei Ein-oder Auszug ist nicht erforderlich.
Eine Auszugsbestätigung ist nur dann erforderlich, wenn
keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Bisherige Wohnung
Künftige Wohnung
Abmeldung (Bisherige Wohnung)
alleinige
WohnungDie bisherige Wohnung war
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
Ja, alsNein
Diese Wohnung
hat bereits bestanden
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
alleinige
WohnungDie künftige Wohnung wird
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
Tag des Auszugs
Postleitzahl Gemeinde
Straße, Hausnummer, Zusätze
Postleitzahl, Gemeinde, Kreis, Land (falls Ausland: Staat)
Straße, Hausnummer, Zusätze
1
Person
Familienname, ggf. Doktorgrad
Geburtsname Ordens-/Künstlername
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
männ-
lich
weib-
lich
Tag der Geburt Geburtsort, Land
ver-
heiratet
ledigFamilienstand
ver-
witwet
ge-
schieden
führendLebenspartnerschaft
ver-
storben
auf-
gehoben
Zugehörigkeit
zu einer Religionsgemeinschaft
Wenn ja, welcher?
deutsch
Staatsangehörigkeiten
(bitte alle Staatsangehörigkeiten angeben) Sonstige:
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Tag der Geburt Geburtsort, Land
ver-
heiratet
ledigFamilienstand
ver-
witwet
ge-
schieden
führendLebenspartnerschaft
ver-
storben
auf-
gehoben
Zugehörigkeit
zu einer Religionsgemeinschaft
Wenn ja, welcher?
deutsch
Staatsangehörigkeiten
(bitte alle Staatsangehörigkeiten angeben) Sonstige:
Ausweise: PA = Personalausweis, RP = Reisepass, KP = Kinderreisepass
Art Ausstellungsbehörde, Datum, Serien-Nr. Gültig bis
Ausweise: PA = Personalausweis, RP = Reisepass, KP = Kinderreisepass
Art Ausstellungsbehörde, Datum, Serien-Nr. Gültig bis
Für verheiratete, verwitwete oder eine Lebenspartnerschaft führende Person
Tag und Ort der Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft ggf. Vor- und Familienname des/der verstorbenen Ehegatten/Lebenspartnerin/-partners Sterbetag
Minderjährige, ledige Kinder
3
Person
Familienname
Ordens-/Künstlername
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Tag der Geburt Geburtsort, Kreis, Land
Zugehörigkeit
zu einer Religionsgemeinschaft
Wenn ja, welcher?
deutsch
Staatsangehörigkeiten
(bitte alle Staatsangehörigkeiten angeben) Sonstige:
4
Person
Familienname
Ordens-/Künstlername
Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Tag der Geburt Geburtsort, Kreis, Land
Zugehörigkeit
zu einer Religionsgemeinschaft
Wenn ja, welcher?
deutsch
Staatsangehörigkeiten
(bitte alle Staatsangehörigkeiten angeben) Sonstige:
2
Person
Familienname, ggf. Doktorgrad
Geburtsname Ordens-/Künstlername
Anmeldung (Neue Wohnung)
alleinige
WohnungDie neue Wohnung ist
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
Ja, alsNein
Wird die bisherige
Wohnung beibehalten?
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
Nein
Haben die unten aufgeführten Personen
noch weitere Wohnungen in Deutschland? Ja
(falls Ja, bitte
Beiblatt ausfüllen!)
alleinige
Wohnung
Die (letzte) bisherige
Wohnung (im Inland) war
Neben-
wohnung
Haupt-
wohnung
Tag des Einzugs Postleitzahl Gemeinde
Straße, Hausnummer, Zusätze
Tag des Auszugs Postleitzahl, Gemeinde, Kreis, Land
Straße, Hausnummer, Zusätze
Bei Zuzug aus dem Ausland: Bitte Staat und die letzte Anschrift im Inland angeben
Bitte Beiblatt (nur bei Anmeldung) ausfüllen, wenn:
– Widerspruch gegen Datenübermittlung eingelegt werden soll
– Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter nicht mitangemeldet werden sollen
Bitte Merkblatt beachten!
Bei mehr als vier Familienangehörigen bitte weiteren Meldeschein verwenden!
Ausweise: PA = Personalausweis, RP = Reisepass, KP = Kinderreisepass
Art Ausstellungsbehörde, Datum, Serien-Nr. Gültig bis
Ausweise: PA = Personalausweis, RP = Reisepass, KP = Kinderreisepass
Art Ausstellungsbehörde, Datum, Serien-Nr. Gültig bis
Datum, Unterschrift eines/einer der Meldepflichtigen Datum, Unterschrift einer Person mit Betreuungsvollmacht
Landeshauptstadt Düsseldorf – 33/6/435 – 12.2019
di-
vers
di-
vers
weib-
lich
männ-
lich
di-
vers
weib-
lich
männ-
lich
di-
vers
weib-
lich
männ-
lich
Düsseldorf
Person(en), die angemeldet wird bzw. werden
Beiblatt zur Anmeldung
1
Person
Familienname, Vorname
2
4
3
1. Weitere Wohnungen (in Deutschland)
1
Person
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
alleinige Wohnung
Diese Wohnung war Diese Wohnung ist künftig
Hauptwohnung NebenwohnungHauptwohnungNebenwohnung
4
Person
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
alleinige Wohnung
Diese Wohnung war Diese Wohnung ist künftig
Hauptwohnung NebenwohnungHauptwohnungNebenwohnung
3
Person
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
alleinige Wohnung
Diese Wohnung war Diese Wohnung ist künftig
Hauptwohnung NebenwohnungHauptwohnungNebenwohnung
2
Person
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
alleinige Wohnung
Diese Wohnung war Diese Wohnung ist künftig
Hauptwohnung NebenwohnungHauptwohnungNebenwohnung
männl. weibl.
Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt
Nicht mitangemeldete(r) Ehegattin/Ehegatte oder Lebenspartnerin/Lebenspartner2.1
2. Nicht mitangemeldete Familienangehörige oder gesetzliche Vertreter
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
Nicht mitangemeldete Eltern von minderjährigen Kindern, andere gesetzliche Vertreter2.3
Nicht mitangemeldete minderjährige Kinder2.2
zur Mutterzum Vater
männl. weibl.
Vor- und Familienname Tag der Geburt
männl. weibl.
männl. weibl.
Rechtsstellung
(Jeweils zutreffende Ziffer eintragen!)
1 = leibliches Kind, 2 = Stiefkind
Vater (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
Mutter (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad Tag der Geburt
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde, Kreis)
3. Personen aus Vertreibungsgebieten
Nr.
Zu Person
Anschrift am 1. September 1939 (Gemeinde, Kreis, Land)
4. Widerspruch gegen Datenübermittlung (Siehe Merkblatt!)
1
Zu
Person
an
Religionsgesellschaften
an
das Bundesamt für
Wehrverwaltung
2
3
4
Ich/Wir widerspreche(n) Melderegisterauskünften
an
Parteien oder sonstige Träger
von Wahlvorschlägen
an
Mandatsträger, Presse, Rundfunk
an
Adressbuchverlage
Datum, Unterschrift eines/einer der Meldepflichtigen Datum, Unterschrift einer Person mit Betreuungsvollmacht
Landeshauptstadt Düsseldorf – 33/6/435 – 12.2019
divers
divers
divers
divers
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Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde durch die meldepflichtige Person
(§ 19 Bundesmeldegesetz)
1. Angaben zur Wohnungsgeberin/zum Wohnungsgeber (Eigentümerin/Eigentümer, Hausverwaltung, Hauptmieterin/Hauptmieter)
Privatperson/Hausverwaltung/Firma
von Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber beauftragte Person
Die Wohnungsgeberin/Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümerin/Eigentümer der Wohnung.
Die Wohnungsgeberin/Der Wohnungsgeber ist nicht gleichzeitig Eigentümerin/Eigentümer der Wohnung.
Familienname, Vorname der Eigentümerin/des Eigentümers/Name der Hausverwaltung oder Firma
OrtPostleitzahlHausnummer
Anschrift:
Straße
2. Angaben zur Wohnung
Einzug
Der
Auszug erfolgte am:
Ein-/Auszugsdatum
OrtPostleitzahl
Anschrift:
Straße, Hausnummer
c/o, bei oder App.-Nr.
3. Folgende Personen sind in die genannte Wohnung ein-/ausgezogen:
Familienname Vorname
Hinweis:
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein
tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungs-
widrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung
des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung dessen kann als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz).
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.
Ort, Datum Unterschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
,
Familienname, Vorname der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person/Name der Hausverwaltung oder Firma
Anschrift:
Straße
Hausnummer OrtPostleitzahl
Angaben zur Eigentümerin/zum Eigentümer: