Antrag auf Immatrikulation
I-002-F1 Antrag auf Immatrikulation 3/4
12/2015
Nutzung der EDV und
Infrastruktur:
Jede/r Studierende/r erhält ein Benutzerkonto (WLAN-Zugang, Notenabfrage, E-Mail). Wichtige
Mitteilungen ergehen an diese E-Mail-Adresse und sind zu beachten. Details hierzu folgen zu
Studienbeginn. Jede/r Studierende/r erhält einen Studierendenausweis. Die Nutzungsordnung ist auf
der Homepage der DHBW Karlsruhe einsehbar:
https://www.dhbw-
karlsruhe.de/studierende/studierendenausweis/
Die Hausordnungen, Unfallverhütungsrichtlinien und Laborordnungen der DHBW Karlsruhe sind
Prüfungsergebnisse:
Die Prüfungsergebnisse sind im Web-Client DUALIS über einen personalisierten Zugang ersichtlich.
Damit kann der/die Studierende der Verpflichtung über die Mitteilung der Ergebnisse an die
Ausbildungsstätte gemäß Ziffer 7.8 des Studien- und Ausbildungsvertrages der DHBW nachkommen.
Abwicklung zum
Studienbetrieb:
Die Aushänge an der DHBW Karlsruhe und folgende Hinweise sind zu beachten:
1. Während des Studiums fallen Beiträge und ggf. Gebühren an, die jeweils im Voraus zu begleichen
sind. Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag sowie Studierendenschaftsbeitrag sind
jeweils für ein Studienjahr bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres zu zahlen. Erfolgt keine
rechtzeitige Zahlung wird das entsprechende Exmatrikulationsverfahren eingeleitet. Die Informationen
über die Erhebung der Beiträge auf der Homepage der DHBW Karlsruhe sind regelmäßig zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Die Aushänge - insbesondere zum Studienbetrieb - sind regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen.
3. Die vorgeschriebenen Statistikangaben sind der Dualen Hochschule Baden-Württemberg auf
Anforderung zu machen.
4. Änderungen in den persönlichen Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Änderungen in dem Vertragsverhältnis zu dem Ausbildungspartner sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Ein Studienabbruch ist unverzüglich der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mitzuteilen. Zum
Studienende und bei Studienabbruch ist das vorgeschriebene Exmatrikulationsverfahren persönlich
vorzunehmen.
7. Wichtige Mitteilungen der DHBW Karlsruhe an das E-Mail-Benutzerkonto sind zu beachten.
Erklärungen:
Ich versichere die Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheit meiner Angaben. Ich weiß, dass fehlende
Angaben zur Ablehnung der Einschreibung führen können (§ 60 Abs. 3 Nr. 2 LHG). Unwahre Angaben
können auch nachträglich zur Rücknahme der Einschreibung führen (§ 48
Landesverwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist §§ 12 und 60 LHG, §§ 1 ff. Hochschuldatenschutzverordnung
sowie § 3 Abs. 1 Nr. 1 Hochschulstatistikgesetz. Die Datenerhebung ist erforderlich, um die
Einschreibungsvoraussetzungen nach den Vorschriften des LHG zu überprüfen.
Mir ist bekannt, dass ich Änderungen der hier angegebenen Daten sowie Änderungen in meinem
Ausbildungsverhältnis nach § 8 der Hochschuldatenschutzverordnung unverzüglich dem
Studiensekretariat mitteilen muss.
Die geltenden Verwaltungs- und Benutzerordnungen, die Unfallverhütungsrichtlinien und Labor- und
Rechnerraumordnungen sowie die Bestimmungen zur Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und zur
Abwicklung des Studienbetriebs habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie hiermit an.
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Ort, Datum Unterschrift der/s Studierenden
Hinweis für minderjährige Studienbewerber:
Gem. § 63 Abs. 3 Landeshochschulgesetz (LHG) sind Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, für
Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig im Sinne von § 12 Absatz 1
Nummer 2 LVwVfG.
Daher ist eine Unterschrift der gesetzlichen Vertreter nicht erforderlich.