Zusatz für Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger 35
3.) Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 45
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Entsprechend der Angaben des Antragstellers zusätzlich nachstehende Nachweise:
- Arbeitnehmer: Bestätigung des Arbeitgebers
- Selbständiger: Nachweis der Selbständigkeit
- Schüler/Studierender (Ausbildung): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung
Erklärung oder sonstige Dokumente über ausreichende Existenzmittel
- Privatier (sonstige Angelegenheit): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
Nachweis über ausreichende Existenzmittel
- Ehegatte / eingetragener Partner: urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Verwandter in gerader absteigender Linie bis zum 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung
- Verwandter in gerader absteigender Linie nach dem 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhalts-
gewährung
- Verwandter in gerader aufsteigender Linie: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung
Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
- Lebenspartner: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR-Bürger
- sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers: urkundlicher Nachweis einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaates der
Unterhaltsleistung des EWR-Bürgers oder des Lebens in häuslicher Gemeinschaft oder
der Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe, die die persönliche
Pflege durch den EWR-Bürger zwingend erforderlich machen
B E L E H R U N G
Ich nehme zur Kenntnis, dass gemäß § 51 Abs. 3 NAG die Beendigung / der Wegfall der Tätigkeit als Arbeitnehmer / Selbständiger,
sowie das nicht weitere Vorliegen von ausreichenden Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutzes, sowie im
Falle der Absolvierung einer Ausbildung (wenn diese Hauptzweck des Aufenthalts ist) die Beendigung dieser, der Behörde
unverzüglich bekannt zu geben ist.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die nicht rechtzeitige Meldung dieser Umstände eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche
mit Geldstrafe von € 50,- bis € 250,-, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft wird
(77 Abs. 1 Z 5 NAG).
Selbständiger 37
Arbeitnehmer 36
Schüler / Studierender (Ausbildung) 38
Privatier (sonstige Angelegenheiten) 39
Ehegatte oder eingetragener Partner eines EWR-Bürgers 40
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader absteigender Linie 41
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie 42
Lebenspartner 43
sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers 44
1.) Angaben zum Antragsteller:
Zusatz für Lichtbildausweis für EWR-Bürger 46
Körpergröße 48
2.) Angaben über den Aufenthalt des Antragstellers in Österreich:
Geburtsort 47 Augenfarbe 49
Formular-Nr. 01 Seite 1 von 4