Unterschrift (oder Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) 01
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt,
nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Frauen und Männer in gleicher
Weise.
Zutreffendes bitte ankreuzen
An 02
ANTRAG AUF AUSSTELLUNG
EU-Passbild
für Lichtbildausweis für
EWR-Bürger und
Aufenthaltskarte
00
Behördenvermerke
Gebühr entrichtet
einer AUFENTHALTSKARTE 05
einer ANMELDEBESCHEINIGUNG für EWR-Bürger 03
eines LICHTBILDAUSWEISES für EWR-Bürger 04
A. Antragsteller
Ort 32
Familienname(n) 06 frühere Familienname(n) 07
Vorname(n) 08
Geburtsdatum 09
Staatsangehörigkeit(en) 16 seit 17
Geschlecht
männlich 10 weiblich 11
Familienstand
Art des Reisedokument / Personalausweis
Reisepass 20 Dienstpass 21 Diplomatenpass 22
Nummer 25 Datum der Ausstellung 26 Ort der Ausstellung 27 gültig bis 28
frühere Staatsangehörigkeit(en) 18
seit 19
B. Wohnsitz des Antragstellers
Straße, Hausnummer, Türnummer 30
PLZ 31
E-Mail-Adresse 34 Telefonnummer 33
Personalausweis 23
24
Formular-Nr. 01 Seite 1 von 4
in Österreich seit 29
verwitwet / Auflösung der EP
durch Tod 15
geschieden / aufgelöste EP 14
ledig 12
verheiratet / EP 13
Formular drucken
Zusatz für Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger 35
3.) Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 45
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Entsprechend der Angaben des Antragstellers zusätzlich nachstehende Nachweise:
- Arbeitnehmer: Bestätigung des Arbeitgebers
- Selbständiger: Nachweis der Selbständigkeit
- Schüler/Studierender (Ausbildung): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung
Erklärung oder sonstige Dokumente über ausreichende Existenzmittel
- Privatier (sonstige Angelegenheit): Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
Nachweis über ausreichende Existenzmittel
- Ehegatte / eingetragener Partner: urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Verwandter in gerader absteigender Linie bis zum 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung
- Verwandter in gerader absteigender Linie nach dem 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung Nachweis über die tatsächliche Unterhalts-
gewährung
- Verwandter in gerader aufsteigender Linie: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung
Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
- Lebenspartner: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR-Bürger
- sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers: urkundlicher Nachweis einer zuständigen Behörde des Herkunftsstaates der
Unterhaltsleistung des EWR-Bürgers oder des Lebens in häuslicher Gemeinschaft oder
der Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe, die die persönliche
Pflege durch den EWR-Bürger zwingend erforderlich machen
B E L E H R U N G
Ich nehme zur Kenntnis, dass gemäß § 51 Abs. 3 NAG die Beendigung / der Wegfall der Tätigkeit als Arbeitnehmer / Selbständiger,
sowie das nicht weitere Vorliegen von ausreichenden Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutzes, sowie im
Falle der Absolvierung einer Ausbildung (wenn diese Hauptzweck des Aufenthalts ist) die Beendigung dieser, der Behörde
unverzüglich bekannt zu geben ist.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die nicht rechtzeitige Meldung dieser Umstände eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche
mit Geldstrafe von € 50,- bis € 250,-, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft wird
(77 Abs. 1 Z 5 NAG).
Selbständiger 37
Arbeitnehmer 36
Schüler / Studierender (Ausbildung) 38
Privatier (sonstige Angelegenheiten) 39
Ehegatte oder eingetragener Partner eines EWR-Bürgers 40
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader absteigender Linie 41
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie 42
Lebenspartner 43
sonstiger Angehöriger des EWR-Bürgers 44
1.) Angaben zum Antragsteller:
Zusatz für Lichtbildausweis für EWR-Bürger 46
Körpergröße 48
2.) Angaben über den Aufenthalt des Antragstellers in Österreich:
Geburtsort 47 Augenfarbe 49
Formular-Nr. 01 Seite 1 von 4
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie 57
Familienname(n) 58
3.) Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 64
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthaltes des zusammenführenden EWR-Bürgers
Entsprechend der Angaben des Antragstellers zusätzlich nachstehende Nachweise:
- Ehegatte / eingetragener Partner: urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Verwandter in gerader absteigender Linie bis zum 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung
- Verwandter in gerader absteigender Linie nach dem 21. Lebensjahr: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären
Beziehung
Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
- Verwandter in gerader aufsteigender Linie: urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung
Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung
B E L E H R U N G
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich gemäß § 54 Abs. 6 NAG Umstände, wie Tod, Wegzug des zusammenführenden EWR-Bürgers, die
Scheidung von diesem oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft unverzüglich der Behörde bekannt zu geben habe.
Der Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte ist spätestens vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte zu
stellen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die nicht rechtzeitige Meldung dieser Umstände bzw. die nicht rechtzeitige Beantragung der
Daueraufenthaltskarte eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche mit Geldstrafe von 50,- bis 250,-, im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft wird (§ 77 Abs. 1 Z 4 und 5 NAG).
1.) Angaben über den Aufenthalt des Antragstellers in Österreich:
Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader absteigender Linie 56
Der Antragsteller ist
Vorname 59
Staatsangehörigkeit 60 Geburtsdatum 61
Geschlecht
männlich 62 weiblich 63
2.) Angaben zum EWR-Bürger:
Zusatz für Aufenthaltskarte 51
Ehegatte oder eingetragener Partner eines EWR-Bürgers 55
Formular-Nr. 01 Seite 3 von 4
Zum Nachweis des Rechts sind folgende Unterlagen vorzulegen (im Original und in Kopie): 50
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthaltes
Augenfarbe 54
Körpergröße 53
Geburtsort 52
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters (für nicht eigenberechtigte Person)
Ort Datum Unterschrift
Ich versichere, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anschluss aller mir zur Verfügung stehenden Belege
vollständig erstattet zu haben. Nicht deutsch-sprachige Belege sind auf Verlangen in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht besteht, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
und der Fortbestand der Voraussetzungen bei einer Meldung gemäß § 51 Abs. 3 bzw. § 54 Abs. 6 NAG oder aus besonderem Anlass
überprüft werden kann.
Wenn kein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht mehr besteht, jedoch eine Aufenthaltsbeendigung unterbleibt, erfolgt
(sofern nicht bereits vorhanden) die Dokumentation des Aufenthaltsrechtes, bzw. wird auf Antrag ein Aufenthaltstitel erteilt,
wenn dies nach den Bestimmungen des NAG vorgesehen ist. Unterbleibt die Aufenthaltsbeendigung bei Drittstaatsangehörigen,
die Angehörige sind, wird auf Antrag eine quotenfreie „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ erteilt (§ 55 NAG).
Ich nehme zur Kenntnis, dass die persönliche Abholung der Dokumentation durch den Antragsteller erforderlich ist (Ausnahme
gesetzlicher Vertreter).
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich eine Verwaltungsübertretung begehe und mit einer Geldstrafe von 50 Euro bis zu 250 Euro zu
bestrafen bin, wenn ich:
-) ein ungültiges oder gegenstandsloses Dokument nicht bei der Behörde abgebe
-) bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung der Identitätsdaten (zB Heirat) meiner Meldepflicht nicht rechtzeitig
nachkomme.
Ich nehme zur Kenntnis, dass das Eingehen und die Vermittlung von Aufenthaltsehen, das Eingehen und die Vermittlung von
Aufenthaltsadoptionen bzw. die Erschleichung eines Aufenthaltstitels gerichtlich strafbare Tatbestände darstellen.
Datenschutzerklärung - Allgemeine Informationen nach Artikel 13 DSGVO
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen
personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der
Datenschutzbehörde finden Sie im Internet auf der Homepage der für Sie zuständigen Behörde bzw. der Homepage der
Landesregierung.
Bei (geplantem) Wohnsitz:
im Burgenland www.burgenland.at/land-politik-verwaltung/politik-verwaltung/datenschutz/
in Kärnten www.ktn.gv.at/Diverses/datenschutz
in Niederösterreich www.noe.gv.at/datenschutz
in Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz.htm
in Salzburg www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz
in der Steiermark datenschutz.stmk.gv.at/
in Tirol www.tirol.gv.at/buergerservice/datenschutz/
in Vorarlberg www.vorarlberg.at/formulare
in Wien www.wien.gv.at/kontakte/ma35/ds-info/einwanderung-ds.html
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