Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise und Erläuterungen dieses
Vorblattes zum Meldeschein aufmerksam.
Allgemeine Hinweise
Mit der Abgabe des ausgefüllten Meldescheins binnen zwei Wochen und der Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung
nach Bezug der Wohnung erfüllen Sie die Verpichtung nach dem Bundesmeldegesetz in der geltenden Fassung gegen-
über der Meldebehörde. Der Wohnungsgeber ist verpichtet Ihnen diese Bescheinigung auszuhändigen, mit der der
Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Das entsprechende Formular können Sie sich von Ihrer Melde-
behörde aushändigen lassen.
Die Meldebehörde weist Sie darauf hin, dass Sie mit dieser Anmeldung nicht von der Verpichtung befreit sind, ggf.
anderen Behörden (z. B. Kfz-Zulassungsstelle, Ausländerbehörde) Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen.
Zahlreiche Anfragen bei den Meldebehörden nach neuen Wohnanschriften lassen erkennen, dass oft versäumt wird, den
Wohnungswechsel im privaten und geschäftlichen Bereich lückenlos bekanntzugeben. Dadurch entstehen Einwohnern Unan-
nehmlichkeiten, den anfragenden Stellen oder Personen Kosten und den Meldebehörden zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Erläuterungen zum Ausfüllen des Meldescheins
Füllen Sie den Meldeschein bitte deutlich lesbar, möglichst in Block- oder Maschinenschrift aus.
Bei schwarzen Kästen ist entweder die zutreffende Angabe anzukreuzen (
X
), oder in die Kästen zu den Randnummern
und ist die Nummer (
1
) einzusetzen, unter der die jeweilige Person auf der ersten Seite aufgeführt ist.
In der Folge nden Sie einzelne Erläuterungen, die Sie bitte beim Ausfüllen des Meldescheins beachten wollen.
Wohnungsgeber ist für Hauptmieter der Eigentümer, für Untermieter der Hauptmieter. Ist der Meldepichtige Eigentümer
der Wohnung, ist er zugleich Wohnungsgeber.
Familienangehörige oder Lebenspartner mit derselben früheren und gegenwärtigen Wohnung sollen gemeinsam einen Melde-
schein verwenden. Es genügt, wenn eine der meldepichtigen Personen den Meldeschein auf der Rückseite unterschreibt.
Lassen Sie sich zutreffendenfalls das erwähnte Beiblatt von Ihrer Meldebehörde aushändigen und beachten Sie bitte die
Erläuterungen zu diesem Beiblatt.
Diese Angabe wird zur Unterrichtung des kirchlichen Suchdienstes zur Fortschreibung der Heimatortskartei benötigt.
Die Meldebehörde übermittelt bestimmte personenbezogene Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, und
zwar über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige. Familienangehörige, die nicht selbst Mitglied der Religions-
gesellschaft sind, haben die Möglichkeit hier kenntlich zu machen, dass sie der Übermittlung der sie betreffenden Daten
widersprechen (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz).
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehen-
den Monaten Auskunft über bestimmte personenbezogene Daten übermitteln (§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Durch ent-
sprechende Eintragungen können Sie der Auskunftserteilung widersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung.
Die Meldebehörde darf Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
erteilen 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Durch entsprechende Eintragungen können Sie der Auskunftserteilung wie-
dersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung.
Die Meldebehörde darf außerdem Adressbuchverlagen Auskunft zu bestimmten personenbezogenen Daten von Ein-
wohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermitteln (§ 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz). Durch entsprechende
Eintragungen können Sie der Auskunftserteilung wiedersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung.
Eine Datenübermittlung nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz bestimmter personenbezogener Daten von Personen mit
deutsche Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an das Bundesamt für das Personal-
management der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial ist nur zulässig, soweit die Betrof-
fenen nicht widersprochen haben.
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, die Daten aller auf dem Meldeschein eingetragenen melde-
pichtigen Personen entgegenzunehmen. Der unberechtigte Empfang von Daten unter Vorspiegelung einer Berechtigung ist
eine Straftat, die gemäß § 202a des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Wichtige Hinweise!
Ihre neue Anschrift wird in erster Linie für verwaltungsinterne Zwecke benötigt. Einrichtungen und Personen der privaten
Interessensphäre wird die neue Anschrift nur auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr mitgeteilt. Sie
ersparen Ihren Mitmenschen Mühe und Kosten und der Verwaltung vermeidbare Arbeit, wenn Sie Ihre neue Anschrift allen
mitteilen, die daran ein Interesse haben.
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue Wohnung im Inland beziehen, sind Sie verpichtet, sich in Ihrer
neuen Meldebehörde anzumelden. (Eine Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.)
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine Wohnung im Inland beziehen, sind Sie verpichtet, sich bei Ihrer
Meldebehörde abzumelden.
Eine nicht mehr genutzte Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde der Haupt- bzw. Nebenwohnung abzumelden.
Mit dem ausgefüllten Abmeldeschein können Sie die Abmeldung bei jeder hamburgischen Meldebehörde vornehmen. Sie
können den Abmeldeschein auch durch die Post übersenden.
Die Datenschutzerklärung und die allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung
nden Sie hier: https://www.hamburg.de/bezirke/datenschutz
EA – 6700-13 – 06.20
ANMELDUNG bei der Meldebehörde
Tag des Einzugs in die Wohnung Hamburg
Straße (Platz, Klgv.), Hausnummer und Zusätze (z. B. auch Name des Hauptmieters), Stockwerk, Wohnungsnummer
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Bearbeitungsvermerk
Bestätigung des Wohnungsgebers
liegt vor
liegt nicht vor
entfällt (Eigentümer)
1
Familienname / Doktorgrad
ggf. Geburtsname
Vornamen (Rufname unterstreichen)
männl.
weibl.
Tag der Geburt
Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
ledig Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft
aufgehoben
verheiratet geschieden verwitwet partnerhinterblieben
Ev.-luth. jüd. Gem. HH
Sonstige Religionsgemeinschaften/
Röm.-kath. ref. Kirchen ohne Angaben/ keine
derzeitige Staatsangehörigkeiten
Personalausweis
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Reisepass
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Familienname / Doktorgrad
ggf. Geburtsname
Vornamen (Rufname unterstreichen)
männl.
weibl.
Tag der Geburt
Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
ledig Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft
aufgehoben
verheiratet geschieden verwitwet partnerhinterblieben
Ev.-luth. jüd. Gem. HH
Sonstige Religionsgemeinschaften/
Röm.-kath. ref. Kirchen ohne Angaben/ keine
derzeitige Staatsangehörigkeiten
Personalausweis
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Reisepass
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Familienname / Doktorgrad
ggf. Geburtsname
Vornamen (Rufname unterstreichen)
männl.
weibl.
Tag der Geburt
Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
ledig Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft
aufgehoben
verheiratet geschieden verwitwet partnerhinterblieben
Ev.-luth. jüd. Gem. HH
Sonstige Religionsgemeinschaften/
Röm.-kath. ref. Kirchen ohne Angaben/ keine
derzeitige Staatsangehörigkeiten
Personalausweis
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Reisepass
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Familienname / Doktorgrad
ggf. Geburtsname
Vornamen (Rufname unterstreichen)
männl.
weibl.
Tag der Geburt
Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
ledig Lebenspartnerschaft Lebenspartnerschaft
aufgehoben
verheiratet geschieden verwitwet partnerhinterblieben
Ev.-luth. jüd. Gem. HH
Sonstige Religionsgemeinschaften/
Röm.-kath. ref. Kirchen ohne Angaben/ keine
derzeitige Staatsangehörigkeiten
Personalausweis
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
Reisepass
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer
3 4
2
Postleitzahl Gemeinde / Straße / Hausnummer und Zusätze
Bisherige
Wohnung
Wird die bisherige Wohnung nicht aufgegeben oder bestehen weitere Wohnungen, füllen Sie bitte das „Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen“ aus.
952019
Zuzug aus dem Ausland Bei Zuzug aus dem Ausland tragen Sie bitte die letzte frühere Anschrift im Inland und ergänzend das Datum des
Wegzuges in das Ausland ein.
Postleitzahl Gemeinde / Straße / Hausnummer und Zusätze / Zuzugsland
Letzte frühere Anschrift im Inland:
Wegzugsdatum:
Verheiratete Datum und
Ort der Eheschließung (Standesamt, bei Eheschließung im Ausland auch den Staat)
Lebenspartner Datum und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
(bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat)
Verwitwete Sterbedatum des Ehegatten Partnerhinterbliebene Sterbedatum des Lebenspartners
Nicht zuziehender Vor- und Familienname / Doktorgrad Tag der Geburt
Ehegatte/Lebenspartner
Anschrift
Letzte gemeinsame Wohnung
der Ehegatten/Lebenspartner
Eltern Vater: Vor- und Familienname / Doktorgrad Tag der Geburt
minderjähriger Kinder
Mutter: Vor- und Familienname / Doktorgrad Tag der Geburt
Anschrift des Vaters Anschrift der Mutter
Flüchtlinge Wohngemeinde, Kreis (Land / Provinz) am 1.9.1939
Vertriebene
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Datenübermittlungssperre
nach § 42 Abs. 3
Bundesmeldegesetz
(Öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaften)
Datenübermittlungssperre
nach § 50 Abs. 2, 5
Bundesmeldegesetz
(Alters- oder Ehejubiläen an Mandats-
träger,
Presse oder Rundfunk)
Datenübermittlungssperre
nach § 50 Abs. 3, 5
Bundesmeldegesetz
(Adressbuchverlage)
Datenübermittlungssperre
nach § 50 Abs. 1, 5
Bundesmeldegesetz
(Parteien, Wählergruppen u.a.
bei Wahlen und Abstimmungen)
Datenübermittlungssperre
nach § 58c Abs. 1
Soldatengesetz
Im Melderegister der Wegzugsmeldebehörde eingetragene Auskunftssperre (Gefahr von Leib und Leben
gem. § 51 Abs. (1) Bundesmeldegesetz)
Tagesstempel der Meldebehörde
Datum / Unterschrift der meldepichtigen Person
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
Bitte die Nummer
eintragen, unter der
der Einwohner auf der
Vorderseite aufgeführt
ist.
24.06.2020
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