Bescheinigung zur Impfung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
gemäß der Coronavirus-Impfverordnung
§ 3 Absatz 1 Nummer 3a - Schutzimpfungen mit hoher Priorität
§ 3 Absatz 1 Nummer 3b - Schutzimpfungen mit hoher Priorität
§ 4 Absatz 1 Nummer 3 - Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
Name der zu pflegenden Person nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
und 2 und nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Coronavirus-Impfverordnung bzw. Name der
schwangeren Person.
Hinweis: Es dürfen insgesamt nur 2 Kontaktpersonen benannt werden!
Impfberechtigte Kontaktperson:
Bestätigung der zu pflegenden bzw. schwangeren Person
:
Datum,
rechtsverbindl. Unterschrift
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Diese Bescheinigung ist unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zum Impftermin mitzubringen.
Zur Nachweisführung ist ebenso eine Kopie über die Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad der
pflegebedürftigen Person oder die Kopie des Mutterpasses bzw. eines gleichwertigen Nachweises
bei schwangeren Personen mitzubringen.
Hiermit bestätige ich nicht mehr als zwei Kontaktpersonen benannt zu haben.