Amt für Wirtschaft
Laupenstrasse 22
3011 Bern
T 031 633
58 10
F 031 633
58 02
info.arbeit@vol.be.ch
www.be.ch/arbeit
Stellenantritt
ausländische Erwerbstätige
Arbeitsmarktaufsicht
*inbegriffen gültiger AHV Ansatz für Kost und Logis, Quellensteuern und Sozialversicherungsbeiträge
05.2019
Amt für Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Gesuch von
Betrieb
Strasse Zuständige Person
Postfach
Mail
PLZ
Telefon
Ort Branche
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ZEMIS Nr.
Name Vorname
Geburtsdatum Zivilstand
Erlernter Beruf Nationalität
Aktuelle Adresse
Beschäftigung als Wochenstunden Bruttolohn*
Beschäftigungsdauer Stellenantritt am
Begründung
Letztes Arbeitsverhältnis in der Schweiz
Arbeitgeber/in Ausweis
Beschäftigt als Vom bis
Unterschrift
Ort und Datum Stempel und Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Ort und Datum Unterschrift der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
Entscheid der Arbeitsmarktbehörde
Ort und Datum Stempel und Unterschrift der Arbeitsmarktbehörde
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bitte wählen
Wichtige Bestimmungen
1. Dem handschriftlich unterschriebenen Gesuch sind beizulegen (in Deutsch, Französisch oder Englisch):
A. Für ausländische Studentinnen oder Studenten mit Ausweis B +L und Anerkannte Flüchtlinge mit Ausweis B:
Kopie Ausländerausweis oder des Personalausweises (Pass, Identitätskarte)
Kopie Arbeitsvertrag
B. Für Ausländerinnen oder Ausländer aus Nicht-EU-Staaten:
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Arbeitsvertrag
Kopie Pass oder Identitätskarte
Belege der mehrwöchigen Suchbemühungen in der Schweiz und in sämtlichen EU/EFTA-Staaten
C. Für Entsandte (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Kopie Pass oder Identitätskarte
Entsendebestätigung
Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
D. Für selbständige Dienstleistungserbringer (über 90 Tage in der Schweiz im Einsatz):
Amtlicher Beleg der Selbstständigkeit
Lebenslauf
Ausbildungsnachweise / Diplome
Kopie Pass oder Identitätskarte
Kopie des Auftrages oder Werkvertrages
2. Löhne, Sozialzulagen, allgemeine Arbeitsbedingungen
Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind einzuhalten.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Quellensteuern abzuliefern.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für eine angemessene Unterkunft und einen ausreichenden
Versicherungsschutz Ihrer Arbeitnehmenden gegen Krankheit, Unfall und deren wirtschaftlichen Folgen.
Der im Gesuch angegebene Lohn gilt als verbindlich und darf nicht unterschritten werden.
Eine Kopie dieses Gesuchs ist Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihrem Arbeitnehmer spätestens beim Stellenantritt zu
übergeben.
3. Voraussetzungen
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist für Gesuche für neue Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus den Nicht-
EU/EFTA-Staaten verpflichtet, die offene Stelle bei einem der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden.
Die Aussschreibung muss mehrere Wochen vor dem Gesuch zur Beschäftigung von ausländischen Erwerbstätigen unter
www.job-room.ch
erfolgen.