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auszubildende Person
09 â Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
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ANGABEN ZUR KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Meine Kranken- und Pflegeversicherung hat sich
ja, ich bin jetzt
Bitte geben Sie das neue Ver-
nein
seit dem letzten Bewilligungszeitraum geändert
sicherungsverhältnis an.
Versicherungsverhältnis
Steueridentiî¿kationsnummer
Die Angabe ist nicht notwendig,
wenn Sie in der gesetzlichen
Krankenversicherung familien-
versichert sind.
ANGABEN ZU MEINER FAMILIENSITUATION
Familienstand
Nur bei Ãnderung gegenüber der letzten Erklärung
ja
Ich habe eigene Kinder
ANGABEN ZUM EINKOMMEN
seit
Ich versichere, dass sich mein Einkommen in den jeweiligen Einkommensarten gegenüber meinen
Angaben für den vorangegangenen Bewilligungszeitraum nicht erhöht hat und voraussichtlich nicht
erhöhen wird. Soweit im vorangegangenen Bewilligungszeitraum Einkommen angerechnet wurde, bin
ich einverstanden, dass auch für den aktuellen Bewilligungszeitraum eine Anrechnung in gleicher Höhe
erfolgt.
ANGABEN ZUM VERMÃGEN
Ich versichere, dass sich mein Vermögen gegenüber meinen Angaben für den vorangegangenen
Bewilligungszeitraum zum Zeitpunkt der jetzigen Antragstellung nicht erhöht hat oder trotz Erhöhung
den Freibetrag von 8.200 Euro nicht überschreitet.
Sollten Sie die Versicherung zu Einkommen und Vermögen nicht abgeben können, ist stattdessen Formblatt
01 â Antrag auf Ausbildungsförderung zu verwenden.
ABSCHLIESSENDE ERKLÃRUNG
Bitte geben Sie an: 1 = ledig;
2 = verheiratetâ/âin eingetragener
Lebenspartnerschaft; 3 = dauernd
getrennt lebend; 4 = verwitwet;
5 = geschieden/aufgehoben
Bitte füllen Sie das Formblatt
04 â Kinder der auszubildenden
Person aus.
ACHTUNG: Die Einkommens-
erklärungen können durch eine
Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8
Abgabenordnung (AO) beim
Bundeszentralamt für Steuern
überprüft werden.
ACHTUNG: Die Erklärungen
zum Vermögen können durch
einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4
BAföG i. V. m. § 45d Einkommen-
steuergesetz [EStG]) und bei
Vorliegen der Voraussetzungen
durch eine Kontenabfrage nach
§ 93 Abs. 8 AO beim Bundes-
zentralamt für Steuern überprüft
werden.
Mir ist bekannt,
â dass falsche oder unvollständige Angaben oder die Unterlassung von Ãnderungsanzeigen strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit
mit einer GeldbuÃe geahndet werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
â dass ich verpflichtet bin, jede Ãnderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und Aus-
bildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungsförderung
schriftlich mitzuteilen;
â dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt, bei
meinem Arbeitgeber oder durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können, wenn
die Voraussetzungen vorliegen;
â dass Vermögenswerte auch dann meinem Vermögen zuzurechnen sind, wenn ich diese rechtsmissbräuchlich übertragen habe. Dies ist der
Fall, wenn ich in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der förderungsfähigen Ausbildung bzw. der Stellung des Antrags auf Ausbil-
dungsförderung oder während der förderungsfähigen Ausbildung Teile meines Vermögens unentgeltlich oder ohne gleichwertige Gegenleistung
an Dritte, insbesondere an meine Eltern oder andere Verwandte, übertragen habe;
â dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben zu meinem Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d
EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können, wenn die Voraus-
setzungen vorliegen.
Die Hinweise zum Datenschutz sind beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich oder unter https://www.bafög.de/hinweis einzusehen.
Ich bestätige, dass ich diese Hinweise zur Kenntnis genommen habe.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und im amtlichen Formblatt keine Ãnderungen vorgenommen wurden.
Datum, Unterschrift der auszubildenden Person Datum, Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin / des gesetzlichen Vertreters
(bei Minderjährigen)*
* Nur erforderlich bei Auszubildenden unter 15 Jahren (immer) und bei minderjährigen Auszubildenden über 15 Jahren, die eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchen oder
ein Praktikum absolvieren, das mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten im Zusammenhang steht.
BENÃTIGTE BELEGE
Welche Belege Sie einreichen müssen, erkennen Sie an Ihren Angaben. Die nummerierten Symbole finden Sie am linken Rand neben der sich
darauf beziehenden Information. Angaben, die für die Entscheidung über den Antrag auf Ausbildungsförderung nicht erforderlich sind, können von
Ihnen geschwärzt werden.
Bitte fügen Sie die das Formblatt 02 â Be- Bitte reichen Sie z. B. eine Wohnungs- Bitte reichen Sie bei Veränderungen
1
scheinigung nach § 9 BAföG oder eine
2
geberbescheinigung nach § 19 Bundes-
3
die Bescheinigungen über die Versiche-
Immatrikulationsbescheinigung der Hoch- meldegesetz in Kopie ein. rungsverhältnisse ein.
schule bei.