AusfülIhinweise
Geben Sie bitte kurz an, worüber Sie beraten werden wollen (kurze Angabe des Sachverhalts). Geben Sie
gegebenenfalls den Namen und die Anschrift Ihres Gegners an.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihre Versicherung die Kosten
übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.
Wenn Sie die an sich mögliche kostenlose Beratung durch einen Verband, dessen Mitglied Sie sind, in Ihrem
Fall nicht für ausreichend halten, begründen Sie dies kurz auf einem besonderen Blatt.
Anzugeben sind als Bruttoeinkommen Einkünfte jeder Art (Lohn, Gehalt, Renten, Einkünfte aus selbständi-
ger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen; ferner Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Wohngeld,
Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung). Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug der auf die Ein-
künfte gezahlten Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu
sonstigen Versicherungen sowie der Werbungskosten zur Verfügung steht. Maßgebend ist in der Regel der
letzte Monat vor der Antragstellung; bei Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie bei unregelmäßig anfallen-
den Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinkünfte anzugeben.
Fügen Sie bitte zur Glaubhaftmachung Ihrer Angaben Belege bei, z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, bei
Selbständigen den letzten Steuerbescheid.
Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners ist anzugeben, weil er unter Umständen als Unter-
haltspflichtiger in wichtigen und dringenden Angelegenheiten für die Kosten der Inanspruchnahme einer
Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts aufkommen muss.
Die Kosten für Ihre Unterkunft (einschließlich Heizung) werden von Ihrem Einkommen in Abzug gebracht,
sofern Sie nicht nach den gegebenen Umständen als offensichtlich überhöht erscheinen. Bitte geben Sie
daher die Wohnungsgröße und die monatlich insgesamt (also bei Miete einschließlich Heizungs- und Neben-
kosten) anfallende Wohnkosten an.
Wenn Sie für Angehörige sorgen müssen, wird dies bei der Bewilligung der Beratungshilfe berücksichtigt.
Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt gewähren und ob
diese eigene Einkünfte haben.
Vermögen sind Grundvermögen, Eigentumswohnungen, Ersparnisse jeder Art, Bausparguthaben, Wertpa-
piere und sonstige wertvolle Gegenstände. Beratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Ver-
mögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage (Ausbildung,
Berufsausübung, Wohnung, Hausstand) oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögens-
werte sind zum Beispiel
Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden;
ein eigengenutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim);
ein angemessener Hausrat;
kleinere Barbeträge oder Geldwerte; Beträge bis insgesamt 2301 Euro für Sie persönlich zuzüglich
256 Euro für jede. Person, der Sie Unterhalt gewähren, sind in der Regel als ein solcher kleinerer
Barbetrag oder Geldwert anzusehen.
Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines anderen Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine
Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem besonderen Blatt.
Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, bitte den Monatsbetrag oder die anteiligen Monats-
beträge angeben, die von Ihren Einnahmen bzw. den Einnahmen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten oder
Lebenspartnerin/Lebenspartners abgesetzt werden sollen. Bitte fügen Sie außer den Belegen auf einem
besonderen Blatt eine Erläuterung bei. Eine Unterhaltsbelastung der Ehegattin/des Ehegatten oder der
Lebenspartnerin/des Lebenspartners aus ihrer/seiner früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft kann hier ange-
geben werden. Auch hohe Kreditraten können als besondere Belastung absetzbar sein.