Wichtige Hinweise für Deutsche mit gleichzeitiger Staatsangehörigkeit des Gastlandes
Nach § 12 des Bundeswahlgesetzes sind Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
leben, bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen wahlberechtigt und können auch von
außerhalb des Bundesgebietes durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Werden Sie gleichzeitig von der Regierung des Staates, in dem Sie leben, als eigener
Staatsangehöriger in Anspruch genommen, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Behörden des Staates,
dessen Staatsangehörigkeit Sie neben der deutschen besitzen, darüber informieren, ob Ihnen aus der
Wahlteilnahme persönliche Nachteile erwachsen können.
Merkblatt
zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
für im Ausland lebende Deutsche
Wahlberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den Antrag nicht stellen.
1
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bun-
desrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahl-
recht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für
eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer
Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepu-
blik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt
nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundes-
republik Deutschland erworben haben und von ihnen betroen sind.
*
)
Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter
10
.
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind
nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl
bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein.
Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über
die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt.
Im Falle des Fortzuges aus der Bundesrepublik Deutschland
*
)
ist zu beachten:
Wer bereits vor dem 42. Tage vor der Wahl aus der Bundesrepublik Deutschland*
)
fortgezogen ist, muss seine
Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Wer erst nach dem 42. Tage vor der Wahl fortzieht, d.h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag nicht
zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde.
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine
Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus
dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmel-
det, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete
Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Ge-
meindebehörde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6
Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der
Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor
seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen
Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahl-
ordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
2
Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im
Ausland leben nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der
letzten – gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland*
)
.
Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland
*
)
gemeldet waren, die Behörde der Gemeinde, mit der sie
im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes am engsten verbunden sind; die insoweit
maßgeblichen Tatsachen sind glaubhaft zu machen (siehe hierzu die Erläuterungen unter
10
).
Für Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen
nach § 17 Absatz 2 Nummer 5 der Bundeswahlordnung (BWO).
3
Von Seeleuten, die auf einem Schi unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des
Schies, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat).
4
Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*
)
zuletzt mindestens drei Monate ununter-
brochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das
Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland
*
)
gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung
gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der ..................................................
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter
3
), die zuletzt auf einem Seeschi gemustert waren, das die
Bundesagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schien unter fremder Flagge fahren, mit folgenden
noch Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)
Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schies, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).
5
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter
3
) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmus-
terung von einem Seeschi, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschies
unter fremder Flagge.
6
Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.
7
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum
Deutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben wer-
den. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine
der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
8
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder
Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes
(BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsan-
gehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-)
Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.
9
Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge
Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
10
Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antrag-
stellerin zutreen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland
gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter
4
Absatz 2.
Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf
den Antragsteller/die Antragstellerin zutreen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik
Deutschland inne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, ver-
gleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroen ist.
*
)
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die
Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnis-
sen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroen ist. Zum Beleg können
dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die
nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreen):
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissen-
schaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
Sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in
erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
Die Antragstellung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren
Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurück liegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bun-
desrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag bei der Gemeinde stellen, mit der sie in Bezug auf ihre
Vertrautheit mit und Betroenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland am engsten
verbunden sind.
*
)
Dies ist ebenfalls zu begründen.
11
Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre
eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.
12
Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Wahlkreis erfolgen, in dem der
Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen.
13
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens un-
kundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst
auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die
Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im
Übrigen die Erläuterungen unter
14
.
14
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter
13
genannten Gründe der Hilfe einer anderen
Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebe-
nen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
*
)
Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Bran-
denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
noch Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)
Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
1
für im Ausland lebende Deutsche
– Erstausfertigung –
2
An die Gemeindebehörde
Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder
Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
das Zutreende ankreuzen
o
Familienname ggf. Geburtsname Vornamen
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland*
)
bei der Melde-
behörde gemeldet war,
o ist unverändert o lautete damals:
Geburtsdatum
Tag Monat Jahr
E-Mail (für Rückfragen):
3
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland):
................................................................................................................................................................................
................................................................................................................................................................................
4
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*
)
mindestens 3 Monate ununterbro-
chen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:
vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
5
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) nach (Ort, Staat)
6
Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer: ausgestellt am:
o Personalausweises
o Reisepasses
von (ausstellende Behörde)
7
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:
8
o Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
o Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.
oder
o Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag
vollenden.
9
o Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
10
o Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und
nach Vollendung meines 14. Lebensjahres
mindestens 3 Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innegehabt oder mich sonst gewöhnlich auf-
gehalten.
oder
o Ich habe aus anderen Gründen persönlich und
unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Ver-
hältnissen in der Bundesrepublik Deutschland
erworben und bin von ihnen betroen.*
)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt
begründen, gegebenenfalls ergänzende Un-
terlagen beifügen.
11
o Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bun-
destag gestellt.
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerver-
zeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und
an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht
ausgeschlossen sein sollte.
12
o Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.
o Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ................................................................................................................................................
(Postleitzahl, Ort, Staat) ................................................................................................................................................
13
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach
den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der
Wahrheit entsprechen.
14
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
*
) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite der Erstausfertigung
Muster für amtliche Vermerke
1 Zuständigkeit der Gemeindebehörde
o
Ja
o Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Gemeindebehörde)
Begründung
(Ort, Datum)
Im Auftrag
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
2 Antragseingang
am (Datum)
Antragseingang
21. Tag vor der Wahl
= 5. September 2021
o verspätet o rechtzeitig
3 Status als Deutscher nachgewiesen
o
nein o ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet
o
nein o ja
5 Wahlausschluss nach § 13 BWG
o
vorhanden o nicht vorhanden
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
6.1 Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland*
)
o nein o ja
innerhalb der letzten 25 Jahre
o
nein o ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres
o
nein o ja
6.2 Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmit-
telbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bun-
desrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroen*
)
o nein o ja
7 Wahlrechtsvoraussetzungen
erfüllt nach
§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BWG
o
nein o ja
§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BWG
o
nein o ja
8 Erledigung des Antrages
o
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
o
Erteilung des Wahlscheines
Wahlscheinnummer
o
Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis
o Absendung des Wahlscheines und der Brief-
wahlunterlagen per Luftpost
o Übersendung der Zweitausfertigung des An-
trages an den Bundeswahlleiter
am (Datum) am (Datum)
o Zurückweisung (siehe Anlage)
*
) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Bran-
denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)
Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)
1
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
für im Ausland lebende Deutsche
Zweitausfertigung –
2
An die Gemeindebehörde
Bitte
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder
Maschinenschrift aus,
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Rand-
nummern,
das Zutreende ankreuzen
o
Familienname ggf. Geburtsname Vornamen
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland*
)
bei der Melde-
behörde gemeldet war,
o ist unverändert o lautete damals:
Geburtsdatum
Tag Monat Jahr
E-Mail (für Rückfragen):
3
Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland):
................................................................................................................................................................................
................................................................................................................................................................................
4
Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*
)
mindestens 3 Monate ununterbro-
chen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:
vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
5
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) nach (Ort, Staat)
6
Ich bin im Besitz eines
Ausweisnummer: ausgestellt am:
o Personalausweises
o Reisepasses
von (ausstellende Behörde)
7
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:
8
o Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
o Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.
oder
o Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag
vollenden.
9
o Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
10
o Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und
nach Vollendung meines 14. Lebensjahres
mindestens 3 Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innegehabt oder mich sonst gewöhnlich auf-
gehalten.
oder
o Ich habe aus anderen Gründen persönlich und
unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Ver-
hältnissen in der Bundesrepublik Deutschland
erworben und bin von ihnen betroen.*
)
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt
begründen, gegebenenfalls ergänzende Un-
terlagen beifügen.
11
o Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bun-
destag gestellt.
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerver-
zeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht.
Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und
an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht
ausgeschlossen sein sollte.
12
o Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.
o Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:
(Straße, Hausnummer) ................................................................................................................................................
(Postleitzahl, Ort, Staat) ................................................................................................................................................
13
Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname)
Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach
den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der
Wahrheit entsprechen.
14
Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname)
*
) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebietes des früheren Berlin (Ost)).
Rückseite
der Zweitausfertigung
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Postfach 17 03 77
53029 Bonn
Vom Antragsteller nicht abzusenden.
Wird von der Gemeindebehörde übersandt.
Betre: Register nach § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung
Name und Anschrift der Gemeindebehörde:
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
Die Gemeinde gehört zum Wahlkreis:
(Nummer und Name des Wahlkreises)
(Ort, Datum)
Im Auftrag
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5)