I. Darlehensvermittlung und Anschlussbetreuung
1. Hiermit beauftrage/n ich/ wir die BM Finanzierungsgesellschaft GmbH mit der Vermittlung eines
Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie damit in Zusammenhang stehender
Finanzdienstleistungen und Betreuung während der Auszahlung dieses Darlehens.
2. Ich/Wir bevollmächtige/n die BM Finanzierungsgesellschaft GmbH alle hierfür erforderlichen
Unterlagen (Darlehensantrag, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an einen zur Finanzierung
vorgesehenen Darlehensgeber weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem Darlehensgeber
einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr für mich/uns
entgegenzunehmen.
3. Hiermit bevollmächtige/n ich/wir die BM Finanzierungsgesellschaft GmbH ein
Darlehensvertragsangebot des finanzierenden Darlehensgebers zur Weiterleitung an mich/uns
entgegenzunehmen. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem
Darlehensgeber selbst gegeben werden kann und dass Darlehenszusagen von Darlehensgebern
jederzeit widerrufen werden können insbesondere, wenn sich Abweichungen zu den von mir
gemachten Angaben herausstellen.
4. Ich versichere/ wir versichern, dass gegen mich/uns bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B.
Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet wurden. Ich/Wir bin/sind
meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß
nachgekommen.
Ich handle/Wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf
fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).
Ich/Wir versichere/versichern, alle vorstehenden Angaben nach bestem Wissen,
vollständig und wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Falsche Angaben können
gegebenen falls zu einer Vertragsaufhebung führen.
II. Datenschutzrechtliche Hinweise bezüglich Auskunfteien
Datenübermittlung an Creditreform für Freiberufler und Selbständige:
Der Darlehensgeber übermittelt der Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Rahmen der
Beantragung bonitärer Leistungen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift sowie
Anfragegrund) zum Zweck der Bonitätsprüfung. Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlungen sind
Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf
der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter
Interessen der Darlehensgeber oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder
Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener
Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der Creditreform dient auch der Erfüllung
gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des
Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes).
Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die bei der Creditreform
vorliegenden Informationen werden an den Darlehensgeber übermittelt. Die Creditreform wird den
Kunden nicht nochmals gesondert über die erfolgte Datenübermittlung an den Darlehensgeber
benachrichtigen. Bei der Creditreform kann jederzeit auf Anforderung eine Auskunft über die die
eigene Person betreffenden gespeicherten Daten verlangt werden, die diese den ihr
angeschlossenen Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit weitergibt. Die Creditreform
stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an
der Daten übermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden
ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter:
https://www.creditreform.de/EU-DSGVO/
Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis:
Der Darlehensgeber übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene
personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser
Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches
Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser
Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen,
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist
und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den
Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur
Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen
Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes). Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit
auch vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der
Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der
Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der
Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der
SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS GVO entnommen oder online
unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
III. Datenschutzhinweise bzgl. der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage
Hierzu hat Ihr Ansprechpartner Ihnen entsprechende Datenschutz-Hinweise der involvierten
Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht zutreffen, sprechen Sie ihn bitte an!
Für die Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage werden die Daten von Ihrem Kundenbetreuer und
von weiteren in die Vermittlung involvierten Unternehmen, unter anderem der EUROPACE-
Plattform, verarbeitet.
IV. Mitwirkungspflicht Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
3. Kreditinstitute sind ab dem 01.01.2018 gesetzlich dazu verpflichtet die Steuer-ID für jeden
Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten zu erheben und aufzuzeichnen.
4. Bei Missachtung der Mitwirkungspflicht muss die Bank im Wege des maschinellen
Anfrageverfahrens die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragen. Das
Kreditinstitut ist bei unzureichender Mitwirkung verpflichtet, dies festzuhalten und dem BZSt
mitzuteilen.
1. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind gemäß § 154 Abs. 2a der Abgabenordnung
meine/unsere steuerliche Identifikation bekannt zu geben.
2. Sofern die Steuer-ID bis zum Vertragsschluss nicht mitgeteilt wurde, teilen Sie diese dem
betreffenden Kreditinstitut bitte spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich mit
(Mitwirkungspflicht).
Mit meiner/unserer Unterschrift stimme/n ich/wir den obigen Versicherungen zu.
Die Datenschutzhinweise der Aufkunfteien habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen.
Unterschrift
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNGEN
Ort, Datum: