PROMOS
DAAD -Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden
Mit den sog. PROMOS-Mitteln des DAAD fördert die MHH Studienaufenthalte und Praktika / Famulaturen
/ PJ-Aufenthalte durch Aufenthaltsstipendien (= sog. Teilstipendien) und/oder Reisekostenpauschalen.
Antragsberechtigt sind
alle regulär eingeschriebenen Studierenden der MHH der grundständigen
(Human- und Zahnmedizin) und Master-Studiengänge. Die Höhe der Stipendienraten und
Reisekostenpauschalen ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren an ausländischen Hochschulen
können nicht übernommen werden.
Studienaufenthalte (mind. 1 Monat bis max. 6 Monate)
Als Studienaufenthalte gelten Aufenthalte von mind. 1 Monat (z.B. für Anfertigung von einer Masterarbeit oder
einer Doktorarbeit in Medizin) und max. 6 Monaten an einer ausländischen Hochschule weltweit.
Semesteraufenthalte können an EU-Universitäten gefördert werden, mit denen bisher keine ERASMUS-
Kooperation besteht. Studierende in Promotionsstudiengängen können sich für diese Programmlinie nicht
bewerben. Aufenthalte in Heimatländern sind ausgeschlossen.
Praktika (mind. 6 Wochen bis max. 6 Monate)
Praktika / Famulaturen / PJ-Aufenthalte und sind weltweit förderbar - ausgenommen sind Aufenthalte in den EU-
Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei. Studierende in Promotionsstudiengängen können
sich für diese Programmlinie nicht bewerben. Bei PJ werden längere Auslandsaufenthalte vorrangig gefördert.
Aufenthalte in Heimatländern sind ausgeschlossen.
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
PROMOS-Bewerbungsformular (s. Seite 3, 4)
Motivationsschreiben (mind. 1 DIN A4-Seite): Darstellung des Studienvorhabens / Praktikums etc.;
Bezug auf das bisherige Studium; eigene Erwartungen
Lebenslauf (in Deutsch)
DAAD-Sprachzeugnis
(Nachweis der Kenntnisse der Landes- oder Arbeitssprache)
Link
Bescheinigung über das Studium
Studierende der Medizin: Äquivalenzbescheinigung
Studierende der Zahnmedizin: Physikumszeugnis
Masterstudierende: Aufstellung der Studienleistungen im Masterstudiengang
Bestätigung der ausländischen Hochschule/der Praktikumsstelle (Praktikumsvertrag)
Bitte das Original abgeben!
Die Bestätigung muss spätestens 2 Monate vor Studien- oder Praktikumsantritt vorliegen.
Abgabetermin: 30. November für Aufenthalte im 1. Halbjahr des Folgejahres
31. März für Aufenthalte im 2. Halbjahr des Jahres
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