Blatt Nr. . . . . . . .
Nr. VIII ERKLÄRUNGEN
Feld Nr. VIII (i) Erklärung hinsichtlich der Identität des Erfi nders :
Feld Nr. VIII (ii) Erklärung hinsichtlich der Berechtigung des Anmelders, zum Zeitpunkt des
internationalen Anmeldedatums, ein Patent zu beantragen und zu erhalten :
Feld Nr. VIII (iii) Erklärung hinsichtlich der Berechtigung des Anmelders, zum Zeitpunkt des
internationalen Anmeldedatums, die Priorität einer früheren Anmeldung
zu beanspruchen :
Feld Nr. VIII (iv) Erfi ndererklärung (nur im Hinblick auf die Bestimmung der Vereinigten
Staaten von Amerika) :
Feld Nr. VIII (v) Erklärung hinsichtlich unschädlicher Off enbarungen oder Ausnahmen
von der Neuheitsschädlichkeit :
Die Felder Nr. VIII (i) bis (v) enthalten die folgenden Erklärungen (Kreuzen Sie unten die entsprechenden Anzahl der
Kästchen an und geben Sie in der rechten Spalte für jede Erklärung deren Anzahl an) : Erklärungen
Siehe Anmerkungen zu diesem Antragsformular
Formblatt PCT/RO/101 (Blatt 3) (Juli 2019)
Fortsetzung von Feld Nr. VII NUTZUNG FRÜHERER RECHERCHEN- UND KLASSIFIKATIONSERGEBNISSE
1. Antrag des Anmelders gemäß Regel 4.12
1.1 Die in Feld Nr. VII angegebene ISA wird ersucht, die Ergebnisse der unten bezeichneten früheren Recherche(n) zu berücksichtigen
(s. auch die Anmerkungen zur Fortsetzung von Feld Nr. VII, Punkt 1; Nutzung der Ergebnisse von mehr als einer früheren Recherche)
Erklärung (Regel 4.12 Ziff er ii): Diese internationale Anmeldung ist die gleiche oder im Wesentlichen gleiche wie die Anmeldung,
hinsichtlich der die frühere Recherche durchgeführt wurde, außer daß sie gegebenenfalls in einer anderen Sprache eingereicht
worden ist.
1.2 Falls notwendig, Einreichung der früheren Recherchenergebnisse*
Zugänglichkeit von Unterlagen (Regeln 12bis.1 Absätze c und d sowie 12bis.2 Absatz b): Die folgenden Unterlagen sind
der ISA in einer für sie akzeptablen Art und Weise zugänglich und brauchen daher vom Anmelder NICHT beim Anmeldeamt
oder bei der ISA eingereicht zu werden.
Kopie der Ergebnisse der früheren Recherche,
Kopie der früheren Anmeldung,
Übersetzung der früheren Anmeldung in eine von der ISA zugelassene Sprache,
Übersetzung der Ergebnisse der früheren Recherche in eine von der ISA zugelassene Sprache,
Kopie der in den früheren Recherchenergebnissen aufgeführten Unterlagen. (Falls bekannt, bitte die der ISA zugänglichen
Unterlagen unten angeben):
Antrag des Anmelders an das Anmeldeamt, eine Kopie der früheren Recherchenergebnisse an die ISA zu übermitteln
(Regel 12bis.1 Absätze b und d): (wenn die frühere Recherche nicht von der im Feld Nr. VII genannten ISA durchgeführt wurde,
aber von demselben Amt, das als Anmeldeamt handelt; oder wenn die früheren Recherchenergebnisse dem Anmeldeamt anderweitig
zugänglich sind): der Anmelder ersucht das Anmeldeamt, eine Kopie der früheren Recherchenergebnisse zu erstellen und an
die ISA zu übermitteln.
* Der Anmelder muss beim Anmeldeamt oder bei der ISA nur dann eine Kopie der früheren Recherchenergebnisse einreichen, wenn
keiner der unter Punkt 1 genannten Fälle zutriff t. (Siehe Punkt 10 in der Kontrollliste sowie die Anmerkungen zur Fortsetzung von
Feld Nr. VII, Punkt 1).
Weitere frühere Recherchen sind auf einem Fortsetzungsblatt angegeben
2. Übermittlung der früheren Recherchen- und Klassifi kationsergebnisse durch das Anmeldeamt an die ISA, wenn der Anmelder
KEINEN Antrag gemäß Regel 4.12 gestellt hat
Anmeldedatum (Tag/Monat/Jahr) Aktenzeichen Staat (oder regionales Amt)
2.1 Wenn die internationale Anmeldung die Priorität einer früheren Anmeldung beansprucht, gilt vorbehaltlich Artikel 30(2) Absatz a
und (3) Folgendes:
– Das Anmeldeamt übermittelt eine Kopie der früheren Recherchen- und Klassifi kationsergebnisse an die ISA (es sei denn, eine
entsprechende Kopie ist der ISA bereits zugänglich), wenn die frühere Anmeldung bei demselben Amt eingereicht wurde, das
als Anmeldeamt handelt und wenn dieses Amt die frühere Recherche hinsichtlich der früheren Anmeldung durchgeführt hat
(Regel 23bis.2 Absatz a);
– das Anmeldeamt kann eine entsprechende Kopie übermitteln, wenn die frühere Anmeldung bei einem anderen Amt eingereicht
wurde, aber die Ergebnisse der früheren Recherche und Klassifi kation dem Anmeldeamt dennoch zugänglich sind (Regel 23bis.2
Absatz c).
Hat hingegen der Anmelder das Anmeldeamt nicht gemäß Regel 4.12 (s. Punkt 1 oben) ersucht, eine Kopie der früheren Recherchenergebnisse
zu einer früheren Recherche hinsichtlich der unten bezeichneten früheren Anmeldung, deren Priorität in der vorliegenden internationalen
Anmeldung beansprucht wird, an die ISA zu übermitteln, kann der Anmelder in Betracht ziehen (s. auch die Anmerkungen zur Fortsetzung
von Feld Nr. VII, Punkt 2); Nutzung der Ergebnisse von mehr als einer früheren Recherche):
Anmeldedatum (Tag/Monat/Jahr) Aktenzeichen Staat (oder regionales Amt)
2.2 Antrag auf Nichtübermittlung der früheren Recherchenergebnisse durch das Anmeldeamt an die ISA (Regel 23bis.2 Absatz b)
das Anmeldeamt zu ersuchen, die Ergebnisse der früheren Recherche NICHT an die ISA zu übermitteln (Regel 23bis.2 Absatz b)
(Kästchen nur ankreuzen, wenn die internationale Anmeldung bei den folgenden Anmeldeämtern eingereicht wird: DE, FI und SE)
2.3 Ermächtigung zur Übermittlung der früheren Recherchen- und Klassifi kationsergebnisse durch das Anmeldeamt an die
ISA (Regel 23bis.2 Absätze a und e)
das Anmeldeamt zu ermächtigen, die Ergebnisse der früheren Recherche und Klassifi kation an die ISA zu übermitteln (Regel 23bis.2
Absatz e) (Kästchen nur ankreuzen, wenn die internationale Anmeldung bei den folgenden Anmeldeämtern eingereicht wird: AU,
CZ, FI, HU, IL, JP, NO, SE, SG und US)
das Anmeldeamt zu ermächtigen, die Ergebnisse der früheren internationalen Recherche und Klassifi kation an die ISA zu
übermitteln (Regel 23bis.2 Absatz a und Artikel 30(2) Absatz a und (3)) (Kästchen nur ankreuzen, wenn die frühere Recherche
eine internationale Anmeldung betriff t, deren Priorität in dieser internationalen Anmeldung beansprucht wird und wenn die
frühere internationale Recherche von einer anderen ISA als der in Feld Nr. VII gewählten ISA durchgeführt wurde)
Weitere frühere Recherchen sind auf einem Fortsetzungsblatt angegeben
19. Dezember 2018 (19.12.2018)