36
39
2
B) MEDIENGESTÜTZTER LEHRGANG GEM. § 4a AFBG
Vollzeitunterricht: Es finden in der Regel an vier Werktagen in der Woche Lehrveranstaltungen von mindestens 25 Unterrichts-
stunden à 45 Minuten statt.
37
Teilzeitunterricht: Es werden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten je Monat erteilt.
38
Von den Gesamtstunden entfallen auf:
– Präsenzunterricht
40
– hiervon virtueller Präsenzunterricht (virtuelles Klassenzimmer)
– Unterrichtsstunden, die auf eine online-Lernplattform durchgeführt werden und bei denen der
41
Lernprozess von einer Lehrkraft aktiv gesteuert und der Lernfortschritt regelmäßig von ihr
kontrolliert wird (nicht virtuelles Klassenzimmer)
42
– verbindlich im Lehrgang vorgesehene Klausurenkurse/Prüfungssimulationen
43
– Kosten pro Unterrichtsstunde der Klausurenkurse
Euro
Finden während des Lehrgangs externe Praktika statt? (Erwerb von Berufserfahrung)
nein ja von
Datum
bis
Datum
45
1
Finden regelmäßige (grundsätzlich monatliche) Leistungskontrollen statt?
Selbstkontrolle auf einer Online-Plattform oder durch eine Software ist nicht ausreichend.
Es muss eine aktive Kontrolle/Korrektur durch eine Lehrkraft erfolgen.
46
Anzahl der Leistungskontrollen
44
47
C) FERNUNTERRICHTSLEHRGANG
Stunden
Stunden
Stunden
Stunden
Fälligkeitstermin (Datum)
Stunden
ja nein
Anzahl
Gesamtstunden
48
ZFU-Nummer
Von den Gesamtstunden entfallen lt. ZFU auf:
Stunden
49
50
– Präsenzunterricht (Unterrichtsstunden à 45 Minuten) einschließlich virtuellem Klassenzimmer
– die durchschnittliche Gesamtstundenzahl
für die Bearbeitung der einzusendenden Fernlehrbriefe (Zeitstunden)
Stunden
Stunden
51
52
– verbindlich vorgesehene Klausurenkurse/Prüfungssimulationen
– Kosten pro Unterrichtsstunde der Klausurenkurse
Euro
Fälligkeitstermin (Datum)
53
Finden regelmäßige (grundsätzlich monatliche) Leistungskontrollen statt?
Selbstkontrolle auf einer Online-Plattform oder durch eine Software ist nicht ausreichend.
Es muss eine aktive Kontrolle/Korrektur durch eine Lehrkraft erfolgen.
ja
Anzahl
nein
54
Anzahl der Leistungskontrollen
Rechtliche Stellung des Fernlehrinstituts
55
Privater Träger staatlich zugelassen nach § 12 Abs. 1 FernUSchG Öffentlich-rechtlicher Träger
Regelmäßigkeit der Durchführung von Leistungs-/Erfolgskontrollen
Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat bei Fernunterrichtslehrgängen oder bei mediengestützten Lehrgängen nach § 4a AFBG die regel-
mäßige Teilnahme am Präsenzunterricht und die regelmäßige Bearbeitung der bei solchen Maßnahmen regelmäßig durchzuführenden
Leistungskontrollen nachzuweisen. Dabei ist grundsätzlich ein monatlicher Maßstab zugrunde zu legen und damit in der Regel monatlich eine
Leistungs-/Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Pflicht zur monatlichen Durchführung kann auf die Monate beschränkt bleiben, in denen nicht
die notwendige Fortbildungsdichte für eine Teilzeitmaßnahme bereits mit verpflichtenden Präsenzstunden erreicht wird. Darüber hinaus ist eine
Abweichung von 20 Prozent der Monate zulässig.
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