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Stand: 16. Juni 2020
Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Zahlungsanspruchs und der maßgeblichen
Vergütungshöhe für Strom aus Biomasse- oder Deponie-/Klärgas-Anlagen nach dem Gesetz für
den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
an die
E.DIS Netz GmbH
NWB EEG-Unterlagen
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/Spree
Diese Erklärung gilt für den Zeitraum ab bis
UBetreiber der StromerzeugungsanlageU
Firma/Name:
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:
UAnsprechpartner für Nachfragen
Name:
Telefon:
E-Mail:
UAnlagenanschrift
Flurstück:
Gemarkung:
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:
UAnlagendatenU
Reg.-Nr. / Vertragskonto:
Installierte Leistung:
Höchstbemessungsleistung:
Datum der Inbetriebnahme:
Datum der ersten Erzeugung mit Erneuerbaren Energien:
Datum der endgültigen Stilllegung:
Folgende Stoffe wurden im o.g. Zeitraum zur Stromerzeugung eingesetzt (bitte
U U
vollständig angeben):
Für den eingespeisten Strom besteht Anspruch auf Zahlung folgender Vergütungsbestandteile:
bitte Zutreffendes ankreuzen
Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis 31.12.2011
vollständig
anteilig
nein
Grundvergütung Biomasse oder Deponie-/Klärgas
NawaRo-Bonus
Gülle-Bonus
Immissionsschutz-Bonus
Landschaftspflege-Bonus
Technologie-Bonus Biomasse
Technologie-Bonus Deponie-/Klärgas mit INB ab 2004 bis 2011
KWK-Bonus
Flexibilitätsprämie
Ermittelte KWK-Strommenge ohne
Umweltgutachten
:
Zählernummer
Zählerstand
alt
Datum
Zählerstand
neu
Datum Wärmemenge
Strom-
kennzahl
KWK-
Strommenge
Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme oder einer Vergütungssicherung ab 01.01.2012 bis 31.07.2014
vollständig anteilig nein
Grundvergütung Biomasse oder Deponie-/Klärgas
Grundvergütung Bioabfall
Grundvergütung Gülle 75kW
Bonus Einsatzstoffvergütungsklasse I
Bonus Einsatzstoffvergütungsklasse I (Holz)
Bonus Einsatzstoffvergütungsklasse II
Bonus Einsatzstoffvergütungsklasse II (Gülle)
Bonus Gasaufbereitung Biomasse oder Deponie-/Klärgas
Flexibilitätsprämie
Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.08.2014 und U Ukeine Vergütungssicherung bis 31.07.2014
vollständig anteilig nein
Wärmenutzung:
Wärmenutzung:
Wärmenutzung:
Grundvergütung Biomasse oder Deponie-/Klärgas
Grundvergütung Bioabfall
Grundvergütung Gülle 75kW
Flexibilitätszuschlag
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Stand: 16. Juni 2020
Nachweisunterlagen für beanspruchte Vergütungsbestandteile
liegt E.DIS wird
anbei bereits vor nachgereicht
Der Betreiber der Stromerzeugungsanlage versichert hiermit, dass sämtliche Anforderungen des
EEG sowie insbesondere auch der sich daran anschließenden Verordnungen in der jeweils geltenden
Fassung, die zum Erhalt der beanspruchten Vergütungsbestandteile erforderlich sind, erfüllt
wurden.
Der Betreiber der Stromerzeugungsanlage versichert hiermit, dass die vorstehenden Angaben vollständig und
wahrheitsgemäß gemacht wurden. Der Betreiber der Stromerzeugungsanlage gewährt der E.DIS Netz GmbH bzw.
einem von der E.DIS Netz GmbH mit einer entsprechenden Vollmacht versehenen Beauftragten die Möglichkeit, vor Ort
Prüfungen zur Einhaltung der o. g. Angaben vorzunehmen. Ein hierzu im Einzelfall erforderlicher
Zugang zur Stromerzeugungsanlage selbst oder zu anderen, zum Betrieb dieser Stromerzeugungsanlage
wesentlichen Einrichtungen, wird der Betreiber der Stromerzeugungsanlage in zumutbarem Umfang gewähren. Der
Betreiber der Stromerzeugungsanlage gewährt der E.DIS Netz GmbH oder dem von ihr Beauftragten auf
Verlangen auch Einsicht in die zur Feststellung der Einhaltung der vorgenannten Angaben notwendigen Unterlagen,
soweit ihm das zumutbar ist. Die E.DIS Netz GmbH ist berechtigt, vom Betreiber der
Stromerzeugungsanlage geeignete Nachweise für das Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG
zu verlangen. Sofern vorstehende Angaben des Betreibers der Stromerzeugungsanlage unzutreffend sein sollten,
behält sich die E.DIS Netz GmbH eine verzinsliche Rückforderung geleisteter Zahlungen im
entsprechenden Umfang vom Betreiber der Stromerzeugungsanlage vor. Der Betreiber der
Stromerzeugungsanlage hat der E.DIS Netz GmbH sämtliche vergütungsrelevanten Änderungen oder
Erweiterungen an seiner Stromerzeugungsanlage bzw. der Art der Stromerzeugung oder des Brennstoffeinsatzes
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung, einschließlich dieses
Schriftformerfordernisses selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Betreiber der Stromerzeugungsanlage ist sich darüber bewusst, dass falsche Angaben neben dem möglichen Verlust der
Vergütungsansprüche auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können (Betrug § 263 StGB).
Ort/Datum Rechtsverbindliche Unterschrift des Betreibers
der Stromerzeugungsanlage
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Stand: 16. Juni 2020
Einsatzstofftagebuch
Umweltgutachten zum Gülle-Bonus
Umweltgutachten zum KWK-Bonus
Umweltgutachten zu rein pflanzlichen Nebenprodukten
Umweltgutachten zum Landschaftspflege-Bonus
Umweltgutachten Wärmenutzungs-/Mindestgülleeinsatz
Umweltgutachten zu den Einsatzstoffvergütungsklassen
Bescheinigung der zust. Behörde zum Immissionsschutz-Bonus
DENA-Registerauszug
Nachhaltigkeits(teil)nachweis(e) Pflanzenöl
Regionalnachweis(e)
Anlagenunterlagen zum Technologie-Bonus
Unterlage mit Herstellerangabe zur Stromkennzahl
Ggf. weitere Nachweise:
Weitere Hinweise (z. B. zu Anlagenänderungen):