1. Vertragsinhalt
Die Vodafone GmbH („Vodafone“; Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549
Düsseldorf, Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsge-
richt Düsseldorf, HRB 38062) erbringt Dienstleistungen an Endkunden
aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschrei-
bung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles
Preisverzeichnis ist auch unter www.vodafone.de abrufbar.
2. Leistungsumfang
2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/
Produktbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz
geeigneter Endgeräte voraussetzen.
2.2 Vodafone behält sich vor, die Leistungs- und Produktbeschreibung zu
ändern, wenn die Änderung
– wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird,
– die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder
– einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fort-
schritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom
Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst
zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
Vodafone wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Frist
von sechs Wochen schriftlich ankündigen. Erfolgen Änderungen
zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis
innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung
für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein
Kündigungsrecht hin.
2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen,
zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffent-
lichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben,
der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netz-
integrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter
oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt ent-
sprechend für Einschränkungen von Telekommunikationsanlagen
Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Dauert eine
von Vodafone zu vertretende Störung oder Unterbrechung länger als
24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen
Basispreises berechtigt.
2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations-
dienstleistungen, einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs-
daten der angebotenen Kundendienste sowie der Voraussetzungen für
einen Anbieterwechsel sind im Internet unter www.vodafone.de abrufbar
sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung erhältlich.
2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder
Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen
reagieren kann, sind im Internet unter www.vodafone.de aufgeführt
sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen.
2.6 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming-Ver-
ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste
über einen anderen Roaming-Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der
Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten An-
bieter ab, die Abrechnung der von dem Anbieter erbrachten Leistung
erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel
zu anderen Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos.
Mehr Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter
www.vodafone.de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.
3. Vergütung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu
zahlen.
Die Abrechnung von Verbindungen zu Diensteangeboten, insbesondere
Mehrwertdiensten Dritter erfolgt gemäß der vertraglich vereinbarten
Preisliste.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch be-
fugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte
entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten
hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das
Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone-
SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung
bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung
entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un-
befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone
nicht unverzüglich erfolgt ist.
3.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen
nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben.
3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens fünf Werktage nach Zugang auf
das angegebene Konto zu zahlen.
3.5 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
ist als Standard vorgesehen. Vodafone informiert den Kunden spätestens
zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und
den Zeitpunkt des Einzugs.
3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor-
derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist.
3.7 Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamt-
kosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses
Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen.
Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten
für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die
technische Zuführung der Inhalte/Dienste und die Netzzusammen-
schaltung bzw. Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilneh-
meranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten,
Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten
für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der
allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberrechtlich geschütz-
ten Inhalten bestehen Gesamtkosten darüber hinaus aus Entgelten für
Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergü-
tungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige
Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf
nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil
des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur
zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach
Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst
wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone
ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen
Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder
Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife
von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweiter-
sendung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der
Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu
berücksichtigen. Vodafone wird dem Kunden Änderungen spätestens
1 Monat vor dem jeweiligen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens bekannt-
geben. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist,
kann er den Vertrag ohne zusätzliche Kosten nach Bekanntgabe der
Änderungen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
in Textform kündigen. Vodafone weist den Kunden in der Nachricht, mit
der die Änderungen bekanntgegeben werden, nochmals besonders auf
das vorstehende Kündigungsrecht und die Frist dafür hin.
3.8 Führen Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von
Vodafone nicht veranlasst wurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten von
Vodafone im Sinne von Ziffer 3.7 vermindern, verpflichtet sich Vodafone
dazu, den vom Kunden zu zahlenden Preis unverzüglich im Umfang der
Kostenminderung und entsprechend dem Anteil des verminderten
Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen. Etwaige Erhö-
hungen einzelner Kosten kann Vodafone hierbei berücksichtigen, soweit
diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung
gefunden haben.
3.9 Vodafone wird den Kunden über eine Preisanpassung rechtzeitig zur
Wahrung seiner Interessen informieren.
3.10 Unbeschadet des Vorstehenden ist Vodafone bei einer Änderung der
gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer berechtigt, die Preise ent-
sprechend anzupassen.
4. Vertragsdauer, Kündigung
4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-
Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen
haben in Textform zu erfolgen.
4.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von jeder Partei mit
einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
4.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Pflichten und Haftung des Kunden
5.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner
bei Vodafone hinterlegten persönlichen Daten. Kann vertragsrelevante
Post nicht zugestellt werden, weil der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist, darf Vodafone für die zur Adressermittlung
erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal-
tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der Preisliste erheben, es sei
denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
um seinen Vodafone-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlus-
ses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu
schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die
Einrichtung/Verwendung von PINs oder Passwörtern zum Schutz vor
unberechtigten Zugriffen Dritter.
5.3 Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestal-
ter genutzt werden dürfen, ist der Kunde verpflichtet, Minderjährigen
unterhalb dieses Mindestalters den Zugang zu den betreffenden Diens-
ten/Angeboten zu verwehren. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,
PINs oder Passwörter, die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen,
vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen.
5.4 Sofern für den Vodafone-Vertrag ein Kundenkennwort besteht, dient die-
ses Kundenkennwort zur Legitimation insbesondere bei telefonischen
Kontakten. Der Kunde wird das Kennwort vor unberechtigten Zugriffen
Dritter schützen.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die
Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
− das deutsche Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu
verändern oder zu beschädigen;
− keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder
sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
− keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere
Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
− die Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu
nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen
oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B.
Verbindungen zu Werbehotlines);
− die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als
Server erreichbar zu machen sowie den Zugang zum Internet nicht
für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw.
Telekommunikationsanlagen zu benutzen,
− leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum
Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu
nutzen;
− die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen
und/oder Datenfestverbindungen zu nutzen;
− keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen
oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen sowie die von
Vodafone erbrachten Leistungen nicht entgeltlich oder gegen son-
stige Vorteile an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen;
− die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche
Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an
Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen
Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste),
oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser
Dienste zur Verfügung zu stellen;
− sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerb-
lichen Zwecken zu nutzen,
− die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen
Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen.
5.6 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 5.5, ist Vodafone
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Miss-
brauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der
Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz und Vodafone ist zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
6. Haftung von Vodafone
6.1 Die Haftung von Vodafone als Anbieter von Telekommunikationsdiens-
ten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögens-
schäden gegenüber einem Endnutzer ist auf höchstens 12.500 € je
Endnutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadener-
satzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches
Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern
und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht
unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens
10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre-
ren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt,
in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze
steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für
Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung
von Schadenersatz entsteht.
6.2 Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sach-
und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs
von Ziffer 6.1 liegen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den
Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungs-
gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Für den Verlust von Daten haftet Vodafone bei leichter Fahrlässigkeit
unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 6.2 nur, soweit
der Kunde seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung
angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit sie
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
6.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt
wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen
einer übernommenen Garantie.
7. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
7.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Vodafone entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an
Dritte weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Ver-
tragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Vodafone auf Dritte übertragen.
7.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 7.1 und 7.2 gelten auch verbundene Unter-
nehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
7.4 Sofern der Kunde den gegenständlichen Vertrag mit der Vodafone
Deutschland GmbH, Beta-Str. 6 – 8, 85774 Unterföhring geschlossen hat ,
kann die Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf in
die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten
eintreten (Vertragsübernahme). Sofern der Kunde den Vertrag mit der
Vodafone GmbH geschlossen hat, steht der Vodafone Deutschland
GmbH ein entsprechendes Eintrittsrecht zu. Übernimmt ein Dritter den
Vertrag, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
8. Schlichtung
Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens
über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entspre-
chenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen
Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlich-
tungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
Datenschutz:
9. Datenverwendung
9.1
Vodafone beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die
gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen
dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdaten-
schutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Tele-
mediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten,
d
ie für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des
Vertrages erforderlich sind, wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommu
-
nikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie
z
.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer
des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die übermittelte
Datenmenge. Vodafone ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch
nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich
vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, insbesondere für die Erstellung
von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung.
9.2 Vodafone nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann
für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde
darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Vodafone im Rahmen der
Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten
Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden
versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Vodafone
jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
9.3 Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, kann er zwischen
vollständiger und um die letzten drei Ziffern gekürzter Zielrufnum-
merndarstellung wählen. Der Einzelverbindungsnachweis muss vor
dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt werden. Der
Kunde ist verpflichtet, Mitbenutzer oder Mitarbeiter über die Speicher-
ung und Mitteilung der Verkehrsdaten zu informieren, sowie – sofern
einschlägig – den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
10. Rufnummernunterdrückung
Der Vodafone-Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernan-
zeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu
unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unter-
stützt. Vodafone ist berechtigt, eine Rufnummernunterdrückung bei
Verbindungen zur Vodafone-Kundenbetreuung zu inaktivieren.
11. Datenaustausch mit Auskunfteien
11.1 Vodafone ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor
Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen
durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über
nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungs-
verzug), dem von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG
betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP), der infoscore Consumer Data
GmbH (infoscore) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermit-
teln und dort entsprechende Auskünfte zum Zahlungsverhalten und
Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren
auch unter Verwendung von Anschriftendaten einzuholen. Soweit
während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP, bei infoscore
oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält
Vodafone hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt
nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Vodafone, eines
Vertragspartners der infoscore, der SCHUFA oder eines Teilnehmers des
FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht be-
einträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Vodafone mit weiteren
Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten
nach diesen Grundsätzen aus.
11.2 Der Kunde erhält auf Wunsch die Anschriften der jeweiligen Unterneh-
men sowie ein Merkblatt über den FPP, SCHUFA und infoscore.
12. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen
Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffent-
liche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse).
Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröf-
fentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von
Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine
Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit
erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft
widersprechen.
13. Alarmierungssysteme
Die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen ist nur
gestattet, wenn sie über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen
Zweitweg für die Alarmierung verfügen und die Inband-Signalisierung
über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird. Ein
anderweitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
14. Wichtige Hinweise zum Notruf
Vodafone stellt den Zugang zu Notdiensten im Mobilfunkbereich und bei
stationärer Nutzung im Festnetzbereich entsprechend der gesetzlichen
A
nforderungen bereit. Im Mobilfunkbereich ist Voraussetzung hierfür
ein technisch verwendbares Mobiltelefon, eine gültige SIM-Karte und
die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes.
Einschränkung der Notruf-Verfügbarkeit bei Produkten, die für
eine stationäre Nutzung vorgesehen sind: Das Absetzen von Not-
rufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während
der standardmäßigen Trennung der Internet-Verbindung bei DSL-
Produkten (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine
Veränderung der Konfigurationen des Vodafone-Modems oder die
Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge
haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl
mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen Standor t als dem
im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des
Notrufs nicht gewährleistet und Ihr Standort kann nicht ermittelt
werden.
Stand: Februar 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen (AGB)
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