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Name
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Geburtsdatum:
(nur bei Beschäftigten)
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Straße:
PLZ / Ort:
Tel:
E-Mail:
Antragsformular
MA 65, Ungargasse 33 , 1030 Wien
Antrag auf Ausnahme gem. § 45 A bs. 2 StVO 1960
von der zeitlichen Beschränkung innerhalb von
parkraumbewirtschafteten Kurzparkzonen
O aufgrund erheblichen persönlichen Interesses
(z.B. bei einer körperlichen Beeinträchtigung)
O aufgrund erheblichen wirtschaftlichen
Interesses
(betrifft Gewerbebetriebe zur Durchführung
von Ladetätigkeiten)
O da sich der Antragstellerin bzw. dem Antrag-
steller gesetzlich oder sonst obliegenden Auf-
gaben nicht oder nur mit besonderen
Erschwernissen durchführen lassen
O aufgrund beruflicher Tätigkeit
(betrifft Beschäftigte mit Arbeitsbeginn
bis 5.30 Uhr oder Arbeitsende ab 24.00 Uhr)
Für welchen Zeitraum benötigen Sie die Ausnahme?
O 1 Jahr O 2 Jahre O ______ Monate
Für welchen Wiener Gemeindebezirk wird die Aus-
nahme benötigt (Bezirk des Betriebsstandortes / der
Arbeitsstätte)?
Bezirk: _______________
Für Gewerbebetriebe mit Servicetätigkeiten außer-
halb des Betriebsstandortes zusätzlich:
O 1. O 2. O 3. O 4./5. O 6. O 7. O 8. O 9. O 12.
O 14./15. (ohne Stadthallenbereich)
O 14./15. (inkl. Stadthallenbereich)
O 16. O 17. O 18. O 20
(Anm: z.B. Tischlereibetrieb)
Antrag auf Ausnahme gem. § 45 A bs. 4a StVO
1960 (aufgrund der Verordnung gemäß
§ 43 Abs. 2a Z 2 StVO 1960 – Personenkreisver-
ordnung ABl. 2007/20) von der zeitlichen Be-
schränkung innerhalb von parkraumbewirtschaf-
teten Kurzparkzonen
O für Beschäftigte (möglich von 15.00 - 22.00 Uhr)
Das Arbeitsende muss nach 24.00 Uhr liegen.
O für Betriebe (ausschließlich von 18.00 - 22.00 Uhr)
Nur möglich in den Bezirken 1. – 9., 14./15.
inkl. Stadthallenbereich und 20.
Ein wirtschaftliches Interesse muss vorliegen.
Für welchen Zeitraum benötigen Sie die Ausnahme?
O 1 Jahr O 2 Jahre O ____ Monate
Für welchen Wiener Gemeindebezirk wird die Aus-
nahme benötigt (Bezirk des Betriebsstandortes / der
Arbeitsstätte)?
Bezirk: _______________
Der Antrag ist gebührenpflichtig!
Bitte stellen Sie Ihren Antrag entweder gem. § 45 Abs. 2 oder § 45 Abs. 4a StVO 1960.
Das Erfordernis ist oben anzukreuzen und auf der Rückseite zu begründen.
Als Ausfüllhilfe stehen Ihnen Merkblätter zur Verfügung, die Sie auch unter
www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/recht/parken/parkkarte.html oder www.wko.at/wien/parken
downloaden können.
eigenhändige Unterschrift AntragstellerIn behördliches KFZ-Kennzeichen
(bei juristischen Personen ausschließlich durch
zeichnungsberechtigte natürliche Personen)