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Name
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Geburtsdatum:
(nur bei Beschäftigten)
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Straße:
PLZ / Ort:
Tel:
E-Mail:
Antragsformular
MA 65, Ungargasse 33 , 1030 Wien
Antrag auf Ausnahme gem. § 45 A bs. 2 StVO 1960
von der zeitlichen Beschränkung innerhalb von
parkraumbewirtschafteten Kurzparkzonen
O aufgrund erheblichen persönlichen Interesses
(z.B. bei einer körperlichen Beeinträchtigung)
O aufgrund erheblichen wirtschaftlichen
Interesses
(betrifft Gewerbebetriebe zur Durchführung
von Ladetätigkeiten)
O da sich der Antragstellerin bzw. dem Antrag-
steller gesetzlich oder sonst obliegenden Auf-
gaben nicht oder nur mit besonderen
Erschwernissen durchführen lassen
O aufgrund beruflicher Tätigkeit
(betrifft Beschäftigte mit Arbeitsbeginn
bis 5.30 Uhr oder Arbeitsende ab 24.00 Uhr)
Für welchen Zeitraum benötigen Sie die Ausnahme?
O 1 Jahr O 2 Jahre O ______ Monate
Für welchen Wiener Gemeindebezirk wird die Aus-
nahme benötigt (Bezirk des Betriebsstandortes / der
Arbeitsstätte)?
Bezirk: _______________
Für Gewerbebetriebe mit Servicetätigkeiten außer-
halb des Betriebsstandortes zusätzlich:
O 1. O 2. O 3. O 4./5. O 6. O 7. O 8. O 9. O 12.
O 14./15. (ohne Stadthallenbereich)
O 14./15. (inkl. Stadthallenbereich)
O 16. O 17. O 18. O 20
(Anm: z.B. Tischlereibetrieb)
Antrag auf Ausnahme gem. § 45 A bs. 4a StVO
1960 (aufgrund der Verordnung gemäß
§ 43 Abs. 2a Z 2 StVO 1960 Personenkreisver-
ordnung ABl. 2007/20) von der zeitlichen Be-
schränkung innerhalb von parkraumbewirtschaf-
teten Kurzparkzonen
O für Beschäftigte (möglich von 15.00 - 22.00 Uhr)
Das Arbeitsende muss nach 24.00 Uhr liegen.
O für Betriebe (ausschließlich von 18.00 - 22.00 Uhr)
Nur möglich in den Bezirken 1. 9., 14./15.
inkl. Stadthallenbereich und 20.
Ein wirtschaftliches Interesse muss vorliegen.
Für welchen Zeitraum benötigen Sie die Ausnahme?
O 1 Jahr O 2 Jahre O ____ Monate
Für welchen Wiener Gemeindebezirk wird die Aus-
nahme benötigt (Bezirk des Betriebsstandortes / der
Arbeitsstätte)?
Bezirk: _______________
Der Antrag ist gebührenpflichtig!
Bitte stellen Sie Ihren Antrag entweder gem. § 45 Abs. 2 oder § 45 Abs. 4a StVO 1960.
Das Erfordernis ist oben anzukreuzen und auf der Rückseite zu begründen.
Als Ausfüllhilfe stehen Ihnen Merkblätter zur Verfügung, die Sie auch unter
www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/recht/parken/parkkarte.html oder www.wko.at/wien/parken
downloaden können.
eigenhändige Unterschrift AntragstellerIn behördliches KFZ-Kennzeichen
(bei juristischen Personen ausschließlich durch
zeichnungsberechtigte natürliche Personen)
Beilagen (Kopie)
Zulassungsschein
(bei Wechselkennzeichen alle Zulassungsscheine)
Standortnachweis
(z.B. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug)
Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Ausnahmebedarfs
(Rechnungen, Lieferscheine, Servicenachweise, Aufträge, Dienstzeitaufzeichnungen, etc.)
Begründung: