Ausfertigung für die Bank
Antrag zum photoTAN- und
mobileTAN-Verfahren
6838/09/25 – HD0418
Seite 1/1
Weitere Informationen unter
www.commerzbank.de/TAN-Verfahren
Unser technischer Support am Telefon:
069 98 66 00 33
Wir sind jeden Tag 24 h für Sie da.
www.commerzbank.de
Persönlich/Vertraulich
Commerzbank AG
Geschäftsabwicklung Online Banking
59067 Hamm
Unterschrift des Teilnehmers:
Ort, Datum
Unterschrift
Vermerke für Bank
Unterschrift(en) geprüft
oder Sicherungsstempel
Daten des DigitalBanking-Teilnehmers
Vorname Nachname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ Ort
Teilnehmernummer
Kontonummer BLZ
Bitte führen Sie die unten angekreuzten Aufträge für mich aus. Die Ausführung soll alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots zu allen Kunden-
nummern umfassen, auf die ich unter der o.g. Teilnehmernummer als Kontoinhaber oder Bevollmächtigter zugreife.
Falls ich bisher für das iTAN-Verfahren freigeschaltet bin, wird dieses nach 30 Tagen gesperrt, sobald ich die photoTAN oder die mobileTAN beantragt habe.
photoTAN-Verfahren
Anmeldung zur photoTAN oder erneute Aktivierung
Ich möchte das kostenlose photoTAN-Verfahren nutzen. Senden Sie mir dazu den entsprechenden Aktivierungsbrief zu.
Für das Verfahren ist ein unterstütztes Smartphone mit der photoTAN-App der Commerzbank (www.commerzbank.de/photoTAN) oder ein separates
Commerzbank-Lesegerät erforderlich.
Bestellung eines Lesegeräts für das photoTAN-Verfahren (falls gewünscht)
Ich bestelle
Lesegeräte für das photoTAN-Verfahren zum Stückpreis von 29,90 Euro inkl. MwSt. und Versand an die bei der Bank hinter legte
Postanschrift. Der Gesamtbetrag soll von folgendem Commerzbank-Konto, über das ich alleine verfügen kann, abgebucht werden:
BLZ/BIC:
Kontonummer/IBAN:
Als Rechnung dient die Umsatzanzeige auf dem Kontoauszug. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der Bank.
Versand und Reklamationsbearbeitung erfolgen durch die Bank-Verlag GmbH, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.
Sperrung/Entsperrung/Deaktivierung des photoTAN-Verfahrens
Sperren Sie bis auf Widerruf meine photoTAN. Entsperren Sie meine photoTAN.
Deaktivieren Sie meine photoTAN, ich möchte diese nicht länger nutzen.
mobileTAN-Verfahren
Anmeldung zur mobileTAN oder Änderung Ihrer Mobilfunknummer
Ich möchte das mobileTAN-Verfahren mit meinem Handy nutzen. Senden Sie mir dazu den entsprechenden Aktivierungsbrief. Für die mobileTAN
möchte ich folgende Mobilfunknummer verwenden:
Mobilfunknummer Vorwahl
Rufnummer
Sperrung/Entsperrung/Deaktivierung des mobileTAN-Verfahrens
Sperren Sie bis auf Widerruf meine mobileTAN. Entsperren Sie meine mobileTAN.
Deaktivieren Sie meine mobileTAN, ich möchte diese nicht länger nutzen.
Es gelten die Bedingungen für das DigitalBanking und die Sonderbedingungen für Commerzbank Online Banking Wertpapiergeschäfte.
Ausfertigung für den Kunden
Antrag zum photoTAN- und
mobileTAN-Verfahren
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Daten des DigitalBanking-Teilnehmers
Vorname Nachname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ Ort
Teilnehmernummer
Kontonummer BLZ
Bitte führen Sie die unten angekreuzten Aufträge für mich aus. Die Ausführung soll alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots zu allen Kunden-
nummern umfassen, auf die ich unter der o.g. Teilnehmernummer als Kontoinhaber oder Bevollmächtigter zugreife.
Falls ich bisher für das iTAN-Verfahren freigeschaltet bin, wird dieses nach 30 Tagen gesperrt, sobald ich die photoTAN oder die mobileTAN beantragt habe.
photoTAN-Verfahren
Anmeldung zur photoTAN oder erneute Aktivierung
Ich möchte das kostenlose photoTAN-Verfahren nutzen. Senden Sie mir dazu den entsprechenden Aktivierungsbrief zu.
Für das Verfahren ist ein unterstütztes Smartphone mit der photoTAN-App der Commerzbank (www.commerzbank.de/photoTAN) oder ein separates
Commerzbank-Lesegerät erforderlich.
Bestellung eines Lesegeräts für das photoTAN-Verfahren (falls gewünscht)
Ich bestelle
Lesegeräte für das photoTAN-Verfahren zum Stückpreis von 29,90 Euro inkl. MwSt. und Versand an die bei der Bank hinter legte
Postanschrift. Der Gesamtbetrag soll von folgendem Commerzbank-Konto, über das ich alleine verfügen kann, abgebucht werden:
BLZ/BIC:
Kontonummer/IBAN:
Als Rechnung dient die Umsatzanzeige auf dem Kontoauszug. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der Bank.
Versand und Reklamationsbearbeitung erfolgen durch die Bank-Verlag GmbH, Wendelinstr. 1, 50933 Köln.
Sperrung/Entsperrung/Deaktivierung des photoTAN-Verfahrens
Sperren Sie bis auf Widerruf meine photoTAN. Entsperren Sie meine photoTAN.
Deaktivieren Sie meine photoTAN, ich möchte diese nicht länger nutzen.
mobileTAN-Verfahren
Anmeldung zur mobileTAN oder Änderung Ihrer Mobilfunknummer
Ich möchte das mobileTAN-Verfahren mit meinem Handy nutzen. Senden Sie mir dazu den entsprechenden Aktivierungsbrief. Für die mobileTAN
möchte ich folgende Mobilfunknummer verwenden:
Mobilfunknummer Vorwahl
Rufnummer
Sperrung/Entsperrung/Deaktivierung des mobileTAN-Verfahrens
Sperren Sie bis auf Widerruf meine mobileTAN. Entsperren Sie meine mobileTAN.
Deaktivieren Sie meine mobileTAN, ich möchte diese nicht länger nutzen.
Es gelten die Bedingungen für das DigitalBanking und die Sonderbedingungen für Commerzbank Online Banking Wertpapiergeschäfte.
Persönlich/Vertraulich
Commerzbank AG
Geschäftsabwicklung Online Banking
59067 Hamm
Unterschrift des Teilnehmers:
Ort, Datum
Unterschrift
Seite 1/3 Ausfertigung für den Kunden
Digital Banking Bedingungen
22/67/20 – HD0919
(Stand: 14.09.2019)
1. Leistungsangebot
(1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels
Online Banking und Telefon Banking (beides zusammen „Digital Banking“)
in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Für die Abwicklung
gelten die Bedingungen für die jeweiligen Bankgeschäfte (z. B. Allgemeine
Bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen für Commerzbank
Online Banking Wertpapiergeschäfte, Sonderbedingungen für Wertpapier-
geschäfte). Zudem können sie Informationen der Bank mittels Digital Banking
abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt,
Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze
33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus
können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen. Die Bank
ist berechtigt, dem Kunden die Änderung ihrer Geschäftsbedingungen auf
elektronischem Weg anzuzeigen und zum Abruf bereitzustellen. Wegen
des Wirksamwerdens der Änderungen verbleibt es bei der Regelung in
Nummer 1 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den mit
dem Kunden vereinbarten abweichenden Regelungen.
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und
Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn dies ist ausdrücklich
anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Digital Banking gelten die Standardlimite oder die mit der
Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite für das Digital Banking.
2. Voraussetzungen zur Nutzung des Digital Banking
(1) Der Teilnehmer kann das Digital Banking nutzen, wenn die Bank ihn
authentifiziert hat.
(2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit
dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berechtigte
Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der
Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teilnehmers
prüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann
der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer aus-
weisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummern 3 dieser Bedingungen)
sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen
(3) Authentifizierungselemente sind
− Wissenselemente,alsoetwas,dasnurderTeilnehmerweiß(z.B.per-
sönliche Identifikationsnummer [PIN])
− Besitzelemente,alsoetwas,dasnurderTeilnehmerbesitzt(z.B.Gerät
zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Trans-
aktionsnummern [TAN]) oder,
− Seinselemente,alsoetwas,dasderTeilnehmerist(Inhärenz,z.B.
Finger abdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß
der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitz-
elements und / oder den Nachweis des Seinselements an die Bank über-
mittelt.
3. Zugang zum Online Banking
(1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn
er seine individuelle Teilnehmernummer (z. B. Kontonummer, Anmeldename)
angibt und
er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten
Authentifizierungselemente(s) ausweist und
keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 10.1 und 11 dieser
Bedingungen) vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online
Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach
Nummer 4 dieser Bedingungen Aufträge erteilt werden.
(2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Abs. 26 Satz
1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) fordert
die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren
Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online
Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name
des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom Teilnehmer
genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine
sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Abs. 26 Satz 2 ZAG).
4. Aufträge
4.1 Auftragserteilung
Der Teilnehmer muss einen Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen
Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu
Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis
des Besitz elements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online
Banking den Eingang des Auftrags.
4.2 Meldung nach AWV
Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäß Außen-
wirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.
4.3 Widerruf von Aufträgen
Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige
Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Allgemeine
Bedingungen für Zahlungsdienste). Der Widerruf von Aufträgen kann nur
außerhalb des Online Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine
Widerrufmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor.
5. Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank
(1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach den für die Abwicklung der
jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung oder Wertpapierauftrag) geltenden
Regelungen.
(2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedin-
gungen vorliegen:
− DerTeilnehmerhatdenAuftragautorisiert(vgl.Nummer4.1.dieser
Bedingungen.
− DieBerechtigungdesTeilnehmersfürdiejeweiligeAuftragsart(zum
Beispiel Wertpapierorder) liegt vor.
− DasOnlineBankingDatenformatisteingehalten.
− DasgesondertvereinbarteDigitalBankingVerfügungslimitoderdas
Standardlimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser
Bedingungen).
− DieweiterenAusführungsbedingungennachdenfürdiejeweiligeAuf-
tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen-
de Kontodeckung gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungs-
dienste) liegen vor.
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die
Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftrags-
art maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel gemäß den Allgemeinen
Bedingungen für Zahlungsdienste, Bedingungen für Wertpapiergeschäft)
aus. Die Ausführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften ver stoßen.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 nicht vor, wird die Bank
den Auftrag nicht ausführen. Sie wird dem Teilnehmer hierüber mittels
Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich
dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur
Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Dies gilt nicht, wenn
die Angabe von Gründen gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Führt
die Bank den Auftrag aus, obwohl keine Kontodeckung vorhanden ist, ent-
steht eine geduldete Kontoüberziehung, für die ein vereinbarter Zins zu
zahlen ist.
6. Telefon Banking
Der Teilnehmer erhält Zugang zum Telefon Banking, wenn
− diesersichunterderihmmitgeteiltenRufnummerfürdasTelefon
Banking durch Eingabe von Teilnehmernummer und PIN über die
Telefontastatur legitimiert hat
− diePrüfungdieserDatenbeiderBankeineZugangsberechtigungdes
Teilnehmers ergeben hat und
− keineSperredesZugangsvorliegt.
Nach Gewährung des Zugangs zum Telefon Banking kann der Teilnehmer
Informationen erfragen oder Bankgeschäfte vereinbaren.
Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung und autorisiert eine Vereinbarung
im Rahmen des Telefon Bankings durch mündliche Bestätigung nach der
Wiederholung der Vereinbarung durch einen Mitarbeiter der Bank oder ein
Ansagesystem.
Seite 2/3 Ausfertigung für den Kunden
Digital Banking Bedingungen
22/67/20 – HD0919
7. Information des Kunden über Digital Banking Verfügungen
Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die
mittels Online Banking getätigten Verfügungen im Zahlungsverkehr oder
bei Wertpapiergeschäften auf dem für Konto- und Depotinformationen
vereinbarten Weg und gemäß den für den Auftrag geltenden Bedingungen.
8. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
8.1 Schutz der Authentifizierungselemente
(1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine
Authentifizierungelemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor
unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das
Digital Banking Verfahren missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise
nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer
vor allem Folgendes zu beachten:
(a) Wissenselemente, wie z. B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen
insbesondere
− nichtmündlich(z.B.telefonischoderpersönlich)mitgeteiltwerden
nichtaußerhalbdesDigitalBankinginTextform(z.B.perE-Mail,
Messenger-Dienst) weiter gegeben werden
− nichtungesichertelektronischgespeichert(z.B.SpeicherungderPIN
imKlartextimComputeroderimmobilenEndgerät)werdenund
− nichtaufeinemGerätnotiertoderalsAbschriftzusammenmiteinem
Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. mobiles End-
gerät) oder zur Prüfung des Seinselementes (z. B. mobiles Endgerät
mit Anwendung für das Online Banking und Fingerabdrucksensor)
dient.
(b) Besitzelemente, wie z. B. ein mobiles Endgerät sind vor Missbrauch zu
schützen
− istsicherzustellen,dassunberechtigtePersonenaufdemmobilen
Endgerät (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
− istdafürSorgezutragen,dassanderePersonendieaufdemmobilen
Endgerät (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online
Banking (z. B. Online-Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen
können,
− istdieAnwendungfürdasOnlineBanking(z.B.Online-Banking-App,
Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers
zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen
Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobil-
telefons),
− dürfendieNachweisedesBesitzelements(z.B.TAN)nichtaußerhalb
desOnlineBankingmündlich(z.B.perTelefon)oderinTextform(z.B.
per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und
− mussderTeilnehmer,dervonderBankeinenCodezurAktivierung
des Besitzelements (z. B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online
Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer
Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere
Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online Banking des Teil-
nehmers aktivieren.
(c) Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem
mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online Banking nur dann als
Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen End-
gerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf
dem mobilen Endgerät, das für das Online Banking genutzt wird, Seins-
elemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online Banking das
von der Bank ausgegebene Wissenselement (z. B. PIN) zu nutzen und nicht
das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
(3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN
empfangen wird (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online Banking
genutzt werden. Die für das mobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefon nummer
ist zu löschen
oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online
Banking nicht mehr nutzt.
(4) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teil-
nehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm aus-
gewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem
sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 4 und 5
dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste hat der Teilnehmer mit der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen.
(5) Die App der Bank zur Entschlüsselung der TAN-Grafik ist direkt von der
Bank oder von einem von der Bank dem Kunden benannten Anbieter zu
beziehen.
(6) Sofern PIN und die Teilnehmernummer vom Telefon des Teilnehmers
automatisch gespeichert werden (z. B. Wahlwiederholungsfunktion des
Telefons), sind, soweit technisch möglich, die gespeicherten Ziffernfolgen
zu löschen oder zu überschreiben.
8.2 Sicherheitshinweise der Bank
Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Digital Banking-
Seite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten
Hard- und Software (Kundensystem), beachten.
8.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten
Die Bank zeigt dem Teilnehmer die von ihr empfangenen Auftragsdaten
(z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkenn-
nummer) über das gesondert vereinbarte Gerät des Teilnehmers an (zum
Beispiel mittels mobilem Endgerät, Chipkartenlesegerät mit Display). Der
Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der
angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen Daten zu prüfen.
9. Ein- und Ausfuhr von Software im Ausland
In Ländern, in denen Nutzungs- oder Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
für Verschlüsselungstechniken bestehen, darf eine von der Bank zur Ver-
fügung gestellte Software nicht verwendet werden.
10. Anzeige und Unterrichtungspflichten
10.1 Sperranzeige
(1) Stellt der Teilnehmer
den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifi-
zierung (z. B. mobiles Endgerät) oder
die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte
Nutzung seines Authentifizierungselements
fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten
(Sperranzeige). Der Teilnehmer kann eine solche Sperranzeige jederzeit
auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben.
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizie-
rungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
(3) Hat der Teilnehmer den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri-
schen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente,
muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.
10.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge
Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht auto-
risierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.
11. Nutzungssperre
11.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers
Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall
der Sperranzeige nach Nummer 10.1 dieser Bedingungen,
− denDigitalBanking-ZugangfürihnoderalleTeilnehmeroder
− seinAuthentifizierungsinstrumentzurNutzungdesDigitalBanking.
11.2 Sperre auf Veranlassung der Bank
(1) Die Bank darf den Digital Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren,
wenn
sie berechtigt ist, den Digital Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen,
sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authen-
tifizierungselements des Teilnehmers dies rechtfertigen oder
der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen
Verwendung des eines Authentifizierungselements besteht.
(2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe
möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre schriftlich,
inTextform(z.B.mittels,TelefaxoderE-Mail)odertelefonischunterrichten.
Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch
gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde.
11.3 Aufhebung der Sperre
Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizie-
rungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr
gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.
11.4 Automatische Sperre eines chip-basierten Besitzelements sowie des Digital
Banking-Zugang mittels PIN und TAN
Seite 3/3 Ausfertigung für den Kunden
Digital Banking Bedingungen
22/67/20 – HD0919
(1) Eine Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn dreimal in
Folge der Nutzungscode für die elektronische Signatur falsch eingegeben
wird. Eine Freischaltung der Chipkarte durch die Bank ist nicht möglich.
(2) Wenn der Kontrollwert zur Freigabe der HBCI-Signatur dreimal falsch ein-
gegeben wird, kommt es zur Sperrung der übermittelten Signatur. Der
Teilnehmer muss eine neue elektronische Signatur erstellen und diese
erneut an die Bank übermitteln.
(3) Die dreimalige Falscheingabe des PIN führt zu einer Sperre des Digital
Banking-Zugangs.
(4) Das im Absatz 1 genannte Besitzelement kann dann nicht mehr für das
Digital Banking genutzt werden. Der Teilnehmer kann sich mit der Bank in
Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten des Digital Banking
wiederherzustellen.
11.5 Zugangssperre für Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst
Die Bank kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslöse-
dienstleistern den Zugang zu einem Zahlungskonto des Kunden verweigern,
wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang
mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Konto-
informationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienstleisters zum
Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen
Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. Die Bank wird den
Kunden über eine solche Zugangsverweigerung auf dem vereinbarten Weg
unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt möglichst vor, spätestens jedoch
unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs. Die Angabe von Gründen
darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflich-
tungen verstoßen würde. Sobald die Gründe für die Verweigerung des
Zugangs nicht mehr bestehen, hebt die Bank die Zugangssperre auf.
Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.
12. Haftung
1
12.1 Haftung der Bank bei Ausführung eines nicht autorisierten Online Banking
Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrags
Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einer nicht,
fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrag richtet sich vorrangig nach
Nummer 12.2 und nachrangig nach den für die jeweilige Auftragsart ver-
einbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Allgemeine Bedingungen für
Zahlungsdienste und Bedingungen für das Wertpapiergeschäft).
12.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seiner Authentifizie-
rungselemente
12.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperr-
anzeige
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der
Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden-
gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen miss-
bräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der
Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem
Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer ein
Verschulden trifft.
(2) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach dem Absatz 1 verpflich-
tet, wenn
es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Ab-
handenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des
Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zahlungs-
vorgang zu bemerken, oder
der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten,
einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters
oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters
ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
(3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
und hat der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine
Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von den Absätzen 1
und 2 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.
1
Ergänzend gelten die Regelungen der Sicherheits-Garantie der Bank.
Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn
er eine seiner Sorgfaltspflichten nach
Nummer 8.1 Absatz 2
Nummer 8.1 Absatz 4
Nummer 8.1 Absatz 6
Nummer 8.3 oder
Nummer 10.1 Absatz 1
dieser Bedingungen verletzt hat.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Kunde nicht zum Schadens-
ersatz verpflichtet, wenn die Bank vom Teilnehmer eine starke Kunden-
authentifizierung im Sinne von § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine
starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung
von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den
Kategorien Wissen, Besitz oder Sein (siehe Nummer 2 Absatz 3 dieser
Bedingungen).
(5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Standard-
limit oder das mit dem Kunden vereinbarte Digital Banking-Verfügungslimit
gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf diese Limite.
(6) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) und (3) ver-
pflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 10.1 dieser
Bedingungen nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur
Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte.
(7) Die Absätze 2 und 4 bis 6 gelten nicht, wenn der Teilnehmer in betrügeri-
scher Absicht gehandelt hat.
(8) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes:
Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von nicht autorisierten
Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 50 Euro in Absatz
(1) und (3) hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich
gegen seine Anzeige und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen
verstoßen hat.
Die Haftungsbeschränkungen in Absatz (2) erster Spiegelstrich finden
keine Anwendung.
12.2.2 Haftung des Kunden bei nicht autorisierten Verfügungen außerhalb von
Zahlungsdiensten (z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige
Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten
(z. B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines
verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungselements oder
auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Authentifizierungs elements
und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kunde und
die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.
12.2.3 Haftung ab der Sperranzeige
Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, über-
nimmt sie alle danach über das Digital Banking durch nicht autorisierte
Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer
in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
12.2.4 Haftung beim Telefon Banking
Bis zur Sperranzeige haftet der Kunde außer in den Fällen nach Absatz
12.1 und 12.2 nach den rechtlichen Regelungen für vorsätzliches und fahr-
lässiges Verhalten unter Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens
der Bank.
12.2.5 Haftungsausschluss
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch
begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorherseh-
baren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis
beruft, keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen
Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
13. Datenschutz
Alle im Rahmen von Commerzbank Digital Banking entstehenden perso-
nenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von
der Bank und der Commerz Direktservice GmbH nur innerhalb der Euro-
päischen Union erhoben und verarbeitet.
Commerzbank AG
22/67/20 – HD0919
Seite 1/1 Ausfertigung für den Kunden
Sonderbedingungen für Commerzbank
Online Banking Wertpapiergeschäfte
1. Leistungsbeschreibung
Der Teilnehmer kann bei Wertpapiergeschäften mittels Online Banking im Rahmen
der bestehenden Geschäftsbeziehung gegenüber der Bank folgende Willens-
erklärungen abgeben:
Erteilung von Aufträgen zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren über das
bei der Bank geführte Depot nach Maßgabe der Ziffer 2. dieser Bedingungen.
Zusätzlich kann der Teilnehmer bei Wertpapiergeschäften mittels Online
Banking nachstehende Informationen abrufen:
aktueller Depotbestand
Wertpapierkennnummer-Orderbuchanzeige
Bei Wertpapiergeschäften mittels Online Banking erbringt die Bank keine indivi-
duelle, auf die persönlichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnittene Anlage-
beratung. Der Teilnehmer trifft, ggf. gestützt auf die zur Verfügung gestellten Infor-
mationen und Research- Studien, eine selbstständige Anlageentscheidung. Wünscht
der Teilnehmer eine individuelle Beratung, so kann er sich an den Kunden betreuer
wenden. Die Bank wird bei Wertpapiergeschäften mittels Online Banking den
Auftrag des Teilnehmers nach § 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz lediglich auf
seine Angemessenheit hin überprüfen und den Teilnehmer gegebenenfalls vor
Auftragsausführung auf die Unangemessenheit der Order hinweisen. Die Ver-
rechnung der Gegenwerte erfolgt ausschließlich über die bei der Bank für die
Nutzung von Online Banking vorgesehenen Konten.
2. Kenntnisstufe
Aufgrund seiner Angaben nach § 31 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG-
Bogen) erhält der Teilnehmer eine persönliche Kenntnisstufe. Er kann Aufträge
nur innerhalb dieser ihm gegenüber bekannt gegebenen Kenntnisstufe erteilen.
Über die Kenntnisstufe hinausgehende Aufträge werden systemseitig nicht ange-
nommen. Sofern der Teilnehmer keine oder nur unvollständige Angaben nach § 31
Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz macht, wird die Bank Aufträge zum Kauf von
Wertpapieren nur innerhalb der niedrigsten Kenntnisstufe entgegennehmen.
3. Ordererteilung
Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren sind erst dann vom Teilnehmer
erteilt, wenn er die von der Bank erhaltene Rückmeldung im Bildschirmdialog ge-
genüber der Bank mittels Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) oder Verwen-
dung einer elektronischen Signatur und anschließender Freigabe bestätigt hat.
4. Orderänderung/Orderlöschung
Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren können vom Teilnehmer nach-
träglich nur geändert oder gelöscht werden, sofern der ursprüngliche Auftrag zwi-
schenzeitlich noch nicht ausgeführt wurde. Dem Teilnehmer wird systemseitig
angezeigt werden, ob eine Orderänderung/Orderlöschung noch akzeptiert werden
konnte.
5. Orderhöchstbetrag
Der Teilnehmer kann bei Wertpapiergeschäften mittels Online Banking aus Sicher-
heits gründen nur innerhalb eines vereinbarten Höchstbetrages pro Order Wert-
papiere er werben. Auf der Grundlage des zuletzt systemseitig verfügbaren Wert-
papierkurses bzw. des vom Kunden erteilten Limits überprüft die Bank bei jeder
Wertpapiertransaktion die Ausnutzung des Höchstbetrages. Ist eine Überschreitung
des Höchstbetrages pro Order gewünscht, kann sich der Teilnehmer an seinen
Kundenbetreuer wenden und seinen Auftrag außerhalb des Online Bankings erteilen.
6. Ausführungsplatz
Im Rahmen der Ordererteilung wird dem Teilnehmer eine Auswahl der zum
jeweiligen Zeitpunkt bei der Commerzbank verfügbaren Ausführungsplätze ange-
boten. Der Teilnehmer kann auf dieser Basis einen Ausführungsplatz für seinen
Auftrag bestimmen. Der Teilnehmer schließt mit der Bank Wertpapiergeschäfte in
Form von Kommissionsgeschäften (dazu Ziffer 7. dieser Bedingungen) oder Fest-
preisgeschäften (dazu Ziffern 8. und 9. dieser Bedingungen) ab.
7. Preis des Ausführungsgeschäfts im Kommissionsgeschäft
Beauftragt der Teilnehmer die Bank zur Durchführung der Wertpapierorder im
Wege des Kommissionsgeschäfts, wird dem Teilnehmer ein Kurswert der dispo-
nierten Wert papiere angezeigt. Dieser angezeigte Betrag beruht auf dem zuletzt
verfügbaren Kurs aus den Datenbeständen der Bank und dient lediglich als un-
verbindliche Orientierungsgröße für den Kunden. Der Preis des Ausführungs-
geschäfts wird erst mit der Orderausführung an dem Handelsplatz nach den dort
jeweils geltenden Preisfeststellungsregeln bestimmt; der endgültige Abrechnungs-
betrag enthält zusätzlich das Entgelt der Bank sowie etwaige ihr in Rechnung
gestellte fremde Kosten, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen sind.
8. Auftragserteilung im Festpreisgeschäft
Vereinbaren Kunde und Bank für ein Geschäft einen festen Preis, so kommt ein
außerbörslicher Kaufvertrag zwischen Kunde und Bank zustande. Zu diesem Zweck
nennt die Bank für die Wertpapiere Preisindikationen, die laufend kurz fristig aktu-
alisiert werden. Der Teilnehmer kann der Bank auf Grundlage dieser Preis indikationen
den Abschluss eines Festpreisgeschäfts antragen. Sofern die Bank dieses Angebot
annimmt, wird die Bank dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung anzeigen.
9. Korrektur von Festpreisgeschäften durch die Bank (Mistrade- Regelung)
Der Bank steht ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall zu, dass der außer-
börsliche Kaufvertrag zu einem nicht marktgerecht gebildeten Preis zustande kam
(Mistrade). Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis erheblich und offenkundig von
dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Festpreisgeschäfts marktgerechten
Referenz preis abweicht. Als Ursache für einen Mistrade kommen entweder Fehler
im technischen System der Bank sowie ihrer Vertragspartner oder Fehler bei der
Eingabe einer Preisindikation in Betracht. Als Referenzpreis des Wertpapieres gilt
der Durchschnittspreis der letzten drei vor dem fraglichen Festpreisgeschäft in
einem börslichen oder außerbörslichen Handelssystem zustande gekommenen
Geschäfte in dem fraglichen Wertpapier. Ist kein Durchschnittspreis zu ermitteln,
so ermittelt die Bank den Referenzpreis nach billigem Ermessen mittels allgemein
anerkannter und marktüblicher Berechnungsmethoden. Als erhebliche und offen-
kundige Abweichung von dem marktgerechten Referenz preis gilt bei Geschäfts-
abschlüssen
(1) in stücknotierten Wertpapieren bei einem Referenzpreis über EUR 0,40 eine
Abweichung von mindestens 10 % oder mehr als EUR 2,50, bei einem anderen
Referenz preis eine Abweichung von mindestens 25 % oder mehr als EUR 0,10;
(2) in Wertpapieren, die in Prozent notiert werden, bei einem Referenzpreis ab
101,50 % eine Abweichung von mindestens 2,5 Prozentpunkten, bei einem
Referenz preis zwischen 60 % und bis zu unter 101,50 % eine Abweichung
von mindestens 2 Prozentpunkten, bei einem Referenzpreis zwischen 30 %
und bis zu unter 60 % eine Abweichung von mindestens 1,25 Prozentpunkten,
bei einem Referenz preis unter 30 % eine Abweichung von mindestens
1 Prozent punkt.
Die Bank macht ihr Aufhebungsverlangen am Tage des Mistrades geltend. Die
Bank verzichtet auf ihr Aufhebungsrecht, wenn die Schadenssumme EUR 500,–
nicht erreicht. Dem Kunden steht kein Anspruch auf Ersatz etwaiger im Vertrauen
auf den Bestand des aufgehobenen Festpreisgeschäfts erlittener Schäden zu.
10. Informationen/Research-Studien
Die systemseitig zur Verfügung gestellten Informationen, Wertpapierstammdaten
und Wertpapierkurse bezieht die Bank aus öffentlich zugänglichen Quellen und
von Dritten, die sie für zuverlässig hält. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Voll-
ständigkeit der Angaben kann die Bank nicht übernehmen. Research-Studien
geben, soweit sie Meinungs äußerungen enthalten, die Einschätzung eines der
Research-Teams der Bank wieder. Eine individuelle Anlageempfehlung ist damit
nicht verbunden und sie ersetzen keine Anlageberatung.
Besondere Verpflichtungen des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Wertpapiergeschäften mittels Online
Banking nur innerhalb des Kontoguthabens oder eingeräumter Kreditlinien
zu verfügen. Er wird evtl. aus der Ausführung von Wertpapieraufträgen ent-
standene Überziehungen unverzüglich zurückführen.
Vor Freigabe der Order hat sich der Teilnehmer zu vergewissern, dass er die
Wertpapierkennnummer, die Stückzahl, die Gültigkeit und die betragsmäßige
Limitierung seiner Order korrekt in das System eingestellt hat.
Bei dem Abruf von Research-Studien hat der Teilnehmer das Erstellungs-
datum zu beachten. Danach eingetretene Ereignisse sind in der Studie nicht
berücksichtigt.
Benötigt der Teilnehmer ergänzende aktuelle Informationen, kann er sich an den
Kunden betreuer wenden.
Ergänzend gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die „Sonder-
bedingungen für Wertpapiergeschäfte“.
Commerzbank AG
Ergänzend zu den DigitalBanking Bedingungen gelten für Commerzbank Online Banking Wertpapiergeschäfte die nachfolgenden Sonderbedingungen: