zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder eine der unter Buchstabe A genannten Transferleistungen beantragt haben
oder erhalten. Dies gilt auch für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für die
Transferleistung mit berücksichtigt worden sind;
Mir ist bekannt, dass ein zu Unrecht empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen ist, wenn ich die ungerechtfertigte Leistung
zu vertreten habe. In diesem Fall habe ich unter Umständen mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen. Ist ein zu Unrecht
empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen, haften alle volljährigen, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten
Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner.
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht habe ich den auf der Grundlage dieses Antrages erstellten Wohngeld-
bescheid auf Übereinstimmung mit den von mir im Antrag gemachten Angaben zu überprüfen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Kosten, die mir im Zusammenhang mit der Stellung des Wohngeldantrages entstehen,
nicht erstattet werden (§ 22 Abs. 5 WoGG).
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben, soweit erforderlich, mit den Eintragungen im Melderegister abge-
glichen werden.
Darüber hinaus ist mir bekannt, dass die zur Berechnung und Zahlung des Wohngeldes erforderlichen persönlichen
Daten im Wege der automatisierten Datenverarbeitung abgeglichen, verarbeitet und gespeichert werden.
Zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld nimmt die Wohngeldbehörde für Zeiträume, für die
Wohngeld bewilligt worden ist, regelmäßig Überprüfungen im Wege eines (automatisierten) Datenabgleichs vor, ob
–
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt
insbesondere auch für die Bewilligung von beantragten Leistungen, für Einnahmeerhöhungen oder
Mietverringerungen von mehr als 15 Prozent und für eine Verringerung der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Der
Wohngeldbescheid enthält hierzu nähere Erläuterungen;
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unverzüglich anzuzeigen, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld geleistet wird, vor Ablauf des Bewilligungs-
zeitraumes von keinem berücksichtigten Haushaltsmitglied mehr genutzt wird. Auch ein Umzug innerhalb des
Hauses ist unverzüglich mitzuteilen. Der Bewilligungsbescheid wird vom 1. des Monats an unwirksam, in dem der
Wohnraum, für den Wohngeld bewilligt ist, von keinem berücksichtigten Haushaltsmitglied mehr genutzt wird. Für
die neue Wohnung wäre ein neuer Wohngeldantrag zu stellen;
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss (§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch) alle Tatsachen angeben, die für
die Leistung erheblich sind. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG)
über den Antrag entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.
32
Wichtige Hinweise
Ich versichere, dass alle Angaben, auch soweit sie in Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind.
Insbesondere bestätige ich, dass die unter (12) aufgeführten Haushaltsmitglieder, die nicht vom Wohngeld
ausgeschlossen sind, keine weiteren Einnahmen als die angegebenen haben, auch nicht aus gelegentlicher
Nebentätigkeit.
Mir ist bekannt, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, der Wohngeldbehörde
a)
b)
c) unverzüglich anzuzeigen, wenn ich oder ein anderes Haushaltsmitglied einen Antrag auf eine der unter Buchstabe A
genannten Transferleistungen gestellt haben oder eine dieser Leistungen beziehen;
– vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge erzielt wurden;
Verstöße gegen die mir obliegenden Auskunfts- und Mitteilungspflichten können, wenn sie ordnungswidrig im Sinne des
§ 37 Abs. 1 WoGG sind, mit einer Geldbuße bis zu 2000,– Euro geahndet werden.
– bereits Wohngeld beantragt oder empfangen wird oder wurde;
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die Bundesagentur für Arbeit die Leistung von Arbeitslosengeld I eingestellt hat;
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WOHNG-006-NI-FL - Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - Stand 1/2016
Ort, Datum Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller
Nicht von der Antragstellerin / dem Antragsteller auszufüllen!
Die Angaben der Antragstellerin / des Antragstellers über den Wohnsitz, die Zahl und den Familienstand der Haushalts-
mitglieder stimmen mit den Eintragungen im Melderegister
überein.
in folgenden Punkten nicht überein:
ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist, für die Wohngeld geleistet
wurde und unter welcher neuen Anschrift es gemeldet ist;
– eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand;
– Leistungen der Renten- und Unfallversicherungen gezahlt worden sind.
Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und den Datenabgleich sind § 67a SGB X und die §§ 23, 33 bis 36 WoGG. Die
Daten werden aufgrund des § 35 WoGG ohne Namen für Zwecke der Wohngeldstatistik verwendet.
Ort, Datum Stadt / Gemeinde
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