Eingangsstempel der Wohngeldbehörde
Antrag auf
Wohngeld – Mietzuschuss
Seite 1 von 10 (MZ)
Zu den mit gekennzeichneten Fragen finden
Sie auf den Seiten 9 und 10 dieses Antrags-
formulars gesonderte Erläuterungen zum Antrag
auf Wohngeld (Mietzuschuss).
Schreiben Sie bitte in Druckschrift und kreuzen Sie Zutreffendes so an .
x
Erstantrag
Weiterleistungsantrag wegen Ablauf
des Bewilligungszeitraumes (BWZ)
(frühestens zwei Monate vor Ablauf des BWZ)
Erhöhungsantrag, weil sich im laufenden BWZ
– die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat
– das Gesamteinkommen um mehr als 15 v.H. verringert hat
– die zu berücksichtigende Miete um mehr als 15 v.H. erhöht hat
Wohngeld-
nummer
Falls Ihnen die Wohngeldnummer bekannt ist, bitte einsetzen.
1
Antragsteller/in
Familienname Geburtsname Vorname(n) Geschecht
Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit
2
Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller
Anschrift der Wohnung
(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Etage, ggf. Wohnungsnummer, ggf. Telefonnummer)
Persönliche Verhältnisse:
Falls Sie noch nicht in der vorgenannten Wohnung wohnen, geben Sie bitte Ihre jetzige Anschrift an
(Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Etage, ggf. Wohnungsnummer, ggf. Telefonnummer)
ledig verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft getrennt lebend geschieden
verwitwet
männlich weiblich
Rheinland-Pfalz
Stand: November 2015
(ab 01.01. 2016)
Beachten Sie bitte die Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld
A. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind grundsätzlich Empfängerinnen und Empfänger der nachfolgenden Transferleistungen
Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
Zuschüsse für Auszubildende zu den Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
Übergangsgeld in Höhe des ALG II nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI),
Verletztengeld in Höhe des ALG II nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII),
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII),
Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in stationären Einrichtungen, die den Lebensunter-
halt umfassen, nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Haushalten, zu denen aus-
schließlich Personen gehören, die diese Leistungen empfangen,
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG),
wenn bei der gewährten Leistung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. Gleiches gilt auch für Personen, die bei
der Berechnung des Bedarfs für eine der vorgenannten Leistungen oder bei deren Ermittlung mit berücksichtigt wurden.
Ein Ausschluss besteht auch bereits dann, wenn ein Antrag auf eine der oben genannten Leistungen gestellt wurde, über den
noch nicht entschieden wurde, oder wenn gegen einen ablehnenden Leistungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde.
B. Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist, wer den Mietvertrag vereinbart hat und den Wohnraum selbst nutzt.
Erfüllen mehrere Personen diese Voraussetzungen, bestimmen sie die wohngeldberechtigte Person.
Ist diese Person selbst
nach Buchstabe (A.) vom Wohngeld ausgeschlossen, kann sie dennoch für zu berücksichtigen
de Haushaltsmitglieder
einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Angabe nur bei EOF-Antrag erforderlich
Angaben zur Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird
seit
An die Wohngeldbehörde
Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben auf Seite 8.
Mieter/in lt. Mietvertrag
Familienname, Vorname(n)
Ich bin
Name des Vermieters/der Vermieterin, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Besteht zwischen Mieter/in und Vermieter/in ein Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis?
Wenn ja, zu wem? (z. B. Groß-/Eltern, Bruder, Schwester, Schwägerin/Schwager)
nein ja
Hauptmieter/in Untermieter/in Bewohner/in einer Einrichtung für volljährige pflegebedürftige Menschen
Bewohner/in von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus sonstige/r Nutzungsberechtigte/r
Nur ausfüllen, wenn Sie untervermieten:
Die Höhe der Bruttoeinnahmen für Untervermietung beträgt monatlich EUR / ist nicht bekannt.
Angaben über die Wohnung:
a) Der/Die Antragsteller/in hat die Wohnung am bezogen.
b) Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von (einschließlich Nebenräume)
Von der gesamten Wohnfläche werden
c)
ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt
d) anderen Personen
entgeltlich oder
unentgeltlich zum Gebrauch überlassen
e) von anderen Personen
entgeltlich oder
unentgeltlich mitbewohnt
Das Entgelt beträgt monatlich
m
2
f) Wurde die Wohnung aus öffentlichen Haushalten gefördert?
Unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?
Wurde die Wohnung im Rahmen der Einkommensorientierten Zusatzförderung (EOF)
nach dem Mietwohnungsprogramm 2005 gefördert?
Bewilligungsbescheid-Nr. vom
nein ja
Datum
Datum
2e
Name, Vorname
Seite 2 von 10 (MZ)
Angaben zur Miete
b)
wird von insgesamt Personen bewohnt.
2d
a) befindet sich
im Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss Untergeschoss
rechts Mitte links
Der Wohnraum
Datum
3
monatlich
in Höhe von
Die Miete/Das Nutzungsentgelt einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen
(z. B. anteilige Grundsteuer, Wasser, Kanal-, Müll- u. Schornsteinfegergebühren, Treppenhausbeleuchtung, Heizungskosten, Garagenmiete, sonstige Umlagen und Zuschläge)
beträgt seit monatlich
EUR .
Darin enthalten sind nachstehende Kosten und Vergütungen:
a) Heizung nein ja, in Höhe von
EUR
b) Warmwasser/auch Fernwarmwasser nein ja, in Höhe von
EUR
c)
Sonstige Haushaltsenergie (z. B. Strom, Gas - ohne Heizung/Warmwasser)
nein ja, in Höhe von
EUR
d) Vergütung für
Garage nein ja, in Höhe von
EUR
Stellplatz nein ja, in Höhe von
EUR
Carport nein ja, in Höhe von
EUR
e) Sonstige Leistungen neben der Miete an Dritte nein ja
für
EUR
Die angegebenen Leistungen an Dritte sind zu belegen.
Besteht Mietrückstand?
nein ja, in Höhe von
EUR
2c
2a
2b
m
2
nein ja,
m
2
nein ja,
m
2
nein ja,
nein ja
nein ja
EUR
3
nein ja
Wurde mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter eine einvernehmliche Mietminderung vereinbart?
Wenn ja, geben Sie die geminderte monatliche Miete einschließlich aller Nebenkosten an.
EUR
nein ja
5
Ausländische Bürgerinnen und Bürger sind dann wohngeldberechtigt, wenn sie über einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung über
den Aufenthalt in Deutschland verfügen. Die im Rahmen einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz von Dritten
gewährten Kosten für die Unterkunft wirken sich mindernd für die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Miete aus.
Hat sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung
nach § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Kosten für Ihren Lebensunterhalt
einschließlich des Wohnraumes zu tragen?
Wenn ja, in welcher Höhe werden monatlich Kosten für den Wohnraum übernommen?
EUR
Angaben zu Haushaltsmitgliedern/Personen
7a
nein ja
Ist ein Haushaltsmitglied innerhalb der letzten 12 Monate verstorben?
nein ja
Haben Sie nach dem Tod des Haushaltsmitgliedes weitere Personen in den Haushalt aufgenommen?
Name, Vorname Geburtsdatum Datum
Haben Sie die Wohnung nach dem Tod des Haushaltsmitgliedes gewechselt?
nein ja
Datum
am
Name, Vorname Geburtsdatum Sterbedatum
nein ja
7
Wird ein Haushaltsmitglied in den nächsten 12 Monaten aus der Wohnung ausziehen?
nein ja
Name, Vorname Auszugstermin
Name, Vorname Auszugstermin
Der Auszug eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder während der Bewilligung von Wohngeld ist meldepflichtig.
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Anzahl
Wohnen in Ihrem Wohnraum Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören?
nein ja
Wenn ja, wer?
6
Name, Vorname
Verwandtschafts- bzw. Partnerschaftsverhältnis
zur antragstellenden Person
Familienstand
Name, Vorname Geburtsdatum Datum
nein ja
Erhalten Sie oder ein Haushaltsmitglied Wohngeld oder andere Zuschüsse zur Bezahlung
der Miete (z. B. Zusatzförderung für Mieter) für diese oder eine andere Wohnung oder
wurde ein entsprechender Antrag gestellt?
Wenn ja:
4
a) Leistung durch b) Antrag gestellt bei: (Behörde, Name, Anschrift) a) Seit b) Am Höhe
EUR
EUR
Hat die verstorbene Person eine Transferleistung bezogen (siehe Buchstabe A auf Seite 1)?
nein ja
6a
nein ja
Ist der Wohnraum der Lebensmittelpunkt aller Haushaltsmitglieder?
Folgende Personen haben ihren Lebensmittelpunkt nicht in dem Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird
Name, Vorname Name, Vorname
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a) Erhalten Sie oder ein Haushaltsmitglied eine der nachstehenden Leistungen?
Wenn nein, beachten Sie bitte, dass jede nachträgliche Antragstellung unverzüglich der Wohngeldbehörde mitzuteilen ist.
Wenn ja, dann bitte ankreuzen
8
1. Arbeitslosengeld II (SGB II)
2. Sozialgeld (SGB II)
3. Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung (SGB XII)
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
5. Asylbewerberleistung (AsylbLG)
6. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
7. Übergangsgeld (SGB VI)
8. Verletztengeld (SGB VII)
9. Zuschuss zur Unterkunft für Azubis/Studenten (SGB II)
10. Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, Berufs ausbildungsbeihilfe, sonstige Ausbildungsförderung)
11. Unterhaltsvorschuss (UVG)
12.
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und andere Leistungen die den Lebensunterhalt umfassen (BVG)
13. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
14.
Rente
15. Wohngeld
16.
Sonstiges:
Bitte den/die Bescheide beifügen.
nein ja
zu Nr. Name, Vorname
b) Haben Sie oder ein Haushaltsmitglied eine der oben genannten Leistungen beantragt?
Antrag gestellt bei Behörde (Name, Anschrift) Datum
nein ja, für
7b
nein ja
Betreuen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied als nicht nur vorübergehend getrennt lebende
Eltern oder Pflegeeltern ein Kind oder mehrere Kinder?
In welchem Umfang wird das Kind/werden die Kinder betreut?
Name, Vorname
zu annähernd gleichen
Teilen (mind. 1/3 zu 2/3)
zu geringeren Teilen durch
Haushaltsmitglied anderen Elternteil
Wenn ja, wer ist der andere Eltern- oder Pflegeelternteil, mit dem die Betreuung geteilt wird?
Name, Vorname Anschrift
Name, Vorname Anschrift
a) Familienname
b) Geburtsname
c) Vorname(n), Geschlecht
d) Geburtsdatum
e) Geburtsort
f) Staatsangehörigkeit
g) Verwandtschafts- bzw.
Partnerschaftsverhältnis
zum Antragsteller
h) z. Zt. ausgeübte Tätigkeit (
Selbstständige(r),
Beamtin/Beamter, Angestellte(r), Arbeiter(in), Rent-
ner(in), Pensionär(in), Student(in), Auszubildende/r,
sonst. Nichterwerbstätige(r), arbeitslos)
21 3 4 5 6 7
Höhe der
monatlichen
oder einmaligen
Einnahmen
in Geld oder
Geldeswert,
die Ihnen
jetzt bekannt
und in den
nächsten
zwölf Monaten
zu erwarten sind
EUR
Zu mindestens einer Art der Einnahmen
wird entrichtet
Antragsteller/in
wie auf Seite 1
h)
9
In der nachfolgenden Tabelle sind von Ihnen in Spalte 2 alle Haushaltsmitglieder aufzuführen, mit denen Sie gemeinsam wohnen
.
Die Art der jeweiligen Einnahmen ist in Spalte 3 anzugeben. Tragen Sie bitte die Höhe dieser Einnahmen in Spalte 4
einzeln mit ihrem Bruttobetrag ein. Weitere Hinweise zu den Einnahmen finden Sie in den Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld.
Angaben zum Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Bei mehr als 5 Personen verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt.
2. Person
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
3. Person
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Geschlecht
m w
4. Person
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
5. Person
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
Art der Einnahmen
Bitte jede Art einzeln aufführen, z. B.:
(Entsprechende Nachweise sind beizufügen)
- Gehalt/Lohn (Bruttoeinnahmen)
- Minijobs (Bruttoeinnahmen)
- Renten (Bruttoeinnahmen)
-
Krankengeld/Krankentagegeld (Bruttoeinnahmen)
- Arbeitslosengeld
- Unterhaltsleistungen
- Elterngeld
- Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden)
- Vermietung und Verpachtung
- Sachleistungen
- Art der Sozialleistungen
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Sonstige (s. a. Erläuterungen 9 )
1
Geschlecht
m w
Geschlecht
m w
Geschlecht
m w
Bite füllen Sie das Formular für
alle
Haushaltsmitglieder aus!
Lohn- oder
Einkommen-
steuer
Pflichtbeiträge oder
vergleichbare freiwillige
Beiträge zur gesetzlichen
Renten-
versicherung
Kranken-
oder Pflege-
versicherung
freiwillige
Beiträge sind zu belegen
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nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
Antragsteller/in
Haben Sie oder eine zu Ihrem Haushalt rechnende Person innerhalb von 3 Jahren vor
Antragstellung auf Wohngeld einmaliges Einkommen (z. B. Abfindung, Unterhalts-, Renten-
oder Gehaltsnachzahlungen, Versicherungsleistungen zur Altersvorsorge o. ä.) erhalten?
nein ja, für
12
Name, Vorname Wann? (Datum)Höhe der Einnahmen
EUR
EUR
10
Machen Sie oder ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied
erhöhte Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend?
nein ja
(Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden automatisch berücksichtigt.)
Wenn ja, wer?
11
Rechnen zu Ihrem Haushalt Kinder, für die folgende Leistungen gewährt werden:
a) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz?
b) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz?
nein ja, für
nein ja, für
a) KindergeldName, Vorname b) Kinderzuschlag
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Nachweise/Aufstellung je haushaltsangehörige Person sind dem Antrag beizufügen.
Name, Vorname für folgende Einkommensart
Betrag der erhöhten
Werbungskosten oder
der
Betriebsausgaben
EUR
EUR
EUR
Nachweise/Aufstellung je haushaltsangehörige Person sind dem Antrag beizufügen.
nein ja
Machen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Kinderbetreuungskosten geltend?
für
Name, Vorname
monatlicher Betrag der
Kinderbetreuungskosten
EUR
EUR
EUR
10
a
nein ja, bei
nein ja, von
Wurden oder werden Kinderbetreuungskosten von Dritten übernommen
(z. B. im Rahmen der Arbeitsförderung, vom Arbeitgeber oder der Jugendhilfe)
oder
haben Sie einen Antrag zur Übernahme der Kinderbetreuungskosten gestellt?
10
b
Werden sich die Einnahmen bei Ihnen oder einem Haushaltsmitglied in den nächsten
12 Monaten um mehr als 15 v. H. Prozent verringern oder erhöhen?
nein ja, bei
13
Name, Vorname Grund der Verringerung Grund der ErhöhungAb wann? (Datum)
Seite 6 von 10 (MZ)
Dem Antrag auf Wohngeld füge ich folgende Unterlagen bei:
18
1.
Bescheid über
Arbeitslosengeld II (SGB II)
2.
Bescheid über Sozialgeld (SGB II)
3.
Bescheid über Grundsicherung im Alter und
bei
Erwerbsminderung (SGB XII)
4.
Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt
5.
Bescheid über Asylbewerberleistung
6.
Bescheid über Kinder- und Jugendhilfe-Leistungen
7.
Bescheid über Übergangsgeld
8.
Bescheid über Verletztengeld
Bescheid über Zuschüsse für Auszubildende zu den
9. Kosten von Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
10.
Bescheid BAföG, BAB o.ä.
11.
Bescheid über Unterhaltsvorschuss (UVG)
Bescheid über
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
12.
und andere Leistungen die den Lebensunterhalt
umfassen (BVG)
13.
Bescheid
über Leistungen nach dem Unterhalts-
sicherungsgesetz (USG)
14.
Rente
15.
Wohngeld
16.
Sonstige:
a) Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen:
(Bitte zutreffendes ankreuzen)
bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern (auch bei in Ausbildung befindlichen Personen):
Nachweis über das Einkommen durch geeignete Belege (z. B. aktuelle Vergütungsmitteilung der vergangenen drei Monate), bei Urlaubs-
und Weihnachtsgeld und sonstigen Gratifikationen die Abrechnung des jeweils betreffenden Monats oder alternativ Verdienstbescheinigung
bei Rentnerinnen oder Rentnern: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen (Rentenmitteilungen)
bei
Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch geeignete Belege oder Verdienstbescheinigung erbracht wird):
Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid/letzter Einkommensteuerbescheid/letzte Einkommensteuererklärung
bei Selbstständigen: bitte auch die letzte Einnahmeüberschussrechnung beifügen
bei Empfängerinnen oder Empfängern von Unterhaltsleistungen: Nachweis über Art und Höhe sowie empfangende Person der Leistungen
bei in Ausbildung befindlichen Personen zusätzlich:
Nachweise über Art und Höhe sowie empfangende Person der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG, BAB, AfBG)
bei Empfängerinnen oder Empfängern von Lohn- und Einkommensersatzleistungen: Nachweis
(z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
bei Empfängerinnen oder Empfängern von Sozialleistungen
Angaben zum Vermögen
16
nein ja
EUR
Verfügen Sie oder ihre wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
über Vermögen (z. B. Spar- oder Aktienguthaben)?
Wenn ja, wie hoch ist der Wert des Vermögens?
Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Nachweise über das Vermögen bei.
Werden von Ihnen oder einem Haushaltsmitglied laufende
Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind?
nein ja
14
Wenn ja, bitte Vordruck „Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen” ausfüllen
Angaben zur Ermittlung von Abzugsbeträgen für Unterhaltsleistungen
Folgende Haushaltsmitglieder sind:
(bitte nur ausfüllen, wenn zutreffend)
Angaben zur Ermittlung von Freibeträgen
15
Anmerkung: Die häusliche Pflegebedürftigkeit ist durch das Merkzeichen »H« im Schwerbehindertenausweis oder durch
Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Pflegegeld/einer Pflegezulage nachzuweisen.
a) schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von
b) pflegebedürftig im Sinne des § 14 Elftes Buchs
Sozialgesetzbuch (SGB XI) bei gleichzeitiger häuslicher oder
teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege
c) Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen
Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes
Name,
Vorname
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17
Ich bitte das Wohngeld auszuzahlen an:
oder
Name und Anschrift wenn das Wohngeld nicht an die antragstellende Person gezahlt werden soll
Kreditinstitut BIC (Business Identifier Code)
IBAN (International Bank Account Number)
Bankleitzahl (BLZ) Konto-Nr.
mich eine andere berechtigte Person Vermieter/in
Angaben zur Zahlung des Wohngeldes
Wichtige Hinweise
zu
18
19
bei laufenden Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, die hinsichtlich ihrer
Zweckbestimmung einem der vorgenannten Pflichtbeiträge entsprechen: Nachweis, dass Beiträge entrichtet werden
bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis oder ersatzweise Feststellungsbescheid
bei Pflegebedürftigen: Nachweis über die häusliche Pflegebedürftigkeit nach § 14 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
bei Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes:
Nachweis über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe
c) Sonstige Nachweise:
letzter vorliegender Verdienstnachweis oder ersatzweise Verdienstbescheinigung
Rentenbescheid
Nachweis über erhöhte Werbungskosten oder Betriebskosten je Haushaltsmitglied und Einnahmeart
Vordruck „Aufwendung zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen”
Nachweise über die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Nachweise über Kinderbetreuungskosten (Kontoauszug, Rechnung)
Nachweise über das Vermögen
bei in Ausbildung befindlichen Personen: Nachweis über Ausbildungsart und Ausbildungsort
bei Entrichtung von Steuern sowie Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung:
Nachweis, dass Steuern und Beiträge entrichtet werden
b) Nachweise über die Miete:
Mietvertrag oder ersatzweise
Mietbescheinigung nach Vordruck
Letzte Mietergänzungsvereinbarung
oder Mieterhöhungsnachweis
Nachweis über die Mietzahlungen der
letzten 3 Monate (z. B. Kontobuchungen)
Nebenkostenabrechnung
Belege über die Kosten für Heizung und Warmwasser, soweit nicht
in der Nebenkostenabrechnung enthalten
bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung, Untervermietung oder
so
nstiger entgeltlicher oder unentgeltlicher Überlassung von Wohn-
raum an Dritte: Wohnflächenberechnung
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in
7
Sonstige Belege
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Tatsachen angeben, die für die
Leistung erheblich sind. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag ent-
scheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.
Ich versichere, dass alle Angaben – auch soweit sie in Anlagen zum Antrag zu machen sind – richtig und vollständig sind. Ins besondere
bestätige ich, dass die bei
Frage 9 aufgeführten Haushaltsmitglieder und anderen Personen, die nicht vom Wohn geld ausgeschlossen
sind, keine weiteren
Ein künfte/ Ein nahmen als die angegebenen haben, auch nicht aus gelegentlicher Neben tätigkeit oder geringfügiger
Beschäftigung (Minijob).
Mir ist bekannt, dass ich gesetzlich verpflichtet bin, der Wohngeldbehörde
a) Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Einnahme-
erhöhungen oder Mietverringerungen von mehr als 15 v. H. (%) sowie für die Verringerung der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
b) unverzüglich mitzuteilen, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld gewährt wird, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes von allen
Haushaltsmitgliedern nicht mehr genutzt wird. Auch ein Umzug innerhalb des Hauses ist unverzüglich mitzuteilen. Der Wohngeldanspruch
entfällt ab dem nach dem Auszug folgenden Zahlungs abschnitt. Für Ihre neue Wohnung ist ein neuer Wohngeldantrag erforderlich.
c) unverzüglich mitzuteilen, wenn ich oder ein anderes Haushaltsmitglied einen Antrag auf eine der auf Seite 1 dieses
Antragsformulars
unter Buchstabe (A) genannten Leistungen gestellt haben oder eine dieser Leistungen beziehen.
Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR geahndet werden.
Mir ist auch bekannt, dass ich gesetzlich verpflichtet bin ein zu Unrecht empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen, wenn ich die ungerecht-
fertigte Gewährung zu vertreten habe. In diesem Fall habe ich unter Umständen mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen.
Ist ein zu Unrecht empfangenes Wohngeld zurückzuzahlen, haften neben der wohngeldberechtigten Person die volljährigen und bei der
Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushalts mitglieder als Gesamtschuldner.
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht habe ich den auf der Grundlage dieses Antrages entstehenden Wohngeld bescheid auf
Übereinstimmung mit den von mir gemachten Angaben im Antrag zu überprüfen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Kosten, die mir selbst im Zusammenhang mit der Stellung des Wohngeldantrages entstehen, nicht erstattet
werden (§ 22 Absatz 5 WoGG).
Die Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht aller Haushaltsmitglieder ist in § 23 WoGG verankert.
Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht habe ich den auf der Grundlage dieses Antrages ergehenden Wohngeldbescheid auf Über-
einstimmung mit den von mir in diesem Antrag gemachten Angaben zu überprüfen.
Die zur Berechnung und Zahlung des Wohngeldes erforderlichen persönlichen Daten werden im Wege der automatisierten Datenver arbeitung
abgeglichen, verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage für die Datenerhebungen sind § 67a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB X) und die §§ 23, 33 bis 36 WoGG. Der Datenabgleich erfolgt nach § 33 WoGG. Die Verwendung der anonymen Daten für die
Wohngeldstatistik und die Möglichkeit ihrer Übermittlung an das Statistische Landesamt erfolgt aufgrund der §§ 34 bis 36 WoGG.
Bei Antrag auf einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF):
Ich bestätige gleichzeitig, dass mir bekannt ist, dass es zur Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, meine Angaben auf Datenträger zu übertragen und dort zu speichern. Ich
willige in die Verarbeitung, insbesondere das Speichern, die Nutzung und die Übermittlung der Daten zum Zweck der Gewährung und Verwaltung der Fördermittel ein. Dazu
gehört auch die Weitergabe von Daten an die mit der Verwaltung und Sicherung der Einhaltung der Zweckbestimmung des geförderten Wohnraums befassten Behörden.
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Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld
(Mietzuschuss)
– Die Randnummern
beziehen sich auf die im Antrag gekennzeichneten Fragen –
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
diese Erläuterungen sollen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrages, der formelle und materielle Voraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld
in Form eines Mietzuschusses ist, eine Hilfe sein.
Vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind ferner auch alleinstehende Auszubildende, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen
zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben oder im
Falle eines Antrages hätten. Das gilt auch dann, wenn Leistungen zur Förderung der Ausbildung nur deshalb nicht gezahlt werden, weil
das eigene Einkommen
oder das der Eltern die zulässige Höhe überschreitet. Ein Ausschluss besteht jedoch nicht, wenn die Leistungen
ausschließlich als Darlehen
gewährt werden.
Zu den ausgewählten Fragen
im Antrag:
1 Sie können einen Antrag auf Wohngeld in der Form eines Mietzuschusses stellen, wenn Sie zur Miete oder Untermiete wohnen
oder ein mietähnliches Dauerwohnrecht haben. Dies gilt auch für Genossen schafts- oder Stiftswohnungen, Werkmiet- oder
Werkdienstwohnungen, Einrichtungen für volljährige, pflegebedürftige Menschen.
Gleiches gilt für Eigentümerinnen oder Eigentümer von Häusern mit mehr als zwei Wohnungen. Diese sind für den von ihnen im
eigenen Haus bewohnten Wohnraum antrags
berechtigt.
4 Hier ist anzugeben, wenn Sie unmittelbar zweckbestimmte Leistungen erhalten, die dazu bestimmt sind, die Miete für die
Wohnung/das Gebäude ganz oder teilweise zu decken. Neben Leistungen aus öffentlichen Kassen geben Sie bitte auch an, wenn
derartige Zuschüsse von Anderen, z.B. dem Arbeitgeber oder anderen Personen, gezahlt werden.
6 Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person, soweit der Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird, der Mittelpunkt der
Lebens beziehungen ist. Weitere Haushaltsmitglieder sind:
die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin/der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
diejenige/derjenige, die/der mit einem Haushaltsmitglied zusammenwohnt,
diejenige/derjenige, die/der mit einem Haushaltsmitglied in gerader Linie oder zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie
verwandt oder verschwägert ist,
das Pflegekind eines Haushaltsmitgliedes,
die Pflegemutter/der Pflegevater eines Haushaltsmitgliedes,
soweit sie den Wohnraum mit der wohngeldberechtigten Person gemeinsam bewohnen und dieser der jeweilige Mittelpunkt der
Lebensbeziehungen ist.
Wird der Wohnraum von Personen mitbewohnt, die keine Haushaltsmitglieder sind, kann nur die anteilige Miete berück
sichtigt
werden.
7a Ein verstorbenes Haushaltsmitglied ist nur dann für weitere 12 Monate zu berücksichtigen, wenn es im bisherigen Wohngeldbescheid
zu Lebzeiten berücksichtigt wurde und im laufenden Bewilligungszeitraum verstorben ist.
9 Zum wohngeldrechtlichen Einkommen gehören grundsätzlich alle positiven Einkünfte (Bruttoeinnahmen abzüglich der Ausgaben )
im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommen steuer gesetzes (EStG) in der jeweils geltenden Fassung.
Dies ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei:
– Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (z. B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen),
– Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen aus Sparguthaben, Ausschüttungen aus Wertpapieren),
– Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (jedoch ohne Einkünfte aus Untervermietung),
Renten, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder,
– vom Arbeitgeber
pauschal besteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG);
pauschal besteuerter/es Arbeitslohn/Arbeitsentgelt (§ 40a EStG), jeweils abzüglich der Aufwendungen.
Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit sowie Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft ist wohn-
geldrechtlich der Gewinn als Einkommen zu berücksichtigen.
Zu berücksichtigen sind neben den steuerpflichtigen Einkünften auch einige im Wohngeldgesetz (WoGG) genannte steuerfreie oder
teilweise steuerfreie Einnahmen sowie einige steuerlich absetzbare Freibeträge, Absetzungen oder Abschreibungen.
Das betrifft im Einzelnen u.a. folgende Einnahmen:
zum Teil steuerfreie Versorgungsbezüge (z. B. Wartegelder, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengelder) und andere Bezüge und
Vorteile aus früheren Dienstleistungen,
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
der Sparerpauschbetrag,
Rheinland-Pfalz
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steuerfreie Leistungen zur Altersvorsorge,
Rentenleistungen (z. B. Altersrenten, Witwen-/Witwerrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten wegen
Minderung der Erwerbsfähigkeit, Renten aus privaten Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall, Versorgungsrenten),
der Mietwert eigengenutzten Wohnraums,
Ansparabschreibungen, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen,
Rentenleistungen und Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach Gesetzen, die auf dieses verweisen,
Lohn- und Einkommensersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurz-
arbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verletztengeld,
vergleichbare Lohnersatzleistungen, Sonderunterstützung, Versorgungskrankengeld, nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreie Auf-
stockungsbeträge oder Zuschläge, Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, Elter
ngeld nach dem
Bundeselterngeldgesetz, entsprechende Leistungen von Rechtsträgern in anderen Staaten)
ausländische Einkünfte (z. B. auch Renten),
die der Pflegeperson ersetzten Aufwendungen für die Kosten der Erziehung bei Tagespflege und bei Vollzeitpflege von Kindern
und Jugendlichen und bei Vollzeitpflege für junge Volljährige sowie der laufenden Leistungen für die Kosten des notwendigen
Unterhalts für Minderjährige und junge Volljährige in betreuten Wohnformen,
ausbildungsbedingte Zuschüsse (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien, Leistungen der Begabtenförderungs wer ke, Zuschüsse
nach dem BAföG und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),
als Zuschüsse gewährte Graduiertenförderung,
Unterhaltsleistungen (als Geld- oder Sachleistungen) von nicht zum Familienhaushalt rechnenden Personen, Unter halts hilfen,
Unterhaltsbeihilfen und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Abfindungen.
Auch einmaliges Einkommen, das innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung angefallen ist, ist wohngeldrechtlich zu berück-
sichtigen und daher anzugeben.
Zum Nachweis über das Einkommen ist es erforderlich entsprechende Belege vorzulegen (z.B. aktuelle Verdienstmitteilungen).
Sofern Sie über das in den nächsten zwölf Monaten zu erwartende Einkommen keine Angaben machen können, legen Sie bitte die
Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, den letzten Einkommensteuerbescheid, Vorauszahlungsbescheide und/oder die
letzte Einkommensteuererklärung, die Bilanz oder eine Einnahmeüberschussrechnung vor.
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Von den Einnahmen sind die Ausgaben (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben) abzusetzen. Für die Werbungskosten gelten
die im Ein kommen steuergesetz festgelegten Pauschbeträge. Sofern Sie tatsächlich höhere Wer bungs kosten geltend machen wol-
len, müssen diese im Einzelnen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Bereits von anderen Leistungsträgern erstattete Ausgaben können nicht noch einmal berücksichtigt werden.
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Für leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder ohne altersmäßige
Begrenzung für Kinder
mit Behinderungen, deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, kön
nen 2/3 der Kinderbetreuungskosten,
maximal 4.000 EUR je Kind, abgesetzt werden (Kontobeleg und Rechnung als Nachweis erforderlich). Dies sind Dienstleistungen
zur Betreuung wie z. B. Aufwendungen für Tagesmütter, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte oder Kinderkrippen.
Nicht berücksichtigt werden z.
B. Aufwendungen für Unterricht, Schulgeld, Musik-, Nachhilfe- und Fremd sprachenunterricht,
Computerkurse, Freizeitbeschäftigungen sowie Sportvereine.
Kosten, die für die Verpflegung des Kindes an fallen, sind von den Betreuungskosten abzuziehen.
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Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen werden bis zu dem in einer notariell beurkundeten
Unterhaltsvereinbarung festgelegten oder in einem Unterhaltstitel oder einem Bescheid festgestellten Betrag abgesetzt. Liegen
diese Titel nicht vor, können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen auf Nach weis wie folgt abgesetzt
werden:
bis zu 3.000 EUR für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, dass wegen Berufsausbildung auswärts wohnt,
bis zu 3.000 EUR für ein Kind, für das ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern besteht und das zu annähernd gleichen Teilen von
beiden Elternteilen betreut wird, (Dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil
geleistet werden.)
bis zu 6.000 EUR für einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner, der kein Haushalts mitglied
ist,
– bis zu 3.000 EUR für eine sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person.
15 Eine häusliche Pflege bedürftigkeit liegt nicht bei Personen vor, die stationär in Einrichtungen für volljährige, pflegebedürftige
Menschen untergebracht sind.
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Als Vermögenswerte sind insbesondere zu betrachten: Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds, nicht selbst
bewohnter Haus- und Wohnungsbesitz und sonstige Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke, auf Geld gerichtete
Forderungen, sonstige Rechte wie z. B. Rechte auf Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbarkeiten und Altenteil.
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Lesen Sie sich bitte die Anmerkungen genau durch, beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten und bestätigen Sie Ihre im Antrag
gemachten Angaben mit Datum und Ihrer Unterschrift.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Wohn gel d behörde bei der örtlich
zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.